Sparkasse Grünberg
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Klunz seit 15.8.2024 | Vorsitzender des Vorstands |
Carsten Rudolf Steege seit 15.8.2024 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse GrünbergGrünbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangA. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Sparkasse Grünberg zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen, haben wir in Teilbereichen Vorjahresangaben über die gesetzlich vorgesehenen Angaben hinaus gemacht. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind gemäß dem Wahlrecht des § 340e Abs. 2 HGB zum Nennwert ausgewiesen, wobei ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag/Anlagebetrag als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig aufgelöst wird. Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung entsprechend behandelt. Die im Rahmen der Berechnung der pauschalen Risikovorsorge verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabe sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken sind zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB, Reserven i. S. v. § 26a KWG a. F. und der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. § 340g HGB vorhanden. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen. Strukturierte Finanzinstrumente werden entsprechend den Vorgaben der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS HFA 22) grundsätzlich einheitlich bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung der einzelnen Komponenten wird dann vorgenommen, wenn das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzlich andersartige Risiken oder Chancen aufweist und eine einheitliche Bilanzierung zu einer unzutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen würde. Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen in Anlagevermögen und Liquiditätsreserve. Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geändert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens und der Liquiditätsreserve werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten beziehungsweise niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip). Teilweise werden die Wertpapiere des Anlagevermögens im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips zu den über den Zeitwerten liegenden Anschaffungskosten beziehungsweise den fortgeführten Buchwerten angesetzt. Ergänzend verweisen wir auf die "Angaben zu den Finanzanlagen" im Abschnitt B. I. "Postenbezogene Angaben" und auf die Tabelle zu den "Finanzanlagen" im Abschnitt B. II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben". Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der genannten Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen kein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Bewertung anhand von Kursen vorgenommen, die vom Finanzmarktdatenanbieter Refinitiv Germany GmbH bereitgestellt wurden. Diesen Kursen liegt ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde. Wertpapiere, für die ein aktiver Markt vorliegt, wurden mit Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen bewertet. Anteile an Investmentvermögen bewerten wir zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten investmentrechtlichen Rücknahmepreis oder zum Börsenkurs, sofern ein aktiver Markt vorliegt. Bei insgesamt 23.473 TEUR (Vorjahr: 23.185 TEUR) Anteilen an offenen Immobilienfonds, die wir der Liquiditätsreserve zugeordnet haben, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen erhebt die Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Rückgabeabschlag. Da eine vorzeitige Rückgabe der Investmentanteile nicht beabsichtigt ist, haben wir den möglichen Rückgabeabschlag bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei Wertminderungen werden Abschreibungen vorgenommen. Ergänzend verweisen wir auf die Tabelle zu den "Finanzanlagen" im Abschnitt B. II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben". Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte des Anlagevermögens und die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR werden die geringwertigen Vermögensgegenstände in einen Sammelposten aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung jährlich in Höhe eines Fünftels abgeschrieben wird. Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen beziehungsweise für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag beziehungsweise Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Dabei wurde in Einzelfällen auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Soweit erforderlich, haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind hinsichtlich des Passivpostens 7c) "Andere Rückstellungen" grundsätzlich im Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge im GuV-Posten 12 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Hinsichtlich des Passivpostens 7a) "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" und weiterer Altersversorgungsverpflichtungen, die im Posten 7c) "Andere Rückstellungen" ausgewiesen sind, wird der Effekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes zusammen mit den Zuführungen zu den Rückstellungen im GuV-Posten 10ab) "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G und ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,83 %, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Hierbei haben wir den von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten Zinssatz verwendet. Der durchschnittliche Marktzins wurde auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelt. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 2,5 % p. a. berücksichtigt, erwartete Steigerungen der Pensionsleistungen mit 2,0 % p. a., Steigerungen der anzurechnenden Sozialversicherungsrenten mit 2,0 % p. a. und Steigerungen der anzurechnenden ZVK-Rente in der Rentenbezugszeit mit 1,0 % p. a. laut Satzung der jeweiligen ZVK. Ungeachtet der Tatsache, dass wir vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen nicht unmittelbar als Prozessbeteiligte betroffen sind, haben wir die Auswirkungen des BGH-Urteils analysiert und geprüft. Soweit die von uns abgeschlossenen Sparverträge eine vergleichbare Ausgestaltung haben, haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden die in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 gebildeten Rückstellungen neu bewertet und fortgeführt. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus bereits beendeten, noch nicht verjährten Sparverträgen weitere Zinsansprüche geltend machen, geschätzt. Für noch laufende Sparverträge werden wir spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit eine Abrechnung unter Berücksichtigung der im Urteil des BGH festgelegten Grundsätze und der noch ausstehenden Rechtsprechung zum angemessenen Referenzzinssatz vornehmen. Für die aus der bisherigen Vertragslaufzeit sich gegebenenfalls ergebenden Zinsnachzahlungen haben wir unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet. Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips geschätzt. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB beziehungsweise § 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, werden - mit Ausnahme der Sortenbestände, die zum Ankaufskurs bewertet werden - zum EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften und Beständen, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen beziehungsweise sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Kreditderivate, die mit keinem anderen Geschäft der Sparkasse in Verbindung stehen ("freistehende Kreditderivate") und bei denen wir als Sicherungsgeber auftreten, haben wir ausschließlich in Bezug auf Adressenausfallrisiken abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, diese Kreditderivate bis zur Endfälligkeit beziehungsweise bis zum Eintritt des Kreditereignisses zu halten. Sie werden entsprechend den Grundsätzen für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft behandelt und als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Wird am Abschlussstichtag ernsthaft mit dem Eintritt des vereinbarten Kreditereignisses gerechnet, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die ausgewiesene Eventualverbindlichkeit wird um den Betrag der gebildeten Rückstellung gekürzt. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ SOWIE ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH I. POSTENBEZOGENE ANGABEN FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE a) Forderungen an die eigene Girozentrale Im Posten "Forderungen an Kreditinstitute" sind Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 32.263 TEUR (Vorjahr: 29.087 TEUR) enthalten. b) Nachrangige Vermögensgegenstände Im Posten "Forderungen an Kreditinstitute" sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 14.136 TEUR (Vorjahr: 14.136 TEUR) enthalten. Diese entfallen wie im Vorjahr in voller Höhe auf den Unterposten "b) andere Forderungen". c) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. FORDERUNGEN AN KUNDEN a) Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Im Posten "Forderungen an Kunden" sind Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 5.000 TEUR (Vorjahr: 5.000 TEUR) enthalten. b) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE a) Börsenfähige Wertpapiere
Nicht mit dem Niederstwert bewertet wurden börsenfähige festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens mit Restlaufzeiten von unter einem Jahr bis über sieben Jahre und mit einer Nominalverzinsung zwischen 0,35 und 3,50 %. b) Angaben zu den Finanzanlagen Für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens wurde in folgendem Umfang auf Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB verzichtet, weil die Wertminderungen nicht als dauerhaft angesehen werden:
Da diese Schuldverschreibungen nach unseren Erwartungen zu 100 % zurückgezahlt werden und die Zinsen bisher vertragskonform gezahlt wurden, gehen wir von einer nicht dauerhaften Wertminderung aus. c) Nachrangige Vermögensgegenstände Im Posten "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 4.511 TEUR (Vorjahr: 9.445 TEUR) enthalten. Diese entfallen wie im Vorjahr in voller Höhe auf den Unterposten "bb) Anleihen und Schuldverschreibungen von anderen Emittenten". d) Fristengliederung Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden 6.989 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE Börsenfähige Wertpapiere
BETEILIGUNGEN a) Anteilsbesitz Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:
* unter Berücksichtigung des
Jahresüberschusses/-fehlbetrags vor Gewinnverwendung
1) Die Daten liegen der Sparkasse nicht vor.
b) Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen. TREUHANDVERMÖGEN Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden. SACHANLAGEN Die Grundstücke und Bauten entfallen mit Buchwerten von 1.981 TEUR (Vorjahr: 2.116 TEUR) auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN a) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale Im Posten "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" sind Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 12.381 TEUR (Vorjahr: 12.975 TEUR) enthalten. b) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. c) Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände Hierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt B. II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben". VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. TREUHANDVERBINDLICHKEITEN Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. RÜCKSTELLUNGEN Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem Marktzins, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt, und dem Ansatz mit dem Marktzins, der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergeben würde, beträgt 98 TEUR. Zur daraus resultierenden Ausschüttungssperre verweisen wir auf unsere Ausführungen zum "Bilanzgewinn". EVENTUALVERBINDLICHKEITEN Im Posten "Eventualverbindlichkeiten" sind mit Ausnahme eines Einzelpostens in Höhe von 2.000 TEUR keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. ANDERE VERPFLICHTUNGEN Im Posten "Andere Verpflichtungen" sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. II. MEHRERE POSTEN DER BILANZ BETREFFENDE ANGABEN FINANZANLAGEN
Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht. SACHANLAGEN UND IMMATERIELLE ANLAGEWERTE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHKEITEN IN FREMDWÄHRUNG Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 1.443 TEUR (Vorjahr: 1.525 TEUR) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 1.435 TEUR (Vorjahr: 1.501 TEUR). ALS SICHERHEIT ÜBERTRAGENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Für folgende Bilanzposten wurden Vermögensgegenstände in angegebener Höhe als Sicherheit übertragen:
