EAST BIKE GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 12427
Eingetragen
28.11.1995
Branche
Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörGroßhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörGroßhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Gegenstand
Vertrieb von Motorrädern der Marke Harley Davidson, Motorradzubehör, Motorradkleidung und Motorradersatzteilen

Historie

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Management

NameRolle
Antje Kloppenburg
seit 30.10.2012
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

EAST BIKE GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


1.264,22

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

97.098,27

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva


98.362,49



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital


78.000,00

II. Kapitalrücklage


1.129,19

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag


-717.331,30

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-2.417,03

B. Rückstellungen


2.000,00

C. Verbindlichkeiten


736.981,63

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva


98.362,49

ANHANG

für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr

davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr

Vorjahr

davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände

1.264,22 €

0,00 €

4.330,21 €

0,00 €

Eigenkapital

Das Stammkapital von 78.000,00 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten ausschließlich solche für Abschluss- und Prüfungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr

davon Restlaufzeit bis 1 Jahr

davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre

Verbindlichkeiten

736.981,63 €

736.981,63 €

Vorjahr

davon Restlaufzeit bis 1 Jahr

davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre

Verbindlichkeiten

736.981,63 €

736.981,63 €

Haftung sverhältnisse

keine

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Geschäftsführung unverändert bei Herrn Rechtsanwalt Helgi Heumann, auf welchen seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Januar 2005 die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis überging.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06.03.2012

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