Kreiskliniken Calw gGmbHLiquidiert
Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kreiskliniken Calw gGmbHCalwJahresabschluss mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022der Kreiskliniken Calw gGmbH, CalwI. Grundlagen des UnternehmensDer Landkreis Calw betreibt zur Versorgung der Patienten nach § 3 des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg die Kreiskliniken Calw gGmbH, Calw, mit den Krankenhäusern Calw und Nagold mit insgesamt 426 Planbetten. Die Kreiskliniken Calw gGmbH gehört zum Konzern der Klinikverbund Südwest GmbH, Böblingen, dem Gesundheitsanbieter von Krankenhausleistungen in den Landkreisen Böblingen und Calw, welcher sich in öffentlicher Trägerschaft befindet. Im Sinne der entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen verfolgt der Klinikverbund Südwest das Ziel, an jedem seiner Standorte eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten. Damit soll es der Bevölkerung der Landkreise Böblingen und Calw möglich sein, wohnortnah ein hochwertiges Angebot an Gesundheitsdienstleistungen zu erhalten. Ausgewiesenes Unternehmensziel ist es, ein Höchstmaß an Patienten- und Kundenzufriedenheit bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser zu erlangen. Dies soll durch eine ausgezeichnete medizinische Versorgungs- und Servicequalität, zufriedene und engagierte Mitarbeiter sowie durch eine optimale Aufbau- und Ablauforganisation erreicht werden. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie Krankenhäuser in Baden-Württemberg stehen nach über zweieinhalb Jahren Pandemie mehr denn je mit dem Rücken zur Wand: Die Corona-Pandemie hat zu enormen Mehrbelastungen für die Kliniken geführt und die bisherigen Ausgleichszahlungen decken die Zusatzausgaben bei Weitem nicht ab. Steigender, ressourcenintensiver Digitalisierungsdruck, Fachkräftemangel, hohe Fremdpersonalkosten, Fallzahlrückgänge, nicht abgeschlossene Budgetvereinbarungen (insbesondere Pflegebudget), Investitionsstau und nicht zuletzt übergeordnete weltpolitische Rahmenbedingungen, wie die Energiekrise hervorgerufen durch den russisch-ukrainischen Krieg, tun ihr Übriges. Gemäß einer bundesweiten Umfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hatten 95,0 % der Krankenhäuser bereits im Sommer 2022 höhere Personalausfälle in den patientennahen Bereichen als sonst um diese Zeit üblich. 78,0 % der Krankenhäuser gingen für den Herbst/Winter 2022/23 davon aus, aufgrund des Personalmangels wieder vermehrt planbare Operationen und Eingriffe verschieben bzw. absagen zu müssen. 60,0 % der Krankenhäuser geben an, dass die Gas- und Stromversorger die Preise bereits erhöht oder Erhöhungen angekündigt haben. Hinzu kommen deutliche Preissteigerungen für den medizinischen Bedarf. 96,0 % der Krankenhäuser können die aktuellen Kostensteigerungen nicht aus den regelhaften Erlösen dauerhaft finanzieren und bis zu 75,0 % aller Kliniken bundesweit werden 2022 rote Zahlen schreiben, über ein Drittel werde somit in eine kritische Liquiditätssituation geraten. Über allem steht nach wie vor der Fachkräftemangel: Zahlreiche Mitarbeiter/-innen im ärztlichen wie pflegerischen Sektor haben den Kliniken den Rücken gekehrt oder zumindest den Arbeitsumfang reduziert. Kliniken stehen nun tagtäglich vor der Wahl, Betten zu sperren und Leistungen einzuschränken oder den Leasinganteil zu überteuerten Konditionen zu erhöhen. Die Krankenhäuser können ihren jährlichen Investitionsbedarf immer weniger decken. Laut aktuellem Krankenhaus Rating Report liegt der Gesamtinvestitionsbedarf für nichtuniversitäre Krankenhäuser bei 5,7 Mrd. EUR pro Jahr. Davon werden lediglich 3,3 Mrd. EUR von den dafür zuständigen Bundesländern zur Verfügung gestellt. Die verbleibende Summe muss demnach durch die Krankenhausträger selbst aufgebracht beziehungsweise fremdfinanziert werden. Der KVSW macht von diesem Trend keine Ausnahme und ihm fehlt wie allen Kliniken bundesweit jegliche Planungssicherheit, denn inzwischen sind die Krankenhäuser - zusätzlich zu den Corona-Belastungen, welche sich in deutlich eingebrochenen Patientenzahlen bemerkbar machen - mit der nächsten Krise konfrontiert: Die stark steigenden Preise bei Energie, Lebensmitteln, Medikamenten, Medizinprodukten und Dienstleistungen führen zu massiven Kostensteigerungen. Aufgrund starrer gesetzlicher Vorgaben sind die Krankenhäuser nicht in der Lage, diese Mehrkosten zu kompensieren respektive wie in der freien Wirtschaft üblich, an die Kunden weiterzugeben. Im Verlauf der letzten Jahre hat sich das Defizit der Kreiskliniken Calw gGmbH durch die oben beschriebenen Einflussfaktoren sehr stark negativ entwickelt. 2. Wesentliche Entwicklungen im GeschäftsjahrIm Wesentlichen war das Geschäftsjahr 2022 durch die betriebliche Übernahme der Sana Kliniken Bad Wildbad zum 1. Mai 2022 geprägt. 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedenster Berufsgruppen gingen per Betriebsübergang an die Kreiskliniken Calw-Nagold gGmbH über. Viele weitere Themen wie die Wiederinbetriebnahme nach der Verschmelzung des Medizinischen Versorgungszentrums, sowie auch das medizinische Inventar gehörten zum Verschmelzungsprozess. Zunächst konnte für die Medizinischen Versorgungszentren, aufgrund der Verschmelzung, eine KV-Ermächtigung erzielt werden. Im Laufe des Geschäftsjahres wurde die Neugründung des Medizinischen Versorgungszentrum Calw mit den Fachbereichen Rheumatologie und Chirurgie etabliert. Für die Schmerztherapie konnte ebenfalls eine KV-Ermächtigung bewirkt werden. Im Zuge der Übernahme der Sana Klinken Bad Wildbad gingen zwei Notarztstandorte in den Verantwortungsbereich der Kreiskliniken Calw-Nagold gGmbH über. Zusätzlich wurden durch Beschluss des Bereichsausschusses Calw zwei weitere Notarztstandorte, im Aufgabenbereich der Kreiskliniken Calw-Nagold eröffnet. Insgesamt sind die Kreiskliniken Calw gGmbH seit 2022 für sieben Notarztstandorte verantwortlich. Im Januar 2022 wurde die Regionaldirektion Leonberg und Herrenberg neu besetzt. Zur Unterstützung der Geschäftsführung und zur Stärkung der dezentralen Handlungsfähigkeit der Kreiskliniken Calw gGmbH sowie der Tochtergesellschaft wurde die Regionaldirektion zum Prokuristen bestellt. Die Fusionierung der Klinikgesellschaften des Klinikverbund Südwest wurde im Jahr 2022 weiter vorangetrieben und die Gestaltungsvariante der Vollfusion weiterverfolgt. Aufgrund nicht beeinflussbarer Kosten, einer noch fehlenden Gegenfinanzierung und weiteren gesundheitspolitischen Herausforderungen wurde eine Potenzialanalyse für den Klinikverbund Südwest in Auftrag gegeben, um kurzfristige Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung einzuleiten. Auf Bitte des Geschäftsführers Martin Loydl wurde sein Arbeitsvertrag zum Ende des Jahres aufgelöst. In diesem Zusammenhang wurde über die Nachbesetzung der Geschäftsführungsposition beraten und entschieden eine Allein-Geschäftsführung zu besetzen. Mit Alexander Schmidtke konnte im Dezember 2022 die Geschäftsführungsposition erfolgreich nachbesetzt werden. Trotz der anhaltend angespannten Lage durch die Corona Pandemie und personellen Engpässen aufgrund des Fachkräftemangels, vor allem am Klinikstandort Nagold, konnte das nachfolgend tabellarisch dargestellte Leistungsvolumen über beide Standorte hinweg gesteigert werden. Standortübergreifend war ein Anstieg des Case-Mix-Index, welcher die durchschnittliche Fallschwere beschreibt, zu beobachten.
Die aDRG Fälle überstiegen am Standort Calw das Vorjahresniveau. Mit diesem Umstand korrelierend, stiegen die erwirtschafteten Case-Mix- Punkte (CMP) am Standort Calw ebenfalls über Vorjahresniveau. Der hauptsächlich personalbedingte Rückgang der Fälle und CMP am Standort Nagold gegenüber Vorjahr wird durch den Anstieg am Standort Calw kompensiert. Gegenüber dem Wirtschaftsplan, welcher ein Volumen von 15.544 Case-Mix-Punkten für beide Standorte vorsah, bedeutet dies eine Unterschreitung von 2.487 Case Mix Punkten.
