Stadtwerke Tecklenburg GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingo Leufke seit 14.8.2025 | Geschäftsführer |
Stefan Moeckesch seit 4.1.2024 | Prokura |
Ralf Becker seit 21.12.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Bäder und Wasser GmbH | 86.70% |
Gemeinde Hasbergen | 6.70% |
Gemeinde Ladbergen | 6.70% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWL Übertragungsnetzgesellschaft mbHLengerichJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231. Unternehmen, Geschäft und RahmenbedingungenNetzbetreiber der Stromversorgung auf der Hoch- und Mittelspannungsebene Gegenstand der SWL Übertragungsnetzgesellschaft mbH ist die Planung, der Bau und Betrieb von Stromnetzen der Hoch - und Mittelspannung sowie von Gashochdrucknetzen in den Gemeindegebieten der Städte Lengerich und Tecklenburg sowie den Gemeinden Hagen, Hasbergen, Lienen, Ladbergen und Saerbeck. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Dienstleistungen im Bereich der Ver- und Entsorgung wie Energieberatung, -management und Erarbeitung von Entsorgungskonzepten anbieten. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, wurde in voller Höhe eingezahlt und wird ausschließlich von der Stadtwerke Lengerich GmbH (SWL) gehalten. Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer ist Herr Ralf Becker bestellt. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Geschäftsverlauf Allgemeine Wirtschaftsentwicklung Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2023 in eine Rezession gerutscht. Im Jahr 2023 lag das deutsche Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt um 0,3 % 1 niedriger als im Vorjahr. Ursachen liegen in dem weiter andauernden Ukraine-Konflikt, steigenden Energiepreisen und einer hohen Inflation. Belastend wirkt sich auch der im Oktober ausgebrochene Nahostkonflikt aus. Die Arbeitslosenquote ist, in diesem rückläufigen wirtschaftlichen Umfeld, im Jahr 2023 von 5,3 % auf 5,7 % 2 leicht gestiegen. Darüber liegt die Inflation, nach dem Erreichen des eines Rekordwertes im Jahr 2022, auch in 2023 mit 5,9 % auf einem weiterhin sehr hohen Niveau 3 . Die Ursachen hierfür liegen vor allem in den durch die Ukraine-Krise gestiegenen Energiepreisen und den hieraus resultierenden gestiegenen Produktions- und Lebenshaltungskosten. Branchenentwicklung Der Primär-Energieverbrauch in Deutschland betrug im Jahr 2023 nach den Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen 4 rund 368,2 Mio. t Steinkohleneinheiten. Das entspricht erneut einem deutlichen Rückgang um ca. 7,9 % gegenüber dem Vorjahr. Damit ist der Energieverbrauch in Deutschland auf einen historischen Tiefstand gesunken und liegt rd. 25 % unter dem Niveau der Wiedervereinigung 1990. Der wesentliche Einflussfaktor für den Rückgang gegenüber 2022 waren Produktionsrückgänge in den energieintensiven Industrien; diesen stand eine geringfügige Verbrauchssteigerung aufgrund der demographischen Entwicklung gegenüber. Die wärmere Witterung wirkte sich nicht wesentlich aus. Die Gaspreise sind, nach dem starken Anstieg in 2022, lt. der BDEW-Gaspreisanalyse 5 , im Jahr 2023 gesunken. So verringerte sich der durchschnittliche Erdgaspreis für Haushalte in einem Einfamilienhaus von 2022 (IV. Quartal) auf 2023 von 19,81 ct/kWh auf 13,59 ct/kWh. Maßgeblich hierfür war v. a. der Rückgang der Kosten für Beschaffung- und Vertrieb, v. a. aufgrund sinkender Großhandelspreise. Die durchschnittlichen