UNA 495. Equity Management GmbH
Elisabeth-Flügge-Straße 8A, 22337 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UNA 495. Equity Management GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der UNA 495. Equity Management GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 Abs. 2 (Gesamtkostenverfahren) HGB angewandt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 274a und 288 HGB wurde im Rahmen der Offenlegung Gebrauch gemacht. Überschuldung/ Unternehmensfortführung Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr sämtliche Anteile an der akquinet cubit GmbH erworben und mit ihr einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die akquinet cubit GmbH hat ihm Geschäftsjahr mit der Planung und dem Bau eines Rechenzentrums begonnen. Das Bauvolumen wird hierbei von der Geschäftsleitung mit rund Euro 56,0 Mio. beziffert. Mit der Fertigstellung wird in 2024 gerechnet. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt über die UNA 495. Equity Management GmbH, die die dafür notwendigen Finanzmittel über die Norddeutsche Landesbank (NordLB) finanziert. Es besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können und das Unternehmen daher möglicherweise nicht in der Lage sein wird, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen. Der Jahresabschluss wurde trotz bestehender bilanzieller Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung sind die Liquidität und die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich und gesichert, da die bilanzielle Überschuldung als temporärer Effekt angesehen wird, welcher dem Projektverlauf geschuldet ist. Ferner soll die Gesellschaft seitens der Gesellschafter weiter finanziell unterstützt werden. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Finanzanlagen, insbesondere die Anteile an verbundenen Unternehmen, wurden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Forderungen und sonstige Vermögengegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Bruttoanlagenspiegel Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen (keine Offenlegung nach § 326 Abs. 1 i.V.m. § 274a HGB). Angaben zu Forderungen In den Forderungen werden solche gegenüber der akquinet cubit GmbH in Höhe von EUR 39.973.419,49 (Vorjahr EUR 21.970.943,01) ausgewiesen. Im Einzelnen:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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