Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 431319
Eingetragen
3.2.1986
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Der Handel mit und die Instandhaltung sowie die Instandsetzung von Kraftfahrzeugen aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Schollenberger Peter
seit 21.11.2005
Geschäftsführer
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

69469 Weinheim Großsachsener Str. 21
60.000 €
50.00%
69469 Weinheim Großsachsener Str. 17
30.000 €
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Auto-Schollenberger GmbH

Weinheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bilanz

Aktiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 857.014,90 1.124.480,68
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.450,50 2.683,00
II. Sachanlagen 1.093.510,18 1.121.797,68
III. Finanzanlagen -243.945,78  
B. Umlaufvermögen 1.438.869,76 1.477.852,57
I. Vorräte 831.210,47 1.158.290,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 603.187,10 316.064,27
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 10.004,02 24.308,40
davon gegen Gesellschafter 11.286,70 23.306,41
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.472,19 3.498,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 23.513,73 6.860,45
Aktiva 2.319.398,39 2.609.193,70

Passiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 253.024,85 237.073,73
I. Gezeichnetes Kapital 150.000,00 150.000,00
II. Bilanzgewinn 103.024,85 87.073,73
davon Gewinnvortrag 87.073,73 67.618,03
B. Rückstellungen 292.346,44 308.512,40
C. Verbindlichkeiten 1.774.027,10 2.063.607,57
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.774.027,10 2.063.607,57
Summe Passiva 2.319.398,39 2.609.193,70

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Die Firma Auto Schollenberger GmbH hat ihren Sitz in Weinheim und ist imHandelsregister beim Amtsgericht  Mannheim unter der Registernummer 431319 eingetragen.

Die Firma befand sich zum Bilanzstichtag weder in Abwicklung noch in Liquidation.

Der Jahresabschluss der Firma Auto Schollenberger GmbH für das Geschäftsjahr 2024 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschrif­ten des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft hatte im laufenden Geschäftsjahr durchschnittlich Arbeitnehmer beschäftigt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine .

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Für einen Dar­stel­lungs­wech­sel insbesondere wegen dem Erforderniss einer klaren und übersichtli­chen Gliederung, der Darstellung der Ausweiswahlrechte oder etwa wegen Platzproblemen in der Bilanz und GuV, gab es im Wesentlichen keine Veranlassung.

Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungs­schemas in § 266 HGB zusammengefasst.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im We­sentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmetho­den gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Der Jahresabschluss enthält im Wesentlichen keine Posten, deren Werte nicht mit den Vorjahreszahlen vergleichbar sind.

Nach BilRUG wurde der Posten Umsatzerlöse (§ 277 Abs.1 HGB) begrifflich ausgeweitet. Dies hat Auswirkungen auf Schwellenwerte und auf die Abschlussanalyse zur Beurteilung der Ertragslage.

Die außerordentliche Erträge und sonstige betriebliche Erträge waren vor BilRUG durch die typisierende Betrachtungsweise bzw. die Unterscheidung von Umsatzerlösen nach gewöhnlicher und typischer Geschäftstätigkeit geprägt. Im Vergleich zur Abgrenzung der Umsatzerlöse vor BilRUG sind die Kriterien "typisches Leistungsangebot" und "gewöhnliche Geschäftstätigkeit" entfallen.

Unter den Umsatzerlösen wurden nach BilRUG Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen, der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern ausgewiesen.

Umsatzerlöse, welche vor BilRUG noch unter den außerordentlichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen waren, wurden nunmehr teilweise innerhalb der Umsatzerlöse ausgewiesen. Dies betrifft regelmäßig und insbesondere Grundstückserträge, Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung, Erträge aus Provisionen, Lizenzen und Patenten, Erträge aus Mitarbeiterüberlassungen und Erträge aus Managementleistungen.

Erträge aus Anlagenverkäufen, Haftungsvergütungen, Sachbezügen, Wertentnahmen, Erträge aus der Herabsetzung von Pauschalwertberichtigungen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus Währungsgewinnen, Erträge aus Schadensersatzleistungen und Zuschreibungen wurden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Posten, welche vor BilRUG noch unter den außerordentlichen Erträgen erfasst waren, wurden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

In Grenzfällen wurde zwecks Lösung von Zuordnungsproblemen ergänzend der Grundsatz der Wesentlichkeit beachtet.