Im Jahr 2022 war standortübergreifend ein Anstieg der Verweildauer zu verzeichnen. Die Verweildauer in Nagold lag mit durchschnittlich 5,7 Tagen über dem Vorjahr. Hauptverantwortlich für den Anstieg war die Medizinische Klinik in Nagold mit +0,5 Tagen im Vergleich zum Vorjahr. Ebenso stieg die Verweildauer am Standort Calw um +0,4 Tage bzw. +6,4 % an. Insbesondere verantwortlich für diesen Anstieg war die Medizinische Klinik, mit einer Abweichung von +0.6 Tagen bzw. +9,6 % gegenüber Vorjahr. Nach erfolgreichem Abschluss der Budgetverhandlungen der Kliniken Sindelfingen-Böblingen im Oktober 2022 für das Jahr 2020, befinden sich derzeit die Verhandlungen für die Kliniken Calw und Nagold, ebenfalls für das Jahr 2020, in der finalen Vereinbarungs-/Abstimmungsphase mit den Krankenkassen. Voraussichtlich zum 1. September 2023 erfolgt die Umsetzung der Budgetvereinbarung. Stand Ende März 2023 haben, laut Information der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, in Baden-Württemberg lediglich 58% der Krankenhäuser eine Vereinbarung für das Jahr 2020 abgeschlossen. Die Budgetverhandlungen für 2021 wurden im Juni 2023 aufgenommen. Die Budgetverhandlungen für 2022 werden voraussichtlich Anfang 2024 geführt werden. Die Kreiskliniken Calw gGmbH erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2022 vor Verlustübernahme einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -14.804. Gegenüber dem im Wirtschaftsplan 2022 erwarteten negativen Jahresergebnis in Höhe von TEUR -9.980 bedeutet dies eine Verschlechterung um TEUR -4.824. Unter Berücksichtigung der Verlustübernahme durch den Landkreis Calw beträgt das Jahresergebnis der Kreiskliniken Calw gGmbH TEUR -100. 3. Aufwands- und ErtragsentwicklungDie folgende Ertragslage ist unter betriebswirtschaftlichen Aspekten dargestellt:
* inkl. Ergebnis aus dem
Fördermittelbereich
Die im Folgenden tabellarisch dargestellte Veränderung der Erlöse aus allgemeinen Krankenhausleistungen, entwickelte sich gegenüber dem Vorjahr rückläufig, überschritt allerdings den Wirtschaftsplan.
Die Erlöse aus stationären Krankenhausleistungen entwickelten sich gegenüber dem Vorjahr rückläufig, was vor allem auf den Rückgang der Freihaltepauschalen zurückzuführen ist. Die Summe aus CMP-Budget und Pflegebudget überschritt das Vorjahr um TEUR +3.512. Das Case-Mix-Punkte-Volumen stieg insgesamt um +3,5 % bzw. +439 CMP auf 13.057 CMP. Entsprechend stiegen auch die Fallzahlen um +2,0 %. Darüber hinaus erfolgte eine Erhöhung des Landesbasisfallwertes und die Zahlung diverser Corona-Hilfen. Das Pflegebudget erhöhte sich, da Pflegekräfte für die "Pflege am Bett" eingestellt wurden. Diese Kosten schlagen sich im Personalaufwand nieder. Die positive Entwicklung der Erlöse aus Wahlleistungen korreliert mit dem Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2022. Die Abweichung resultiert aus einem Anstieg der Wahlleistungstage über beide Standorte hinweg um +1.559 Tage. Die Steigerung im Bereich der Erlöse aus ambulanten Leistungen ist insbesondere auf den Anstieg der ambulanten Behandlungskontakte zurückzuführen. So konnten neben den gesteigerten Erlösen aus ambulanten Operationen, mit TEUR +121, insbesondere die KV-Erlöse um TEUR +292 im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Die positive Veränderung der Umsatzerlöse eines Krankenhauses nach § 277 Abs. 1 HGB ist größtenteils auf zwei Themen zurückzuführen:
Die Veränderung der Personalkosten in der Ertragslage resultierte sowohl aus dem Anstieg der direkten Personalaufwendungen für Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben mit TEUR +4.946, als auch aus dem Rückgang des Aufwands für bezogenen Leistungen (extern und intern) mit TEUR -1.647 gegenüber Vorjahr. Die Entwicklung der Personalkosten und Vollkräfte mit Vergleich zum Vorjahr und zum Wirtschaftsplan ist in den folgenden Tabellen dargestellt. In den Personalkosten sind keine intern bezogenen Personalaufwendungen enthalten. Diese sind jeweils in der Gestellungsgesellschaft abgebildet. Berücksichtigt werden in den Tabellen somit nur die Kontengruppen 60-64. Das Personal, einschließlich dem externen bezogenen Personal, nahm gegenüber dem Vorjahr um +12,69 Vollkräfte auf 733,23 Vollkräfte (VK inkl. ausbezahlter Überstunden) zu. Gegenüber dem Wirtschaftsplan ergab sich eine Überschreitung von 22,47 Vollkräften im Jahr 2022.
Für die Wirtschaftsplanung 2022 wurden die Fortschreibungswerte des Personalaufwands aus den bestehenden Tarifverträgen abgeleitet. Für alle Dienstarten ergab sich daraus ein Fortschreibungswert in Höhe von +2,25 %, welcher auch für die Folgejahre angesetzt wird. Die Personalkosten, ohne intern bezogenes Personal, stiegen im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 3.396 auf TEUR 71.650 an. Insgesamt betrugen die darin enthaltenen Personalkosten für extern bezogenes Personal über alle Dienstarten hinweg im Jahr 2022 TEUR 4.199. Dies bedeutet einen Rückgang gegenüber Vorjahr um -27,0 % bzw. TEUR -1.550.
Ursächlich für den Anstieg der Personalkosten:
Neben den oben aufgeführten Personalkosten und den Kosten für extern bezogenes Personal fielen Kosten für intern bezogenes Personal in Höhe von TEUR 3.376 an. Gegenüber dem Vorjahr war hier ein Rückgang von TEUR -97 bzw. -2,8 % zu beobachten. Diese Kosten wurden im Vorjahr hauptsächlich durch, von der Krankenhaus Service GmbH bezogenes Verwaltungspersonal, verursacht, welches im Bereich des Sicherheitsdienstes eingesetzt wurde. In 2022 war in diesem Bereich ein Rückgang von TEUR -221 zu beobachten. Zusätzlich dazu, sanken die Kosten für verbundinterne Personalgestellungen im ärztlichen Dienst um TEUR -113 im Vergleich zum Vorjahr. Bereits Anfang des Jahres stand fest, dass aufgrund des Konflikts zwischen der Ukraine und Russland mit Mehrkosten im Materialaufwand gerechnet werden muss. Die Kostensteigerungen erstrecken sich insbesondere über Arzneimittel und Material, Energiekosten sowie Lebensmittel. Der Materialaufwand setzt sich aus den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie den Aufwendungen für bezogene Leistungen zusammen:
Die in den letzten Jahren hohen eigenfinanzierten Investitionen führten zu einer nichtgeförderten Abschreibung von TEUR +3.145, welche sich zum Vorjahr um weitere TEUR +429 erhöht hat. Hohe Investitionen bringen wiederum hohe Vorhaltekosten für die Infrastruktur, insbesondere für die medizinischen Instandhaltungen und Wartungen mit sich. Gegenüber dem Vorjahr konnten die Instandhaltungs- und Wartungskosten für medizinische Geräte reduziert werden. Ursächlich hierfür waren die Kosten für die Wartung des OP Roboters, diese konnten um TEUR -125 gesenkt werden. Darüber hinaus sanken die Instandhaltungskosten des Linksherzkathetermessplatzes Nagold um TEUR -154. Die übrigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Vorjahresvergleich. Hier zu nennen sind Positionen wie Rechts- und Beratungskosten mit TEUR 226, Restrukturierungskosten in Höhe von TEUR +1.367 und sonstige Kosten der Ausbildungsstätten mit TEUR +102. Sämtliche Verluste der Sana Klinik und des MVZ Bad Wildbad im Zeitraum bis zum Schließungszeitpunkt und darüber hinaus verbleiben wirtschaftlich bei der Verkäuferin bzw. sollen durch diese übernommen werden. Die entstandenen Kosten für die Beratung im Rahmen der Verschmelzung hat die Verkäuferin zunächst selbst zu tragen. Im Wirtschaftsjahr 2022 sind hierfür Kosten in Höhe von TEUR 231 entstanden. Zusammenfassende Beurteilung der Ergebnisentwicklung: Die Anzahl der Fälle konnten auch in 2022 nicht auf das Niveau von vor der Corona-Pandemie gesteigert werden. Der leichte Anstieg der CMP konnte durch die steigenden Personal- und Materialkosten nicht kompensiert werden. Die Materialkosten wurden insbesondere durch Kostensteigerungen durch den Konflikt zwischen Russland und der Ukraine bestimmt. Hohe Fremdpersonalkosten belasten auch weiterhin, trotz Rückgang in 2022, das Ergebnis. Zudem bestehen eigenfinanzierte Investitionen die sich in hohen Abschreibungen und Vorhaltekosten darstellen lassen und auch in 2022 wesentlich zu der Ergebnisentwicklung der Kreiskliniken Calw gGmbH beigetragen haben. 4. VermögenslageDie folgende Vermögenslage ist unter betriebswirtschaftlichen Aspekten dargestellt.