Der unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ausgewiesene Betrag betrifft an die eigene Girozentrale abgetretene Darlehensforderungen aus im Rahmen zentraler Kreditaktionen bereitgestellten Mitteln. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG I. POSTENBEZOGENE ANGABEN PROVISIONSERTRÄGE Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung sind die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Investmentanteile, Versicherungen, Bausparverträge). SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Grundstückserträge in Höhe von 363 TEUR (Vorjahr: 346 TEUR). SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen mit 169 TEUR (Vorjahr: 143 TEUR) auf Zinsaufwendungen für die Aufzinsung von Rückstellungen. BILANZGEWINN a) Ausschüttungsgesperrte Beträge Nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB besteht ein Betrag von 98 TEUR (Vorjahr: 485 TEUR). Die zur Unterlegung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Vorjahren thesaurierten Gewinnbestandteile übersteigen den zuvor genannten Betrag. Daher besteht für den nach dem Hessischen Sparkassengesetz für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Teil des Bilanzgewinns keine Ausschüttungssperre. b) GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 502 TEUR in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt § 16 Hessisches Sparkassengesetz (HSpG). D. SONSTIGE ANGABEN NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Die Sparkasse hat im Jahr 2006 mit den Sparkassen Gießen und Wetzlar ein gemeinsames Serviceunternehmen für das Auslandsgeschäft, die S-International Mittelhessen GmbH, gegründet. Diese fungiert im Außenverhältnis als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG der Sparkasse Gießen. Im Innenverhältnis haben die beteiligten Sparkassen untereinander eine verursachergerechte Haftungsübernahme vereinbart. Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Teilfonds der Sparkassen durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Teilfonds der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall die gesamte Zielausstattung des einheitlichen Stützungsfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich. Zum einen wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion durch das Sicherungssystem erfüllt. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig. Daneben wird die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherung gewährleistet. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die zuständigen Gremien des Sicherungssystems darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese gegebenenfalls geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. Als zusätzliche, neben dem nationalen Sicherungssystem existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio. EUR instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird vom Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) grundsätzlich auf der Basis von Umlagezahlungen der Mitgliedssparkassen und der Landesbank Hessen-Thüringen sukzessive dotiert, sofern das genannte Volumen noch nicht erreicht wurde. Der Vorstand des SGVHT kann die Aussetzung der jährlichen Dotierung beschließen. Die mögliche Umlageverpflichtung der Sparkasse bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrages, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann. ANGABEN ZU MITTELBAREN PENSIONSVERPFLICHTUNGEN GEMÄß ART. 28 EGHGB Die Sparkasse hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse (ZVK) für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt. Die ZVK finanziert ihre Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 2,3 %. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 8,5 % der umlagepflichtigen Gehälter. Hiervon hat die Sparkasse 8,0 %-Punkte und der Arbeitnehmer 0,5 %-Punkte getragen. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 2.958 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 241 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 7.923 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der im Hinblick auf die Bestandsspezifika der ZVK modifizierten Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. BEZÜGE DER ORGANMITGLIEDER Die ausgezahlten und erfolgswirksamen Bezüge des Vorstands stellen sich für das Jahr 2023 wie folgt dar:
Die Vorstandsmitglieder haben gegenüber der Sparkasse Anspruch auf ein Ruhegehalt. Die Bemessungsgrundlage für das Ruhegehalt ergibt sich aus den aufgrund § 20 Absatz 5 Satz 2 Hessisches Sparkassengesetz erlassenen Anstellungsrichtlinien des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen. Die Höhe des Ruhegehaltsanspruches bestimmt sich auf dieser Grundlage nach einem in Abhängigkeit von der Zahl der zurückgelegten Dienstjahre jährlich ansteigenden Prozentsatz. Renten im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 8 Beamtenversorgungsgesetz sowie gegen andere unverfallbar bestehende betriebliche Altersversorgungsansprüche werden in vollem Umfang auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Versorgungsleistungen aus einer anderweitigen Beschäftigung werden, sofern diese vor Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeübt werden, ebenfalls auf das Ruhegehalt angerechnet. Für unsere Verpflichtungen haben wir Pensionsrückstellungen in folgendem Umfang gebildet:
Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2023 31 TEUR. Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden über die Versorgungskasse für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt 247 TEUR gezahlt. Außerdem haben wir insgesamt 4.753 TEUR zurückgestellt; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung. KREDITE AN ORGANMITGLIEDER Der Gesamtbetrag der an Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Verwaltungsrats gewährten Vorschüsse und Kredite sowie der eingegangenen Haftungsverhältnisse stellt sich wie folgt dar:
MITARBEITER UND MITARBEITERINNEN Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
ANGABE DES ABSCHLUSSPRÜFERHONORARS NACH § 285 NR. 17 HGB In der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen, enthalten:
ANGABEN ZU DEN LATENTEN STEUERN NACH § 285 NR. 29 HGB Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und den steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen von 39 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Für den Überhang aktiver latenter Steuern wurde das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt. Die künftigen Steuerbelastungen resultieren zu 100 % aus unterschiedlichen Wertansätzen bei Beteiligungen. Ohne Berücksichtigung der aufgrund des Bildens von Vorsorgereserven nach § 340f HGB und Reserven nach § 26a KWG a. F. entstandenen Ansatzunterschiede entfallen die künftigen Steuerentlastungen zu 73 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Rückstellungen. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 30,363 % (Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. VERWALTUNGSRAT UND VORSTAND Verwaltungsrat Vorsitzender Frank Ide, Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter, Landkreis Gießen Mitglieder Wolfgang Hausmann, freiberuflicher Diplom-Ingenieur (stellvertretender Vorsitzender) Manuela Blaschke, stellvertretende Bereichsleiterin Finanzen, Gemeinde Buseck Uwe Hammerschick, Leiter Rechnungswesen/Marktservice, Sparkasse Grünberg Florian Langecker, bis zum 30.04.2024 Bürgermeister der Gemeinde Rabenau Gislinde Löffert, Justizamtsinspektorin, Amtsgericht Gießen Jens Müll, Sachbearbeiter, Jobcenter Gießen Markus Müller, Leiter Interne Revision, Sparkasse Grünberg Tanja Pumm, Sachbearbeiterin Beauftragtenwesen, Sparkasse Grünberg Vorstand Vorsitzende Silvia Linker Mitglieder Andreas Klunz Carsten Steege (ab 01.07.2024)
Grünberg, den 4. Juli 2024 Sparkasse Grünberg Der Vorstand Silvia Linker Andreas Klunz Carsten Steege Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG - "Länderspezifische Berichterstattung" Die Sparkasse Grünberg hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Grünberg besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Grünberg definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, Laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag des Handelsbestands und Sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 10.358 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 58. Der Gewinn vor Steuern beträgt 1.143 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 621 TEUR. Die Steuern betreffen ausschließlich laufende Steuern. Die Sparkasse Grünberg hat im Geschäftsjahr 2023 wie in den Jahren zuvor keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen der Sparkasse und Wirtschaftsbericht 1. Rahmenbedingungen 1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Mäßige Dynamik der Weltwirtschaft Das Jahr 2023 war weltweit erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022, doch die weiterhin belastete Kaufkraft der Einkommen schwächte den Konsum. Das Wachstum der Weltwirtschaft belief sich 2023 auf 3,1 % [1] bzw. 1,5 % für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Der erhoffte Aufholprozess aus der Spätphase der überwundenen COVID-19-Pandemie blieb jedoch tatsächlich im Angesicht der hohen Inflation stecken. Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Dynamik und erreichte nur noch 0,7 % [2] realen Zuwachs. Das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend. Trotz des vermiedenen Gasmangel-Winters kein Aufschwung eingeleitet - zurückhaltender Konsum bei noch hoher Inflation Anfang 2023 zeigte sich, dass die Gasmangellage in Deutschland nicht eintreffen würde. Die getroffenen Maßnahmen zur Einsparung, neue Bezugsquellen, aber auch die warme Witterung zeigten ihre Wirkung. Es keimte die Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona-Aufschwung nun kraftvoll einsetzen würde. Diese Hoffnung erfüllte sich dann allerdings nicht. Die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau verharrende Inflation kostete Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. Nicht zuletzt dämpfte die psychologische Präsenz des Themas "Inflation" die Kauflust. Mit -0,6 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht auf 10,9 %. [3] Staatssektor konsolidierte sich Noch stärker rückläufig als der private Verbrauch war der staatliche Konsum. Er schrumpfte 2023 preisbereinigt um 1,7 %. Hier spiegelt sich die Normalisierung nach der Pandemie wider. Trotz der etwas höheren Zinsausgaben in Höhe von 36,3 Mrd. EUR fiel das gesamtwirtschaftliche Finanzierungsdefizit mit 82,7 Mrd. EUR oder 2,0 % des BIP etwas geringer aus als im Vorjahr. Die Staatsschuldenquote ist auf 63,7 % des BIP deutlich zurückgegangen. [4] Wechselhafter Zins - gemischtes Bild bei der Investitionstätigkeit und beim Außenhandel Die Investitionen waren stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit beispiellos. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzinsumfeld heraus bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen in der Spitze fast bei 3 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen absehbar sind. Der Jahreswechsel 2023/2024 markierte allerdings den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau. Die Ausrüstungsinvestitionen hielten sich dagegen recht gut. Sie wurden zwar ebenfalls vom Zins gebremst. Aber der Strukturwandel machte eine Erneuerung des Kapitalstocks erforderlich, so dass sich mit den treibenden Themen "Klimawandel" und "Digitalisierung" eine Sonderkonjunktur entfaltet hat. Die Ausrüstungsinvestitionen konnten deshalb als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real sogar zulegen. Auch der Außenhandel leistete einen positiven Wachstumsbeitrag, doch war dieser der rechnerisch saldierten Konstellation geschuldet. Der Rückgang der energiebedingt, preislich günstigeren deutschen Importe war noch ausgeprägter als bei den Exporten. Der Überschuss in der Leistungsbilanz machte wieder deutlich mehr als 6 % des BIP aus. Deutsches BIP im Gesamtjahr 2023 bei -0,3 % - mit schwachem Schlussquartal Insgesamt ergab sich eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 %. Ein Teil dieser Schrumpfung ist allerdings auch auf den Effekt einer geringeren Anzahl an Arbeitstagen im Jahr 2023 zurückzuführen. Im unterjährigen Jahresverlauf war vor allem das Schlussquartal schwach. Hier bremsten die rückläufigen Investitionen, während der Konsum leicht zulegte. Ergänzend wurde die negative Gesamtjahresrate aus dem negativen Überhang des Vorjahres und der Stagnation über die ersten drei Quartale gespeist. [5] Arbeitsmarkt weiter robust - Fachkräftemangel als Wachstumsbremse Am Arbeitsmarkt fühlt sich die Lage weiterhin nicht wie eine Rezession an. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat auf 5,7 % [6] erhöht. Der Fachkräftemangel ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. gesteigert werden. Aktienkurse profitierten Ende 2023 in erster Linie von den veränderten Zinserwartungen Die Aktienmärkte wurden stark von den Bewegungen der Leitzinsen und der Kapitalmarktzinsen beeinflusst. Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Aktienkurse verhalten. Im November und Dezember setzte ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 16.752 Punkten erzielte der deutsche Leitindex DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %. Perspektiven 2024 Jahresauftakt mit getrübter Stimmung Im Januar 2024 wurde die Wirtschaftstätigkeit bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Witterung und Streiks legten den Verkehr mehrere Tage lahm, wobei die Ausfälle im Güterverkehr für das Wachstum noch bedeutsamer sind als diejenigen im Personenverkehr. Dazu kommen auf der weltwirtschaftlichen Bühne neuerliche Störungen der internationalen Lieferketten mit der weitgehend blockierten Schifffahrtsroute durch das Rote Meer als Folge der Huthi-Angriffe und der dadurch verlängerten Transportwege um Afrika herum nach Europa. Laut Ifo-Institut deuten die vorliegenden Frühindikatoren für den Jahresbeginn 2024 auf keine konjunkturelle Trendwende hin. Die Auftragslage hat sich in allen Wirtschaftsbereichen bis zuletzt verschlechtert und der Auftragsbestand wird mehrheitlich als zu gering beurteilt. Auch der Krankenstand ist weiterhin hoch, zusätzlich belasten die andauernden Streiks. Prognosen gehen von einsetzendem Wachstum im Jahresverlauf aus Die Bauwirtschaft dürfte vorübergehend von der milden Witterung zu Jahresbeginn profitieren. Im weiteren Verlauf des Jahres könnte eine allmähliche Erholung einsetzen. Stützend wirkt dabei die konjunkturelle Entwicklung der Weltwirtschaft, die in diesem Jahr vermutlich dynamischer verlaufen wird, als bislang angenommen. Die OECD rechnet für 2024 mit einem globalen BIP-Wachstum von 2,9 % und für 2025 mit einer leichten Verbesserung auf 3 %. Wie bereits 2023 dürfte Asien auch im Zeitraum 20242025 maßgeblich zum Wachstum der Weltwirtschaft beitragen. [7] Die Ifo-Konjunkturprognose hatte zuletzt eine Anhebung um 0,3 Prozentpunkte auf 2,3 % vorgenommen. Davon dürfte die deutsche Exportwirtschaft profitieren, die eine Erholung den globalen Frühindikatoren zufolge vor allem im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes andeutet. In Deutschland dürfte die Wirtschaftsleistung ihren Rückgang zunächst fortsetzen und sinken. Eine spürbare gesamtwirtschaftliche Erholung wird erst in der zweiten Jahreshälfte erwartet. Laut Ifo-Prognose wird die BIP-Gesamtjahresrate mit 0,2 % aber nur knapp über Null liegen. [8] Zu dieser Einschätzung kommt auch die Jahresprojektion der Bundesregierung. [9] Die Europäische Kommission hat mit 0,3 % für 2024 eine ähnliche Erwartung. [10] Auch die geldpolitische Wende, mit der im Frühsommer gerechnet wird, dürfte die gesamtwirtschaftliche Nachfrage sowohl in Deutschland als auch auf den europäischen Absatzmärkten anregen. Hierzulande liegen die Kreditzinsen derzeit bereits deutlich niedriger als noch im Herbst 2023. Spürbar gesunken sind zudem die europäischen Börsenpreise für Erdgas und Strom. Davon dürften private Haushalte und Unternehmen im Verlauf des Prognosezeitraums profitieren, wenn die gesunkenen Einstandspreise mit der üblichen Verzögerung von den Energieversorgern an die Verbraucher weitergegeben werden. