Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Fiberline Sportboot GmbH
Industriestraße 8, 91604 Flachslanden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerhard Hänel seit 4.11.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fiberline Sportboot GmbHFlachslandenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangAnwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) Der Jahresabschluss 2012 der Fiberline Sportboot GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Wertansätze der Bilanz zum 31. Dezember 2011 wurden unverändert übernommen. Steuerliche Bewertungswahlrechte wurden im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen. Zum 31.12.2012 liegen keine Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz vor. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und Plausibilitätsbeurteilung Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear oder degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen AfA erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Davon abweichend wurde in den Jahren 2008 und 2009 für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 EUR aber nicht mehr als 1.000,00 EUR ein Sammelposten gem. § 6 EStG gebildet, der linear über 5 Jahre abgeschrieben wird. Das Sachanlagevermögen haben wir auf seine Plausibilität und Ordnungsmäßigkeit beurteilt. Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte haben wir nicht mitgewirkt. Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten angesetzt (unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt und sind durch Saldenlisten in der Finanzbuchhaltung nachgewiesen. Die Prüfung der Werthaltigkeit der Forderungen war nicht Gegenstand unseres Auftrages. Eine von den Forderungen gekürzte Pauschalwertberichtigung deckt das allgemeine Ausfallrisiko ab. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 (5) KStG n.F. Das zum 31.12.2006 nach § 37 (4) KStG n.F. letztmalig festgestellte Körperschaftsteuerguthaben wird ab 2008 in 10 gleichen Raten ausgezahlt. Der Anspruch ist gemäß § 37 Abs. 5 S. 5 KStG n.F. unverzinslich und somit mit dem Barwert zu aktivieren. Wegen Geringfügigkeit wurde von einer Abzinsung abgesehen. Der Ausweis des Körperschaftsteuerguthabens erfolgt daher zum Nennwert des restlichen Erstattungsanspruchs. Forderungen mit einer Restlaufzeit über ein Jahr bestehen in Höhe von EUR 485,60. Die Salden der Bank- und Kassenbestände sind durch Kontoauszüge bzw. das Kassenbuch nachgewiesen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind in der erforderlichen Höhe gebildet worden. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Soweit Rückstellungen wegen ihrer Laufzeit abzuzinsen sind werden diese gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G u V-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zu Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betrug EUR 166.119,92 (Vorjahr: EUR 122.962,49). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu 5 Jahren betrug EUR 308.063,78 (Vorjahr: EUR 268.000,00). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug EUR 118.159,95 (Vorjahr: EUR 187.788,16). Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind. Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses In der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2013 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB wurde erteilt.
Flachslanden, 10. Dezember 2013 gez. Gerhard Hänel, Kaufmann sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2013 festgestellt. |
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