Kissling
GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
254.598,62 |
272.598,55 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
251.865,50 |
269.948,50 |
| III.
Finanzanlagen |
2.731,62 |
2.648,55 |
| B.
Umlaufvermögen |
183.251,14 |
152.470,31 |
| I.
Vorräte |
39.154,66 |
57.657,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
77.023,45 |
66.601,46 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
6.911,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
67.073,03 |
28.211,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.000,00 |
1.000,00 |
| Aktiva |
438.849,76 |
426.068,86 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
124.883,08 |
85.589,31 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
60.024,72 |
54.514,31 |
| III.
Jahresüberschuss |
39.293,77 |
5.510,41 |
| B.
Rückstellungen |
10.927,19 |
6.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
303.039,49 |
333.979,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
70.176,36 |
64.990,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
232.863,13 |
268.989,09 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
11.910,41 |
0,00 |
| Summe
Passiva |
438.849,76 |
426.068,86 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Kissling GmbH hat ihren Sitz in Solingen und wird im
Handelsregister B des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB
15956 geführt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
(HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(BiLRUG). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
einschlägigen Regelungen des GmbH-Gesetzes und der
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
beachtet.
Nach den in §§ 267, 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB.
Größenabhängige Erleichterungen für
Kleinstapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2022 zugrunde
liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden
unverändert fortgeführt, soweit nicht neue
Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erfordern bzw. sich
durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BiLRUG
ergaben.
Die Geschäftsleitung geht von der
Fortführung des Unternehmens aus (going concern).
Gründe die gegen die Fortführung sprechen sind
nicht erkennbar.
Die einzelnen Posten werden nachfolgend in den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden näher
erläutert.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses 2023 waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im
Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Die in der Bilanz ausgewiesenen "davon-Vermerke"
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch die
tatsächlichen Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten aktiviert und, soweit absetzbar, nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens bis zu einem Wert von €
800,-- werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Rückstellungen sind nur im Rahmen
des § 249 HGB gebildet worden.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden
Geschäftsjahres sind im Anlagespiegel gesondert
dargestellt.
III. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von folgender
Person geführt
Herrn Thomas Kissling, Malermeister, Solingen
Herr Kissling ist stets allein vertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Außer dem Geschäftsführer waren im
übrigen keine weiteren Organe bestellt.
Der Jahresüberschuss beträgt
€ 39.293,77.
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor.
Der Jahresfehlbetrag soll mit dem bestehenden
Gewinnvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen
werden.
Der Gesellschafterbestand und die Beteiligungsquoten
blieben unverändert.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten sind nicht bekannt.
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine
Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten,
über die zu berichten wäre.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 5 AN.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Solingen, den 20.09.2024
gez.
Thomas Kissling, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2024
festgestellt.
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