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Dieser könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1 % zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus. Weiter nachlassender Preisauftrieb als gute Nachricht Die engere Begrenzung der Inflation erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine Neujustierung der Zinslandschaft. Auch wenn das Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht ist, ist davon auszugehen, dass die bereits erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Die derzeit noch herrschenden nominalen Leitzinsen, die 2023 erforderlich waren, werden in einer Realzinsperspektive bei sich weiter zurückbildenden Inflationsraten immer restriktiver und könnten dann angepasst werden. Eine solche zinspolitische Entscheidung würde auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Wirtschaftliche Situation in Mittelhessen [11] In der Region Mittelhessen bleibt die Lage bei den Unternehmen angespannt. Rund jeder sechste Betrieb verzeichnet Liquiditätsengpässe. Nach einer Umfrage sehen 40 % der Unternehmen finanzielle Herausforderungen. Als belastend werden in erster Linie ein Übermaß an Bürokratie, hohe Energie- und Rohstoffpreise sowie der Fachkräftemangel gesehen. Ein Rückgang der Inlandsnachfrage wird ebenfalls befürchtet. Die Befragung zeigt darüber hinaus, dass knapp 58 % die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen als größten Risikofaktor für die Geschäftsentwicklung ansehen, gefolgt von Energie- und Rohstoffpreisen (57 %) und der Inlandsnachfrage (56 %). Besonders angespannt ist die Situation im Baugewerbe mit einer rückläufigen Bauproduktion in Hessen. Speziell kleinere Unternehmen sehen sich rückläufigen Umsätzen im Wohnungsbau ausgesetzt. Gastronomie und Hotellerie stehen vor großen Herausforderungen. Durch die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes werden Preiserhöhungen als unumgänglich erachtet, damit Umsatzverluste vermieden werden können. Durch die Corona-Pandemie und die gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise waren die Geschäfte bereits erschwert. Befürchtet wird, dass durch das Anheben der Preise, Gäste vermehrt ausbleiben. Die Dienstleistungsbranche erweist sich als Stütze der Wirtschaft. Insbesondere IT-Dienstleister und Unternehmensberater sind durch die Anforderungen der Digitalisierung von vielen Unternehmen gefragt. Für die Unternehmen ermittelte die IHK Gießen-Friedberg im Februar 2024 einen Konjunkturklimaindex von 87,8 Punkten (Vorjahr: 94,7). Die Zufriedenheitsschwelle von 100 Punkten ist damit unterschritten. Der Konjunkturklimaindex bündelt Lage und Erwartungen der Unternehmen. Er kann zwischen 200 als bestem Wert und Null als schlechtestem Wert liegen. Im Landkreis Gießen wurde ein Wert von 89,2 und im Wetteraukreis von 90,3 ermittelt. Der Vogelsbergkreis folgt mit einem Wert von 78,1 deutlich dahinter. Der regionale Arbeitsmarkt verschlechtere sich 2023 leicht. Im Landkreis Gießen belief sich die Arbeitslosenquote im Dezember 2023 auf 5,4 % (Dezember 2022: 5,1 %) und im Vogelsbergkreis auf 4,1 % (Dezember 2022: 4,2 %). In Hessen stieg die Quote auf 5,3 % (Dezember 2022: 4,9 %). [12] 1.2 Branchensituation, Wettbewerbs- und Marktverhältnisse Allgemein Das Geschäftsgebiet der Sparkasse erstreckt sich im Landkreis Gießen auf die Stadt Grünberg, die Gemeinde Rabenau, die Stadtteile Lauter und Münster der Stadt Laubach, den Stadtteil Ober-Bessingen der Stadt Lich, den Stadtteil Climbach der Stadt Allendorf/Lumda und die Ortsteile Saasen, Ettingshausen und Lindenstruth der Gemeinde Reiskirchen sowie im Vogelsbergkreis auf die Gemeinde Mücke, den Stadtteil Wohnfeld der Stadt Ulrichstein und den Ortsteil Burg-Gemünden der Gemeinde Gemünden. Durch das Regionalprinzip wird das Eigeninteresse der Sparkasse am Wohlergehen der Bevölkerung innerhalb ihres Geschäftsgebietes sichergestellt, da die eigene Geschäftssituation unmittelbar mit den Unternehmen und den Menschen vor Ort verknüpft ist. Die Sparkasse bekennt sich zu einem flächendeckenden Marktauftritt. Neben der Hauptstelle in Grünberg ist sie an einem weiteren Filialstandort, mit zwei SB-Stellen und einer mobilen Geschäftsstelle, die wöchentlich 23 Haltepunkte im Geschäftsgebiet bedient, präsent. Ergänzend können die Kunden ihre Bankgeschäfte digital in der Internet-Filiale oder mit der Sparkassen-App tätigen. Aufgabe der Sparkasse ist es, als dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen ihres Trägers in ihrem Geschäftsgebiet geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen, insbesondere Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Trotz des demografischen Wandels, der ländlich geprägte Regionen vor größere Herausforderungen stellt, ist der anhaltend positive Trend bei der Wohnbevölkerung im Geschäftsgebiet ungebrochen. Begünstigt wird die Tendenz durch die verkehrsgünstige Lage zur Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main. Das Geschäftsgebiet verfügt über direkte Autobahnanschlüsse, welche eine gute Anbindung an den Flughafen sowie den Messe- und Finanzplatz Frankfurt ermöglichen. Die Universitätsstadt Gießen bildet mit einem umfangreichen Infrastruktur- und Dienstleistungsangebot das regionale Oberzentrum und ist über das Straßen- und Schienennetz gut erreichbar. Zusätzlich bietet die veränderte Arbeitswelt, mit räumlich zunehmend flexibleren Arbeitsmöglichkeiten, attraktive Chancen für den ländlichen Raum. Der Einzugsbereich der Sparkasse Grünberg ist vorwiegend mittelständisch geprägt. Gewerbe-, Handels- und Handwerksbetriebe bilden das wirtschaftliche Rückgrat. Hauptanteil im Privatkundenportfolio haben die Kredite für den Wohnungsbau. Die in der Region beheimateten Unternehmen stammen aus den verschiedensten Branchen; diese Diversifikation findet sich auch im Kreditportfolio der Sparkasse wieder. Das Umfeld der Sparkasse ist in vielfältiger Weise von strukturellen Veränderungen und bestehenden Trends geprägt, die im Folgenden beschrieben werden. Wettbewerbssituation und Digitalisierung Die Sparkassen in Hessen und Thüringen forcieren weiterhin das Kundengeschäft. Ein Schwerpunkt liegt auf dem originären Kreditgeschäft mit mittelständischen Firmenkunden sowie Immobilienfinanzierungen. Die Zuwachsraten in diesen Bereichen halfen in der Vergangenheit, die Belastungen des Niedrigzinsumfelds zumindest teilweise zu kompensieren. Aufgrund des seit 2022 deutlich gestiegenen Zinsniveaus und des veränderten konjunkturellen Umfelds zeichnet sich im Finanzierungsbereich eine sinkende Nachfrage ab. Für die Jahre 2024 ff. sind steigende Ausfallquoten nicht auszuschließen. Gleichzeitig ist eine konsequente Ausrichtung der Produkte, Dienstleistungen und Prozesse an den differenzierten Bedürfnissen der verschiedenen Kundengruppen erforderlich, um auch im Hinblick auf Kostenstrukturen eine adäquate Steuerung vornehmen zu können. Die Provisionserträge sind ein weiterer Schwerpunkt im Kundengeschäft. Zusätzlich zur Verstetigung der Erträge aus dem Kundenkreditgeschäft sind die Einnahmen im Zahlungsverkehr, Wertpapier- und Auslandsgeschäft sowie im Vermittlungsgeschäft zu steigern. Bei sämtlichen Aktivitäten sind auf die ganzheitlichen Kundenbedürfnisse abgestimmte Cross-Selling-Potenziale zu beachten. Auch im Umfeld steigender Zinsen gilt es weiterhin, die Zuflüsse im kurzfristigen Einlagengeschäft - soweit dies möglich und sinnvoll ist - in den Wertpapier-, Bauspar- und Altersvorsorgebereich umzulenken, um die Erträge aus dem Provisionsgeschäft auszubauen. Die Zinswende ermöglicht nun auch wieder mehr attraktive Angebote auf der Passivseite. Kunden suchen in der jüngeren Vergangenheit wieder Möglichkeiten der Geldanlage im Bereich Tagesgeld, sind aber auch laufzeitgebundenen Angeboten im Bereich Festgelder und Sparbriefe aufgeschlossen. Die Sparkassen haben ihr Produktangebot hieran bereits ausgerichtet und bieten darüber hinaus ebenfalls attraktive Anlagemöglichkeiten im Wertpapierbereich an. Hier spielen zunehmend wieder festverzinsliche Wertpapiere eine Rolle. Im Hinblick auf die hohe Inflation bietet das Wertpapiergeschäft für affine Kunden die Chance, Renditen zu erzielen, die dem Inflationsverzehr zumindest entgegenwirken. Neben dem geschlossenen Marktauftritt sind eine adäquate Produktpalette und ein effizientes, an den jeweiligen Bedürfnissen orientiertes Kundenmanagement die zentralen Ansatzpunkte. Hinzu tritt die permanente Steigerung der Beratungsqualität über alle Kundensegmente und Geschäftsfelder. Die rasanten Digitalisierungsentwicklungen führen zu einer weiter zunehmenden Bedeutung der medialen Kanäle für den wirtschaftlichen Erfolg der Sparkasse. Die Sparkasse wird das Omnikanal-Angebot weiter ausbauen, um die Kunden an dem Kontaktpunkt abzuholen, den der Kunde wählt. Es ist das Ziel der Sparkasse, die Kundenbedürfnisse proaktiv zu erkennen und sie mit passenden Lösungen aktiv anzusprechen, auch um den Anspruch als Qualitätsanbieter zu untermauern. Nachhaltigkeit Der Ursprung des Geschäftsmodells der Sparkassen liegt in der sozialen Nachhaltigkeit. Sparkassen wurden u. a. gegründet, um finanzielle Selbstbestimmtheit und damit gesellschaftliche Teilhabe von breiten Teilen der Bevölkerung zu gewährleisten. Das Geschäftsmodell der Sparkassen ist darüber hinaus im Sinne ökonomischer Nachhaltigkeit der regionalen Wertschöpfung und einer langfristigen Grundausrichtung verpflichtet. Angesichts der sich beschleunigenden Risiken aus Klimaveränderungen und weiterer Umweltrisiken sind Sparkassen nur dann langfristig ökonomisch erfolgreich, wenn Sie auch die ökologische Nachhaltigkeit verstärkt in ihrem Handeln und bei ihren Geschäftsentscheidungen berücksichtigen. Dies geschieht in der nachhaltigen Ausrichtung des eigenen Geschäftsbetriebes, die zukünftig vermehrt zu einer Berücksichtigung von ökologischen Belangen im Kerngeschäft der Sparkassen führen wird. Die Sparkasse agiert nach dem übergreifenden Nachhaltigkeitsverständnis der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe. Im Rahmen des am Gemeinwohl orientierten öffentlichen Auftrags nimmt sie ihre Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft wahr, indem sie Produkte und Dienstleistungen am Leitbild der Nachhaltigkeit ausrichtet. Eine nachhaltige Finanzwirtschaft und ein verantwortungsvoller Umgang mit Beschäftigten, Kunden und der Gesellschaft ist für die Sparkasse selbstverständlich. Der Beitrag der Finanzwirtschaft zur Nachhaltigkeit unter dem Stichwort "Sustainable Finance" hat mittlerweile eine zentrale Bedeutung in den politischen und aufsichtlichen Bestrebungen sowie der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussion eingenommen. Politik, Ratingagenturen, Aufsicht, Investoren, Kunden und Träger fordern, dass Kreditinstitute nachhaltiger werden. Institute, die hier zu spät oder nicht agieren, laufen Gefahr, Reputation und Marktanteile zu verlieren und Marktchancen zu verpassen, die sich aus einer nachhaltigen Ausrichtung ergeben können. Aufgrund der aufsichtlichen Anforderungen, der gesellschaftlichen Verantwortung als öffentlichrechtliches Kreditinstitut sowie mit Blick auf die Ertragspotenziale betreibt die Sparkasse seit dem Jahr 2019 ein hausinternes Projekt "Nachhaltigkeit" und hat einen Nachhaltigkeitskoordinator implementiert. Bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen geht es darum, auch die Chancen hinsichtlich einer weiteren Verbesserung der Kundenzufriedenheit sowie der Reputation zu nutzen. Bereits im Oktober 2020 erfolgte die Unterzeichnung der Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften. Aufbauend auf dem ökonomisch und sozial nachhaltigen Fundament entwickelt die Sparkasse die Definition, Dokumentation und Steuerung ihrer Nachhaltigkeit weiter. Im Rahmen des hausinternen Projekts wurde unter anderem das Nachhaltigkeitsleitbild der Sparkasse Grünberg entwickelt und im November 2021 veröffentlicht. Darüber hinaus hat die Sparkasse 2021 und 2022 in Kooperation mit dem Klimafairein Oberhessen e. V. das Projekt "Sparkassen-Klimawald" mit der Pflanzung von 2.000 Bäumen finanziell ermöglicht. Gemeinsam mit den Verbundpartnern bietet die Sparkasse Produkte mit grundsätzlich nachhaltiger Ausrichtung an, u. a. Investmentfonds. Die Risikoanalyse bei Kreditvergabe- und Anlageentscheidungen sowie der Portfoliosteuerung berücksichtigt ökologische, ökonomische und soziale Aspekte, sofern entsprechende Informationen seitens der Unternehmen, der Ratingagenturen oder der Researchpartner vorliegen. Seit dem 1. Januar 2024 ist der "S-ESG-Score" zur Nachhaltigkeitsbeurteilung im Kernbanksystem "OSPlus" integriert und wird für die gewerblichen Kunden ermittelt. Bei Investitionen in den Immobilienbestand der Sparkasse (Neubau, Modernisierung) wird streng auf energetische Maßnahmen geachtet. Zur Förderung der Elektromobilität nahm die Sparkasse in Kooperation mit einem Grünberger Unternehmen eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge in Betrieb. Für 2025 ist die Montage einer Photovoltaik-Anlage geplant. Zur Beurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken hat die Sparkasse im Berichtsjahr erstmals eine Nachhaltigkeitsrisikoinventur zur Ermittlung der Betroffenheit von ESG-Risiken auf die wesentlichen Risikoarten der Sparkasse vorgenommen. Die Stiftung der Sparkasse unterstützte mit finanziellen Mitteln die Errichtung eines Artenschutzhauses in der Region und setzte sich damit für den Umwelt- und Naturschutz ein. Für 2025 ist die Anpassung der Handlungsprinzipien der Stiftung zur nachhaltigen Geldanlage des Stiftungsvermögens geplant. Die Sparkasse ist entsprechend ihrem öffentlichen Auftrag allen Kunden verpflichtet und versteht es als wichtige Aufgabe, Privatpersonen und Unternehmen bei der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit durch geeignete Finanzdienstleistungen zu unterstützen. Regulatorik Die im Zuge der letzten Finanz- und Staatsschuldenkrise ausgelöste Regulierungswelle hat das regulatorische Umfeld als Kostentreiber immer weiter in den Vordergrund geschoben. Zunächst ergibt sich aus den zunehmenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine erhebliche Ressourcenbelastung. Darüber hinaus geraten die Ertragskomponenten einzelner Geschäftsfelder weiter unter Druck. Schließlich beeinflussen aufsichtsrechtliche Vorgaben auch die Bilanzstruktur. Dabei sind es die regulatorischen Maßnahmen in ihrer Vielzahl, die insbesondere den kleineren Sparkassen ein hohes Maß an Anpassungsflexibilität abfordern. Hinzu kommen die individuellen Eigenmittelanforderungen der Bankenaufsicht. Aufgrund der immer schnelleren Überarbeitung und Neuentwicklung zahlreicher regulatorischer sowie gesetzlicher Anforderungen, beispielhaft genannt seien die immer kürzeren Intervalle der Novellierungen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), sind alle Sparkassen gefordert, Veränderungen und ihre Auswirkungen laufend zu überprüfen und umzusetzen. 