PSL Prozessor Technik GmbHLiquidiert
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PSL Prozesstechnik GmbHNettetalJahresabschluss zum 31. Dezember 2006BILANZ zum 31. Dezember 2006PSL - GmbH Herstellung von Prozessorsteuerung, NettetalAKTIVA
ANHANG zum 31. DEZEMBER 2006A) ALLGEMEINE ANGABENBei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr/Kalenderjahr 2006 wurden die Vorschriften des 3. Buches des HGB in der ab 1.1.1986 geltenden Fassung angewendet. (BiRiLiG) Gemäß der Einteilung der Größenklassen laut § 267 HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des Gesetzes. Posten der Bilanz und der Gewinn-Verlust-Rechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben. B) ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDer Jahresabschluß der PSL Prozessortechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dieses folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen und Abschreibungen nach Sondervorschriften vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlicher Vorschriften linear bzw. geom. degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,-- wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben; Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuer-Überzahlungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern (KSt + GewSt), die Steuer-Rückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern (KSt + GewSt). Sonstige Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet; dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein steuerrechtlichen Vorschriften. Die nach allein steuerrechtlichen Vorschriften gebildeten Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus der AfA-Liste (Inventarverzeichnis) 31.12.2006. Die Sofortabschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter wurden in die Berechnung nicht einbezogen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen betragen für das Geschäftsjahr 2006 insgesamt € 4.147,83
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände betragen für das Geschäftsjahr 2006 insgesamt € 63,50.
STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die Aufteilung des Steueraufwandes auf die Teilergebnisse der gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäftstätigkeit erübrigt sich daher. C) ANGABEN ÜBER DIE MITGLIEDER DER UNTERNEHMENSORGANEWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft von dem
geführt. Genannte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit; die Befreiung ergibt sich aus dem HRB 1016 für 1994 vom 19.05.1994. Genannte ist lt. Gesellschafter-Versammlung vom 01.07.1997 zum Geschäftsführer bestellt worden. |
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