Strompreise für Haushalte sind lt. der BDEW-Strompreisanalyse 6 in 2023 gegenüber 2022 (2. Halbjahr) stark von 40,07 ct/kWh (Q IV) auf 45,73 ct/kWh gestiegen. Hier wirkten sich weiterhin die gestiegenen Kosten für Beschaffung und Vertrieb und auch die Netzentgelte aus. Geschäftsentwicklung Die Gesellschaft betreibt das Stromübertragungsnetz auf der 30 kV-Ebene einschließlich der Umspannungsanlagen im Versorgungsgebiet. Der Betrieb der Strom- und Gasnetze ist innerhalb des Konzerns der Stadtwerke Lengerich verschiedenen Netzgesellschaften zugeordnet. Die SWL hat diese Trennung buchhalterisch und gesellschaftsrechtlich vorgenommen. Um den Netzbetrieb der SWL klarer zu ordnen und die Umsetzung der Stärkung des kommunalen Einflusses zu ermöglichen, wurde in 2020 eine weitergehende Entflechtung des Netzbetriebs mit Wirkung zum 01.01.2021 umgesetzt. Im Zuge dieser Entflechtung wurden, ergänzend zum Übertragungsnetz der Stromversorgung, die Gas-Übergabestationen und das Hochdrucknetz der Übertragungsnetzgesellschaft (ÜNG mbH) zugeordnet. Diese waren bislang der VNG zugeordnet. Für die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage werden regelmäßig die Umsätze, die Kostenstruktur und das Ergebnis vor Gewinnabführung betrachtet und analysiert. Als wesentliche Nicht Finanzieller Leistungsindikatoren werden die durchgeleiteten Strom- und Gasmengen herangezogen. Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Netzentgelten Strom und Gas sowie Nebengeschäften in Höhe von 10.859 T€ (Vorjahr Strom: 8.643 T€). Diesen stehen Materialaufwendungen in Höhe von 10.656 T€ (Vorjahr: 9.642 T€) gegenüber. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 8 T € (Vorjahr 2 T€). Das sich hieraus ergebene Rohergebnis beträgt 211 T€ (Vorjahr 996 T€). Der Anstieg resultiert v.a. aus den gestiegenen Umsatzerlösen, welche die gestiegenen Materialaufwand überkompensieren. Dem Gas- Rohergebnis in Höhe von + 395 T€ (Vorjahr: - 1.050 T€) steht ein negatives Strom-Rohergebnis in Höhe von 286 T€ (Vorjahr: + 54 T€) gegenüber. Im Gasbereich reduzierten sich die Absatzmengen aufgrund einer milden Witterung und Einsparungen der Verbraucher von 584 Mio. kWh auf 551 Mio. kWh. Das Gasrohergebnis liegt trotz des Mengenrückgangs aufgrund eines Anstiegs der spezifischen Netzentgelte über dem Vorjahresniveau. Die Absatzmengen Strom (Ausspeisungen) reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr von 134 Mio. kWh auf 126 Mio. kWh vor dem Hintergrund geringerer Nachfrage in den nachgelagerten Netzen. Das Stromrohergebnis liegt, trotz gestiegener Umsatzerlöse aufgrund höherer spezifischer Netzentgelte, mit - 184 T€ um rd. 238 T€ unter dem Vorjahr, da sich die Aufwendungen für die vorgelagerten Netzentgelte aufgrund höherer Leistungsbezuges erhöht haben. Darüber hinaus haben sich die Kosten für Betriebsführung durch Personal- und Sachkostensteigerungen gestiegen sind. Das 30 kV-Mittelspannungsnetz, die Umspannungsanlagen sowie die Gas-Übergabestationen und das Hochdrucknetz befinden sich im Eigentum der SWL. Die Gesellschaft zahlt für die Nutzung der Anlagen eine Pacht an die SWL. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 53 T€ (Vorjahr 37 T€), über dem Niveau des Vorjahres. Das Ergebnis nach Steuern beträgt + 158 T€ (Vorjahr - 1.033 T€). Dieses Ist-Ergebnis liegt v.a. dadurch über dem Wirtschaftsplanergebnis von 26 T€, da der Aufwand für die vorgelagerten Netzkosten im Gasnetz wesentlich niedriger gewesen ist als im Plan. Die Planmengen betragen im Strom 139 Mio. kWh sowie im Gas 534 Mio. kWh. Die Entwicklung resultiert v.a. aus den geringeren endgültigen spezifischen Netzentgelten der vorgelagerten Netzbetreiber. 