1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen Die Sparkasse Grünberg ist eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Träger der Sparkasse Grünberg ist der Sparkassenzweckverband Grünberg, dem die Stadt Grünberg und die Gemeinden Rabenau und Reiskirchen angehören. Er haftet für alle vor dem 19. Juli 2001 eingegangenen Verbindlichkeiten. Die Sparkasse haftet für alle Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Darüber hinaus ist die Sparkasse dem Stützungsfonds des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen (SGVHT) und dem bundesweiten Sicherungssystem der Deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen. Rechtsgrundlage der Sparkasse sind insbesondere das Kreditwesengesetz und das Hessische Sparkassengesetz sowie die Satzung der Sparkasse. Die Aufsicht erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank sowie das Regierungspräsidium Gießen. Die Geschäfte werden unter Beachtung des öffentlichen Auftrags nach kaufmännischen und aufsichtsrechtlichen Grundsätzen geführt. 1.3.1 Verbundgedanke Die Sparkasse ist Mitglied der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen. Diese bekennt sich zu den Grundprinzipien des Sparkassenwesens: Der Gemeinwohlorientierung, der Regionalität und kommunalen Anbindung, dem öffentlichen Auftrag sowie der Zusammenarbeit im Verbund. Sie besteht aus 48 Sparkassen sowie der Landesbank Hessen-Thüringen. Die Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen versteht sich als geschlossen auftretende und gemeinsam handelnde Organisation wirtschaftlich und rechtlich selbstständiger und daher eigenverantwortlich handelnder Unternehmen. Der Marktauftritt wird durch eine gemeinsame Marke unter dem Dach "Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen" dokumentiert. Die Institute des SGVHT haben sich zu einem arbeitsteiligen Produktions- und Vertriebsverbund mit gemeinsam vereinbarten Zielen zusammengeschlossen. Über den regionalen Reservefonds stehen sie im Stützungsfall füreinander ein. Die Autonomie der Einzelinstitute im Hinblick auf die Einzelgeschäfts- sowie Portfolioebene bleibt bei einem nicht risikoauffälligen Geschäftsverlauf vollständig gewahrt. Die Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen wird produktions- und vertriebsseitig durch die Konzernunternehmen der Helaba (Helaba Invest, LBS, Frankfurter Bankgesellschaft und GWH Wohnungsgesellschaft) und das Verbundpartnerunternehmen SV SparkassenVersicherung unterstützt. Zusätzlich runden die bundesweiten Partner Finanz-Informatik (FI), DekaBank, S Broker, Deutsche Leasing und S-Kreditpartner das Leistungsspektrum der Sparkasse zu einem umfassenden Allfinanzangebot ab. Die Ratingagentur Fitch hat der regionalen Sparkassen-Finanzgruppe ein Bonitätsrating von A+ verliehen und dieses zuletzt im April 2024 bestätigt. Der stabile Ausblick bleibt unverändert bestehen. Bestätigt hat Fitch auch das so genannte Viabilityrating von a+; das ist in Deutschland derzeit die beste Note. Das Viabilityrating stellt ausschließlich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Kreditwürdigkeit eines Instituts ab und berücksichtigt nicht die Unterstützung der Eigentümer. Das Verbundrating bestätigt die Tragfähigkeit als auch die Umsetzungserfolge des Verbundkonzepts. Die Ratingagentur Fitch sieht die 48 Mitgliedssparkassen und die Helaba als Kernmitglieder der bundesweiten Sparkassen-Finanzgruppe an. Als Stärke des Sparkassenverbundes Hessen-Thüringen werden die starke Kapitalisierung der Sparkassen, relativ stabile Ertragsquellen, die stabile Basis im Einlagengeschäft mit Privatkunden sowie der starke Gruppenzusammenhalt hervorgehoben. [13] 1.3.2 Einlagensicherung Das Sicherungssystem ist im Hinblick auf das am 3. Juli 2015 in Kraft getretene Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) neu geordnet und von der BaFin anerkannt worden. Im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung sind Kundeneinlagen bis zur Höhe von 100 TEUR pro Person abgesichert. Neben der gesetzlichen Einlagensicherung besteht der zusätzliche Institutsschutz der Sparkassen-Finanzgruppe. Das bundesweite Sicherungssystem der Deutschen Sparkassenorganisation verknüpft elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Das Sicherungssystem der Deutschen Sparkassenorganisation umfasst unter anderem ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsmessung. IPS-Sanierungsplan Aufgrund der auf der europäischen Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD) beruhenden Vorgaben des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) müssen Kreditinstitute in Deutschland Sanierungspläne erstellen. Konkretisiert werden die Anforderungen in der MaSanV (Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen). In dem Sanierungsplan hat ein Institut präventiv darzulegen, mit welchen von ihm selbst umsetzbaren Maßnahmen die finanzielle Stabilität gesichert oder wiederhergestellt werden kann, falls sich die Finanzlage wesentlich verschlechtert und zu einer Bestandsgefährdung des Instituts führen kann. Institute in Verbundstrukturen mit institutsbezogenem Sicherungssystem (IPS) können sich von der Pflicht zur individuellen Erstellung befreien lassen. Dabei verbleiben weiterhin Aufgaben bei der Sparkasse, da das IPS zwar den IPS-Sanierungsplan für die ihm angehörigen Institute schreibt, einzelne Tätigkeiten hiervon jedoch auf Institutsebene umzusetzen sind. Zentraler Bestandteil des IPS-Sanierungsplans ist die Überwachung von vier Sanierungsindikatoren (die harte Kernkapitalquote (CET1) abzüglich TSCR, die Liquiditätsdeckungsquote (LCR), das Aufwands-Ertrags-Verhältnis (CIR) sowie der Anteil notleidender Kredite (NPL-Quote) anhand von verschiedenen Schwellenwerten. Bei Verletzung eines MaSanV-Meldeschwellenwertes hat sich der Vorstand der Sparkasse unverzüglich mit den Gründen zu befassen, muss Meldepflichten nachkommen sowie eine Entscheidung über die Durchführung von Handlungsoptionen herbeiführen. Die Sparkasse hat einen MaSanV-Koordinator als zentralen Ansprechpartner benannt sowie die Verantwortlichkeiten für die Sanierungsindikatoren und die Handlungsoptionen festgelegt. Die Gesamtverantwortung liegt gemäß § 13 Abs. 5 SAG beim Vorstand. Seit dem Stichtag 31. März 2023 wird der MaSanV-Quartalsbericht mit Darstellung der Handlungsoptionen und deren Wirkmächtigkeit vierteljährlich erstellt. 2. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren Der langfristigen Sicherung der Selbstständigkeit der Sparkasse kommt für die Menschen in der Region in vielerlei Hinsicht eine hohe Bedeutung zu. Die Kunden können modernste Finanzdienstleistungen auch in der ländlichen Region in Anspruch nehmen, aus der sich andere Kreditinstitute zurückgezogen haben oder in der sie noch nie präsent waren. Die Sparkasse ist mit kompetenten Ansprechpartnern und Entscheidungsträgern vor Ort und begleitet die Kunden sowie insbesondere die Kreditnehmer der Region gerade auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten. Zur Verwirklichung des zentralen Oberziels, dem Erhalt der Selbstständigkeit der Sparkasse als regionaler Partner vor Ort, wurden folgende bedeutsamste Leistungsindikatoren in der Geschäftsstrategie definiert: Aufwands- und Ertragsrentabilität (Cost-Income-Ratio; Zielwert: CIR ≤ 80 %; ab 2024 ≤ 75 %) Dieser Wert betrachtet den Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich des Saldos der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen, bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen i. S. d. Sparkassenbetriebsvergleichs. Zum 31.12.2023 liegt der Wert bei 75,4 %. Betriebsergebnis vor Bewertung (Zielwert ≥ 0,40 % der DBS, ab 2024 ≥ 0,60 % der DBS) In diesem Vergleichswert werden der Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich der sonstigen ordentlichen Erträge abzüglich der Sach- und Verwaltungsaufwendungen, bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen i. S. d. Sparkassenbetriebsvergleichs, abgebildet. Zum 31.12.2023 liegt der Wert bei 0,65 %. Betriebsergebnis nach Bewertung (Zielwert ≥ 0,30 % der DBS; ab 2024 ≥ 0,40 % der DBS) Zusätzlich werden die neutralen und aperiodischen Positionen i. S. d. Sparkassenbetriebsvergleichs berücksichtigt. D. h. erforderliche Bewertungsmaßnahmen und Dotierungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken sind enthalten. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt diesem Ergebnis eine hohe Bedeutung zu. Zum 31.12.2023 liegt der Wert bei 0,38 %. Jahresüberschuss (Zielwert ≥ 500 TEUR) Der Jahresüberschuss bezieht alle Ergebniskomponenten zur Ermittlung der Ertragslage ein. Zum 31.12.2023 liegt der Wert bei 502 TEUR. Gesamtkapitalanforderung (Zielwert ≥ 14,55 %) Die Eigenmittelzielkennziffer gibt an, wie viel Kapital ein Institut aus aufsichtsrechtlicher Sicht zusätzlich vorhalten muss, damit es langfristig und unter Berücksichtigung möglicher Verluste in Stressphasen jederzeit die Gesamtkapitalanforderung i. S. d. aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process -SREP) erfüllen kann. Zum 31.12.2023 liegt der Wert bei 22,4 %. Liquidity Coverage Ratio (Zielwert "grüner" hausinterner Schwellenwert LCR ≥ 115 %) Diese Kennziffer setzt den Bestand eines Instituts an erstklassigen liquiden Aktiva ins Verhältnis zum gesamten Nettoabfluss von Barmitteln des Instituts in den nächsten 30 Kalendertagen. Zum 31.12.2023 liegt der Wert bei 211,99 %. Die Entwicklung der zuvor beschriebenen finanziellen Leistungsindikatoren wird in den Kapiteln 5. "Vermögenslage", 6. "Finanzlage" und 7. "Ertragslage" dargestellt. 3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Einhaltung aufsichtsrechtlicher Zielgrößen und Mindestvorgaben Die Sparkasse definiert folgende aufsichtsrechtlich relevante Normen mit hausinternen Vorgaben oder Schwellenwerten als Leistungsindikatoren:
Kundenzufriedenheit Alle zwei Jahre nimmt die Sparkasse am Sparkassen-Onlinekunden-Dialog (SOKD) teil. Das Ziel der Umfrage ist die Ermittlung der Kundenzufriedenheit, der Kundenbindung, der Beratungsintensität sowie des Beratungserfolges. Die Gesamtzufriedenheit lag im Jahr 2022 bei 63 %. Das heißt, die teilnehmenden Kunden beurteilten die Sparkasse mit ausgezeichnet oder sehr gut (2020: 64 %). Damit erreicht die Sparkasse Grünberg Platz 10 aller Sparkassen in Hessen-Thüringen. Dieser Wert soll bei der nächsten Umfrage im Jahr 2024 auf mindestens 65 % ausgebaut werden. Marktanteile Das Halten und der Ausbau der Marktanteile dienen als Grundlage zur Erreichung der geschäftspolitischen Ziele und zur Erfüllung des öffentlichen Auftrages. Im Privat- und Firmenkundenmarkt sollen die Potenziale durch eine starke Präsenz vor Ort, flankiert von digitalen Angeboten, weiter ausgeschöpft werden. Die von der Sparkasse geplanten Ziele stellen sich folgendermaßen dar:
4. Geschäftsverlauf
4.1 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen Die Bilanzsumme reduzierte sich im Jahr 2023, stärker als erwartet, um 15,4 Mio. EUR auf 382,4 Mio. EUR. Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme und Eventualverbindlichkeiten) sank im gleichen Zeitraum um 3,9 % auf 387,1 Mio. EUR (Vorjahr: 402,8 Mio. EUR). 4.2 Kreditgeschäft Das Kundenkreditvolumen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 12,6 Mio. EUR auf 213,6 Mio. EUR. Die insgesamt rückläufige Entwicklung ist bei den Privatpersonen unter anderem auf das gestiegene Zinsniveau, die hohen Baukosten und die verhaltenen Aussichten am Wohnimmobilienmarkt zurückzuführen. Darüber hinaus können nicht mehr alle Kreditanfragen positiv entschieden werden, da die Belastungen aus dem Zinsanstieg durch die Kreditnehmer zum Teil nachhaltig nicht tragbar sind. Bei den Forderungen an Unternehmen und Selbstständige führten hohe Sondertilgungen, trotz Wachstum im kurz- und mittelfristigen Bereich, zu einem rückläufigen Kreditbestand. Im Kreditgeschäft mit den öffentlichen Haushalten konnte durch Neugeschäfte zum Jahresende ein deutliches Wachstum erzielt werden. Schwerpunktmäßig verteilte sich das gewerbliche Kreditgeschäft unverändert auf das Grundstücks- und Wohnungswesen sowie das verarbeitende Gewerbe. 4.3 Wertpapiere Der Bestand der Wertpapiereigenanlagen verringerte sich um 8,8 Mio. EUR (-9,2 %) auf 86,3 Mio. EUR. Am Geschäftsjahresende waren 58,4 Mio. EUR in Schuldverschreibungen von Kreditinstituten, öffentlichen und sonstigen Emittenten angelegt (Ende 2022: 63,0 Mio. EUR), wobei der Anlageschwerpunkt bei den Kreditinstituten liegt. Die Schuldverschreibungen haben Restlaufzeiten von bis zu zehn Jahren; dabei wurde eine ausgewogene Fälligkeitsstruktur in den Anlagen berücksichtigt. Der Bestand an gehaltenen nachrangigen Schuldverschreibungen hat sich um 5 Mio. EUR auf 4,5 Mio. EUR reduziert. Die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere verringerten sich u. a. durch den Verkauf eines Rentenfonds zum 31. Dezember 2023 von 32,0 Mio. EUR auf 27,9 Mio. EUR. Das Volumen setzt sich aus Investmentanteilen an Publikumsfonds sowie verschiedenen Immobilienspezialfonds zusammen, die den Anlageschwerpunkt bilden. In der Asset-Klasse Rentenfonds hält die Sparkasse zum Jahresende 2023 nur noch einen Fonds in Höhe von 916 TEUR. Der deutliche Zinsanstieg hatte 2022 zu einem erheblichen Abschreibungsbedarf im Depot A, insbesondere bei festverzinslichen Wertpapieren, geführt. Zum 31. Dezember 2023 konnten aufgrund der zum Jahresende wieder leicht rückläufigen Zinsentwicklung erste Zuschreibungen bei den Wertpapieren verzeichnet und die Drohverlustrückstellung (BFA 3) vollständig aufgelöst werden. Im Verlauf der nächsten Jahre rechnet die Sparkasse auf Basis des aktuellen Zinsniveaus mit weiteren Zuschreibungen bei den Wertpapieren, da ein vorzeitiger Verkauf der betroffenen Wertpapiere nicht geplant ist und eine Halteabsicht bis zur Fälligkeit besteht. Die Bonität der Emittenten lässt eine Einlösung zum Kurs von 100 % erwarten und führt bei den Wertpapieren, die 2022 nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet wurden, zu Zuschreibungen. Der Anteil der Wertpapiere an der Bilanzsumme betrug zum Stichtag 22,6 % (Vorjahr: 23,9 %). 4.4 Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch) Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) des Bankbuchs (Zinsbuch) müssen auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 n. F. im Rahmen einer wertorientierten Berechnung untersucht werden. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung werden alle Zinserträge aus zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs sowie die voraussichtlich noch zu deren Erwirtschaftung erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungskosten, Risikokosten, Verwaltungskosten) berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve am Abschlussstichtag. Zum Bilanzstichtag konnte die 2022 gebildete Rückstellung für den Verpflichtungsüberschuss in Höhe von 3,0 Mio. EUR vollständig aufgelöst werden. Die Auflösung führt zur Möglichkeit der Bildung von stillen Reserven. Damit können künftige Kreditrisiken, Wertpapierabschreibungen oder eine erneute Bildungsnotwendigkeit der BFA 3-Rückstellung aufgefangen werden. 