Auto-Schollenberger GmbH
Weinheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2024
EUR |
31.12.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
857.014,90 |
1.124.480,68 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.450,50 |
2.683,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.093.510,18 |
1.121.797,68 |
| III.
Finanzanlagen |
-243.945,78 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
1.438.869,76 |
1.477.852,57 |
| I.
Vorräte |
831.210,47 |
1.158.290,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
603.187,10 |
316.064,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.004,02 |
24.308,40 |
| davon
gegen Gesellschafter |
11.286,70 |
23.306,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.472,19 |
3.498,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.513,73 |
6.860,45 |
| Aktiva |
2.319.398,39 |
2.609.193,70 |
Passiva
|
|
31.12.2024
EUR |
31.12.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
253.024,85 |
237.073,73 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
103.024,85 |
87.073,73 |
| davon
Gewinnvortrag |
87.073,73 |
67.618,03 |
| B.
Rückstellungen |
292.346,44 |
308.512,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.774.027,10 |
2.063.607,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.774.027,10 |
2.063.607,57 |
| Summe
Passiva |
2.319.398,39 |
2.609.193,70 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG).
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Firma Auto Schollenberger GmbH hat ihren Sitz in
Weinheim und ist imHandelsregister beim Amtsgericht
Mannheim unter der Registernummer 431319 eingetragen.
Die Firma befand sich zum Bilanzstichtag weder in
Abwicklung noch in Liquidation.
Der Jahresabschluss der Firma Auto Schollenberger
GmbH für das Geschäftsjahr 2024 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft hatte im laufenden
Geschäftsjahr durchschnittlich Arbeitnehmer
beschäftigt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine .
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Für einen
Darstellungswechsel insbesondere wegen
dem Erforderniss einer klaren und übersichtlichen
Gliederung, der Darstellung der Ausweiswahlrechte oder etwa
wegen Platzproblemen in der Bilanz und GuV, gab es im
Wesentlichen keine Veranlassung.
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber
dem Vorjahr fand nicht statt.
Der Jahresabschluss enthält im Wesentlichen
keine Posten, deren Werte nicht mit den Vorjahreszahlen
vergleichbar sind.
Nach BilRUG wurde der Posten Umsatzerlöse
(§ 277 Abs.1 HGB) begrifflich ausgeweitet. Dies
hat Auswirkungen auf Schwellenwerte und auf die
Abschlussanalyse zur Beurteilung der Ertragslage.
Die außerordentliche Erträge und sonstige
betriebliche Erträge waren vor BilRUG durch die
typisierende Betrachtungsweise bzw. die Unterscheidung von
Umsatzerlösen nach gewöhnlicher und typischer
Geschäftstätigkeit geprägt. Im Vergleich zur
Abgrenzung der Umsatzerlöse vor BilRUG sind die
Kriterien
"typisches Leistungsangebot" und
"gewöhnliche Geschäftstätigkeit"
entfallen.
Unter den Umsatzerlösen wurden nach BilRUG
Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder
Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von
Dienstleistungen nach Abzug von
Erlösschmälerungen, der Umsatzsteuer sowie
sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern
ausgewiesen.
Umsatzerlöse, welche vor BilRUG noch unter den
außerordentlichen Erträgen oder den sonstigen
betrieblichen Erträgen ausgewiesen waren, wurden
nunmehr teilweise innerhalb der Umsatzerlöse
ausgewiesen. Dies betrifft regelmäßig und
insbesondere Grundstückserträge, Erlöse aus
der Vermietung und Verpachtung, Erträge aus
Provisionen, Lizenzen und Patenten, Erträge aus
Mitarbeiterüberlassungen und Erträge aus
Managementleistungen.
Erträge aus Anlagenverkäufen,
Haftungsvergütungen, Sachbezügen, Wertentnahmen,
Erträge aus der Herabsetzung von
Pauschalwertberichtigungen, Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus
Währungsgewinnen, Erträge aus
Schadensersatzleistungen und Zuschreibungen wurden unter
den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Posten, welche vor BilRUG noch unter den
außerordentlichen Erträgen erfasst waren, wurden
unter den sonstigen betrieblichen Erträgen
ausgewiesen.
In Grenzfällen wurde zwecks Lösung von
Zuordnungsproblemen ergänzend der Grundsatz der
Wesentlichkeit beachtet.
