Ondot GmbHLiquidiert

28209 Bremen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 19224 HB
Eingetragen
22.6.2005
Branche
Entwicklung und Programmierung von InternetpräsentationenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Entwicklung und Realisierung von E-Commerce-Konzepten im Internet.

Historie

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Management

NameRolle
Bettina Conradi
seit 15.2.2019
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ondot GmbH

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 5.187,00 5.356,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 5.186,00 5.355,00
B. Umlaufvermögen 21.371,75 24.790,17
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.591,50 21.059,83
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 723,97 806,99
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.780,25 3.730,34
Bilanzsumme, Summe Aktiva 26.558,75 30.146,17

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 20.125,57 20.095,59
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 4.904,41 -7.913,54
III. Jahresüberschuss 29,98 -12.817,95
B. Rückstellungen 4.388,80 4.904,90
C. Verbindlichkeiten 2.044,38 5.145,68
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.044,38 5.145,68
Bilanzsumme, Summe Passiva 26.558,75 30.146,17

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Ondot GmbH - nachfolgend kurz "Ondot" genannt - hat ihren Sitz in Bremen. Sie ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Bremen unter HRB 19224.

Alleinige Gesellschafterin ist Frau Bettina Conradi, Bremen, mit einer Einlage in Höhe von € 25.000,00.

Gegenstand der Ondot ist die Entwicklung und Realisierung von E-Commerce-Konzepten im Internet.

Der Gesellschaftsvertrag liegt vor i. d. F. des Gesellschafterbeschlusses vom 9. Februar 2000.

Die Ondot ist als eine kleine nicht prüfungspflichtige Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB anzusehen, da kein Merkmal die jeweiligen Grenzen überschreitet.

Größenabhängige Offenlegungserleichterungen sind teilweise in Anspruch genommen worden. Die anzuwendenden Vorschriften des HGB werden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 beachtet. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt worden.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkosten-verfahren gewählt worden.

Im Geschäftsjahr 2010 wurden erstmals die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes angewendet. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen war demgemäß nicht erforderlich. Änderungen bei dem Ansatz oder der Bewertung von Vermögens- oder Schuldposten ergaben sich nicht.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss (Handelsbilanz) wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungs-vorschriften der §§ 252-256 HGB sowie der Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264-274, 279-283 HGB) erstellt.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen oder degressiven Abschreibungsmethode unter Berücksichtigung der steuerlich zulässigen Sätze. Geringwertige Anlagegüter werden über 5 Jahre aufgelöst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen berücksichtigt worden. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

A. Allgemeine Erläuterungen

Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010. Der Jahresabschluss ist aus der vom Steuerberater erstellten Buchführung abgeleitet worden.

Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke werden ebenso wie die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machenden Vermerke im Anhang aufgeführt.

B. Erläuterungen der Bilanzposten

1. Anlagevermögen

Die Aufgliederung des Sachanlagevermögens und die Entwicklung im Geschäftsjahr sind im Anlagenspiegel gem. § 268 Abs. 2 HGB gesondert dargestellt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

davon mit einer Stand 31.12.2010
T€
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
T€
2.1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 15,6 0,7

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in einer Saldenliste der Debitoren-buchhaltung zum 31. Dezember 2010 aufgeführt.

3. Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden wegen Geringfügigkeit nicht aktiviert.

4. Eigenkapital

Die Einlagen auf das vereinbarte Stammkapital in Höhe von T€ 25 sind vollständig erbracht.

5. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Beträge für Buchführungs- und Abschlusskosten.

Die Rückstellungen sind voraussichtlich ausreichend hoch bemessen. Weiteren Rückstellungsbedarf haben wir im Verlauf unserer Arbeiten nicht festgestellt.

6. Verbindlichkeiten

Als sonstige Verbindlichkeiten sind insbesondere Gehaltskosten und Nebenkosten ausgewiesen, die im folgenden Geschäftsjahr beglichen werden.

7. Rechnungsabgrenzungsposten

Für den Ausweis einer passiven Rechnungsabgrenzung bestehen im Geschäftsjahr 2010 keine Anhaltspunkte.

IV. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse

Es bestehen gem. § 251 HGB keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungs-verträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

2. Geschäftsführer

Geschäftsführer der Ondot ist Frau Bettina Conradi. Der Geschäftsführer ist allein vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.

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