4.5 Interbankengeschäft Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich im vergangenen Jahr um 6,6 Mio. EUR auf 64,0 Mio. EUR. Die größte Position bilden die Schuldscheindarlehen. Die Summe der nachrangigen Schuldscheindarlehen beträgt 11,5 Mio. EUR. Ergänzend wird eine unbefristete nachrangige AT 1-Anleihe (Namensschuldverschreibung) der Helaba in Höhe von 2,5 Mio. EUR gehalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken leicht um 1,0 Mio. EUR auf 18,0 Mio. EUR. Die Refinanzierung bei Kreditinstituten bestand zum Jahresende im Wesentlichen aus zweckgebundenen Weiterleitungsmitteln sowie begebenen Sparkassenbriefen. 4.6 Beteiligungen Beteiligungen hielt die Sparkasse in erster Linie am Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen und der Deutschen Sparkassen Leasing AG & Co. KG. Der Buchwert der Beteiligungen ist unwesentlich gestiegen und beträgt zum Jahresende 2,6 Mio. EUR. Bei der Beteiligung an der Landesbank Berlin Holding AG erfolgte eine Zuschreibung auf 60 TEUR. 4.7 Sachanlagen Die Sachanlagen sind gegenüber dem Vorjahr abschreibungsbedingt auf 8,9 Mio. EUR leicht gesunken. Den Schwerpunkt bilden drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 26 Wohnungen, die die Sparkasse zur Generierung von zinsunabhängigen Erträgen im Jahr 2020 errichtet hat. 4.8 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Der Bestand der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,5 % auf 291,0 Mio. EUR. Diese Entwicklung übertraf die Erwartungen der Sparkasse deutlich. Neben Verfügungen von Institutionellen wurden vermehrt Gelder außerhalb der Bilanz in Wertpapieren angelegt. Die Gesamtposition Spareinlagen verringerte sich um 5,0 Mio. EUR auf 28,9 Mio. EUR. Hingegen konnte der Bestand an Sparkassenbriefen infolge der zinsbedingt gestiegenen Attraktivität gegenüber Tagesgeldkonten von 16,9 Mio. EUR auf 44,1 Mio. EUR gesteigert werden. Die seither starke Konzentration im Bereich der kurzfristigen Einlagen zeigte im Jahresverlauf erstmals spürbare Rückgänge. Die täglich fälligen Verbindlichkeiten verringerten sich um 35,5 Mio. EUR auf 214,3 Mio. EUR und repräsentieren 73,7 % der Gesamtverbindlichkeiten gegenüber Kunden. Auf Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist entfallen 16,4 % und auf Spareinlagen 9,9 %. Das traditionelle Kundengeschäft stellt, mit einem Anteil von 76,1 % der Bilanzsumme, weiterhin den Hauptbestandteil der Refinanzierung dar. 4.9 Eigenkapital Begünstigt durch die Zinsentwicklung konnte die Sparkasse erste Aufholpotenziale nutzen und einen Bilanzgewinn von 502 TEUR ausweisen. Nach der vom Verwaltungsrat im Rahmen der Gewinnverwendung noch zu beschließenden Rücklagenzuführung wird die Sicherheitsrücklage voraussichtlich 32,0 Mio. EUR betragen. Dies entspricht einer Erhöhung um 1,6 %. Die Erwartung hinsichtlich der Eigenkapitalzuführung konnte damit unter den herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken erhöhte sich um 0,5 Mio. EUR auf 28,5 Mio. EUR. 4.10 Nicht bilanzwirksames Kundengeschäft Wertpapiergeschäft Die Umsätze im Wertpapiergeschäft konnten in Vorjahresvergleich von 15,2 Mio. EUR auf 26,2 Mio. EUR signifikant gesteigert werden. Bei den festverzinslichen Wertpapieren wurden Neuanlagen sowohl in Stufen- und Festzinsanleihen der Landesbank Hessen-Thüringen als auch der DekaBank sowie in Expresszertifikaten vorgenommen. Die Käufe von strukturierten Anleihen nahmen aufgrund des deutlichen Zinsanstieges gegenüber dem Vorjahreszeitraum und der gewählten Anlagealternativen zu Tagesgeldern stark zu. Ein Teil der Anlagen erfolgte in kurzlaufende Anleihen, die 2024 zur Wiederanlage zur Verfügung stehen. Infolge sich im Jahr 2023 insgesamt stabilisierender Börsen kehrte bei der Assetklasse "Aktien" die Zuversicht der Kunden zurück, was zu einem Anstieg der Aktienkäufe führte. Insgesamt verzeichnete die Sparkasse nochmals einen kräftigen Anstieg des Nettoabsatzes von 7,0 Mio. EUR auf 10,0 Mio. EUR. Dieser war überwiegend von der Absatzsteigerung bei den strukturierten Anleihen getrieben. Das verwaltete Depotvolumen stieg deutlich um 15,8 Mio. EUR (+43,5 %) auf 52,0 Mio. EUR. Investmentgeschäft Auch das Investmentfondsgeschäft mit der DekaBank legte im 2. Halbjahr 2023 wieder zu und weist auf Jahressicht einen Zuwachs von 32,6 % aus. Der Nettoabsatz lag mit 2,9 Mio. EUR wieder über dem Vorjahresniveau (2,1 Mio. EUR). Der Bestand in den DekaBank-Depots erhöhte sich um 7,3 Mio. EUR auf 70,1 Mio. EUR. Versicherungsgeschäft Im Versicherungsgeschäft war eine stabile Entwicklung zu verzeichnen. Im Bereich der Altersvorsorge erreichte die Beitragssumme einen leichten Anstieg um 5,5 % auf 2,1 Mio. EUR. In der Produktsparte Komposit (Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherungen) hat sich das Geschäft auf hohem Niveau, gemessen an den Prämien, geringfügig reduziert. Bauspargeschäft Bausparverträge der Landesbausparkasse (LBS) waren infolge der Zinsanstiege im Jahresverlauf als Zinssicherungsinstrument erneut gefragt. Das Brutto-Neugeschäft lag mit 5,3 Mio. EUR jedoch unter dem Ergebnis des Vorjahres (7,0 Mio. EUR). Immobilienvermittlungsgeschäft Zur Ausschöpfung des regionalen Immobilienmarktes und zur Generierung von Baufinanzierungen kooperiert die Sparkasse mit der Schwendt & Rauschel Immobilien oHG, Friedberg. Im Jahr 2023 trübte das gestiegene Zinsniveau auch beachtlich das Kaufinteresse der Kunden vor Ort. Insgesamt wurden 9 Objekte mit einem Verkaufsvolumen von 2,8 Mio. EUR (Vorjahr: 23 Objekte mit 5,5 Mio. EUR) vermittelt. Auslandsgeschäft Durch die Kooperation mit der S-International Mittelhessen GmbH (SIM) werden den Kunden alle Möglichkeiten des professionellen Auslandsgeschäfts geboten. Die Gesellschaft wurde zur Durchführung und Abwicklung von Auslandsgeschäften und den damit verbundenen Geschäftsbereichen im Jahr 2006 gegründet. Zum 1. Dezember 2023 sind die Sparkassen Gießen, Wetzlar, Grünberg, Dillenburg, Marburg-Biedenkopf, Oberhessen und die Städtische Sparkasse Offenbach a. M. an der Gesellschaft beteiligt. Neben der kompetenten Beratung im Auslandsgeschäft erzielt die Sparkasse Erträge aus der Vermittlung sowie Ausschüttungen aus der Beteiligung. 2023 entwickelte sich das Auslandsgeschäft mit einem Ergebnisbeitrag inkl. Beteiligungsergebnis von 101,7 TEUR gegenüber dem Vorjahr (72,8 TEUR) wiederholt sehr positiv. Konsumentenkreditgeschäft Das Konsumentenkreditgeschäft ist hinsichtlich des vermittelten Kreditvolumens im Vorjahresvergleich rückläufig. Aufgrund der insgesamt unsicheren Lage mit hoher Inflation und hohen Zinsen war eine merkliche Zurückhaltung der Kunden bei Konsumfinanzierungen zu verzeichnen. Das Absatzziel wurde daher nicht erreicht. Insgesamt wurden Kredite mit einem Volumen von 1,7 Mio. EUR an die S-Kreditpartner GmbH (SKP) vermittelt. Die Erlöse aus der Vermittlung und dem Abschluss von Restkreditversicherungen fielen von 179,6 TEUR auf 165,6 TEUR. 4.11 Personal Die Mitarbeiter tragen nachhaltig zum Erfolg der Sparkasse bei. Das Engagement, die Motivation und insbesondere die Qualität ihrer Leistung sind wesentliche Faktoren zur Zukunftssicherung der Sparkasse. Sie verkörpern mit ihrer Persönlichkeit die Sparkasse und geben der Finanzdienstleistung ein Gesicht. Die Ausrichtung der Personalpolitik erfolgt im Sinne der Kundenorientierung und der aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Dies betrifft die Personalplanung, -gewinnung und -entwicklung, die Leistungsbeurteilung von Mitarbeitern, den Einsatz von Vergütungsanreizsystemen sowie die Rolle der Führungskraft. Zum Jahresende wurden insgesamt 74 (Vorjahr: 73) Mitarbeitende, darunter 27 (Vorjahr: 26) Teilzeitbeschäftigte und vier (Vorjahr: drei) Auszubildende, beschäftigt. Umgerechnet auf Vollzeitkräfte entspricht das einer Personalkapazität von 57 (Vorjahr: 58) Betriebsangehörigen. Der Personalbestand blieb im Durchschnitt der letzten fünf Jahre auf einem annähernd gleichbleibenden Niveau. Weder Personalfluktuation noch die Altersstruktur geben Hinweise auf überdurchschnittliche Risiken im Personalbereich. Rund 65 % der Mitarbeitenden sind seit mehr als zehn Jahren im Unternehmen beschäftigt. Bei der Altersstruktur zeichnet sich die Sparkasse gegenüber den hessischen Sparkassen durch einen überdurchschnittlichen Anteil an Mitarbeitern zwischen 30 bis unter 55 Jahren aus. Zur Verwirklichung von variablen Arbeitszeitregelungen bietet die Sparkasse ein flexibles Arbeitszeitmodell an, welches im Jahr 2023 in seiner Bandbreite noch erweitert wurde. Die Sparkasse ermöglicht ihren Mitarbeitenden seit Jahren flexibles und nachhaltiges Arbeiten im Homeoffice. Im Jahr 2023 wurden drei Auszubildende zu Bankkaufleuten eingestellt. Die gezielte Qualifizierung und Weiterentwicklung der Mitarbeitenden haben vor dem Hintergrund steigender Kundenbedürfnisse und erhöhter gesetzlicher Anforderungen seit Jahren einen hohen Stellenwert. Zur Sicherung einer angemessenen Weiterbildung steht allen Mitarbeitenden ein umfangreiches Angebot für Qualifizierung und "lebenslanges Lernen" zur Verfügung. Der Fokus liegt auf einer adressatengerechten Entsendung zu internen und externen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Das Qualifikationsniveau der bankspezifisch Beschäftigten ist gemessen am Anteil der Sparkassenbetriebswirte im hessischen Vergleich überdurchschnittlich. In den übrigen Bereichen ergeben sich keine bemerkenswerten Abweichungen zum hessischen Betriebsvergleich. Für das Jahr 2024 wird mit einem nahezu unveränderten Personalbestand geplant. Die Vergütung der Mitarbeiter erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD-S). Neben den tariflich vereinbarten Komponenten der Sparkassensonderzahlung (SSZ) wird in Einzelfällen eine variable leistungsorientierte Zusatzvergütung gezahlt. Das Vergütungssystem wird jährlich auf die aufsichtsrechtskonforme Ausgestaltung überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Vergütungsstruktur richtet sich im Wesentlichen nach dem Tarifvertrag (TVöD-S), ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Sparkasse keine schädlichen Anreize zum Eingehen hoher Risikopositionen bietet. 4.12 Förderung gemeinnütziger/karitativer Einrichtungen und Projekte Im Rahmen ihres öffentlichen Auftrages übernimmt die Sparkasse Verantwortung für die Menschen vor Ort. Über Spenden und Sponsoring initiiert und fördert sie diejenigen Maßnahmen, die den Bürgern in der Region wichtig sind und mit denen regionale Stärken ausgebaut werden können. Durch Zuwendungen in Höhe von 148 TEUR wurde ein aktiver Beitrag zur Erhöhung der Lebensqualität geleistet. Über die sparkasseneigene Stiftung wird die Förderung kultureller, ökologischer und sozialer Zwecke im Geschäftsgebiet unterstützt. Gleichzeitig wird auf diese Weise die positive Wirkung für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld gestärkt. Im Jahr 2023 wurden über die Stiftung soziale Einrichtungen, Vereine, Schulen und Projekte in der Region mit rund 44 TEUR gefördert. Das Stiftungsvermögen wurde um 100 TEUR auf 2,5 Mio. EUR erhöht. Der statistische Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags gemäß § 15 Abs. 2 HSpG der Sparkasse ist dem Lagebericht beigefügt. 5. Vermögenslage Die Sparkasse verfügt mit der Sicherheitsrücklage und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB ausschließlich über hartes Kernkapital. Die Sicherheitsrücklage wird sich nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Zuführung aus dem Bilanzgewinn von 31.528 TEUR auf 32.030 TEUR erhöhen. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurde durch eine Zuführung von 500 TEUR zum Ende des Geschäftsjahres auf 28,5 Mio. EUR aufgestockt. Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden im Geschäftsjahr 2023 jederzeit erfüllt. Die Gesamtkapitalquote der Sparkasse, die der harten Kernkapitalquote entspricht, belief sich am Bilanzstichtag auf 22,40 % und übersteigt deutlich den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % zuzüglich eines individuellen SREP-Zuschlags (Kapitalzuschlag) von 1,0 %. Insgesamt ergibt sich eine einzuhaltende Gesamtkapitalquote von 9,0 % zum 31. Dezember 2023. Die institutsindividuelle Eigenmittelempfehlung beträgt 14,55 % und wird deutlich übertroffen. Diese Kennzahl ist aufgrund der Steuerungsbedeutung ein bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator der Sparkasse. Die BaFin hat mittels Allgemeinverfügung die Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers auf 0,75 % des ermittelten Gesamtrisikobetrages festgelegt. Die damit verbundene Forderung an hartem Eigenkapital ist seit dem 1. Februar 2023 erfüllt. Grundsätzlich ist auch der Kapitalpuffer für systemische Risiken aus Wohnimmobilienfinanzierungen in Deutschland in Höhe von 2,00 % ab 2023 zu berücksichtigen. Die Sparkasse Grünberg ist derzeit davon nicht betroffen, da sie die Realkreditprivilegierung nicht nutzt. Die Vermögenslage der Sparkasse ist geordnet. Die Basis für eine zukünftige Geschäftsausweitung ist weiterhin ausreichend gegeben. 6. Finanzlage Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet. Die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) lag mit 211,99 % per 31. Dezember 2023 deutlich über der Mindesterfüllungsquote von 100 %. Der hausintern definierte "grüne" Schwellenwert von 115 % wurde ganzjährig eingehalten und entsprach damit der Erwartung. Die LCR ist aufgrund der internen Steuerungsbedeutung den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Sparkasse zugeordnet. Die weniger volatil ausfallende strukturelle Liquiditätskennziffer (NSFR) muss mindestens 100 % ausweisen. Bei der Berechnung ergab sich per 31. Dezember 2023 ein Wert von 118,45 %. Die intern definierte Mindestschwelle von 108 % wurde planungsgemäß ganzjährig eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften werden entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Übersteigende Guthaben wurden im Rahmen der Einlagenfazilität angelegt. Die Möglichkeit, Guthaben bis zum nächsten Geschäftstag zu einem vorgegebenen Zinssatz bei den nationalen Zentralbanken anzulegen, wurde im Sinne der Ertragssteigerung genutzt. Das Angebot zur Refinanzierung in Form von Offenmarktgeschäften der EZB wurde nicht in Anspruch genommen. Overnight-Kredite (Spitzenrefinanzierungsfazilität) wurden nicht abgeschlossen. Wesentliche Risiken für die Finanzlage der Sparkasse werden nicht gesehen. Hinsichtlich der Steuerung der Liquiditätsrisiken wird auf die Ausführungen im Risikobericht verwiesen. 7. Ertragslage
Überleitungsrechnung Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitungsrechnung von der handelsrechtlichen Betrachtung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zur betriebswirtschaftlichen Darstellung im Betriebsvergleich der Sparkassen dar.
