Mehmedi Bau
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.067,00 |
35.298,00 |
| I.
Sachanlagen |
39.067,00 |
35.298,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
629.087,47 |
541.914,99 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
107.654,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
606.998,93 |
383.013,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
63.066,54 |
63.066,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.088,54 |
51.246,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
210,00 |
210,00 |
| Aktiva |
668.364,47 |
577.422,99 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
263.581,48 |
253.534,53 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
228.534,53 |
338.320,61 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.046,95 |
-109.786,08 |
| B.
Rückstellungen |
6.190,19 |
4.317,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
398.592,80 |
319.571,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
398.592,80 |
319.571,15 |
| Summe
Passiva |
668.364,47 |
577.422,99 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Nach den in § 267 a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde nach den für
Kleinstkapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für
Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB
erstellt.
Gemäß Artikel 67 Absatz 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf die Posten der Bilanz angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgten
gemäß § 252 Absatz 1 Nummer 2 HGB unter dem
Aspekt der Going-Concern-Prämisse sowie unter
Beachtung der geänderten und neuen Vorschriften des
Bilanzmodernisierungsgesetzes gemäß
Artikel 66 EGHGB. Größenabhängige
Erleichterungen sind bei der Erstellung des Anhangs nach
§ 288 HGB in Anspruch genommen worden.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
erhalten, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten
der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet
worden.
Erworbenen Immaterielle
Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige
Abschreibung bewertet
worden. Als Nutzungsdauer wird bei Software ein
Zeitraum von drei Jahren unterstellt.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden
mit dem Ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen
sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank
abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen.
Bei den Finanzanlagen wurden die Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden zu Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit
einer Restalufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden nicht.
Erläuterung zur Bilanz
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
laut Gesellschaftsvertrag € 25.000,00.
Angaben zur Gewinn-und Verlustrechnung
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Absatz 2 HGB.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Jetmir Mehmedi, Hamburg. Der
Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Jetmir Mehmedi
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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