Autohaus
Lehmann GmbH
Bandenitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.890,00 |
42.966,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
36.089,50 |
42.165,50 |
| III.
Finanzanlagen |
800,00 |
800,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
440.661,78 |
640.106,56 |
| I.
Vorräte |
358.857,36 |
552.265,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.991,09 |
16.128,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.813,33 |
71.712,69 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
103.395,28 |
27.029,79 |
| Aktiva |
580.947,06 |
710.102,35 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
52.629,79 |
1.023,62 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
76.365,49 |
51.606,17 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
103.395,28 |
27.029,79 |
| B.
Rückstellungen |
275.388,00 |
257.149,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
305.559,06 |
452.953,35 |
| Passiva |
580.947,06 |
710.102,35 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Autohaus Lehmann GmbH hat ihren Sitz in Bandenitz
und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Schwerin unter der Register-Nummer 3502.
Der Jahresabschluss der Autohaus Lehmann GmbH, wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine
buchmäßige Überschuldung in Höhe von
TEuro 108 aus. Eine tatsächliche Überschuldung
liegt nicht vor, da in den Geschäftsbeziehungen
und dem darin begründeten Firmenwert sowie den
Auftragsbeständen stille Reserven vorhanden sind.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden entsprechend den
steuerlichen Vorschriften abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder
den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines
Jahres fällig.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten von insgesamt TEuro 306 (Vj.:
TEuro 453) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen TEuro 56 (Vj.: TEuro 86).
Art und Form der Sicherheiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in
Höhe von TEuro 220 (Vj.: TEuro 360) sind durch
Sicherungsübereignung von Sachanlagevermögen
besichert.
Pensionsrückstellungen
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von TEuro 24.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Als
biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln
2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Im
Berichtsjahr wurde ein von der Deutschen Bundesbank
vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,87 %
bei der Bewertung zugrunde gelegt. Ein Gehalts- und
Rententrend wurde nicht berücksichtigt.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von TEuro 40. Von der Übergangsregelung
gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch
gemacht und von diesem Betrag 1/15 der
Pensionsrückstellung in Höhe von TEuro 3
zugeführt. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene
Betrag aus der Erstanwendung in Höhe von TEuro 7 wird
innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums der
Pensionsrückstellung zugeführt.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Die Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen wurden
mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten saldiert.
Die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert des
verrechneten Vermögen betrug TEuro 70. Der
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden betrug
TEuro 338.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Joachim
Lehmann, Kfz-Meister, Alt Zachun Steffen Lehmann,
Lützow
geführt.
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Unterschrift der Geschäftsführung
Bandenitz, den 15. November
2022
gez.
Joachim Lehmann
gez.
Steffen Lehmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2022
festgestellt.
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