ELBE-TORGAU-TRANSPORT-GMBHLiquidiert
04860 Torgau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ELBE-TORGAU-TRANSPORT-GMBHTorgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANHANGElbe-Torgau-Transport GmbH Straße der Jugend 14 04860 Torgau
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB sowie § 42 GmbHG vorgenommen. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen sind nach der linearen Abschreibungsmethode errechnet. Die Zugänge des Geschäftsjahres sind zeitanteilig abgeschrieben worden. Im Geschäftsjahr 2016 wurden keine Sonderabschreibungen in Anspruch genommen. Für die erworbenen geringwertigen Anlagegüter des Anlagevermögens wurde im Jahr des Zugangs von den steuerlichen Vereinfachungsregeln des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG Gebrauch gemacht. Das Vorratsvermögen (Waren) wird zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die
sonstigen Vermögens-
Die Kassen- und Bankbestände sind zu Nominalwerten ausgewiesen. Das Stammkapital ist mit dem Nennbetrag bilanziert. Es entspricht der Festsetzung im Gesellschaftsvertrag sowie der Eintragung im Handelsregister. Die Gesellschafter haben ihre Einlagen in voller Höhe erbracht. Rückstellungen sind nach Maßgabe des § 249 HGB gebildet und in Höhe der voraus-sichtlichen finanziellen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
(1) Anlagevermögen Der Bestand und die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens sind in der Anlage "Entwicklung des Anlagevermögens" dargestellt. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind dort ebenfalls vermerkt. (2) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegen- stände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht durchzuführen. Eine Pauschalwertberichtigung der Forderungen erfolgte in Höhe von 1 %. (3) Flüssige Mittel Flüssige Mittel sind mit dem Nominalwert bilanziert. (4) Stammkapital Das Stammkapital beträgt EUR 26.100,00, es ist in voller Höhe eingezahlt. (5) Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. (6) Verbindlichkeiten Zusammensetzung:
(7) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden 12 Leasingverträge mit Restlaufzeiten von 5 Monaten bis 4,5 Jahren. (8) Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG Gesellschafterdarlehen Die Gesamthöhe der Gesellschafterdarlehen beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 67.914,69 EUR. In der Bilanz sind diese Darlehen nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt unter dem Posten "sonstige Verbindlichkeiten".
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Auftraggeber hat zum Bilanzstichtag einen Vermögensstatus aufgestellt. Es wurden die vorhandenen stillen Reserven sowie eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen berücksichtigt. Eine Überschuldung des Unternehmens liegt nicht vor.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Reiner Tillack geführt.
Es liegt eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB vor.
Torgau, den 08. November 2017 gez. Reiner Tillack Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. November 2017 |
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