Außerordentliche Aufwands- und Ertragsposten
nach BilRUG sind weggefallen. Solche wurden ggf. unter den
Aufwendungen bzw. Erträgen mit dem ergänzenden
"Vermerk nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB"
ausgewiesen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss der Gesellschaft ist
unter Beibehaltung der für den Jahresabschluss des
Vorjahres angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Zur Entwicklung der immateriellen
Vermögensgegenstände sowie der Sach- und
Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen
wurden ggf. zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Soweit
deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich
geschätzt werden konnte, wurden diese ggf. auch
typisiert über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren linear
abgeschrieben. Die Gesellschaft hat auf die Inanspruchnahme
des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1
HGB verzichtet. Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden insoweit nicht aktiviert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und ggf.
degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 250,00 EUR
(netto) wurden im Jahre des Zugangs entweder sofort
und in voller Höhe abgeschrieben oder ggf. auf die
gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens von einem Wert
zwischen 250,01 EUR und 800,00 EUR
(netto) wurden entweder sofort und in voller
Höhe abgeschrieben oder ggf. auf die gewöhnliche
Nutzungsdauer oder im Rahmen der Sammelpostenbewertung auf
fünf Jahre verteilt. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens zwischen einem Wert von 800,01 EUR und
1.000,00 EUR
(netto) wurden entweder auf die gewöhnliche
Nutzungsdauer verteilt oder im Rahmen der
Sammelpostenbewertung über fünf Jahre
abgeschrieben. Dabei wurde jeweils unterstellt, dass die
steuerrechtliche Sammelpostenbewertung geringwertiger
Wirtschaftsgüter mit den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung unter Beachtung
des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
im Einklang steht.
Die Finanzanlagen wurden -
soweit vorhanden - wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Vorräte wurden zu den durchschnittlichen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden
diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden zum Nennwert oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstiuten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht
gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung
latenter Steuern zu verzichten, Gebrach gemacht.
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Sonstige Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Pensionsrückstellungen
Eine bestimmte versicherungsmathematische
Bewertungsmethode wurde nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) nicht
vorgeschrieben. Neben einem modifizierten Teilwertverfahren
konnte auch die Projected Unit Credit Method (PUC-Methode)
verwendet werden. Bei der PUC-Methode wird zu jedem
Bilanzstichtag nur der Teil der Verpflichtung bewertet, der
bereits erdient ist. Für diesen Teil der Verpflichtung
wird der Anwartschaftsbarwert unter Berücksichtigung
von Trendannahmen (Gehalt/Rente/Fluktuation) angesetzt. Bei
der Teilwertmethode wird von einer während der
gesamten Dienstzeit gleichmäßigen
Aufwandsverteilung ausgegangen. Hiernach wird vom
Anwartschaftsbarwert der vollen Verpflichtung der Barwert
gleich bleibender fiktiver Prämie (Nettoprämie)
abgezogen. Es wird hierbei unterstellt, dass die Zusage, so
wie diese am Bilanzstichtag vorliegt bereits ab Eintritt in
das Unternehmen bestanden hat. Erhöhungen der Zusage
haben somit auch Auswirkungen auf die Prämien in der
Vergangenheit. Die PUC-Methode führt
regelmäßig zu niedrigeren
Rückstellungswerten im Vergleich zum
Teilwertverfahren.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die angewendet.
Rechnungszins
(Bilanzstichtag)
|
1,87
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
RT 2018 G von Prof. Dr.
K. Heubeck
|
|
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus
den vergangenen zehn Geschäftsjahren nach §
249 Abs. 1 HGB i. V.m. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB und dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen sieben Geschäftsjahren ein
Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6
HGB im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von .
Die Pensionsrückstellung auf Basis des
10-Jahresdurchschnitts ist derzeit niedriger als die
Pensionsrückstellung auf Basis des
7-Jahresdurchschnitts. Der Unterschiedsbetrag ist
ausschüttungsgesperrt. Die
Ausschüttungssperre besteht solange, bis der
Unterschiedsbetrag
null oder negativ wird. Eine Ausschüttung ist
nur zulässig, wenn nach der Ausschüttung die
Summe aus den frei verfügbaren Rücklagen
zuzüglich Gewinnvortrag und abzüglich
Verlustvortrag mindestens dem Unterschiedsbetrag
entspricht!
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte
ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
von Pensionszusagen zum 01.01.
|
370.851,00
|
Erfüllungsbetrag
von Pensionszusagen zum 31.12. (SOLL)
|
402.642,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte (Deckungskapital)
|
160.209,00
|
Erfüllungsbetrag
von Pensionszusagen zum 31.12. (IST)
|
384.573,00
|
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Zu gesetzlichen Vertretung waren
befugt: Peter Schollenberger und Christine
Schollenberger - Czanderle
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Geschäftsführern
und
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c
Abs. 1 HGB)
Gegenüber Geschäftsführern und
Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und
Pflichten:
Ausleihungen
|
7.592,26 EUR
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
0,00 EUR
|
Darlehen
|
0,00 EUR
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
0,00 EUR
|
Unterschrift der Geschäftsleitung
Weinheim, den 6. Februar 2025
__________________________________________________
Auto Schollenberger GmbH
Peter Schollenberger
Christine Schollenberger - Czanderle
Der Jahresabschluss der Auto Schollenberger GmbH
wurde von der Gesellschafterversammlung am 6. Februar 2025
festgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2025
festgestellt.
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