2.2 Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft ist unverändert durch kurzfristige Vermögenswerte bestimmt, da sich das Strom- und Gasnetz sowie die Umspannungs- sowie Gasdruckregelanlagen im Eigentum der SWL befinden. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 5.772 T€ (Vorjahr: 1.454 T€) und erhöht sich v.a. durch einen höheren Bestand an Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Eigenkapitalquote beträgt 1,1 % (Vorjahr: 4,5 %). Ertragslage Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf 158 T€ (Vorjahr: 1.033 T€). Die Ergebnisverbesserung im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem deutlichen Gewinnanstieg im Gasnetz; dieser gleicht das negative Ergebnis im Stromnetz mehr als aus. Finanzlage Die Finanzlage der Gesellschaft ist stabil. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit gewährleistet. Zum Bilanzstichtag waren liquide Mittel in Höhe von 63 T€ (Vorjahr: 39 T€) vorhanden. 3. Tätigkeiten nach § 6b (3) EnWGElektrizitätsverteilung und Gasverteilung Die Gesellschaft ist nach § 3 Nr. 18 EnWG ein Energieversorgungsunternehmen und nach § 3 Nr. 38 EnWG über den SWL-Konzern vertikal integriert. Im Rahmen dieser Berichterstattung wird bei der ÜNG das Segment Elektrizitätsverteilung und das Segment Gasverteilung gezeigt, da die Gesellschaft das Stromübertragungsnetz auf der 30 kV-Ebene und die Umspannungsanlagen sowie die Gas-Übergabestationen und das Hochdrucknetz im Versorgungsgebiet betreibt. Die originären Netztätigkeiten werden unter den Segmenten Elektrizitäts- und Gasverteilung mit folgenden Ergebnissen vor Gewinnabführung bzw. Verlustausgleich gezeigt:
4. PrognoseberichtNetzentflechtung Im Rahmen einer Netzentflechtung sind die Gas-Übergabestationen und das Hochdrucknetz der Übertragungsnetzgesellschaft (ÜNG mbH) zugeordnet worden. Die SWL Verteilungsnetzgesellschaft (VNG) pachtet und betreibt die Strom- und Gasverteilnetze (Nieder- und Mitteldruck) in den vier westfälischen Gesellschafterkommunen der SWL und die Energienetz- und Entsorgungsgesellschaft (ENEG) pachtet und betreibt das Gasverteilnetz (Nieder- und Mitteldruck) in den niedersächsischen Gesellschafterkommunen der SWL. Wirtschaftsplan 2024 Nach dem beschlossenen Wirtschaftsplan wird für das Geschäftsjahr 2024 ein Verlust in Höhe von 317 T€ erwartet. In diesem Ergebnis spiegelt sich der steigende Genehmigungs- und Netzkostendruck wider. Die Umsatzerlöse können kurzfristig nicht signifikant durch die jährlich zu veröffentlichenden Preisblätter beeinflusst werden, da die Gesellschaft verpflichtet ist, die genehmigten Erlösobergrenzen einzuhalten. Zwar können somit Ergebnisverbesserungen u.a. durch Einsparungen in der Netzunterhaltung realisiert werden. Für einen sicheren Netzbetrieb ist jedoch ein Mindestmaß an Sanierungen und Unterhaltungen unerlässlich. Zur Verbesserung der Ergebnisentwicklung ist es das Ziel, die gestiegenen Kosten bei den Kostenanträgen zur Genehmigung der Erlösobergrenzen anerkannt zu bekommen. Die SWL hat für sich und ihre Netzgesellschaften in 2021 eine umfangreiche Stromnetzstudie erstellt. Auf deren Grundlage wurden u.a. auch die erforderlichen zukünftigen Investitionen für