Frohburger Sanierungs- und Landschaftsbau GmbH
Selbe AdresseGarten- und Landschaftsbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ortrud Rank seit 28.6.2017 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RANK & SOHN GmbHFrohburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz zum 31. Dezember 2014AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014A. Allgemeine Angaben 1. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267 a HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Auf die Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Anhangs wurde verzichtet. 2. Über das Vermögen der RANK & SOHN GmbH in Insolvenz, Frohburg, wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Leipzig (Geschäftsnummer 404 IN 603/10) am 23. April 2010, 7:20 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Nikolaistraße 4-6, 04109 Leipzig, bestellt. 3. Aufgrund des Insolvenzverfahrens konnten mit zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die Erstellung eines den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung mit hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses erforderlichen Informationen beschafft bzw. berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt werden. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet. 3. Es wurde vorsichtig bewertet; insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag realisiert waren. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände sowie des übrigen Umlaufvermögens erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert. 2. Die Rückstellungen wurden mit den Beträgen angesetzt, die notwendig sind, um alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abzudecken. 3. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie betreffen festgestellte Insolvenzforderungen i.S.v. § 38 InsO sowie etwaige Forderungen der Massegläubiger i.S.v. § 53 InsO. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23. April 2010 gelten die vor Verfahrenseröffnung begründeten Verbindlichkeiten als fällig (§ 41 InsO) und haben somit sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. D. Sonstige Angaben 1. Zur alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführerin war Frau Ortrud Rank (Kauffrau), Frohburg, bestellt. 2. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23. April 2010 wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum Insolvenzverwalter bestellt.
Leipzig, den 30. Juni 2015 über das Vermögen der RANK & SOHN GmbH i.Ins., Frohburg Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther als Insolvenzverwalter |
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