Grundlage für die Analyse bilden dabei die nach den Regeln des Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation ermittelten Kennzahlen. Beim Betriebsvergleich handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Darstellung von Erfolgskennzahlen auf Basis des Verhältnisses zur Durchschnittsbilanzsumme (DBS) des Geschäftsjahres. Periodenfremde und außergewöhnliche Posten werden dabei nach einheitlichen Regelungen dem neutralen Ergebnis zugerechnet.
Die Sparkasse erzielte 2023 - wie erwartet - einen oberhalb des Vorjahreswertes liegenden Jahresüberschuss. Der Zinsüberschuss, der die bedeutendste Ertragsquelle darstellt, konnte gegenüber den ursprünglichen Planungen erheblich um 1.145 TEUR gesteigert werden. Die zunächst sehr moderat erfolgten Zinsanpassungen u. a. bei den Tagesgeldern begrenzten den Zinsaufwand deutlich unterhalb der Planung. Der Provisionsüberschuss verbesserte sich leicht gegenüber dem Vorjahr, blieb jedoch erneut unter dem Zielwert der Sparkasse. Wesentliche Säulen für das Provisionsergebnis sind die Erträge aus dem Zahlungsverkehr und dem Wertpapierdienstleistungsgeschäft. Die Erträge aus dem Zahlungsverkehr lagen wie erwartet über dem Vorjahresergebnis. Aufgrund steigender Nachfrage nach strukturierten Anleihen lag der Wertpapierprovisionsertrag ebenfalls über dem Vorjahreswert, jedoch leicht unter dem angestrebten Ziel. Im Vermittlungsgeschäft von Konsumentenkrediten an die S-Kreditpartner GmbH (SKP) und im Bauspargeschäft blieben die Erträge unter dem Vorjahr und merklich unter der Erwartung. Der allgemeine Verwaltungsaufwand fiel höher als im Vorjahr aus und lag über dem Planwert der Sparkasse. Die Verwaltungsaufwendungen werden im Wesentlichen durch die Personalkosten bestimmt. Die Tarifverhandlungen erreichten erwartungsgemäß eine deutliche Tariferhöhung ab 2023. Der erwartete Anstieg der Sachaufwendungen war insbesondere auf Investitionen in die Digitalisierung, höhere Aufwendungen für Dienstleistungen Dritter, externe Prüfungen sowie die Dotierung des Stützungsfonds zurückzuführen. Das Betriebsergebnis vor Bewertung lag 2023 mit 2,5 Mio. EUR auf Vorjahresniveau. Dies entspricht 0,65 % der Durchschnittsbilanzsumme (2022: 0,63 %) der Sparkasse und liegt damit spürbar über der Prognose für das Jahr 2023. Treiber war der über den Erwartungen liegende Zinsüberschuss. Aus Sicht der Sparkasse handelt es sich erneut um ein zufriedenstellendes Ergebnis. Der Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge in Höhe von 1,1 Mio. EUR resultiert aus verschiedenen Effekten. Einerseits ergaben sich aus der Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen Abschreibungen auf Wertpapiere und Forderungen. Andererseits konnte die Rückstellung für die verlustfreie Bewertung des Bankbuches aufgelöst werden. Darüber hinaus wurden Zuführungen zu den Vorsorgereserven gebildet. Im Kreditgeschäft wird ein negatives Bewertungsergebnis ausgewiesen, was auf die Bildung von Pauschalwertberichtigungen sowie höhere Einzelrisikovorsorgeaufwendungen zurückzuführen ist. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB erhöhte sich um 0,5 Mio. EUR. Die Sparkasse verfügt weiterhin über stille Reserven im Sinne von § 340f HGB und § 26a KWG alter Fassung. Das Betriebsergebnis nach Bewertung lag ohne Berücksichtigung der Veränderungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken deutlich über dem Vorjahreswert und im Rahmen der Erwartung. Das neutrale Ergebnis, das periodenfremde und außergewöhnliche Erträge und Belastungen beinhaltet, fiel mit -0,4 Mio. EUR gegenüber -1,1 Mio. EUR im Vorjahr deutlich besser aus. Der Steueraufwand des Vorjahres war durch Steuererstattungen beeinflusst, die im Berichtsjahr deutlich geringer ausfielen. Daher liegt der gesamte Steueraufwand des Berichtsjahres mit 621 TEUR leicht über Vorjahresniveau (592 TEUR). Die Eigenkapitalrentabilität (Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit im Verhältnis zum Eigenkapital des Vorjahres) verbesserte sich von 2,5 % auf 3,6 %. Die Aufwandsquote erhöhte sich von 72,9 % auf 75,4 % und liegt innerhalb des Zielwertes. Sie blieb unterhalb der Erwartung. Die Kennzahl liefert als Relation der Verwaltungsaufwendungen zu den ordentlichen Erträgen einen Maßstab für die Rentabilität der Sparkasse. Nach einem in erheblichem Maße herausfordernden Jahr 2022 konnte 2023 ein Jahresüberschuss bzw. Bilanzgewinn nach Einbeziehung aller Ergebniskomponenten von 502 TEUR erreicht werden. Das Ziel der Geschäftsstrategie sowie die Erwartung wurden damit erreicht. Alle strategischen Ziele der Sparkasse wurden 2023 eingehalten. 8. Gesamtbeurteilung der Geschäftsentwicklung Der Geschäftsverlauf 2023 war im Wesentlichen von dem weiteren Zinsanstieg beeinflusst. Sowohl beim Kundenkreditgeschäft als auch beim Einlagengeschäft waren Volumenrückgänge zu verzeichnen. Der deutlich gestiegene Zinsüberschuss hat den ebenfalls gestiegenen Verwaltungsaufwand leicht überkompensiert. Das Betriebsergebnis vor Bewertung konnte damit gegenüber dem Vorjahr leicht gesteigert werden und ist als zufriedenstellend zu beurteilen. Das Bewertungsergebnis war von der Bildung von stillen Reserven geprägt und ist ebenfalls als zufriedenstellend zu bewerten. II. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Sparkasse im Geschäftsjahr 2023 haben. III. Risikobericht 1. Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29. Juni 2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:
Die Risikotragfähigkeitskonzeption umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer vierteljährlichen bzw. jährlichen Berechnung der Risikotragfähigkeit in einer ökonomischen Perspektive und einer normativen Perspektive ein. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen werden ergänzt um Stresstests (ökonomische Perspektive) und Betrachtungen adverser Szenarien (normative Perspektive). Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In ihrer Geschäftsstrategie hat die Sparkasse die Ziele für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Risikomanagementziele sind u. a. das kontrollierte Eingehen von Risiken im Rahmen eines Risikotragfähigkeitskonzepts und einer ertrags- und wertorientierten Banksteuerung sowie die Beachtung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken zunächst qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachtet die Sparkasse einen operativen Horizont von 5 Jahren. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Strategie, die strategischen Kennzahlen und die Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Sicherstellung des Gläubigerschutzes. Das Risikodeckungspotenzial entspricht dem barwertigen Vermögenswert (Substanzwert) bezogen auf das Bestandsgeschäft und umfasst sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Sparkasse. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 71,6 Mio. EUR. Vom daraus abgeleiteten Gesamtlimit in Höhe von 54,0 Mio. EUR wurden 51,5 Mio. EUR auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde kein Limit überschritten. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Während zwischen den wesentlichen Risikoarten keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt werden, finden diese innerhalb der wesentlichen Risikoarten Berücksichtigung. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte. Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die Sparkasse führt ergänzend vierteljährlich Stresstests für alle wesentlichen Risiken durch. Die Stresstests umfassen historische und hypothetische Szenarien, bei deren Festlegung die strategische Ausrichtung der Sparkasse und das wirtschaftliche Umfeld berücksichtigt werden. Die Sparkasse hat folgende Stresstests definiert, um die Auswirkungen auf die Verlustanfälligkeit zu untersuchen:
Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei außergewöhnlich, aber plausibel möglichen Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Der Stresstest "Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg" zeigt die höchste Auslastung. Dem Szenario liegt die Annahme zugrunde, dass sich ein schneller und starker Zinsanstieg im Euroraum in Kombination mit einer deutlichen Überbewertung der Preise für gewerbliche und wohnwirtschaftliche Immobilien als Folge der lange anhaltenden Niedrigzinsphase und dem starken Anstieg der Kreditvergabe für Immobilienfinanzierungen in einem starken und abrupten Preisverfall der Immobilien entlädt. Die Sparkasse führt mindestens jährlich inverse Stresstests durch, mit dem Ziel zu untersuchen, welche Ereignisse oder Szenarien die Sparkasse in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Die Überlebensfähigkeit ist dann als gefährdet anzusehen, wenn das Geschäftsmodell nicht mehr durchführbar ist. Als Inversitätsschwelle hat die Sparkasse 36,0 Mio. EUR festgelegt. Die Ergebnisse der inversen Stresstests zeigen im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit, dass die Existenz der Sparkasse nur durch sehr unwahrscheinliche Ereignisse gefährdet werden könnte. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2027. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden folgende Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario (Unternehmensplanung Stand 30. Juni 2023) getroffen: Rückgang der Leitzinsen bis zum Jahr 2026 bei Fortdauer einer inversen Zinsstruktur bis Ende 2024. Das ansteigende Betriebsergebnis vor Bewertung zeichnet sich vorrangig durch einen steigenden Zinsüberschuss aus, verbunden mit einem im Zeitablauf steigenden Provisionsergebnis und leicht steigenden Verwaltungsaufwendungen. Der Bewertungsaufwand steigt insgesamt an. Ursächlich dafür sind bis 2023 höhere Abschreibungen bei den Eigenanlagen und ab 2024 im Kreditgeschäft. Im Kundengeschäft wird mit einem jährlichen Wachstum der Kundenkreditbestände von 0,6 % im Jahr 2023, 0,3 % im Jahr 2024 und von 1,7 % bis 2,0 % von 2025 bis 2027 geplant. Die Kundeneinlagen verzeichnen Bestandsentwicklungen von -4,0 % im Jahr 2023 bis +0,3 % im Jahr 2027. Im Eigengeschäft ist ein Rückgang bei den Schuldscheindarlehen an Kreditinstitute und der Anlagen bei der Helaba berücksichtigt. Jahresüberschüsse werden vollständig thesauriert. Zuführungen erfolgen zugunsten der Sicherheitsrücklage und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Ab 2023 wird mit einer zusätzlichen Eigenmittelanforderung gemäß § 6c KWG (SREP-Zuschlag) von 1,0 % geplant. Die aktuell zusätzliche Eigenmittelanforderung gemäß § 6c KWG (SREP-Zuschlag) von 1,0 % wird für den gesamten Betrachtungszeitraum beibehalten. Die Eigenmittelempfehlung gemäß § 6d KWG von derzeit 4,8 % (netto 2,3 %) wird über den gesamten Planungshorizont fortgeschrieben. Da die Kennziffer oberhalb des Kapitalerhaltungspuffers liegt, ist kein zusätzlicher Kapitalbedarf erforderlich. Jährlich erfolgt eine Aufstockung der aufsichtlichen Eigenmittel in Höhe des Jahresüberschusses. Die Sparkasse verfügt über stille Reserven im Sinne des § 340f HGB und § 26a KWG alter Fassung in Höhe von 9.300 TEUR. Die Positionen des harten Kernkapitals (Sicherheitsrücklage und Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB) steigen kontinuierlich an. Auch zukünftig liegen die Kapitalquoten deutlich über den Sollquoten. Kernkapital und Gesamtkapitalquote bewegen sich im Planungszeitraum zwischen 21,8 % und 22,7 %. Mittelbare Finanzbeteiligungen im Verbund werden auf Ebene des institutsbezogenen Sicherungssystems (Art. 49 Abs. 3 CRR) berücksichtigt. Der Gesamtrisikobetrag (risikogewichtete Aktiva) wurde konsistent zum Planszenario aus der Entwicklung des geplanten Kundenkredit- und Eigengeschäfts abgeleitet. Ebenso wurden die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken konsistent zur angepassten Mittelfristplanung berücksichtigt. Auch die neuen Regelungen der CRR III, die ab dem 01. Januar 2025 Anwendung finden sollen, wurden berücksichtigt. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Als adverse Szenarien werden ein schwerer konjunktureller Abschwung (adverses Szenario 1) und eine Rezession bei anhaltend hoher Inflation und hohen Zinsen (adverses Szenario 2) betrachtet. Im adversen Szenario 1 wird das Wirtschaftswachstum in Deutschland durch eine deutlich negative Entwicklung geprägt, die auf andere makroökonomische Variablen ausstrahlt. Die Prognosen für die Wirtschaftslage sind pessimistisch. Abweichend zum "Szenario advers 1" wird im adversen Szenario 2 mit Zinsen gerechnet, die über denen der Hauszinsmeinung liegen. Das bedeutet, dass aufgrund einer anhaltend hartnäckigen Inflation (Gründe: Lohnsteigerungen führen zu Zweitrundeneffekten; Preise für Lebensmittel und Öl bleiben hoch) die EZB den Leitzins noch mehr erhöht. Das Zinsniveau bleibt für längere Zeit hoch und eine erste Leitzinssenkung erfolgt erst 2025. Die Zinsstrukturkurve bleibt auch bis Ende 2025 leicht invers. Ab 2026 ist die Zinsstrukturkurve ganz flach. Die in der normativen Perspektive anzuwendenden Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und Operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der CRR, nach denen risikogewichtete Positionsbeträge zu ermitteln sind. Die Risikoquantifizierung für Zinsänderungsrisiken sowie die weiteren wesentlichen Risiken ergeben sich aus dem Kapitalzuschlag im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG. Im adversen Szenario sind die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen erfüllt werden. Das adverse Szenario 2 stellt für die Sparkasse das schlechteste Szenario dar.