Das Gesamtinvestitionsvolumen belief sich in 2022 auf TEUR 3.553. Davon wurden TEUR 1.715 über Fördermittel aus der Pauschalförderung der Krankenhäuser und TEUR 118 über Zuweisungen öffentlicher Hand finanziert. Der Anteil nicht geförderter Investitionen betrug somit 48,4 %. Dieser wurde wie auch in der Vergangenheit aus dem laufenden Betrieb über das Cash-Pool-Konto vorfinanziert. Zugänge im Anlagevermögen durch die Verschmelzung mit der Sana Klinik und des MVZ Bad Wildbad belaufen sich auf insgesamt TEUR 773. Die Vorräte zum 31. Dezember 2022 haben sich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Dies resultiert aus der Erhöhung der Bestände durch noch nicht abgeschlossener Behandlungen von Patienten, sowie durch die im Wirtschaftsjahr durchgeführte Stationsinventur. Das Eigenkapital der Gesellschaft ist vollständig aufgezehrt. Der Jahresfehlbetrag nach Verlustübernahme in Höhe von TEUR 100 wird im Jahr 2022 im Rahmen der jährlichen Bilanzerstellung mit der im laufenden Jahr gebildeten Kapitalrücklage verrechnet. Der in 2022 erwirtschaftete Jahresfehlbetrag wird gemäß den entsprechenden Gremienbeschlüssen durch einen Verlustausgleich vom Gesellschafter Landkreis Calw übernommen. Durch planmäßige Darlehenstilgung konnten die kurzfristigen als auch die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringert werden. Die kurzfristigen Rückstellungen liegen mit einem Wert von TEUR 15.669 zum Bilanzstichtag um TEUR +5.764 über dem Wert des Jahres 2021. Maßgeblich hierfür waren die Bildung der Restrukturierungsrückstellung mit TEUR 1.367, die aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation und im Rahmen der Potenzialanalyse gebildet werden musste, da eine tiefgreifende Veränderung und Neuausrichtung im Klinikverbund ansteht, sowie die Rückstellungen welche im Rahmen der Verschmelzung mit der Sana Klinik Bad Wildbad gebildet werden mussten für Budgetausgleiche und MD-Fälle mit TEUR 1.809, Sozialplan mit TEUR 2.474 und nachlaufende Sachkosten mit TEUR 408. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sanken zum Bilanzstichtag um TEUR -1.724 auf TEUR 13.842. Hiervon beträgt die Verbindlichkeit gegenüber der Klinikverbund Südwest GmbH, die aus der Bereitstellung von liquiden Mitteln im Rahmen des Cash-Pooling resultiert TEUR 13.540 und sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR -1.943 verringerten. Die Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr betragen TEUR 302. In den Verbindlichkeiten aus dem Krankenhausfinanzierungsrecht sind in 2022 Fördermittel für Energiehilfen unmittelbar und mittelbar mit TEUR 194 und nicht verwendeten pauschalen Fördermittel der Sana Klinik mit TEUR 820 enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten ist eine Verbindlichkeit gegenüber der Sana Kliniken AG mit TEUR 4.184 eingestellt. Laut Verschmelzungsvertrag bestehen für noch ausstehende Forderungen Rückzahlungsverpflichtungen durch die Kreiskliniken Calw gGmbH. 5. FinanzlageDie finanzwirksamen Vorgänge sind in der folgenden Kapitalflussrechnung dargestellt. Dabei wurde für den Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit die indirekte Darstellungsmethode gewählt. Kapitalflussrechnungmit Ausweis Verschmelzung Sana
* Differenz der Abschreibungen AV (sow eit
gefördert) und Veränderung des Sopo aus
Fördermitteln nach dem KHG sow ie der Forderungen und
Verbindlichkeiten aus Fördermitteln nach dem KHG.
Der Finanzmittelfonds setzt sich zusammen aus flüssigen Mitteln in Höhe von TEUR 2.538 (i.V. TEUR 5) sowie aus Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling in Höhe von TEUR -13.540 (i. V. TEUR -15.483). Hinsichtlich der Liquidität ist die Kreiskliniken Calw gGmbH über das zentrale Cash-Pooling des Klinikverbunds abgesichert. Auch vor dem Hintergrund weiterer erwarteter, negativer Jahresergebnisse ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft durch den im Rahmen des Cash-Pooling bei der Sparkasse Pforzheim-Calw hinterlegten und von den Gesellschaftern unbefristet verbürgten Betriebsmittelkredit jederzeit sichergestellt. Um der nach aktueller Liquiditätsplanung prognostizierten Überschreitung der Kontokorrentlinie und einer Zahlungsunfähigkeit entgegenzuwirken soll die Erhöhung der Linie erwirkt werden. Darüber hinaus existiert gemäß Konsortialvertrag eine Verlustübernahmeerklärung vom Gesellschafter Landkreis Calw bis 2025. Die Erklärung sieht vor, dass in Höhe des jeweiligen Verlusts eine Ausgleichszahlung erfolgt, wodurch die Zahlungsfähigkeit grundsätzlich unterstützt wird. III. Risiko-, Prognose- und Chancenbericht1. RisikoberichtBesonderes Risikopotenzial besteht für die Akutkliniken in:
2. Risikoberichterstattung zu FinanzinstrumentenIn der Kreiskliniken Calw gGmbH bestehen keine Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt ausschließlich in Form von sogenannten Payer-Swap-Verträgen im Zusammenhang mit langfristigen Darlehen (Grundgeschäft), an welche die jeweiligen Payer-Swaps vollständig gekoppelt sind. Die Zins-Swap-Vereinbarung stellt hierbei ein Sicherungsinstrument bei variabel verzinsten Darlehen dar. Ein eventuell negativer Marktwert eines solchen Sicherungsgeschäfts resultiert damit lediglich aus der erwarteten Zinsentwicklung und hat ausgehend von der ursprünglichen Vereinbarung keine zusätzliche Liquiditätsbelastung zur Folge, solange die Zins-Swap-Vereinbarung vor Endfälligkeit nicht beendet wird. Da das Grund- und Sicherungsgeschäft in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen, über den Bewertungsstichtag hinaus gewollt und unter Darstellung des Sicherungszusammenhangs dokumentiert sind, liegt für alle getätigten Zins-Swap-Vereinbarungen eine Bewertungseinheit vor, aus der sich keine Ergebnisbelastung ergibt. Ein spekulativer Einsatz von Finanzinstrumenten erfolgt nicht. 3. PrognoseberichtFür das Geschäftsjahr 2023 wird gemäß Beschlussfassung der Wirtschaftsplanung für die Kreiskliniken Calw gGmbH mit einem negativen Jahresergebnis von TEUR -13.500 gerechnet. Auf der Ertragsseite sind für den Unternehmenserfolg die Erlöse aus allgemeinen Krankenhausleistungen die entscheidende Größe. Es wird im Wirtschaftsplan davon ausgegangen, dass diese im Geschäftsjahr 2023 bei TEUR 81.720 liegen werden. Hierfür wurde der Landesbasisfallwert des Jahres 2022 mit einer Steigerung um +4,32 % angesetzt. Somit ergibt sich ein Landesbasisfallwert für das Jahr 2023 in Höhe von EUR 4.003,20. Wichtige Leistungskennzahlen für die unterjährige Steuerung und Kontrolle zur Zielerreichung sind zum einen die Case-Mix-Punkte (gewichtete Leistungspunkte) und zum anderen der Case-Mix-Index (durchschnittliche Fallschwere). Die Planung der Case-Mix-Punkte basiert auf dem durchschnittlichen Leistungsvolumen der Jahre 2020 bis Hochrechnung 2022. Unter Berücksichtigung der Leistungsentwicklungen aller einzelnen Fachbereiche an den zwei Standorten wird für die Kreiskliniken Calw gGmbH insgesamt mit einem Case-Mix-Punkte-Volumen in Höhe von 13.359 gerechnet. Die Planung unterstellt einen Anstieg von +1,70 % bzw. +232 Case-Mix-Punkte gegenüber dem Mittelwert der Jahre 2020 bis Hochrechnung 2022. Für die Erlöse aus Wahlleistungen, die Erlöse aus ambulanten Leistungen, sowie für die Nutzugsentgelte des Krankenhauses, wird basierend auf dem Jahr 2022 ein gleichbleibendes Niveau prognostiziert. Somit ergibt sich ein Planansatz für die Erlöse aus Wahlleistungen in Höhe von TEUR 721, für die Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses TEUR 2.141 und für die Nutzungsentgelte der Ärzte ein prognostizierter Erlös in Höhe von TEUR 3.253. Entscheidende Positionen für das Jahresergebnis sind auf der Aufwandsseite zum einen die Personalkosten und zum anderen die Kosten für den Medizinischen Sachbedarf. Für das Geschäftsjahr 2023 wird in Summe mit Personalaufwendungen (Kontengruppen 60 bis 64) in Höhe von TEUR 67.190 gerechnet. Die Aufwendungen werden wesentlich durch die Stellenbesetzungen, die Tarifverträge sowie ggf. Maßnahmen zur Optimierung des Personaleinsatzes bestimmt. Für die Planung wurden die Fortschreibungswerte aus den bestehenden Tarifverträgen abgeleitet. Über alle Berufsgruppen, mit Ausnahme des ärztlichen Dienstes, beträgt die Steigerung +6,00 %. Im ärztlichen Dienst wird von einer Erhöhung um +4,00 % ausgegangen. In die Planung fließen Leasingkosten zur Kompensation von Personalausfall in Höhe von 75,00 % des Vorjahreswertes ein. Der Aufwand für den Medizinischen Bedarf (Kontengruppe 66) wird in 2023 mit insgesamt TEUR 19.648 geplant. Zur Planung wurde hier der Aufwand des Vorjahres berücksichtigt. Für das Jahr 2023 wurden zudem die Sondereffekte durch Corona und die Preisanstiege durch den Ukraine Krieg berücksichtigt. Leistungsveränderungen gegenüber 2022 wurden mit einem leistungsabhängigen Kostenanteil von 15,00 % bewertet. Ebenso berücksichtigt sind die Veränderungen des medizinischen Bedarfs, welche aus ambulanten Behandlungen (insbesondere ambulante Zytostatikatherapie) resultieren. Der Konflikt zwischen der Ukraine und Russland führt nach wie vor zu einem schwer kalkulierbaren Einfluss im Hinblick auf die Entwicklung der Preise für Rohstoffe. Weiterhin bestehende Lieferengpässe durch nicht funktionierende Lieferketten in Kombination mit Sanktionen gegen die Einfuhr von Öl und Gas sind weitere Aspekte, die dazu führen, dass die Inflation für 2023 deutlich über der langfristig angestrebten Quote von 2,00 % liegen dürfte. Aufgrund des Fachkräftemangels und der demographischen Entwicklung war zudem mit hohen Tarifabschlüssen zu rechnen, welche ebenfalls das Ergebnis 2023 negativ beeinflussen werden. Die Kosten können durch die Kliniken nicht zusätzlich allein aufgebracht werden. Daher wird von den Kliniken auch eine vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen gefordert. Die vom Bund in Aussicht gestellten Finanzhilfen von 6 Mrd. EUR kommen aktuell bei den Kliniken noch nicht an. Nach Planbettenanteil würde dies ca. TEUR 18.000 für den Klinikverbund Südwest ausmachen. Im Wirtschaftsplan waren davon ca. 75 % berücksichtigt. Stand heute erhalten wir jedoch nicht mal ein Drittel davon, was einer Unterfinanzierung von TEUR -10.800 entsprechen wird. Die Regelungen zum Ganzjahresausgleich werden für 2023 entfallen, weshalb hier eine Kompensation nur durch Mehrleistungen erfolgen kann. Der seit April geltende Neuvertrag für ambulantes Operieren soll die Anzahl der stationären Eingriffe reduzieren. Für 2023 wird mit finanziellen Verlusten im stationären Bereich gerechnet. Effiziente Strukturen für ambulante Eingriffe kann der Klinikverbund erst in den Neubauten oder durch Sanierungen gewährleisten. Hinsichtlich der finanziellen Schieflage und wirtschaftlichen Entwicklung wurde Ende 2022 die Geschäftsführung