Außerordentliche Aufwands- und Ertragsposten nach BilRUG sind weggefallen. Solche wurden ggf. unter den Aufwendungen bzw. Erträgen mit dem ergänzenden "Vermerk nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB" ausgewiesen.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss der Gesellschaft ist unter Beibehaltung der für den Jahresabschluss des Vorjahres angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen wurden ggf. zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Soweit deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden konnte, wurden diese ggf. auch typisiert über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren linear abgeschrieben. Die Gesellschaft hat auf die Inanspruchnahme des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB verzichtet. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden insoweit nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit ab­nutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens­ge­genstände linear und ggf. degressiv vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 EUR (netto) wurden im Jahre des Zugangs entweder sofort und in voller Höhe abgeschrieben oder ggf. auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens von einem Wert zwischen 250,01 EUR und  800,00 EUR (netto) wurden entweder sofort und in voller Höhe abgeschrieben oder ggf. auf die gewöhnliche Nutzungsdauer oder im Rahmen der Sammelpostenbewertung auf fünf Jahre verteilt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens zwischen einem Wert von 800,01 EUR und 1.000,00 EUR (netto) wurden entweder auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt oder im Rahmen der Sammelpostenbewertung über fünf Jahre abgeschrieben. Dabei wurde jeweils unterstellt, dass die steuerrechtliche Sammelpostenbewertung geringwertiger Wirtschaftsgüter mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit im Einklang steht.

Die Finanzanlagen wurden - soweit vorhanden - wie folgt angesetzt und bewertet:
-  Beteiligungen zu Anschaffungskosten
-  Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
-  Ausleihungen zum Nennwert
-  unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
-  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Vorräte wurden zu den durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanz­stichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden zum Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstiuten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu verzichten, Gebrach gemacht.
Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steu­ern.

Sonstige Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Pensionsrückstellungen

Eine bestimmte versicherungsmathematische Bewertungsmethode wurde nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) nicht vorgeschrieben. Neben einem modifizierten Teilwertverfahren konnte auch die Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) verwendet werden. Bei der PUC-Methode wird zu jedem Bilanzstichtag nur der Teil der Verpflichtung bewertet, der bereits erdient ist. Für diesen Teil der Verpflichtung wird der Anwartschaftsbarwert unter Berücksichtigung von Trendannahmen (Gehalt/Rente/Fluktuation) angesetzt. Bei der Teilwertmethode wird von einer während der gesamten Dienstzeit gleichmäßigen Aufwandsverteilung ausgegangen. Hiernach wird vom Anwartschaftsbarwert der vollen Verpflichtung der Barwert gleich bleibender fiktiver Prämie (Nettoprämie) abgezogen. Es wird hierbei unterstellt, dass die Zusage, so wie diese am Bilanzstichtag vorliegt bereits ab Eintritt in das Unternehmen bestanden hat. Erhöhungen der Zusage haben somit auch Auswirkungen auf die Prämien in der Vergangenheit. Die PUC-Methode führt regelmäßig zu niedrigeren Rückstellungswerten im Vergleich zum Teilwertverfahren.

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde die angewendet.

Rechnungszins (Bilanzstichtag)
1,87
%
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen
0,00
%
zugrunde gelegte Sterbetafel
RT 2018 G von Prof. Dr. K. Heubeck



Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem An­satz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjah­ren nach § 249 Abs. 1 HGB i. V.m. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sie­ben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von .

Die Pensionsrückstellung auf Basis des 10-Jahresdurchschnitts ist derzeit niedriger als die Pensionsrückstellung auf Basis des 7-Jahresdurchschnitts. Der Unterschiedsbetrag ist ausschüttungsgesperrt. Die Ausschüttungssperre besteht solange, bis der Unterschiedsbetrag null oder negativ wird. Eine Ausschüttung ist nur zulässig, wenn nach der Ausschüttung die Summe aus den frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich Gewinnvortrag und abzüglich Verlustvortrag mindestens dem Unterschiedsbetrag entspricht!

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermö­gens­wer­ten wurden folgende Werte ermittelt:

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
Euro
Erfüllungsbetrag von Pensionszusagen zum 01.01.
370.851,00
Erfüllungsbetrag von Pensionszusagen zum 31.12. (SOLL)
402.642,00
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte (Deckungskapital)
160.209,00
Erfüllungsbetrag von Pensionszusagen zum 31.12. (IST)
384.573,00


Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beach­ten:

Namen der Geschäftsführer

Zu gesetzlichen Vertretung waren befugt:  Peter Schollenberger und Christine Schollenberger - Czanderle

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Geschäftsführern und Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber Geschäftsführern und Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Ausleihungen
7.592,26 EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
0,00 EUR
Darlehen
0,00 EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
0,00 EUR



Unterschrift der Geschäftsleitung

Weinheim, den 6. Februar 2025 

__________________________________________________
Auto Schollenberger GmbH
Peter Schollenberger 
Christine Schollenberger - Czanderle
 
Der Jahresabschluss der Auto Schollenberger GmbH wurde von der Gesellschafterversammlung am 6. Februar 2025 festgestellt.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2025 festgestellt.

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