Haustechnik
Pickl GmbH
Hiltpoltstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.937,51 |
12.182,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9.107,00 |
10.932,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.830,51 |
1.250,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
127.840,11 |
105.407,45 |
| I.
Vorräte |
2.356,62 |
32.620,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
65.119,37 |
28.137,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
60.364,12 |
44.650,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.975,97 |
1.346,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
142.753,59 |
118.936,53 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
85.615,62 |
63.746,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
55.615,62 |
33.746,70 |
| B.
Rückstellungen |
34.844,50 |
18.132,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.914,47 |
37.056,98 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
18.106,49 |
34.330,79 |
| D.
Passive latente Steuern |
1.379,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
142.753,59 |
118.936,53 |
Haftungsverhältnisse / Eventualverbindlichkeiten
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| Verbindlichkeiten
aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften |
45.277,58 |
32.513,71 |
Anhang
Haustechnik Pickl GmbH, Hiltpoltstein
Anhang für 2010
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242ff. und 264ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und der
Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften.
Die Gesellschaft hat erstmals die nach
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geltenden
Vorschriften angewendet. Die entsprechenden Vorjahreszahlen
wurden nicht angepasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen
(lineare Methode) vermindert.
Firmenwerte werden über einen Zeitraum von 15
Jahren abgeschrieben.
Gemäß § 285 Nr. 13 HGB wird
mitgeteilt, dass für den in 2001 erworbenen
Kundenstamm die seinerzeit gewählte Nutzungsdauer von
15 Jahren beibehalten wird.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für bis zum 31. Dezember 2009 zugegangene
Wirtschaftsgüter, für die die degressive
Abschreibungsmethode gewählt wurde, wird zur linearen
Methode in dem Jahr übergegangen, für welches die
lineare Methode erstmals zu höheren
Jahresabschreibungsbeträgen führt. Alle
übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Neuangeschaffte geringwertige Anlagegüter bis zu
einem Netto-Einzelwert von 410,00 EUR sind im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden;
ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen
auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im
Übrigen zeitanteilig vorgenommen.
Die
Vorräte werden nach Angaben der
Geschäftsführung zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt.
Die Bestände an
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu
durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren
Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der
Basis von § 252 HGB i.V.m. § 255 HGB bewertet,
Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht nach §
255 Abs. 2 Satz 3 HGB aktiviert.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen nach
Angaben der Geschäftsführung Rechnung getragen;
das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind
abgezinst.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
nach Angaben der Geschäftsführung alle ungewissen
Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rück-stellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden
abgezinst. In Anwendung des in Art. 67 Abs. 3 EGHGB
eingeräumten Wahlrechts wurden Rück-stellungen
nach § 249 Abs. 2 HGB in der bis zum 28. Mai 2009
geltenden Fassung beibehalten
(Aufwandsrückstellungen).
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Für die Ermittlung
latenter Steuern aufgrund von temporären oder
quasi-permanenten Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher
Verlustvorträge werden die Beträge der sich
ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst.
Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert
ausgewiesen.
Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in
Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts,
wenn keine passiven latenten Steuern auszuweisen sind.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände enthalten solche an
Gesellschafter in Höhe von 166,71 EUR.
Bilanzgewinn
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von 33.746,70
EUR enthalten.
Latente Steuern
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgte
gemäß § 274 HGB. Der Berechnung wurde ein
Steuersatz von 30 % zugrunde gelegt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind im
Wesentlichen für Kosten der Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen und Aufstellung des
Jahresabschlusses, Urlaubsansprüche,
Gewährleistungsansprüche und Tantiemen gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit bis zu
einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind
in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in
Höhe von 0,00 EUR und in den sonstigen
Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 EUR enthalten.
Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 2.807,98 EUR.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind,
beträgt zum Bilanzstichtag 0,00 EUR.
Das Risiko einer etwaigen Inanspruchnahme aus §
251 HGB wird nach Angaben der Geschäftsführung
als gering eingeschätzt.
Geschäftsführung
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Gerald Pickl (Heizungsbaumeister)
geführt. Außer dem Geschäftsführer
waren im Berichtsjahr
keine weiteren Organe bestellt.
Hiltpoltstein, 25.
November 2011
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Geschäftsführung
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Gerald Pickl
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2011 festgestellt.
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