den Erhalt und auch die Erweiterung des Stromnetzes zur Sicherstellung der Anforderungen an die Energiewende ermittelt. So wird aufgrund des Ausbaus der Erneuerbaren Energien eine deutliche Zunahme von Einspeiseleistungen und dem damit verbundenen Transport der Energie erwartet. Darüber hinaus ändert sich mit der Verkehrs- und Wärmewende zusätzlich das Lastverhalten (Verbrauch) der Haushalte durch den Anschluss von Wallboxen und Wärmepumpen. Aus diesen Entwicklungen ergeben sich Auswirkungen auf den Netzbetrieb und die Pacht. Diese sind im Wirtschaftsplan der ÜNG für das Jahr 2024 berücksichtigt. 5. Chancen- und RisikoberichtVoraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Die Gesellschaft hat ihren operativen Geschäftsbetrieb im Jahr 2008 aufgenommen. Damit hat die Gesellschaft die vorher von der Stadtwerke Lengerich GmbH wahrgenommenen Aufgaben entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages übernommen. Gegenstand ist somit der Betrieb des Mittelspannungsnetzes der 30 kV-Ebene. Mit der zum 1.1.2021 erfolgten Übertragung der Gas-Übergabestationen sowie dem Hochdrucknetz von der VNG auf die ÜNG wurde der Geschäftsumfang erweitert. Die ÜNG übernimmt den zugehörigen Gasnetzbetrieb. Zur Absicherung der Versorgungssicherheit und Leistungserhöhung im Mittelspannungsnetz führt die ÜNG umfangreiche Ausbaumaßnahmen im 30 kV-Netz durch, hier ist u.a. geplant, das Netz an ein neues Umspannwerk in Greven anzuschließen. Des Weiteren wird eine Umspannanlage in Lienen durch SWL errichtet. Der Betrieb wird durch die ÜNG erfolgen. Mit dem Bau zusätzlicher 30 kV Leitungen wird das 10 kV Netz in Lienen angebunden. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme aller Maßnahmen ist für 2025 vorgesehen. Chancen Chancen werden damit unverändert in der Realisierung von Synergieeffekten im Verbund mit der Stadtwerke Lengerich Unternehmensgruppe gesehen. Mit der Einführung der Anreizregulierung zum 1. Januar 2009 wurden die Netzentgelte für Strom und Gas durch jährliche Erlösobergrenzen festgelegt. Das Risiko liegt in den, die Erlösobergrenzen übersteigenden, Aufwendungen, die das Ergebnis der ÜNG belasten. Das Mengenrisiko wird über das Regulierungskonto ausgeglichen, so dass mittelfristig die Umsatzerlöse der Erlösobergrenze entsprechen werden. Risiken Ausgangspunkt für die Erlösobergrenzen bilden für das Stromnetz und das Gasnetz die genehmigten Netzkosten der 4. Regulierungsperiode), die sich nach den Grundsätzen der StromNEV und GasNEV ergeben haben. Mit den Inhalten der im Jahr 2016 in Kraft getretenen Novellierung der Anreizregulierungsverordnung hat der Druck für die Genehmigung der Kosten im Rahmen der Festlegung der neuen Erlösobergrenze zugenommen. Positiv kann sich die Neuregelung des Kapitalkostenaufschlages auswirken. Hierdurch können geplante Investitionen zusätzlich bei der Ermittlung der Erlösobergrenzen in Ansatz gebracht werden. Dennoch wird der Kostendruck auf den Ausbau und die Unterhaltung der Strom- und Gasverteilungsnetze mittelfristig weiter zunehmen. Dies zeigt sich auch in der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode. Hier hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) in 2021 Zinssätze für das Eigenkapital (einheitlich für Strom und Gas) für Neuanlagen in Höhe von 5,07 % und für Altanlagen in Höhe von 3,51 % (jeweils vor Steuern) festgelegt. Im Vergleich zu den Zinssätzen der 3. Regulierungsperiode ergeben