Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 15956
Eingetragen
11.5.2004
Branche
Malerei- und LackiergewerbeGroßhandel mit AnstrichmittelnLackieren von Kraftwagen
Gegenstand
ist der Betrieb eines Maler- und Lackierunternehmens.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Günter Kissling
seit 11.5.2004
Prokura
Thomas Kissling
seit 11.5.2004
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kissling GmbH

Solingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 254.598,62 272.598,55
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,50 1,50
II. Sachanlagen 251.865,50 269.948,50
III. Finanzanlagen 2.731,62 2.648,55
B. Umlaufvermögen 183.251,14 152.470,31
I. Vorräte 39.154,66 57.657,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 77.023,45 66.601,46
davon gegen Gesellschafter 0,00 6.911,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 67.073,03 28.211,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.000,00 1.000,00
Aktiva 438.849,76 426.068,86

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 124.883,08 85.589,31
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 60.024,72 54.514,31
III. Jahresüberschuss 39.293,77 5.510,41
B. Rückstellungen 10.927,19 6.500,00
C. Verbindlichkeiten 303.039,49 333.979,55
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 70.176,36 64.990,46
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 232.863,13 268.989,09
davon gegenüber Gesellschaftern 11.910,41 0,00
Summe Passiva 438.849,76 426.068,86

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Kissling GmbH hat ihren Sitz in Solingen und wird im Handelsregister B des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 15956 geführt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BiLRUG). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die einschlägigen Regelungen des GmbH-Gesetzes und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Nach den in §§ 267, 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB. Größenabhängige Erleichterungen für Kleinstapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2022 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erfordern bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BiLRUG ergaben.
Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe die gegen die Fortführung sprechen sind nicht erkennbar.
Die einzelnen Posten werden nachfolgend in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden näher erläutert.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses 2023 waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Die in der Bilanz ausgewiesenen "davon-Vermerke" entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch die tatsächlichen Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und, soweit absetzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800,-- werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind im Anlagespiegel gesondert dargestellt.

III. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens von folgender Person geführt
Herrn Thomas Kissling, Malermeister, Solingen
Herr Kissling ist stets allein vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Außer dem Geschäftsführer waren im übrigen keine weiteren Organe bestellt.
Der Jahresüberschuss beträgt  €  39.293,77.
Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor.
Der Jahresfehlbetrag soll mit dem bestehenden Gewinnvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der Gesellschafterbestand und die Beteiligungsquoten blieben unverändert.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten sind nicht bekannt.
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, über die zu berichten wäre.
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 5 AN.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

 

Solingen, den 20.09.2024

gez. Thomas Kissling, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2024 festgestellt.

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