Romplast
PE-Regenerat GmbH
Maintal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.399.190,10 |
1.191.649,48 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.544,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.395.646,10 |
1.191.648,48 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.639.079,01 |
2.243.384,24 |
| I.
Vorräte |
1.149.879,20 |
1.713.622,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
486.727,58 |
528.900,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.472,23 |
861,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.035,24 |
6.149,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.042.304,35 |
3.441.183,47 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.164.584,71 |
894.377,79 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
844.377,79 |
643.318,31 |
| III.
Jahresüberschuss |
270.206,92 |
201.059,48 |
| B.
Rückstellungen |
226.027,52 |
197.889,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.651.692,12 |
2.348.916,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.189.531,47 |
1.986.416,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
462.160,65 |
362.500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.042.304,35 |
3.441.183,47 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft wurde durch notariell beurkundeten
Gesellschaftsvertrag vom 20.10.2004, zuletzt geändert
durch
Beschluss vom 13.05.2013, als Gesellschaft mit
beschränkter Haftung errichtet und ist im
Handelsregister beim Amtsgericht Hanau unter der Nummer HRB
91270 eingetragen.
Die Firma der Gesellschaft lautet Romplast
PE-Regenerat GmbH.
Sitz der Gesellschaft ist 63477 Maintal,
Philipp-Reis-Straße 25.
Der Jahresabschluss der Romplast PE-Regenerat GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des HGB (§§ 266, 275)
gegliedert.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 274a, 288
HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw.
327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss enthält alle
ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten.
Das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB
wurde beachtet.
Die Vorschriften des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden beachtet.
Die gebildeten Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten. Rückstellungen werden nur
aufgelöst, soweit der Grund für die
Rückstellung entfallen ist.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.
Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des §
252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen.
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, bewertet. Hierbei wurde die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Nutzungsdauer der abnutzbaren
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde auf der Basis betrieblicher Erfahrungswerte
geschätzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen wurden nicht
gebildet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde
durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 %
auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nominalwert
angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Zahlungen
des Geschäftsjahres, die in künftigen
Zeiträumen Aufwendungen darstellen. Diese Zahlungen
wurden zeitanteilig abgegrenzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Pensionsverpflichtung wurde gem. § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages bewertet. Zur Ermittlung des
Erfüllungsbetrages der Pensionsverpflichtung wurde das
modifizierte Teilwertverfahren angewandt. Als
Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2005 G von Dr.
Klaus Heubeck verwendet. Für die Berechnungen wurde
ein Rechnungszins in Höhe von 3,71 % p. a.
zugrunde gelegt. Dieser Zinssatz entspricht dem von der
Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag gemäß
der Rückstellungsabzinsungsverordnung
veröffentlichten Abzinsungssatz bei einer pauschalen
Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Gehaltstrend und der
Rententrend wurden mit 0 % berücksichtigt. Zum
Bilanzstichtag bestanden Pensionsrückstellungen in
Höhe des Erfüllungsbetrages von EUR 301.871,00,
welche mit den Zeitwerten des Deckungsvermögens der
Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR
194.181,56 verrechnet und als Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe
von EUR 107.689,44 ausgewiesen wurden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in
Höhe von TEUR 156 handelt es sich um Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen gegenüber der recyplast
GmbH.
Angaben zu Forderungen gegenüber
Gesellschaftern
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf Euro 0,00 (Vorjahr:
Euro 22.939,27).
Pensionsrückstellungen
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von Euro
24.988,00. Hieraus resultiert eine Ausschüttungssperre
nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB in Höhe des
Unterschiedsbetrags.
Verbindlichkeiten
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von 373 TEUR verbunden:
- Grundschulden in Höhe von 500 TEUR und
entsprechende Sicherheitszweckerklärung
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit sonstigen Verbindlichkeiten in
Höhe von 200 TEUR verbunden:
- Grundschulden in Höhe von 300 TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von TEUR 753 sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von TEUR 750 enthalten (Vorjahr TEUR 1.190).
Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten aus
Cash-Pooling gegenüber der FISCHER GmbH sowie
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
gegenüber der FISCHER GmbH und FISCHER Rohstoffe GmbH.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus laufenden Leasingverträgen in
Höhe von 159 TEUR.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
aus Maschinen 143 TEUR
aus Fahrzeugen 8 TEUR
aus Betriebsausstattung 8 TEUR
Verpflichtungen gegenüber verbundenen
Unternehmen liegen nicht vor.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden folgende
Haftungsverhältnisse:
- Schuldbeitritt laut Kreditverträgen 5.824 TEUR
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer im Sinne des
§ 267 Abs. 5 HGB betrug 25.
Geschäftsführer
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Claus Bartholomäus, Mühlheim
Marco Geiler, Durbach
Jürgen Sohn, Friesenheim
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt.
Die Geschäftsführer Herr Marco Geiler und
Herr Jürgen Sohn sind von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Konzernzugehörigkeit
Die Gesellschaft wurde in den Konzernabschluss der
Stephan FISCHER Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in
Achern einbezogen. Die Stephan FISCHER Holding GmbH &
Co. KG stellt den Konzernabschluss für den
größten Kreis von Unternehmen auf.
Unterschrift der Geschäftsführung
Maintal, den 25. Mai 2018
..........................................................
gez. Marco Geiler, Geschäftsführer
..........................................................
gez. Claus Bartholomäus,
Geschäftsführer
..........................................................
gez. Jürgen Sohn, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2018 festgestellt.
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