Roweba GmbH
& Co. KG
Neuenkirchen-Vörden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.261.489,03 |
1.035.695,26 |
| I.
Sachanlagen |
1.261.489,03 |
1.035.695,26 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.326,12 |
87.077,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.425,00 |
1.425,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.901,12 |
85.652,14 |
| Aktiva |
1.271.815,15 |
1.122.772,40 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.000,00 |
10.000,00 |
| I.
Kapitalanteile |
10.000,00 |
10.000,00 |
| 1.
Kapitalanteile Kommanditisten |
10.000,00 |
10.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
| B.
Verbindlichkeiten |
1.261.815,15 |
1.112.772,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.261.815,15 |
1.112.772,40 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
960.600,15 |
809.772,40 |
| Passiva |
1.271.815,15 |
1.122.772,40 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Roweba GmbH & Co. KG
für das Geschäftsjahr 2023 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft ist eine Personengesellschaft,
für die gemäß § 264 a HGB die
Rechtsfolgen einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S.d.
§ 267 Abs. 1 HGB gelten. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Aufgrund der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB sind
Angaben über die Gesamtbezüge der
Geschäftsleitung unterblieben.
Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung,
Währungsumrechnung und
Konsolidierung
Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear bzw. degressiv
vorgenommen.
Forderungen werden grundsätzlich zu Nennwerten
angesetzt. Auf zweifelhafte Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen gebildet; uneinbringliche
Forderungen werden abgeschrieben. Dem allgemeinen
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
sind nicht vorhanden.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift gemäß § 245 HGB
Roweba GmbH & Co. KG,
Neuenkirchen-Vörden
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom
01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Neuenkirchen-Vörden, den 11. Dezember 2024
Roweba GmbH & Co. KG
Bernhard Wessel
- Geschäftsführer -
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2024
festgestellt.
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