Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 19868
Eingetragen
3.2.2003
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationHerstellung von SolarwärmekollektorenRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Gegenstand
die Errichtung und Betreuung von Heizungs- , Sanitär- und Solaranlagen

Historie

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Management

NameRolle
Michael Funk
seit 3.2.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Michael Funk
Mühlstraße 22, 91239 Henfenfeld
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Michael Funk GmbH

Henfenfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 25.204,00 33.763,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.486,00 3.942,00
II. Sachanlagen 23.718,00 29.821,00
B. Umlaufvermögen 281.809,76 285.121,18
I. Vorräte 28.053,61 31.100,61
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.865,95 8.417,59
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 238.890,20 245.602,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.099,94 3.144,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 309.113,70 322.029,05

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 244.773,07 263.608,59
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 188.608,59 210.939,37
III. Jahresüberschuss 31.164,48 27.669,22
B. Rückstellungen 47.512,03 44.145,49
C. Verbindlichkeiten 16.828,60 14.274,97
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 16.828,60 14.274,97
Bilanzsumme, Summe Passiva 309.113,70 322.029,05

Anhang für das Geschäftsjahr 2012


 
Michael Funk GmbH
Henfenfeld


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßige Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögengegestandes (§253 Abs. 1 S. 1, Absatz 3 HGB). Bei sämtlichen Vermögensgegenständen des Alagevermögens erfolg die  Abschreibung linear oder geometrisch degressiv.

Für Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von über EUR 150,00 und bis zu EUR 1.000,00  wurden davon abweichend in dem Geschäftsjahr 2009  Sammelposten gebildet und jeweils über fünf Jahre abgeschrieben. Die zum 31. Dezember bestehenden Sammelposten (EUR 190,00; i. Vj. EUR 382,00) werden beibehalten und weiter abgeschrieben. Ab dem Geschäftsjahr 2010 wurden keine neuen Sammelposten mehr gebildet.

Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von bis zu EUR 410,00 wurden seit dem Geschäftsjahr 2010 als Zugang zum Anlagevermögen erfasst und im jeweiligen Zugangsjahr vollständig abgeschrieben.

Der nach der Steuerbilanz sich ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Eine entsprechnede Rückstellung für latente Steuern wurde gebildet.

Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhaltenen Risiken erden durch Bildung angemessenen dotierter Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Flüssigen Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (§253 Abs. 1 HGB).

Die Posten des Eigenkapitals wurden ebenfalls zu Nennwerten bilanziert.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§253 Abs. 1 S. 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr Reslaufzeit von bis zu einem Jahr.

Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 4.331,99 (i. VJ EUR 2.653,70).

Sämtliche Verbindlichkeiten besitzen wir im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeiten über fünf Jahren bestanden somit ebenso wir im Vorjahr nicht.

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden nicht.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

V. Sonstige Angaben

Die Geschäftsleitung schlägt vor, der Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Im Geschäftsjahr 2012 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch den Geschäftsführer

Herrn Michael Funk, Henfenfeld

Der Geschäftsführer ist damit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Von den Erleichterung des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.


Henfenfeld,  26. Juli 2013

Michael Funk GmbH


Michael Funk
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.07.2013 festgestellt.

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