Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 16570
Vorher
Kronen zweitausend336 GmbH
Eingetragen
11.8.2017
Branche
Herstellung von BüromöbelnHerstellung von nichtelektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von Polstermöbeln
Gegenstand
die Herstellung technischer Erzeugnisse, vornehmlich Stühle und Tische.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Wilhelm Daum
seit 10.1.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Wilhelm DaumDaum Holding GmbH
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Daum Holding GmbH Fürth
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stechert GmbH

Trautskirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

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Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 84.109,00 132.905,00
I. Sachanlagen 84.109,00 132.905,00
B. Umlaufvermögen 1.892.470,76 2.420.888,99
I. Vorräte 1.671.661,26 2.199.334,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 120.563,67 65.998,94
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 100.245,83 155.555,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 43.141,38 45.074,15
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.448.790,89 1.863.933,84
Aktiva 4.468.512,03 4.462.801,98
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Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 2.473.790,89 1.888.933,84
davon Verlustvortrag 1.888.933,84 921.322,54
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 2.448.790,89 1.863.933,84
B. Rückstellungen 38.232,46 55.361,44
C. Verbindlichkeiten 4.430.279,57 4.407.440,54
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.819.120,68 2.109.689,17
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.611.158,89 2.297.751,37
Passiva 4.468.512,03 4.462.801,98

Anhang

I. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) erstellt.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sowie unter der Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 268 bis 274 a, 276 bis 278 HGB, erstellt.

Die Gliederung der Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren angewendet wurde. Die Bilanzierungsmethoden wurden im Wesentlichen gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr beibehalten. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Kursänderungen, die am Bilanzstichtag zu Verlusten führen, werden berücksichtigt.

II. Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 a HGB erstellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt (Bewertungsstetigkeit).

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt.

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgte linear und degressiv nach steuerlichen Höchstsätzen. Der Übergang zur linearen Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt (§ 7 Abs. 3 EStG).

Geringwertige Anlagegüter im Einzelanschaffungspreis zwischen € 150,-- und € 1.000,-- wurden im Zugangsjahr in einem Sammelposten aktiviert und entsprechend der steuerlichen Vorschriften auf fünf Jahre abgeschrieben.
Das Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG ist ab dem 01. Januar 2008 nicht mehr im Betriebsvermögen anwendbar. Ab dem 01. Januar 2010 ist das Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG wieder anwendbar. Für den Zugang ab 2021 mit Anschaffungskosten bis € 800,-- wird das Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EstG in Anspruch genommen.

Für Neuzugänge in das bewegliche Anlagevermögen wurde die Abschreibung zeitanteilig vorgenommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nur aktiviert, soweit sie entgeltlich erworben wurden. Diese wurden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen pro rata temporis abgesetzt.

Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Sollten Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen worden sein so handelte es sich hierbei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung.

Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Waren) werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten wurden mit Hilfe der Verbrauchsfolgeverfahren ermittelt. Da steuerrechtlich jedoch nur das LiFo-Verfahren sowie der gewogene Durchschnitt ansetzbar ist, wurden Abweichungen zum handelsrechtlichen Wertansatz außerhalb der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung dem Ergebnis zu- bzw. abgerechnet.

War der Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger, so wurde dieser soweit zulässig angesetzt. Bewertungsabschläge wurden nur vorgenommen soweit sie branchenüblich sind. Die Vorräte sind verlustfrei bewertet.

Die fertigen bzw. unfertigen Erzeugnisse wurden zu Anschaffungskosten aufgrund der betrieblichen Kostenrechnung ermittelt. Zu diesen Anschaffungskosten gehörten sämtliche Materialkosten, die Materialgemeinkosten, die Fertigungslöhne, die Fertigungsgemeinkosten sowie die Sondereinzelkosten der Fertigung. Für Vertriebskosten besteht ein Aktivierungsverbot.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken werden individuelle Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Risiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet.

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Die Gesellschaft ist rein rechnerisch überschuldet. Deswegen bestehen zum 31.12.2023 zivilrechtlich wirksame Rangrücktrittsvereinbarungen i. H. v. insgesamt 2.473.800,00 EUR mit zwei Gläubigern.

Eigenkapital
Das Eigenkapital ist zu Nennbeträgen bewertet.

RückstellungenDie Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des zu versteuernden Einkommens bzw. der entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlage unter Abzug geleisteter Vorauszahlungen erfasst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Die kaufmännische Vorsicht wurde gem. § 253 HGB beachtet.

Soweit handelsrechtliche Abzinsungsvorschriften anzuwenden wären, gleichen sich diese mit zukünftigen Preissteigerungen aus.

Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Ausführungen über die Abzinsung für Rückstellungen in steuerrechtlicher Hinsicht gelten für nichtverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von größer einem Jahr auch für Verbindlichkeiten. Ausgenommen sind erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen.

sonstige Berichtsbestandteile

Unterschrift gemäss § 245 HGB

Stechert GmbH,
Trautskirchen

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023.

Trautskirchen, 08. September 2025

Herr Wilhelm Daum,Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.09.2025 festgestellt.

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