Die der Risikotragfähigkeit zugrunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können. Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten hat die Sparkasse Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei. Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Durch die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation ist sichergestellt, dass miteinander unvereinbare Aufgaben durch unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrgenommen werden. Die Funktionstrennung zwischen dem Risikocontrolling und den Marktbereichen ist bis zur Vorstandsebene und auch für den Vertretungsfall organisatorisch gegeben. Grundlegende Entscheidungen zur Anpassung des Risikomanagements werden vom Vorstand getroffen. Die operative Risikosteuerung erfolgt durch die Marktbereiche. Die direkt dem Vorstand unterstellte Abteilung Gesamtbanksteuerung ist für die Identifikation, Quantifizierung und Überwachung der Risiken verantwortlich. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren, die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch den Leiter der Abteilung Gesamtbanksteuerung wahrgenommen. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 2. Adressenrisiko Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert mit Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft. Für die aufsichtsrechtliche Beurteilung der Adressenrisiken wird der Kreditrisikostandardansatz gemäß CRR angewandt. 2.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen und der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen, am Risikogehalt und an den Volumen- und Strukturlimiten orientieren. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich nach Kundengruppen wie folgt:
Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse Im Firmenkundenportfolio achtet die Sparkasse auf eine breite Streuung nach Branchen. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 21,8 % (Vorjahr: 19,1 %) das verarbeitende Gewerbe und das Grundstücks- und Wohnungswesen 19,3 % (20,1 %). Die Größenklassenstruktur zeigt nach Einschätzung der Sparkasse insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. 29,6 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen zwischen 100 TEUR und 400 TEUR. Dies entspricht 18,2 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG. Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft [14] folgende Ratingklassenstruktur:
Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 9,4 Mio. EUR bzw. 0,02 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG. Die bestehenden Risikokonzentrationen sind vertretbar und kompatibel mit der derzeit gültigen Kreditrisikostrategie der Sparkasse Grünberg. Quartalsweise werden Prognosen zum voraussichtlichen Risikovorsorgebedarf erstellt, die dazu dienen, gegebenenfalls ungünstige Entwicklungen im Kreditgeschäft zeitnah zu erkennen. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Die Entwicklung der Risikovorsorge im Jahr 2023 zeigt eine konstante Entwicklung. 2.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft Das Adressenrisiko im Eigengeschäft Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass bei einem Ausfall die tatsächlich realisierbaren Zahlungen von den prognostizierten Werten abweichen. Adressenrisiken aus den Investmentfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 87,8 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (60,0 Mio. EUR), Rentenfonds (0,9 Mio. EUR) und (Immobilienfonds 26,9 Mio. EUR). Die Kontrahenten- und die Länderrisiken sind von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen des Länderrisikos in Form von Wertpapieren betrug am 31. Dezember 2024 8,1 Mio. EUR. Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Landesbanken. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. 3. Marktpreisrisiko Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, Währungs- und Aktienkurse sowie Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten). Marktpreisrisiken aus den Investmentfondsanlagen werden nach dem Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz die Delta-Gamma-Variante ausgewählt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen. Der vom Vorstand benannte Anlageausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. Teilnehmer sind Vertreter des Handelsbereiches und der Marktfolge sowie der Vorstand. 3.1 Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie in einer Dotierung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der vier Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis. Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung MPR. Die Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos erfolgt auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Tagen mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet. Hierbei wird aktuell ein Stützzeitraum von 01.11.2007 bis 31.07.2022 verwendet. Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019 Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für die Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B. Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet. Die zu Positionen mit unbestimmter Kapitalbindung bestehenden gesetzlichen und vertraglichen Kündigungs- und Tilgungsrechte (implizite Optionen) werden in die Risikomessung einbezogen. Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Als Risikotoleranz wurde eine Obergrenze für den Zinsrisikokoeffizienten in Höhe von 20 % der Eigenmittel festgelegt. Diese wurde im Geschäftsjahr 2023 eingehalten und betrug 8,4 % per 31.12.2023. Die Sparkasse prognostiziert die Entwicklung der Zinsspanne sowie der zinsinduzierten Abschreibungsrisiken auf Grundlage verschiedener Szenarien für die Zinsentwicklung, um die ggf. zeitverzögerten Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Zinsspanne und die zinsinduzierten Abschreibungsrisiken bis zum Jahr 2028 zu betrachten. Für die erwartete Entwicklung (Planszenario) wird die Hauszinsmeinung der Sparkasse zugrunde gelegt. Auf Basis unserer Simulationsrechnungen beträgt das Zinsspannenrisiko bzw. das zinsinduzierte Abschreibungsrisiko für das Szenario ad hoc +100 BP für das Geschäftsjahr 2024 rund 55 TEUR bzw. 161 TEUR. Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um +/-200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Konzentrationen bestehen in folgenden Bereichen: hoher Anteil an variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse sowie hohe Anteile an Rentenpapieren im Depot A der Sparkasse. Um diese Konzentration zu begrenzen, erfolgt eine Optimierung der Bilanzstruktur sowie der Refinanzierungsstruktur mittels Limiten. Die Sparkasse hat die Zinsszenarien im Hinblick auf die Cashflow-Struktur in Form der Laufzeitcluster untersucht. Risikokonzentrationen konnten in keinem Laufzeitband identifiziert werden. 3.2 Spreadrisiko Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Die Sparkasse nimmt eine integrierte Betrachtung von Zins- und Spreadrisiken vor. Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus (sDIS). Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR. Risikokonzentrationen bestehen in den Spreadklassen 10.1, 11.1, 12.1 und 13.1. Hierbei handelt es sich um Wertpapiere von Kreditinstituten. Die Sparkasse hält in diesem Bereich den größten Barwert im Eigengeschäft. Vorrangig resultiert das Volumen aus Wertpapieren von Landesbanken. Normativ lässt sich entlang der Planung der Sparkasse keine Risikokonzentration ableiten. 3.3 Aktienrisiko Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. Bei der Ermittlung des Markpreisrisikos aus Aktien werden das allgemeine und das besondere Kursrisiko gemeinsam betrachtet. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Strategisch wurde limitiert, dass Aktien lediglich in Form von Investmentanteilen gehalten werden dürfen. Im Jahr 2023 hat die Sparkasse keine Bestände an Aktien im Direktbestand oder Aktienfonds gehalten. 3.4 Immobilienrisiko Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Daneben werden Assetklassenlimite genutzt, welche den Umfang und das Volumen u. a. auch von Immobiliengeschäften regeln. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung "caballito". Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung caballito, wobei als Datenbasis für die Benchmarkzeitreihen nach Land und Nutzungsart segmentierte IPD-Indizes mit einer Historie seit 2001 genutzt werden, die vom Index-Anbieter MSCI erstellt und durch Property & Data Analytics GmbH bereitgestellt werden. Immobilien werden im Eigenbestand und in Immobilienfonds gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. Risikokonzentrationen werden anhand der Kombination aus Landzuordnung und Nutzungsart ermittelt. Schwellenwert bildet die 1 %-Grenze des ökonomischen Risikodeckungspotenzials. Risikokonzentrationen bestehen in den Ländern bzw. Nutzungsarten:
Es erfolgt eine angemessene Berücksichtigung der Risikokonzentrationen in der Risikosteuerung. Hierfür gibt es eigens ein separates Stressszenario, welches diesen Aspekt berücksichtigt. 3.5 Beteiligungsrisiko Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung und des Risikos eines Nachschusses. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie im Rahmen des Beteiligungsmanagements. Je nach Beteiligungsart wird nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen unterschieden. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Grundsätzlich werden die Parameter für Verbundbeteiligungsrisiken als Expertenschätzung bestimmt. Die Expertenschätzungen basieren bzw. orientieren sich dabei an einem Mischungsindex, der zu 80 % aus iBoxx Euro Financials Subordinated Total Return, ein Index für nachrangige Verbindlichkeiten, und zu 20 % aus EURO STOXX Financials Euro - Total Return, ein risikoreicher Aktienindex, besteht. Der zentral erarbeitete Lösungsansatz stellt ein Standardverfahren zur Ermittlung eines plausiblen Pauschalbetrages dar und ist damit explizit kein (komplexes) Risikoquantifizierungsverfahren. In Anlehnung an die Ausführungen in Tz. 57 des RTF-Leitfadens hat sich die zentrale Arbeitsgruppe der Regionalverbände - unter Moderation der SR - für eine Parameter-Expertenschätzung im Standardvorgehen entschieden, die zur Ermittlung eines Pauschalbetrages genutzt werden kann. Die Beteiligungsrisiken der Sparkasse sind nahezu ausschließlich geprägt durch Verbundbeteiligungen. Die Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023 stellen sich wie folgt dar:
Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio aufgrund der Bündelung in strategischen Verbundbeteiligungen, da die Sparkasse nur strategische Beteiligungen hält. Dabei stellt die mittelbare Beteiligung an der Helaba über den SGVHT die mit Abstand volumenmäßig und vom Risikogehalt wesentlichste Beteiligung dar. Dieses Risiko ist durch die Struktur der Sparkassen-Organisation gegeben und für das Geschäftsmodell der Sparkasse zwingend erforderlich. Insofern wird diese Risikokonzentration einerseits durch die Sparkasse grundsätzlich in Kauf genommen und andererseits durch die Gremien der Sparkassen-Organisation überwacht und gesteuert. Die Risikokonzentration wird in der Risikomessung angemessen berücksichtigt. 4. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spread-schwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung IDH-RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspread. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizonts (Survival Period) verwendet. Es wurde festgelegt, dass im Szenario "Stress kombiniert", bei dem ein Marktstress mit einem Institutsstress zusammentrifft, der Überlebenshorizont mindestens vier Monate betragen soll. Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt > 2 Jahre. Daneben wurde festgelegt, dass die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft die festgelegten Schwellwerte nicht unterschreiten sollen. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über dem definierten Schwellenwert von 115 % bzw. 108 %. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko (Zahlungsunfähigkeitsrisiko). Diese ergeben sich in der Struktur des Liquiditätsdeckungspotenzials durch größere Volumina bei den Landesbanken des Sparkassenverbundes. Diese werden jedoch bereits aufgrund der qualitativ niedrigeren Meldeweseneinstufung mit höheren Haircuts in die Risikobetrachtung einbezogen. Es besteht ein hoher Anteil von lediglich kurzfristig gebundenen Bilanzpassiva als Hauptrefinanzierungsquelle, insbesondere durch einen größeren Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen. Bei der institutionellen Refinanzierung liegt aufgrund des Verbundes eine Konzentration mit der Helaba vor. Um diese Konzentration zu begrenzen, wird durch strategische Refinanzierungsvorgaben eine Limitierung vorgenommen. Gleichzeitig wird durch Alternativangebote der Bestand an Sichteinlagen sukzessive reduziert. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 5. Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen. Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Es bestehen keine wesentlichen Konzentrationen bei den Schadensfällen. Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. Für die aufsichtsrechtliche Beurteilung und Eigenkapitalunterlegung der operationellen Risiken wird der Basisindikatoransatz gemäß CRR angewandt. 6. Gesamtbeurteilung der Risikolage Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt (ökonomische Perspektive). Im Jahr 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Risikotragfähigkeitslimit war am Bilanzstichtag mit 58,19 % ausgelastet. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen erfüllt. Demnach ist die Risikotragfähigkeit auch zukünftig, selbst bei sehr ungünstigen Entwicklungen gegeben. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Der Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine hatte bzw. hat noch Auswirkungen auf die weltweite Wirtschaft und auch auf Deutschland. 