damit beauftragt einen umfassenden Ergebnisverbesserungsplan zu entwickeln. Grundlage für den Maßnahmenplan ist unter anderem die Evaluierung der Medizinkonzeption aus 2014 sowie die durchgeführte Potentialanalyse. Ende 2022 wurde bereits mit der Durchführung der Potenzialanalyse in einzelnen Bereichen begonnen. Die daraus resultierenden Maßnahmen umfassen sämtliche Formen von Prozessen, entsprechen einer Restrukturierung des Klinikverbundes und werden somit auf eine tiefgreifende Veränderung im Unternehmen abzielen. Die Implementierung der Ergebnisse und praxisorientierten Lösungen erfolgt bereits. Infolge der Tatsache, dass sich durch die Potenzialanalyse in allen Gesellschaften Veränderungen in Personalstruktur, sowie durch Umstrukturierungen ergeben werden, die sowohl interne Kosten, als auch externe Kosten mit sich bringen, auch Kosten durch die Unsicherheiten in der Entwicklung der Inflation, der hohen Gehaltsforderungen der Tarifrunde 2023, fehlenden Finanzhilfen und der Ambulantisierung zu erwarten sind, sowie auch davon ausgegangen werden muss, dass die Ergebnisverbesserungspotenziale erst mittel- bzw. langfristig greifen, kann auf die Planzahlen des Wirtschaftsplanes 2023 nicht abgestellt werden. Für das Jahr 2023 muss mit einer weiteren Ergebnisverschlechterung gerechnet werden. Die aktuellen Hochrechnungen für den Klinikverbund belaufen sich auf TEUR - 66.372. Das Ergebnis für die Kreiskliniken Calw gGmbH beläuft sich dabei auf TEUR -19.170. Diesen Fehlbeträgen liegt das insgesamt verlustbringende Geschäft der Aufrechterhaltung der Krankenhausversorgung in den jeweiligen Landkreisen zugrunde. Dementsprechend existieren für die Klinikgesellschaften sowohl vom Landkreis Böblingen bis zum Jahr 2023 als auch vom Landkreis Calw bis zum Jahr 2025, Verlustübernahmeerklärungen. Die Erklärungen sehen vor, dass in Höhe der jeweiligen Verluste Ausgleichszahlungen erfolgen, wodurch die Zahlungsfähigkeit grundsätzlich unterstützt wird. Solange die Verluste in den Krankenhäusern von den jeweiligen Landkreisen getragen werden, wirkt sich das nicht auf die Werthaltigkeit der Forderungen der Klinikverbund Südwest GmbH, Sindelfingen, als Cash-Poolführer und somit auch nicht auf die Gesellschaften im Verbund aus. Ohne weitere Verlustausgleichszahlungen durch die Landkreise kann eine bilanzielle Überschuldung i.S.d. § 19 Abs. 2 InsO als auch eine Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO sowohl der Tochtergesellschaften als auch der Klinikverbund Südwest GmbH, Sindelfingen, nicht ausgeschlossen werden. Da die Verlustausgleichszahlungen nachschüssig, d.h. erst im Folgejahr, bezahlt werden, muss durch den Klinikverbund Südwest unterjährig ein immer größeres Liquiditätsvolumen vorfinanziert werden. Die aktuelle Liquiditätsplanung erwartet unter Berücksichtigung der aktuellen Kontokorrentlinie zum Ende des Jahres 2023 eine Liquiditätslücke von ca. TEUR -21.000 und bis Ende 2024 von ca. TEUR -27.000. Die Überschreitung der Kreditlinie wird zur Zahlungsunfähigkeit der Klinikverbund Südwest GmbH, Sindelfingen, sowie ihrer Tochtergesellschaften führen. Da nicht alle Ergebnisverbesserungspotenziale kurzfristig greifen werden, sprechen wir hier von Verbesserungen, welche erst mittel- und langfristig, das Ergebnis und dadurch auch die Liquidität positiv beeinflussen können, weshalb für den Klinikverbund Südwest eine Liquiditätsreserve über einen längeren Zeitraum essentiell sein wird. Vor diesem Hintergrund ist es zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit unerlässlich die Kontokorrentlinie um TEUR 30.000 zu erhöhen. Hierfür ist eine Bürgschaft durch den Landkreis Böblingen und durch den Landkreis Calw erforderlich. Durch die Erhöhung kann die prognostizierte Liquiditätslücke geschlossen werden. Aufgrund dieser Tatsache befinden sich die beiden Landkreise aktuell in Verhandlung mit den zuständigen Regierungspräsidien über die weitere Erhöhung und Genehmigung der Bürgschaftsübernahme. Eine Aussage über den Erfolg der Verhandlung lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht treffen. Aufgrund der oben genannten Gründe und der Unterstützung der Landkreise kommt die Geschäftsführung zu dem Ergebnis, dass die Fortführung der Geschäftstätigkeit überwiegend wahrscheinlich ist. 4. Chancenbericht und AusblickIn den Kliniken Nagold wurde durch die Errichtung des neuen Bettenhauses ein neuer Standard der Patientenversorgung errichtet. Durch die Erweiterung der Stationen und den Abschluss eines weiteren Bauabschnittes kann dieser Standard in erweiterter Form fortgeführt werden. Die Digitalisierung wird in die Arbeitsabläufe der Patientenversorgung des neuen Bettenhauses etabliert. Durch die Einführung der Patient Chart (Patientenkurve) in den Stationen der Kliniken Nagold wird eine optimale Dokumentation gewährleistet. Die Digitalisierung ist in den Kliniken Nagold weitestgehend abgeschlossen. Um für den Neubau der Kliniken Calw ebenfalls eine Verbesserung der digitalen Dokumentation zu erzielen, wird in diesem Jahr mit den Nutzerschulungen, für die Etablierung der Digitalisierung der Mitarbeitenden begonnen. Durch die Übernahme der Sana Kliniken Bad Wildbad konnten positive Effekte für die Kliniken Calw und Nagold gewonnen werden. Das Leistungsspektrum wurde durch Gewinnung der Schmerztherapie sowie auch der Etablierung des Medizinischen Versorgungszentrums Calw mit den Fachbereichen Rheumatologie und Chirurgie erweitert. Eine zusätzliche Erweiterung des Medizinischen Versorgungszentrums durch die Fachrichtung Neurochirurgie konnte ebenfalls ermöglicht werden. Die Nachfrage des erweiterten medizinischen Angebots ist positiv zu verzeichnen. Durch die Synergieeffekte der Übernahme der Sana Kliniken Bad Wildbad konnten die Leasingkosten im Personalbereich, insbesondere in der Anästhesie und Intensivmedizin verringert werden. Durch die Kooperation sowohl mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg als auch des Universitätsklinikums Tübingen im Bereich des Studiums der Hebammen konnten einige praktische Ausbildungsplätze in der Geburtshilfe geschaffen werden. Im Jahr 2023 erfolgt der Abschluss des Bauabschnittes 1b in den Kliniken Nagold. Hierdurch werden die Pflegestationen im Neu- und Altbau zusammengeführt und damit z.B. die Komfortstation von derzeit 14 Betten auf 30 Betten erweitert. Eine Erweiterung der aktuell betreibbaren Betten kann ermöglicht werden. Zudem wird der Umzug und die Etablierung der Klinik für Neurologie mit Stroke Unit in den Kliniken Nagold bereits geplant. Eine Erweiterung des Leistungsspektrums der Kliniken Nagold geht hiermit einher. Die Baumaßnahmen des neuen Krankenhauses in Calw liegen im Zeitplan. Im 2. Quartal 2024 wird die Inbetriebnahme des Neubaus in Calw angestrebt. Eine Kooperation der Klinik für Nuklearmedizin in Nagold mit dem Krankenhaus Freudenstadt wird ebenfalls angestrebt. Der Klinikverbund Südwest steht bis Ende des Jahrzehntes vor großen Herausforderungen. Um die Zukunft des Klinikverbundes und damit auch der Kreiskliniken Calw gGmbH in kommunaler Trägerschaft sicherzustellen und weiterhin für beste Versorgung der PatientInnen zu sorgen, muss dieser zwingend wirtschaftlicher werden. Die Potenzialanalyse hat gezeigt, dass der Klinikverbund ca. TEUR 60.000 Verbesserungspotenzial heben kann. Die wirtschaftlich desolate Lage soll bis Ende 2030 sukzessive geheilt werden. Der Auftrag der Träger ist es, in sieben Jahren die schwarzen Null zu erreichen. Die Gründe für die finanzielle Schieflage sind zum einen zurückzuführen auf die bereits beschriebenen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und zum anderen auf interne Schwachstellen, die z.B. in ineffizienten Prozessen oder Doppelstrukturen zu finden sind. Im Fokus steht dabei ein langfristiges Programm zur Verbesserung der Ergebnisse zu etablieren. Vor dem Klinikverbund liegt eine lange Phase, die erfordert, dass alle im Verbund an einem Strang ziehen, um beinflussbare Maßnahmen wie Personalabbau, Umstrukturierungen und effizientere Prozesse erfolgreich umsetzen und implementieren zu können. Bis zur Gesundung des Verbundes und seiner Klinikgesellschaften soll das Defizit Jahr für Jahr abgetragen werden. Neben der Entwicklung eines umfassenden Ergebnisverbesserungsplan im Rahmen eines Restrukturierungskonzepts hat das Bundesministerium für Gesundheit für 2023 eine umfangreiche Reform für den Krankenhausbereich angekündigt. Dies bedeutet, dass der Klinikverbund Südwest seine Medizinkonzeption auch an die veränderten Rahmenbedingungen seitens Bund und Länder anpassen muss. Letztlich geht es um ein Zielbild mit einem abgestimmten Leistungsportfolio für den gesamten Klinikverbund, d.h. Wohnortnähe mit Grundversorgung kombiniert mit Regel- und Schwerpunktversorgung bis hin zu ausgewählter Maximalversorgung. Der Klinikverbund wird sich entsprechend Zeit nehmen, um alles genau zu evaluieren und transparent in den Gremien und mit der Belegschaft zu diskutieren. Das DRG-System soll weiterentwickelt werden, dafür werden die Kliniken nach drei neuen Kriterien vergütet: Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen und Leistungsgruppen. Die Kliniklandschaft wird sich bundesweit dadurch verändern auch vor dem Hintergrund des gelegten Schwerpunktes auf Ausweitung der ambulanten Leistungen. Aktuell liegen Details bezüglich der Krankenhausreform noch nicht vor. Das Gesundheitsministerium hatte angekündigt bis Sommer 2023 einen Gesetzesentwurf einzubringen. Für die Gültigkeit ist eine Konvergenzphase von bis zu fünf Jahren geplant. Die Reform kann dazu führen, dass im weiteren Verlauf Anpassungen bei Bauvorhaben und Strukturen erfolgen müssen. In 2023 wurden durch den Landkreis Böblingen der geplante Bauabschnitt am Krankenhaus Leonberg und Herrenberg angesichts der unklaren Rahmenbedingungen bereits ausgesetzt. Die zunehmende Ambulantisierung bietet eine gute Grundlage, um bisherige Organisationsstrukturen auf die jeweilige Zukunftsfähigkeit hin zu überprüfen. Im Rahmen der allgemeinen Ergebnisverbesserungsmaßnahmen wurden diverse Arbeitsgruppen sowie ein Lenkungskreis etabliert. Die Arbeitsgruppen beschäftigen sich mit genau diesen Themen um die Fachabteilungen auf die kommenden Herausforderungen vorzubereiten. Auch die angestrebte Vollfusion der Klinikgesellschaften mit der Holding Ende 2023 macht den Klinikverbund agiler und zukunftssicherer. Die Veränderungen durch die Fusion, Ambulantisierung, die anstehende Krankenhausreform und auch die Ergebnisverbesserungspotenziale, verbunden mit Chancen, sicher auch diversen Hürden und Risiken, stellen in den nächsten Jahren die Weichen für die wirtschaftliche Entwicklung des Klinikverbund Südwest sowie die Kreiskliniken Calw gGmbH.
