STS Direkt
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
53.486,50 |
66.355,50 |
| I.
Sachanlagen |
53.486,50 |
66.355,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
399.545,52 |
566.350,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
398.355,29 |
548.098,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
116.936,46 |
88.250,15 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.190,23 |
18.252,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
453.032,02 |
632.706,46 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
108.490,90 |
136.911,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
27.643,20 |
27.643,20 |
| III.
Gewinnvortrag |
59.268,05 |
57.611,19 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
28.420,35 |
-1.656,86 |
| B.
Rückstellungen |
35.134,00 |
27.480,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
309.407,12 |
468.314,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
309.407,12 |
468.314,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
453.032,02 |
632.706,46 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2012 ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt worden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte entsprechend den
Bestimmungen des § 6 EStG.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von
Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen,
sofern nicht einschlägige Regelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) etwas anderes
vorschreiben.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der
steuerlich zulässigen Zeiträume degressiv und
linear vorgenommen. Bei Zugängen des beweglichen
Anlagevermögens erfolgt die Abschreibung im Jahr
der Anschaffung zeitanteilig. Bei beweglichen
Anlagegütern erfolgt der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu
höheren Jahresabschreibungen führt. Von
steuerlichen Sonderabschreibungen wird, soweit
zulässig, Gebrauch gemacht.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungs-, bzw. Herstellungskosten bis zu 150,00
€ (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungs-, bzw.
Herstellungskosten über 150,00 bis 1.000,00 €
(geringwertige Wirtschaftsgüter) wird ein Sammelposten
gebildet, der über 5 Jahre, d. h. einheitlich mit 20 %
im Kalenderjahr abgeschrieben wird.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich
zum Nennwert. Erkennbare Risiken werden durch
Einzelwertberichtigungen und einer pauschalen
Wertberichtigung berücksichtigt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrags
angesetzt, der entsprechend den zu erwartenden Ausgaben und
drohenden Verlusten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig und ausreichend
ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet.
Erläuterungen zur Bilanz
Unter den sonstigen
Vermögengegenständen sind Forderungen gegen den
Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr in Höhe von
116.936,46 € (88.250,15 €) zum Bilanzstichtag
ausgewiesen.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
handelsrechtlichen Regelungen nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit
method, kurz: PUC) durchgeführt. Die Berechnungen
erfolgten gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB,
§ 253 Abs. 2 sowie § 246 Abs. 2 HGB.
Die bei der Bewertung der Pensionsanwartschaften
verwandten Annahmen sind:
-Bewertungsverfahren: PUC-Methode
-Sterbetafeln: "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr.
Klaus Heubeck
-Rechnungszins: 5,14%
-Gehaltstrend: 0,00%
-Rententrend: 2,00%
-Fluktuation: 0,00%
-Pensionsalter: 65 Jahre
Das mathematische Gutachten ergab einen
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S.
2 HGB zum 31.12.2012 von 51.410 € (43.227 €).
Das Deckungsvermögen wurde bei der Saldierung
gemäß § 246 Abs. 2 HGB in Höhe des
Zeitwertes von 21.076,32 € (20.546 €), der bei
verpfändeten Rückdeckungsversicherungen dem
steuerlichen Aktivwert entspricht, berücksichtigt.
Die gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2
Halbsatz 2 HGB miteinander zu saldierenden, im
Finanzergebnis auszuweisenden Aufwendungen und Erträge
aus der Abzinsung von Verpflichtungen und aus dem zu
verrechnenden Deckungsvermögen betragen:
Zinserträge 530,17 €
Zinsaufwendungen 2.467,00 €
Bei Erstanwendung der neuen Bewertungsvorgaben
gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB kam es zu
einer Auflösung der Pensionsrückstellung in
Höhe von 27.643,20 €, die erfolgsneutral mit den
Gewinnrücklagen verrechnet wurde.
Sonstige Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, wobei alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt wurden.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie
folgt zusammen:
Rückstellung für Abschluss- und
Prüfungskosten 4.800,00 €
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich
aus der Bilanz.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte von dem
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer,
Herrn Heinz-Günter Sticklat,
Geschäftsführer, geführt.
10.04.2014 gez. Heinz-Günter Sticklat
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