2023 haben die Folgen des Ukraine-Krieges die Wirtschaft belastet. Eine rasche und kräftige wirtschaftliche Erholung ist nicht in Sicht. Die Sparkasse Grünberg hat für sich keine wesentlichen Risiken aus dem Krieg identifizieren können. Risiken werden in der schwachen konjunkturellen Entwicklung gesehen. Zunehmende Belastungen bei den Unternehmen könnten auch für die Kreditinstitute belastend wirken. Inflation, steigende Lohnkosten sowie geopolitische Spannungen könnten für weitere Unsicherheit sorgen. Hinzu kommt der Wegfall der großzügigen staatlichen Corona-Hilfen. Ein Anstieg der Kreditausfallraten von Unternehmen wäre möglich. Ein Augenmerk ist auf die Wohnimmobilienkredite zu richten. Hier könnte schwächeres Neugeschäft den Zinsertrag verringern. Sollte die Konjunkturflaute auch auf die Einkommen der Verbraucherinnen und Verbraucher negativ wirken, wären unter Umständen steigende Kreditausfälle zu erwarten. Die Sparkasse hat hierfür bereits entsprechende Risikovorsorge getroffen. Insgesamt beurteilen wir die Risikolage der Sparkasse Grünberg als tragfähig. IV. Prognose Die Planung der Vermögens-, Finanz- und Ertragsentwicklung dient der abgestimmten Ausrichtung der Geschäftsaktivitäten auf die Unternehmensziele unter Berücksichtigung externer und interner Einflussfaktoren und basiert auf Annahmen über die künftige Entwicklung der Sparkasse und ihrer Umwelt. Der Jahresauftakt 2024 deutet auf keine konjunkturelle Trendwende hin. Die Auftragslage hat sich zuletzt in allen Wirtschaftsbereichen verschlechtert. Auch der Krankenstand ist weiterhin hoch, zusätzlich belasten die andauernden Streiks. Die Erwartungen auf Leitzinssenkungen schüren die Hoffnung auf eine Belebung der Konjunktur im Jahresverlauf. Die Kaufkraft der Verbraucher kann durch die weiter fallenden Inflationsraten bei weiteren Erhöhungsstufen der nominalen Einkommen gesteigert werden. Die Belebung der Weltkonjunktur könnte dazu führen, dass auch der deutsche Güterexport stimuliert wird. Die Sparkasse erwartet zur Jahresmitte 2024 Leitzinssenkungen in zwei kleineren Schritten. Nach dem Rückgang der Kapitalmarktzinsen zum Jahresende 2023 wird bis Ende 2024 wieder ein leichter Anstieg der mittel- und langfristigen Zinsen prognostiziert. Die Zinskurve bleibt weiterhin invers. Im Jahr 2025 wird von Leitzinssenkungen durch die EZB ausgegangen. Im Kundenkreditgeschäft wird ein nahezu unveränderter Bestand erwartet. Das verhaltene Kreditgeschäft ist vor allem auf das makroökonomische Umfeld und die relativ hohen Kreditkosten zurückzuführen. Die Nachfrage nach Wohnimmobilien ist auch 2024 - wegen eingetrübter Aussichten und einer unsicheren Preisentwicklung - verhalten. Ebenso sind Unternehmen zurückhaltend bei Investitionen. Im Eigengeschäft wird von einer relativ konstanten Entwicklung ausgegangen. Hinsichtlich der Kundeneinlagen werden nur geringfügige Bestandsveränderungen in den nächsten Jahren erwartet. Rückgänge bei den Sichteinlagen und Tagesgeldern werden durch einen Anstieg bei den kurzfristigen Sparkassenbriefen weitestgehend kompensiert. Im Vergleich zum Vorjahr wird ein leichter Anstieg der durchschnittlichen Bilanzsumme um rund 0,2 % prognostiziert. Vor diesem Hintergrund geht die Planung bei den Zins- und Bilanzstrukturerwartungen für 2024 von einem um rund 400 TEUR niedrigeren Zinsüberschuss aus. Das Zinsergebnis wird durch das noch höhere Geldmarktzinsniveau "belastet", das sich in diesem Jahr über die volle Periode auf den großen Block der variabel verzinslichen Passiva (Tagesgeld) auswirken und zu einem erhöhten Zinsaufwand führen wird. Auch der anwachsende Bestand der kurzfristigen Sparkassenbriefe dürfte zu einem erhöhten Zinsaufwand führen. Für die Folgejahre wird damit gerechnet, dass sich die Zinsentwicklung positiv auf den Zinsüberschuss auswirkt. Der Provisionsüberschuss als zinsunabhängige Ertragsquelle soll in den nächsten Jahren weiter ausgebaut werden. Vor allem im Wertpapier- und Vermittlungsgeschäft werden Chancen für ein Wachstum gesehen. Beim ordentlichen Aufwand wird gegenüber dem Vorjahr von einem weiteren Anstieg ausgegangen. Die Verwaltungsaufwendungen werden im Wesentlichen durch die Personalaufwendungen bestimmt. Nach dem deutlichen Anstieg der Personalaufwendungen 2023 wird dieser auch für das Jahr 2024 auf ähnlich hohem Niveau bleiben. Der erwartete Anstieg der Sachaufwendungen ist insbesondere infolge der erforderlichen Investitionen in Technologie/Digitalisierung und der angekündigten Preiserhöhungen in verschiedenen Bereichen sowie laufender Projekte zur Prozessoptimierung zu erwarten. Insgesamt wird mit einem um rund 0,1 Mio. EUR zurückgehenden Betriebsergebnis vor Bewertung von 2,4 Mio. EUR (= 0,62 % der DBS) und einer Cost-Income-Ratio von 75,2 % gerechnet. Die strategischen Ziele würden - bei einer konstanten DBS - beim Betriebsergebnis vor Bewertung erreicht und die Aufwandsquote knapp eingehalten. Für das Kreditgeschäft werden höhere Bewertungsaufwendungen erwartet. Mit Blick auf das gestiegene Zinsniveau, den Preisrückgang bei Immobilien und die allgemein unsichere bzw. schwierige wirtschaftliche Lage werden erhöhte Risiken im Kreditgeschäft sowohl bei Privatpersonen als auch bei Unternehmen gesehen. Im Wertpapiergeschäft wird für das Jahr 2024 mit leichten Wertaufholungen gerechnet. Das strategische Ziel für das Betriebsergebnis nach Bewertung (Zielwert ≥ 0,30 % der DBS) würde mit 0,51 % der DBS sowie in den Folgejahren deutlich überschritten. Unter diesen Annahmen wird ein Jahresüberschuss prognostiziert, der den strategisch angestrebten Wert von 500 TEUR - auch in den Folgejahren - merklich übertreffen würde. In einem optimistischen Szenario geht die Sparkasse von folgender Entwicklung aus: Es wird angenommen, dass die kurzfristigen Zinsen stärker zurückgehen, als in der Hauszinsmeinung prognostiziert. Die Kapitalmarktzinsen steigen dagegen stärker an als erwartet. Dadurch wird die Zinsstrukturkurve schon 2025 wieder normal und in den Jahren danach steiler. Für das Kreditgeschäft wird bei großen Positionen (Wohnungsbaufinanzierungen, gewerbliche Finanzierungen, Kontokorrentkredite) eine um 2 bis 5 % bessere Entwicklung als in der Planung angenommen. Zudem werden höhere Margen erzielt. Auf der Einlagenseite wird bei den Tagesgeldern mit größeren Abflüssen als geplant gerechnet. Die Erträge aus Investmentfonds (Ausschüttungen) fallen um 5 % höher aus als in der Planung. Ebenfalls besser als geplant entwickeln sich die Provisionserträge, der Personal- und der Sachaufwand. Das Bewertungsergebnis Kredit fällt nicht so negativ aus wie in der Planung. Der Jahresüberschuss läge in diesem Szenario um 0,2 Mio. EUR im Jahr 2024 über dem erwarteten Ergebnis. In einem pessimistischen Szenario betrachtet die Sparkasse folgende möglichen Risiken: Für die Zinsentwicklung wird angenommen, dass die kurzfristigen Zinsen nicht so stark zurückgehen, wie in der Hauszinsmeinung prognostiziert. Die Kapitalmarktzinsen entwickeln sich dagegen wie erwartet. So bleibt die Zinsstrukturkurve lange invers. Für das Kreditgeschäft wird bei der großen Position der Wohnungsbaufinanzierungen ein deutlicher Einbruch erwartet. Sowohl die normal als auch die höher verzinsten Sichteinlagen entwickeln sich deutlich schlechter als erwartet bei geringeren Margen. Die Erträge aus Investmentfonds (Ausschüttungen) fallen um 10 % niedriger aus als in der Planung. Ungünstiger als erwartet entwickeln sich auch die Provisionserträge, Personal- und Sachaufwand fallen höher aus als erwartet. Das Bewertungsergebnis Kredit fällt deutlich negativer aus als in der Planung. Der Jahresüberschuss per 31. Dezember 2024 läge in diesem Szenario um 0,5 Mio. EUR unter dem erwarteten Ergebnis. Die erhöhten Kapitalanforderungen können nach der aktuellen Kapitalplanung in allen Planjahren bis 2027 sehr komfortabel übererfüllt werden. Die Kern- und Gesamtkapitalquote wird in allen Jahren über der 20 %-Marke erwartet. Die Zahlungsfähigkeit wird auf Grundlage einer vorausschauenden Liquiditätsplanung weiterhin als sichergestellt angesehen. Bezogen auf die Survival Period wird eine Fortsetzung der stabilen Ergebnisse erwartet; gleiches gilt für die Liquidity Coverage Ratio (LCR). Es wird erwartet, dass die Liquiditätskennziffer weiterhin erheblich über der aufsichtlich geforderten Mindestrate von 100 % liegt. Insgesamt wird von einer soliden Vermögens- und Finanzlage ausgegangen. Bei der Ertragslage ist davon auszugehen, dass sich diese im Zuge der erwarteten Zins- und Geschäftsstrukturentwicklung auch über das Jahr 2024 hinaus spürbar positiv entwickeln wird.
Grünberg, im März 2024 Der Vorstand
[2] Eurostat, Pressemitteilung 08.03.2024
[4] Bundesbank, Pressemitteilung 28.03.2024
[5] Statistisches Bundesamt, Destatis,
Pressemitteilung Nr. 066
[7] Organisation for Economic Cooperation and
Development (OECD), Pressemitteilung vom 09.04.2024
[8] Ifo-Konjunkturprognose Frühjahr 2024:
Deutsche Wirtschaft wie gelähmt
[9] BMWK - Jahresprojektion der Bundesregierung
vom 01.03.2024
[10] Europäische Kommission -
Winterprognose 2024, Pressemitteilung vom 15.02.2024
[13] Sparkassen-Finanzgruppe
Hessen-Thüringen, Verbundkonzept
[14] inklusive Schuldscheindarlehen und
Wertpapiergeschäft
Statistischer Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse Grünberg im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2. i. V. m. § 2 HSpG)I. Mitarbeiter, Geschäftsstellennetz und Förderung gemeinnütziger und kommunaler Belange 1. Mitarbeiter
2. Geschäftsstellennetz
3. Spenden und Sponsoring (ohne Stiftung)
4. Stiftung der Sparkasse Grünberg
5. Steuerleistung im Geschäftsjahr
II. Förderung der Vermögensbildung 1. Bilanzwirksame Anlagen a) Anzahl der Konten
b) Vermögensbildung
2. Bilanzneutrale Anlagen a) Anzahl Kundendepots
b) Kundenwertpapiergeschäft - Bestände
III. Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs 1. Forderungen an Kunden
2. Darlehenszusagen und -auszahlungen
IV. Girokonten auf Guthabenbasis
V. Beratung von Existenzgründern
VI. Vermittelte Förderkredite
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse Grünberg Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Grünberg bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Grünberg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten und dem Lagebericht beigefügten Informationen haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: Bewertung von Forderungen an Kunden (Aktiva 4) a) Sachverhalt und Problemstellung: Entsprechend ihrem gesetzlichen und satzungsrechtlichen Auftrag betreibt die Sparkasse das Kreditgeschäft mit Kunden vorrangig im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Der Anteil des Kreditgeschäfts mit Kunden (Aktiva 4) macht mit 213,6 Mio EUR 55,8 % der Bilanzsumme der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 aus. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 11,7 Mio EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse. Neben der Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer erfolgt eine Bewertung der Kreditsicherheiten teilweise auf Basis geschätzter Werte. Bewertungsaufwendungen im Kreditbereich können sich als Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen oder als Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB in für Kreditinstitute gesetzlich zulässiger Weise ergeben. Bei außerbilanziellen Geschäften (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderruflichen Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein darauffolgender Kreditausfall droht, werden entsprechende Rückstellungen gebildet. In den Vorjahren bewegten sich die Bewertungsaufwendungen auf niedrigem Niveau. Durch das gestiegene Marktzinsniveau, das zu höheren Finanzierungskosten geführt hat, sowie die aktuell ungünstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen besteht das Risiko steigender Bewertungsaufwendungen und erhöhter Kreditausfälle. Aus den Kreditbewertungen können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage der Sparkasse ergeben. Aufgrund der quantitativen Bedeutung der Forderungen an Kunden und der damit einhergehenden hohen Bedeutung einer sachgerechten Bewertung, der erhöhten Prognoseunsicherheit und der Ermessensspielräume stellt die Bewertung der Kundenforderungen insbesondere im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen auf die Ertragslage der Sparkasse einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen im Kreditbereich durchgeführt und hierbei insbesondere die Risikofrüherkennungsprozesse der Sparkasse berücksichtigt. Im Rahmen der Aufbauprüfungen haben wir die Kreditprozesse der Sparkasse beurteilt und uns hierbei insbesondere an den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a KWG i. V. m. den Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk) orientiert. Funktionsprüfungen haben wir entsprechend berufsrechtlicher Grundsätze anhand einer zufälligen Auswahl von Kreditengagements durchgeführt. Dabei haben wir die Wirksamkeit der Kreditgeschäftsprozesse (inkl. der Bilanzierungs- und Bewertungsprozesse) beurteilt. Daneben haben wir anhand einer bewussten Auswahl von "bemerkenswerten Kreditengagements" i. S. v. § 34 der "Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV)" das Erfordernis von bilanziellen Bewertungsmaßnahmen geprüft. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe der "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigungen") (IDW RS BFA 7) ermittelt wurden. Ergänzend haben wir analytische Prüfungshandlungen in Bezug auf die Zusammensetzung und Entwicklung des Kreditportfolios insbesondere mit Bezug zu Bewertungsaufwendungen durchgeführt, z. B. anhand von Auswertungen der Kreditbestände, der Sicherheiten und der Risikovorsorge im Rahmen des internen Berichtswesens der Sparkasse oder der Kreditgeschäftsprozesse insbesondere im Bereich der Risikoklassifizierungsverfahren, der Risikofrüherkennung und der Problemkreditbearbeitung. c) Verweis auf weitergehende Informationen: Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind in den Anhangangaben zu Aktiva 4 (Abschnitte A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und B. "Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich, I. Postenbezogene Angaben") enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Kapitel "I. 4.2 Kreditgeschäft", "I. 5. Vermögenslage" und "III. 2. Adressenrisiko"). Sonstige Informationen Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den statistischen Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse Grünberg im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG), der dem Lagebericht beigefügt ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung des Vorstands (gesetzliche Vertreter) und des Verwaltungsrats (Aufsichtsorgan) für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind nach § 44 der Satzung der Sparkasse Grünberg i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen. Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht konkretisiert bzw. angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Thomas Brüstlin.
Frankfurt am Main, den 30. Juli 2024 Sparkassen-
und Giroverband Hessen-Thüringen
Brüstlin, Wirtschaftsprüfer Bericht des VerwaltungsratesDer Verwaltungsrat hat im Jahr 2023 in acht Sitzungen die ihm nach dem Sparkassenrecht obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat sich vom Vorstand über die allgemeine Geschäftsentwicklung, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Risikolage der Sparkasse, über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichten lassen und mit dem Vorstand darüber beraten. Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat den vollständigen Jahresabschluss 2023 sowie den Lagebericht vorgelegt. Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main, hat die Buchführung, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Jahr 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen, den Jahresabschluss festgestellt, den Lagebericht gebilligt und dem Vorstand Entlastung erteilt. Der Bilanzgewinn in Höhe von 501.901,72 EUR wird entsprechend dem Vorschlag des Vorstandes der Sparkasse nach § 16 HSpG in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt. Der Verwaltungsrat spricht dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank und Anerkennung für die geleistete erfolgreiche Arbeit aus.
Grünberg, 28. August 2024 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Frank Ide |
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