Calw, 30. Juni 2023 Kreiskliniken Calw gGmbH Geschäftsführung Alexander Schmidtke, Geschäftsführer Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach § 21 Entgelttransparenzgesetz der Kreiskliniken Calw gGmbH, Calw,für das Geschäftsjahr 2017 bis 2021 (nicht geprüft)Nach Maßgabe des Entgelttransparenzgesetzt (EntgTranspG) muss die Kreiskliniken Calw gGmbH mit über 500 Mitarbeitenden einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen und diesen als Anlage zum Lagebericht im Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Inhalte des Berichts bestimmen sich nach § 21 EntgTranspG und beziehen sich auf die Geschäftsjahre 2017 bis 2021. 1. Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Wirkungen nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EntgTranspGDie beste Versorgung unserer Patienten und Patientinnen steht im Mittelpunkt unseres Tuns. Der Klinikverbund weiß, das geht nur gemeinsam. Unsere KVSW-Werte sind dabei die Wegweiser, die unsere Zusammenarbeit leiten. Sie bestimmen wie wir kommunizieren, wie wir uns begegnen und wie wir handeln. Wir alle im KVSW setzen uns dafür ein, diese Werte in unserer Arbeit zu leben - Tag für Tag. Ein bedeutender Ansatz der KVSW-Werte für die Gleichstellung ist: Wir begegnen uns auf Augenhöhe - das heißt wir erkennen und schätzen die unterschiedlichen Erfahrungswerte und Blickwinkel unserer Kolleginnen und Kollegen. Unsere Zusammenarbeit ist geprägt von einem respektvollen Miteinander und gegenseitiger Unterstützung. Um das zu gewährleisten, kommunizieren wir wertschätzend, transparent und verständlich - auf allen Ebenen. Für den Klinikverbund Südwest besteht eine Betriebsvereinbarung über partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz. Die Vereinbarung hat das Ziel, partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz zu fördern und dient der Vorbeugung gegen Fehlverhalten z.B. durch Mobbing oder Diskriminierung. Den Beschäftigten soll damit bekannt und bewusst gemacht werden, welche Verhaltensweisen als Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung gelten. Es soll eine Verhaltenssicherheit für Betroffene und Personalverantwortliche erzielt werden, wie in Fällen von Fehlverhalten verfahren werden soll. Maßnahmen zur Konfliktregelung und Hilfe für Betroffene, sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verstoß gegen die Richtlinie werden durch diese Betriebsvereinbarung klar definiert. Um den Führungskräften in unternehmenskritischen Sachverhalten Orientierung zu geben, wurde durch die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat des Klinikverbund Südwest ein Ethikkodex verabschiedet. Es ist eine öffentliche Selbstverpflichtung und bildet die verbindliche Grundlage in der täglichen Arbeit hinsichtlich aller Entscheidungsprozesse und Tätigkeiten. In dem Kodex ist unter anderem ein ethischer Grundsatz im Umgang mit Mitarbeitern festgeschrieben, der auf eine Chancengleichheit unabhängig von Rasse, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung oder Alter abstellt. Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung obliegt jeder Führungskraft persönlich. Verstöße sind durch diese unverzüglich zu melden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit sich an einen externen Compliance-Ombudsmann zu wenden. Die oben beschriebenen Leitlinien stehen allen Mitarbeitern frei zugänglich über das Intranet zur Verfügung. Die Gesellschaft führt zudem in regelmäßigen Abständen Mitarbeiterbefragungen zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz durch. Zur Identifizierung von Geschlechterdiskriminierung werden Elemente in der psychischen Gefährdungsbeurteilung mit aufgegriffen um ein wiederkehrendes Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten und richtungsweisende Maßnahmen ableiten zu können. Den Mitarbeitern werden unterschiedliche Arbeitszeitmodelle angeboten. Die Möglichkeit, die Arbeitszeit zur reduzieren oder in Teilzeit zu arbeiten besteht für Frauen und Männern gleichermaßen. Um die Möglichkeit des Wiedereinstiegs in das Berufsleben - vor allem für Mütter - zu ermöglichen, beabsichtigt der Klinikverbund Südwest Kindergartenplätze, ausgerichtet an den Anforderungen des Unternehmens, anzubieten. 2. Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 EntgTranspGDie Vergütungen in den Kreiskliniken Calw gGmbH richten sich nach einschlägigen Tarifverträgen wie z.B. dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag Ärzte an kommunalen Krankenhäuser (TV-Ärzte VKA), sowie nach außertariflichen Regelungen. In sämtlichen Bereichen ist keine geschlechterspezifische Gewichtung des Gehaltsgefüges vorgesehen. Alle Funktionsstellen im Unternehmen sind entsprechend Anforderungs- und Leistungsstruktur bewertet und an einem Vergütungsrahmen abgeleitet. Dieser gilt für alle Geschlechter gleichermaßen. Die Anwendung der Tarifverträge und ergänzender innerbetrieblicher Eingruppierungsregelungen gewährleisten mit hoher Zuverlässigkeit, dass Entgelte vergleichbarer Stellen bzw. Funktionen nicht aufgrund der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht unterschiedlich ausfallen. Auch findet - als zusätzliches regulativ - die Einbindung des Betriebsrates bei Personalentscheidungen statt, welcher auch im theoretischen Fall bei einer Ungleichbehandlung steuernd eingreifen könnte. Die Maßnahmen sind nach unserer Beurteilung ausreichend um die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern innerhalb der Gesellschaft herzustellen. 3. Nach Geschlecht aufgeschlüsselte Angaben zu der durchschnittlichen Gesamtzahl der Beschäftigten und zu Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 EntgTranspGDie durchschnittliche Anzahl der weiblichen und männlichen Mitarbeiter sowie die Einteilung in Teilzeit und Vollzeit je Geschlecht ist in folgender Darstellung aufgeführt:
Die Kreiskliniken Calw gGmbH ist ein Unternehmen in welchem der Anteil Frauen insgesamt deutlich überwiegt. Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022der Kreiskliniken Calw gGmbH, CalwI. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Kreiskliniken Calw gGmbH mit Sitz in Calw wird im Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgarts unter HRB 331712 geführt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes sowie nach den ergänzenden Regelungen der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagenspiegels als Bestandteil des Anhangs erfolgt aufgrund der Gliederungsschemata der Anlagen 1 bis 3 der KHBV. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme einer positiven Fortbestehensprognose. Verschmelzung Kreiskliniken Calw gGmbH mit den Sana-Kliniken Bad Wildbad GmbH und dem MVZ Sana Bad Wildbad GmbH:
II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear und im Zugangsjahr pro rata temporis. Das bewegliche Anlagevermögen wird nach Maßgabe der steuerlichen Abschreibungstabelle für das Gesundheitswesen sowie für allgemein verwendbare Anlagegüter nach Maßgabe der steuerlichen Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter abgeschrieben. Bei nicht in den amtlichen Tabellen aufgeführten Anlagegütern wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt. Die Nutzungsdauern liegen zwischen 3 und 20 Jahren. Bei den Betriebsbauten und technischen Anlagen wurde auf Grund des geplanten Neubaus in Calw eine Verkürzung der Nutzungsdauer auf den 31. Dezember 2023 vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter werden bis zu einem Wert von EUR 250,00 netto im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 netto und EUR 1.000,00 netto ist ein Sammelposten eingerichtet. Dieser Sammelposten wird über fünf Jahre linear abgeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau werden mit Anschaffungs-/ Herstellungskosten einschließlich Anschaffungs-/ Herstellungsnebenkosten bewertet. Die zur Finanzierung des Anlagevermögens bewilligten Fördermittel und sonstige Investitionszuschüsse wurden entsprechend § 5 Abs. 2 und 3 KHBV in Sonderposten eingestellt, die entsprechend den anteiligen Abschreibungen aufgelöst werden. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegendem Wert, angesetzt. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu gleitenden Durchschnittspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Bewertungsabschläge für Wertminderungen und Anpassungen im Falle niedrigerer Inventurwerte sind berücksichtigt. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe auf den Stationen erfolgt über die Festwertmethode. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt mit an den Herstellungskosten orientierten Wertansätzen. Unfertige Leistungen im Zusammenhang mit Fallpauschalen-Überliegern (aDRG) werden zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Für die Bilanzierung wird grundsätzlich ein an den Kosten der aDRG-Kalkulation orientiertes Berechnungsverfahren angewendet. Dabei wird über die IST-Verweildauer je Patient und Partition der aDRG (operativ, medizinisch, sonstige) für die IST-Verweildauer eine Gewichtung vorgenommen. Entsprechend der Behandlungszeit im Geschäftsjahr 2022 wird letztlich über die gewichteten und ungewichteten Verweildauertage abgegrenzt. Neben der Abgrenzung über die IST-Verweildauer, wird, wenn durchgeführt, auch eine Hauptleistung (i.d.R. ein OP) berücksichtigt. Wertminderungen und sonstige Bestandsrisiken sind mit einem Sicherheitsabschlag von 10 % angemessen berücksichtigt. Seit dem aDRG-Katalog-2020 ist der Anteil der Pflege aus der DRG-Kalkulation rausgerechnet und im Pflegebudget abgebildet. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, flüssige Mittel und aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert bilanziert; Ausfallrisiken zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung werden durch ausreichend bemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit den ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre, die von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurden, abgezinst. Die Verpflichtungen für Urlaubsansprüche der Mitarbeiter sowie Ansprüche der Mitarbeiter auf Mehrarbeits- und Überstunden wurden basierend auf den durchschnittlichen Personalaufwendungen pro Personalgruppe sowie den individuellen Urlaubsansprüchen bzw. Mehrarbeits- und Überstundenguthaben pro Mitarbeiter bewertet. Die Rückstellungen für Dienstjubiläen wurden unter Berücksichtigung pauschaler Fluktuationsabschläge auf Basis der tarifvertraglich festgelegten Jubiläumszahlungen und zusätzlich gewährter Urlaubstage gebildet. Der Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeitverhältnisse liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde, das auf folgenden Annahmen basiert:
Künftig zu zahlende Aufstockungsbeträge werden mit Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung sofort zurückgestellt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert. III. Erläuterungen zur BilanzErläuterungen zur Bilanz im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Kreiskliniken Calw gGmbH und der Sana-Kliniken Bad Wildbad GmbH bzw. der MVZ Sana Bad Wildbad GmbH sind innerhalb der Aktiv- und Passivposten aufgeführt. 1. Anlage- und UmlaufvermögenDie Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel) ist diesem Anhang als Anlage beigefügt und ist integraler Bestandteil des Anhangs. Die Zugänge im Anlagevermögen durch die Verschmelzung mit der Sana Klinik und des MVZ Bad Wildbad belaufen sich auf insgesamt TEUR 773. Davon sind TEUR 553 mit pauschalen Fördermitteln, TEUR 118 mit Trägermitteln und TEUR 102 mit Eigenmitteln finanziert. Die zur Finanzierung des Anlagevermögens bewilligten Fördermittel und sonstigen Investitionszuschüsse wurden in die Sonderposten eingestellt und werden entsprechend den anteiligen Abschreibungen aufgelöst. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 10.333 (i. V. TEUR 13.023) enthalten. Übernommene Forderungen im Zuge der Verschmelzung belaufen sich unter Berücksichtigung ausreichender Wertberichtigungen auf TEUR 42. Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 8.745 (i. V. TEUR 5.113) enthalten Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 14 (i. V. TEUR 45) und Forderungen gegen Gesellschafter aus dem Verlustausgleich in Höhe von TEUR 8.732 (i. V. TEUR 5.068). Die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht enthalten Forderungen aus dem Budgetausgleich in Höhe von TEUR 14.688 (i. V. TEUR 5.329) und Forderungen gegenüber KHG mit TEUR 647 (i.V. TEUR 4.947) und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Ausstehende Forderungen aus Budgetausgleichen der Sana Klinik belaufen sich auf TEUR 5.641. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 2.382 (i. V. TEUR 2.749) und aus der Überlassung eines Betriebsmittelkredites mit TEUR 300 (i. V. TEUR 300). Die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 2. EigenkapitalDie vom Gesellschafter Landkreis Calw unterjährig für die Kredittilgung geleistete Kapitaleinlage in Höhe von TEUR 100 (i. V. TEUR 100) wird im Rahmen der jährlichen Bilanzerstellung aus der Kapitalrücklage entnommen und mit dem Jahresfehlbetrag verrechnet. Der Verlustvortrag in Höhe von TEUR 1.500 entspricht dem gezeichneten Gesamtkapital gemäß § 5 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages und wird aufgrund der unterjährigen Verwendung des Jahresfehlbetrags im Bilanzergebnis mit ausgewiesen. Die Verschmelzung führte nicht zu einer Kapitalerhöhung. Die Übertragung des Vermögens im Wege der Verschmelzung wurde ohne Gegenleistung vorgenommen. Die übernehmende Rechtsträgerin ist laut Verschmelzungsvertrag alleinige Gesellschafterin der übertragenden Rechtsträgerin und hält die darin genannten Geschäftsanteile mit TEUR 972. Neue Geschäftsanteile an der übernehmenden Rechtsträgerin dürfen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwG bei der Verschmelzung daher nicht ausgegeben werden und somit darf auch keine Erhöhung des Stammkapitals erfolgen. 3. RückstellungenDie Rückstellungen enthalten folgende erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten:
Sonstige Rückstellungen aus der Verschmelzung mit TEUR 1.809 bestehen überwiegend noch im Rahmen der Budgetausgleiche sowie bei MD Fällen. Zum 31. Dezember 2022 belaufen sich die aufgrund der Vereinbarungen im Verschmelzungsvertrag zu bildenden Rückstellungen für den Sozialplan auf TEUR 2.474 und für nachlaufende Sachkosten auf TEUR 408. 4. VerbindlichkeitenDie Fristigkeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 9.669 sind durch die Ausfallbürgschaften des Landkreises Calw gesichert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen teilweise branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 13.842 (i. V. TEUR 15.566) enthalten Verbindlichkeiten aus der Überlassung von Betriebsmittelkrediten in Höhe von TEUR 13.540 (i. V. TEUR 15.483) und Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 302 (i. V. TEUR 83). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 2.845 (i. V. TEUR 1.509). In den sonstigen Verbindlichkeiten ist eine Verbindlichkeit gegenüber der Sana Kliniken AG mit TEUR 4.184 eingestellt. Laut Verschmelzungsvertrag bestehen für noch ausstehende Forderungen Rückzahlungsverpflichtungen durch die Kreiskliniken Calw gGmbH. Die Höhe der Verbindlichkeit setzt sich im Wesentlichen zusammen aus dem Coronaganzjahresausgleich für das Jahr 2021, dem noch ausstehenden Pflege- und Ausbildungsbudget für die Jahre 2020 bis zum Schließungszeitpunkt 31. Juli. 2022 mit TEUR 3.760, sowie den noch ausstehenden Forderungen gegenüber Selbstzahlern und Kostenträgern mit TEUR 424. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse wurden in den folgenden Krankenhäusern erwirtschaftet:
Nach Tätigkeitsbereichen ergibt sich folgende Aufteilung der Umsatzerlöse:
In den Erlösen eines Krankenhauses nach § 277 HBG sind periodenfremde Erlöse in Höhe von TEUR 242 enthalten. Insbesondere handelt es sich dabei um sonstige periodenfremde Erlöse (TEUR 211) sowie Erlöse aus Nachberechnungen von Leistungen frühere Geschäftsjahre (TEUR 31). Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1.250 enthalten. Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 773) und Erträge aus der Erstattung von MDK-Fällen (TEUR 116). Des Weiteren haben die Kreiskliniken Calw gGmbH im Geschäftsjahr 2022 Zuschüsse im Rahmen der Corona Pandemie und der Energiekrise in Höhe von TEUR 7.100 erhalten. Diese gliedern sich wie folgt:
Die bezogenen Leistungen beinhalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 93 für nachlaufende Eingangsrechnungen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 340 enthalten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um nachlaufende Rechnungen aus Vorjahren mit (TEUR 204), Rechnungskorrekturen aus Vorjahren (TEUR 36) sowie um Abschreibungen auf Forderungen (TEUR 77). Unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 79 (i. V. TEUR 46) enthalten. Die Erträge aus Verlustübernahme in Höhe von TEUR 14.704 (i. V. TEUR 9.039) betreffen Gesellschafter. Die handelsrechtlichen Verluste der Kreiskliniken Calw gGmbH sind vom Gesellschafter Landkreis Calw mit Grundsatzbeschluss vom 17. Dezember 2012 jährlich auszugleichen. Sämtliche Verluste der Sana Klinik und des MVZ Bad Wildbad im Zeitraum bis zum Schließungszeitpunkt und darüber hinaus verbleiben wirtschaftlich bei der Verkäuferin bzw. sollen durch diese übernommen werden. Die entstandenen Kosten für die Beratung im Rahmen der Verschmelzung hat die Verkäuferin zunächst selbst zu tragen. Im Wirtschaftsjahr 2022 sind hierfür Kosten in Höhe von TEUR 231 entstanden. V. Sonstige Angaben1. PersonalIm Jahr 2022 waren bei der Kreiskliniken Calw gGmbH durchschnittlich 954 (i. V. 926) Arbeitnehmer beschäftigt. Diese verteilen sich auf die Personalgruppen wie folgt:
Von den Sana Kliniken gingen 20 Mitarbeiter auf die Kreiskliniken Calw gGmbH über. Diese sind in der oben aufgeführten Gesamtzahl enthalten und verteilen sich auf den Ärztlichen Dienst (5), Pflegdienst (6), Medizinisch-technischen Dienst (4), Funktionsdienst (3) sowie auf den Verwaltungsdienst (2). Des Weiteren waren im Berichtsjahr im Durchschnitt 67 (i. V. 73) Krankenpflegeschülerinnen und -schüler beschäftigt. 2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Gesellschaft haftet im Rahmen der steuerlichen Organschaft nach § 73 AO für Steuerschulden des Organträgers Klinikverbund Südwest GmbH, Böblingen. Da der Schuldner bisher seinen Verpflichtungen uneingeschränkt nachgekommen ist, ist eine Inanspruchnahme der Haftung unwahrscheinlich. Eine Passivierung von Verbindlichkeiten war daher nicht erforderlich. Uns liegen keine Erkenntnisse vor, dass sich daran etwas ändern wird. Die Gesellschaft hat für ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Gesundheitszentrum am Kreisklinikum Calw-Nagold gGmbH, Nagold, die gemäß § 95 Abs. 2 Satz 6 SGB V erforderliche selbstschuldnerische Bürgschaft für Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen aus der vertragsärztlichen Tätigkeit übernommen. Hinsichtlich der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bei der Zusatzversorgungskasse Stuttgart bestehen mittelbare Pensionsverpflichtungen, für die das Wahlrecht gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB in Anspruch genommen wurde. Die Zusatzversorgung beruht dabei auf dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Die versorgungspflichtigen Entgelte haben in 2022 TEUR 47.208 betragen (Anteil Sana Übernahme TEUR 976). Die Anzahl der anspruchsberechtigten aktiven Mitarbeiter beträgt zum 31. Dezember 2022 insgesamt 1.126 Personen. Der Umlagesatz beträgt seit dem 1. Januar 2022 6,3 %. Davon entfallen 5,75 % auf den Arbeitgeber und 0,55 % auf die Arbeitnehmer. Zusätzlich wurden von der Zusatzversorgungskasse ein Sanierungsgeld sowie ein Zusatzbeitrag erhoben, welche 1,9 % bzw. 0,54 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte betragen. Die weitere Entwicklung des Umlagesatzes ist abhängig vom zukünftigen Finanzbedarf der Zusatzversorgungskasse. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende finanzielle Verpflichtungen:
3. Derivate Finanzinstrumente und BewertungseinheitenAuf Basis der Strategie zur Optimierung von Zinszahlungen hat die Gesellschaft Zinssatz-Swaps mit der Kreissparkasse Böblingen und mit der Sparkasse Pforzheim-Calw zur Absicherung der künftigen Zinsrisiken aus folgenden Darlehen abgeschlossen:
Die Bewertung erfolgt auf der Basis von Marktdaten am Bewertungsstichtag und unter Verwendung allgemein anerkannter Bewertungsmodelle. Der Bezugsbetrag reduziert sich jeweils auf die entsprechende Restschuld gemäß Tilgungsplan. Da das Grund- und Sicherungsgeschäft in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen, über den Bewertungsstichtag hinaus gewollt und unter Darstellung des Sicherungszusammenhangs dokumentiert sind, stellen die Zins-Swap-Vereinbarungen in Verbindung mit den variabel verzinslichen Darlehen jeweils eine Bewertungseinheit dar, aus der sich keine Ergebnisbelastung ergibt. Eine separate bilanzielle Erfassung ist daher nicht erforderlich. Den Bewertungseinheiten wurden Grundgeschäfte mit vergleichbaren gegenläufigen Risiken zugeordnet. Die Sicherungsgeschäfte haben den zu sichernden Grundgeschäften entsprechende Risiken. Es liegen ein objektiver Absicherungsbedarf sowie ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft vor. Ein Kausalzusammenhang und die homogene Beeinflussung von Gewinnchance und Verlustrisiko sowie die Wirksamkeit der Sicherungsbindung sind gegeben. 4. Nutzungsüberlassung von Immobiliar- und AnlagegüternMit dem Landkreis Calw wurde am 15. September 2005 ein Vertrag zur Nutzungsüberlassung der zum Betrieb der Kreiskrankenhäuser in Calw und Nagold genutzten Grundstücke mitsamt bestehender Bebauung und allen wesentlichen Bestandteilen geschlossen. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich. Die Gesellschaft trägt alle Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung. Die Vertragsverhältnisse wurden auf unbestimmte Zeit eingegangen. Eine Kündigung ist mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Kalenderjahres möglich und konnte erstmalig auf den 31. Dezember 2012 erfolgen. 5. Honorar des AbschlussprüfersDie Angaben zu dem Honorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB sind im Konzernabschluss der Klinikverbund Südwest GmbH, Böblingen, in welchen das Unternehmen einbezogen wird, enthalten. 6. Organe der GesellschaftGeschäftsführer im Berichtsjahr ist: Herr Alexander Schmidtke, Sindelfingen, einzelvertretungsberechtigt ab 1. Dezember 2022 Herr Martin Loydl, Dettingen an der Erms, einzelvertretungsberechtigt bis 14. Dezember 2022 Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten in 2022 Sitzungsgelder in Höhe von TEUR 8. 7. AnteilsbesitzDie Gesellschaft war am Bilanzstichtag an der Krankenhaus-Service GmbH Schwarzwald, Nagold, zu einem Drittel beteiligt. Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug zum 31. Dezember 2022 TEUR 997, der Jahresüberschuss 2022 TEUR 61. Des Weiteren war die Gesellschaft am Bilanzstichtag an der Gesundheitszentrum am Kreisklinikum Calw-Nagold gGmbH, Nagold, zu 100 % beteiligt. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag zum 31. Dezember 2022 beläuft sich auf TEUR 278, der Jahresfehlbetrag 2022 auf TEUR -103. 8. KonzernzugehörigkeitDie Gesellschaft gehört zum Konzernkreis der Klinikverbund Südwest GmbH, Böblingen, und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 9. Fortführung der UnternehmenstätigkeitHinsichtlich der Liquidität sind die Kreiskliniken Calw gGmbH über das zentrale Cash-Pooling des Klinikverbunds abgesichert. Auch vor dem Hintergrund weiterer erwarteter negativer Jahresergebnisse ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft durch den im Rahmen des Cash-Pooling bei der Sparkasse Pforzheim-Calw hinterlegten und von den Gesellschaftern unbefristet verbürgten Betriebsmittelkredit sichergestellt. Um der nach aktueller Liquiditätsplanung prognostizierten Überschreitung der Kontokorrentlinie und einer Zahlungsunfähigkeit entgegenzuwirken soll die Erhöhung der Linie um weitere TEUR 30.000 erwirkt werden. Darüber hinaus existiert gemäß Konsortialvertrag eine Verlustübernahmeerklärung vom Gesellschafter (Landkreis Calw) für die Jahre 2022 bis 2025. Die Erklärung sieht vor, dass in Höhe des jeweiligen Verlusts eine Ausgleichszahlung erfolgt, wodurch die Zahlungsfähigkeit grundsätzlich unterstützt wird. Solange die Verluste in den Krankenhäusern durch die Landkreise getragen werden als auch ausreichend Betriebsmittelkredite zur Verfügung stehen, kann eine bilanzielle Überschuldung und auch eine Zahlungsunfähigkeit ausgeschlossen werden. Dadurch ist die Fortführung der Gesellschaft überwiegend wahrscheinlich, angemessen und inhaltlich realistisch. 10. ErgebnisverwendungDer Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von EUR -100.000,00 wird wie in den Vorjahren mit einer Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe verrechnet. VI. NachtragsberichtIm Verlauf der letzten Jahre hat sich das Defizit im Klinikverbund Südwest sehr stark negativ entwickelt. Die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft wird maßgeblich von den beiden Klinikgesellschaften Kreiskliniken Böblingen gGmbH, Sindelfingen, sowie den Kreiskliniken Calw gGmbH, Calw, beeinflusst. Für das Jahr 2022 wird ein Konzernergebnis in Höhe von ca. TEUR -53.000 erwartet. Für das Jahr 2023 muss mit einer weiteren Ergebnisverschlechterung gerechnet werden. Die aktuellen Hochrechnungen belaufen sich auf TEUR -66.372. Das Ergebnis für die Kreiskliniken Calw gGmbH beläuft sich dabei auf TEUR -19.170. Diesen Fehlbeträgen liegt das insgesamt verlustbringende Geschäft der Aufrechterhaltung der Krankenhausversorgung in den jeweiligen Landkreisen zugrunde. Dementsprechend existieren für die Klinikgesellschaften sowohl vom Landkreis Böblingen bis zum Jahr 2023 als auch vom Landkreis Calw bis zum Jahr 2025 Verlustübernahmeerklärungen, welche die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaften grundsätzlich unterstützen. Ohne weitere Verlustausgleichszahlungen durch die Landkreise kann eine bilanzielle Überschuldung i.S.d. § 19 Abs. 2 InsO als auch eine Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO sowohl der Tochtergesellschaften als auch der Klinikverbund Südwest GmbH, Sindelfingen, nicht ausgeschlossen werden. Da die Verlustausgleichszahlungen nachschüssig, d.h. erst im Folgejahr, bezahlt werden, muss durch den Klinikverbund Südwest unterjährig ein immer größeres Liquiditätsvolumen vorfinanziert werden. Die aktuelle Liquiditätsplanung erwartet unter Berücksichtigung der aktuellen Kontokorrentlinie zum Ende des Jahres 2023 eine Liquiditätslücke von ca. TEUR -21.000 und bis Ende 2024 von ca. TEUR -27.000. Die Überschreitung der Kreditlinie wird zur Zahlungsunfähigkeit der Klinikverbund Südwest GmbH, Sindelfingen, sowie ihrer Tochtergesellschaften führen. Vor dem Hintergrund der deutlich verschlechterten Ergebnissituation sowie dem Geschäftsführerwechsels hat der Aufsichtsrat Ende 2022 beschlossen, eine Potentialanalyse durchführen zu lassen. Um den KVSW gezielt bei der Entwicklung und Zukunftssicherung zu unterstützen, wurde eine Managementberatung beauftragt. Ende 2022 wurde bereits mit der Durchführung der Potenzialanalyse in einzelnen Bereichen begonnen. Die daraus resultierenden Maßnahmen umfassen sämtliche Formen von Prozessen, entsprechen einer Restrukturierung des Klinikverbundes und werden somit auf eine tiefgreifende Veränderung im Unternehmen abzielen. Die Implementierung der Ergebnisse und praxisorientierten Lösungen erfolgt bereits. Da nicht alle Ergebnisverbesserungspotenziale kurzfristig greifen werden, sprechen wir hier von Verbesserungen, welche erst mittel- und langfristig, das Ergebnis und dadurch auch die Liquidität positiv beeinflussen können, weshalb für den Klinikverbund Südwest ein Liquiditätsreserve über einen längeren Zeitraum essentiell sein wird. Vor diesem Hintergrund ist es zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit unerlässlich die Kontokorrentlinie um TEUR 30.000 zu erhöhen. Hierfür ist eine Bürgschaft durch den Landkreis Böblingen und durch den Landkreis Calw erforderlich. Es kann damit eine Erhöhung der Kreditlinie erwirkt werden und somit die prognostizierte Liquiditätslücken geschlossen werden. Aufgrund dieser Tatsache befinden sich die beiden Land kreise aktuell in Verhandlung mit den zuständigen Regierungspräsidien über die weitere Erhöhung und Genehmigung der Bürgschaftsübernahme. Eine Aussage über den Erfolg der Verhandlung lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht treffen. Des Weiteren erfordert die Krankenhausreform 2023 die Anpassung der Medizinkonzeption an die sich veränderten Rahmenbedingungen. Auch der KVSW muss seine verbundweite Medizinkonzeption aus dem Jahr 2014 fortschreiben, im Rahmen der sich neu bietenden Bedingungen seitens Bund und Länder. Dazu werden jedoch zunächst belastbare Fakten seitens der Politik benötigt. Das Gesundheitsministerium hatte angekündigt, bis zum Sommer 2023 einen Gesetzesentwurf einzubringen. Für die Umsetzung der Reform hat sich der Klinikverbund Expertise von außen geholt. Im folgenden Geschäftsjahr steht die Fusion der beiden Klinikgesellschaften mit der Holding an. Dadurch können die bisher komplizierten Strukturen mit drei Aufsichtsratsgremien vereinfacht werden. Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2022 haben sich keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.