sich damit deutliche Reduzierungen der bisherigen Zinssätze 6,91 % für Neuanlagen bzw. 5,12 % für Altanlagen. Gegen diese Festlegungen hat sich die SWL mit ihren Tochtergesellschaften an einer Prozesskostengemeinschaft beteiligt und Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt. Das OLG Düsseldorf hat im August 2023 zu Gunsten der Netzbetreiber entschieden und die Bundesnetzagentur dazu verpflichtet, die Eigenkapitalzinssätze neu festzulegen. Gegen diesen Beschluss hat die Bundesnetzagentur Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Ein entsprechendes Urteil des BGH steht zu dem jetzigen Zeitpunkt, Juni 2024, noch aus. Für die Investitionen ab dem Jahr 2024 hat die BNetzA bis zum Ende der 4. Regulierungsperiode eine Festlegung getroffen, wodurch der EK-Zinssatz für Neuanlagen im Kapitalkostenaufschlag jährlich neu ermittelt wird und damit die Neuanlagen marktgerechter verzinst werden. Mit den Festlegungen zu den Eigenkapitalzinssätzen und der damit verbundenen Reduzierung ergeben sich künftig ergebnisbelastende Auswirkungen auf die kalkulatorische Verzinsung des Vermögens und damit die Erlöse aus Netzentgelte. Neben den Eigenkapitalzinssätzen werden auch die Fremdkapitalzinsen im Rahmen der Anreizregulierung für eine Regulierungsperiode behördlich festgesetzt. So bildet das im Jahr 2021 festgestellte Zinsniveau die Basis für die 4. Regulierungsperiode von 2024 bis 2028. Die seit 2022 stark gestiegenen Zinsen am Kapitalmarkt finden in der bisherigen Systematik erst mit erheblichem Zeitverzug ab der 5. Regulierungsperiode Einzug in der Erlösobergrenze. Um die Investitionsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber sicherzustellen, hat der Gesetzgeber der Bundesnetzagentur eine zusätzliche Festlegungskompetenz zugeschrieben. Demnach kann die Bundesnetzagentur für einzelne Jahre den Fremdkapitalzins neu festlegen und damit einen schnelleren Ansatz der Kapitalkosten in der Erlösobergrenze sicherstellen. Weiterhin kann sie ergänzende Regelungen zur Bestimmung des Fremdkapitalzinssatzes treffen. Entsprechende Festlegungen der BNetzA sind dazu bereits erfolgt. Ein weiteres Risiko ergibt sich aus der Festlegung zu den kalkulatorischen Nutzungsdauern im Gasnetz (Festlegung "KANU"), die es Netzbetreibern ermöglicht, Investitionen ab dem Jahr 2023 mit verkürzten Nutzungsdauern bis zum Jahr 2045, dem Zeitpunkt der geplanten Dekarbonisierung, regulatorisch abzuschreiben. Grundsätzlich ist dieses Vorgehen zu begrüßen, allerdings greift die Festlegung nicht weit genug: Investitionen, die vor dem Jahr 2023 aktiviert wurden, aber bis zum Jahr 2045 noch nicht regulatorisch abgeschrieben sein werden, können damit nicht vollständig refinanziert werden. Die SWL Übertragungsnetzgesellschaft mbH hat gegen die Festlegung Beschwerde eingelegt, die das OLG Düsseldorf im März 2024 zurückgewiesen hat. Das Verfahren ist zweitinstanzlich vor dem BGH anhängig. Weiterhin hat die BNetzA im März 2024 ein Eckpunktepapier für die Weiterentwicklung der Festlegung "KANU" konsultiert ("KANU 2.0"), die Festlegung dazu steht noch aus. Die BNetzA hat den generellen sektoraler Produktivitätsfaktor für die 4. Regulierungsperiode noch nicht final veröffentlicht. Der sektorale Produktivitätsfaktor soll den Effizienzfortschritt der Netzwirtschaft insgesamt beschreiben und gibt den Unternehmen vor, wie weit sie ihre Kosten neben dem individuellen Effizienzvergleich absenken