INFORM
GmbH
Rheinstetten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
77.887,00 |
82.843,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
77.886,00 |
82.842,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
16.770,59 |
30.330,07 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.418,03 |
7.071,38 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.352,56 |
23.258,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
329,38 |
261,98 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
20.691,79 |
6.603,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
115.678,76 |
120.038,57 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
31.603,52 |
22.026,46 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
14.088,27 |
9.577,06 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
20.691,79 |
6.603,52 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
112.178,76 |
118.538,57 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.074,37 |
16.305,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
115.678,76 |
120.038,57 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242ff und §§
264ff HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz wurde unter Beachtung der
größenabhängigen Erleichterungen des
§ 274a HGB nach den Gliederungsvorschriften des
§ 266 HGB aufgestellt.
Die Regelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind beachtet.
Anpassungen durch die erstmalige Anwendung des BilMoG
waren nicht erforderlich.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238-288 HGB) und des GmbH-Gesetzes. Bei der
Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs.
1 Nr. 2 HGB ausgegangen.
Änderungen der Bewertungsmethoden durch die
erstmalige Anwendung des BilMoG haben sich nicht ergeben
Das Anlagevermögen wird grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen,
angesetzt.
Die Abschreibungen werden grundsätzlich linear
unter Beachtung der steuerlich zulässigen
Höchstsätze vorgenommen.
Anschaffungen im Wert bis zu € 150 hat die
Gesellschaft als Aufwand ausgewiesen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
über € 150 bis € 1.000 netto, werden in
einem jahresbezogenen Sammelposten zusammengefasst und
gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel
sind zu Nennwerten bewertet.
Die Bewertung der Posten des Eigenkapitals erfolgt
zum Nennwert.
Die Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren
Einzelrisiken angemessen und ausreichend. Sie sind in der
Höhe bewertet, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen noch abzugeltende Abschlusskosten und
Prozesskosten.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 103.104,39
(Vorjahr: € 102.232,88). Hierbei sind
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer
fünf Jahre in Höhe von € 94.104,39
enthalten.
Sonstige Pflichtangaben
Zum alleinigen Geschäftsführer ist Herr
Mario Hirschler, staatlich geprüfter Fitnesstrainer,
bestellt.
Rheinstetten, 27. September 2011
gez. Mario Hirschler, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2011 festgestellt.
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