Calw, 30. Juni 2023 Kreiskliniken Calw gGmbH Geschäftsführung Alexander Schmidtke, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens in 2022
Der Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Kreiskliniken Calw gGmbH, CalwPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Kreiskliniken Calw gGmbH, Calw, der zugleich der Jahresabschluss der Krankenhauses Kreiskliniken Calw gGmbH, Calw, ist - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kreiskliniken Calw gGmbH, Calw, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022, der zugleich den Lagebericht des Krankenhauses darstellt, geprüft. Den Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach § 21 Entgelttransparenzgesetz haben wir im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach § 21 Entgelttransparenzgesetz. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter der Kreiskliniken Calw gGmbH, Calw, sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 30. Juni 2023 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Peter Schill, Wirtschaftsprüfer Dagmar Liphardt, Wirtschaftsprüferin Bericht über die Tätigkeiten des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2022der Kreiskliniken Calw gGmbHDie Sitzungen des Aufsichtsrats fanden am 23. März, 02. Juni, 19. Juli, 25. Oktober sowie 13. Dezember 2022 statt. Die Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats der Kreiskliniken Calw gGmbH lagen im Geschäftsjahr 2022 in der Begleitung der wirtschaftlichen Entwicklung der Kreiskliniken Calw gGmbH insbesondere im Hinblick auf die Corona-Pandemie verbunden mit der medizinischen Weiterentwicklung der beiden Standorte des Kreisklinikums Calw-Nagold im Rahmen der Medizinkonzeption. Grundsätzlich wurde über die aktuelle Leistungs- und Ergebnisentwicklung der Aufsichtsrat in jeder Sitzung umfassend durch die Geschäftsführung informiert. In der Sitzung vom 21.03.2022 informierte die Geschäftsführung über die aktuellen und wirtschaftlichen Entwicklungen der Kreiskliniken Calw gGmbH. Der Aufsichtsrat beschloss den Aufhebungsvertrag des bisherigen Geschäftsführers Herrn Martin Loydl. Des Weiteren wurde durch die Geschäftsführung über den aktuellen Sachstand der Verschmelzung mit der Sana Klinik Bad Wildbad informiert. Der Aufsichtsrat wurde über den Sachstand des Gesundheitscampus Calw, den Sachstand Wohnraum, KVSW Connect sowie über den Sachstand der Digitalisierung informiert. Zudem erfolgte eine Diskussion über die Bestellung der Ärztlichen Direktoren, dieser Tagesordnungspunkt wurde auf die darauffolgende Aufsichtsratssitzung vertagt. In der Sondersitzung am 02.06.2022 wurde die Übernahme und das Abwicklungskonzept in Bezug auf die Sana Kliniken Bad Wildbad besprochen. Am 19.07.2022 wurde dem Aufsichtsrat der testierte Jahresabschluss 2021 vorgestellt, er empfahl der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss wie testiert festzustellen und den Jahresfehlbetrag im Rahmen der jährlichen Bilanzerstellung mit der Kapitalrücklage in gleicher Höhe zu verrechnen. Weiter beschloss der Aufsichtsrat den Bericht über seine Tätigkeit in 2021 sowie die Entlastung der Geschäftsführung. Zudem schlug er der Gesellschafterversammlung vor, für den Jahresabschluss 2022 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG als Wirtschaftsprüfer zu beauftragen. Des Weiteren nahm der Aufsichtsrat Kenntnis vom testierten Jahresabschluss 2021 des Gesundheitszentrums am Kreisklinikum Calw-Nagold gGmbH, Medizinisches Versorgungszentrum Nagold und empfahl der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss 2021 wie testiert festzustellen und den Jahresfehlbetrag 2021 auf neue Rechnung vorzutragen, die Geschäftsführung für das Jahr 2021 zu entlasten und für den Jahresabschluss 2022 als Wirtschaftsprüfer die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG zu bestellen. Die Geschäftsführung informierte den Aufsichtsrat über die aktuellen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Des Weiteren erfolgte die Information des Aufsichtsrats zum Sachstand der Umsetzung der baulichen Maßnahmen, zum Sachstand der Sana Kliniken Bad Wildbad sowie ein Sachstandsbericht über die Parkdeckerweiterung am Krankenhaus Nagold. Die Bestellung der Ärztlichen Direktoren erfolgte ebenfalls. Der Aufsichtsrat bestellte Herrn Nicolai Stolzenberger zum Prokuristen der Kreiskliniken Calw gGmbH und erteilte der Geschäftsführung die Zustimmung, das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitszentrum am Kreiskliniken Calw-Nagold gGmbH dahingehend auszuüben, Herrn Nicolai Stolzenberger zum Prokuristen der Gesundheitszentrum am Kreiskliniken Calw-Nagold gGmbH zu bestellen. Die Gründung eines MVZ in Calw wurde ebenfalls beschlossen. Als weiteren Tagesordnungspunkt wurde die Erhöhung der Betriebsmittelkreditlinie beschlossen. In der Sitzung am 25.10.2022 informierte die Geschäftsführung über die aktuellen und wirtschaftlichen Entwicklungen sowie zum Sachstand der baulichen Maßnahmen, den Sachstand der Digitalisierung und den aktuellen Sachstand Sana Kliniken Bad Wildbad. In der Sitzung erfolgte die Bestellung des neuen Geschäftsführers Herrn Alexander Schmidtke. In der letzten Sitzung des Jahres am 13.12.2022 informierte die Geschäftsführung über die aktuellen und wirtschaftlichen Entwicklungen der Kreiskliniken Calw gGmbH. Der Aufsichtsrat beschloss die von der Geschäftsführung vorgelegten Wirtschaftspläne der Kreiskliniken Calw gGmbH und der Gesundheitszentrum am Kreisklinikum Calw-Nagold gGmbH, Medizinisches Versorgungszentrum Nagold für das Geschäftsjahr 2023. Ein Zwischenbericht der Potenzialanalyse erfolgte ebenfalls. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Geschäftsführung der Kreiskliniken Calw gGmbH auch im Jahr 2022 den Aufsichtsrat in den Sitzungen ausführlich über alle wesentlichen Vorkommnisse und Tätigkeiten informiert hat. Gleichzeitig war der Aufsichtsrat bei allen anstehenden Entscheidungen, die in seinen Zuständigkeitsbereich gefallen sind, frühzeitig und umfassend einbezogen; er hat seine ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wahrnehmen können und auch wahrgenommen. Die zum Abschlussprüfer bestellte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG hat den Jahresabschluss zum 31.12.2022 unter Einbeziehung der Buchführung sowie des Berichts über die Lage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat stimmte der Darstellung im Bericht des Wirtschaftsprüfers zu. Nach abschließender Prüfung des Jahresabschlusses ergeben sich keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat billigte den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss. Daher schlägt der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresabschluss wie dargestellt festzustellen und den Jahresfehlbetrag 2022 im Rahmen der jährlichen Bilanzerstellung mit der Kapitalrücklage in gleicher Höhe zu verrechnen. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Geschäftsjahr 2022 erreichten Erfolge und die geleistete Arbeit.
Calw, den 05.07.2023 Landrat Helmut Riegger, Aufsichtsratsvorsitzender Der Feststellungszeitpunkt des Jahresabschlusses erfolgte am 25.08.2023. |
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