müssen. Im Gas wurde eine Erhöhung des sektoralen Produktivitätsfaktors von 0,49 % auf 0,75 % konsultiert, was zu einem höheren Abschlag auf die Erlösobergrenzen führen würde. Im Strom wird zum Zeitpunkt Juni 2024 noch die finale Berechnung durch die BNetzA durchgeführt. Wie sich die Novellierung des EnWG und die damit einhergehende Neugestaltung des Regulierungsrahmens operativ und strategisch auf den Stromnetzbetrieb auswirkt muss weiter beobachtet werden. Das Anfang 2024 durch die Bundesnetzagentur veröffentlichte Eckpunktepapier gibt einen ersten Aufschluss über die Ziele der Bundesnetzagentur - die genauen Rahmenbedingungen werden aber erst kurz- bis mittelfristig deutlich, wenn erste Festlegungen und damit einhergehende Konsultationen veröffentlicht werden. Grundsätzlich strebt die Bundesnetzagentur an, dass Netzbetreiber Kostensteigerungen schneller erlösobergrenzenwirksam geltend machen können, beispielweise durch eine mögliche Verkürzung der Regulierungsperioden. Gleichzeitig sollen auch Entscheidungen für einen Bürokratieabbau getroffen werden, in dem bspw. die Prüfmechanismen zur Kostenprüfung und anderen Antragsverfahren vereinheitlicht werden. Der seit Februar 2022 andauernde Ukraine Krieg und auch der der seit Oktober 2023 anhaltende Nahostkonflikt kann sich künftig deutlich auf die Energiemärkte und die Gesamtwirtschaft und damit auch die Geschäftsentwicklung der SWL und ihrer Netzgesellschaften auswirken. Risiken bestehen für den Fortbestand der Gesellschaft derzeit nicht. Mit der Stadtwerke Lengerich GmbH ist ein wirksamer Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. 6. Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und ZweckerreichungÖffentliche Zwecksetzung Die Gesellschaft hat ihre öffentliche Zwecksetzung durch die Bereitstellung der Strom- und Gasnetze für die Belieferung der Bevölkerung mit Energie erreicht. 7. Sonstige Angaben§ 53 HGrG Die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG für das Geschäftsjahr 2022 hat stattgefunden und führte zu keinen Beanstandungen. Die Prüfung für das Geschäftsjahr 2023 ist beauftragt und wird im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2023 durchgeführt.
Lengerich, den 28.06.2024 SWL Übertragungsnetzgesellschaft mbH Ralf Becker, Geschäftsführer
1
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2112/umfrage/veraenderung-des-bruttoinlandprodukts-im-vergleich-zum-vorjahr/
Bilanz zum 31. Dezember 2023der SWL Übertragungsnetzgesellschaft mbHAKTIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)der SWL Übertragungsnetzgesellschaft mbH
Anhang 20231. ALLGEMEINESDie Gesellschaft, mit Sitz in Lengerich, ist unter HRB 7526 im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des HGB, des GmbHG und des Gesellschaftervertrages aufgestellt. Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben überwiegend in den Anhang aufgenommen. Berücksichtigung von Besonderheiten der Versorgungswirtschaft. Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß dem Gesamtkostenverfahren. 2. BILANZIERUNG UND BEWERTUNG
3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZForderungen aus Lieferung und Leistung Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unverändert zum Vorjahr alle innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 5.057 T€ (i. Vj. 1.100 T€) bestehen aus Netznutzungentgelten gegenüber der SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH von 4.823 T€ (i. Vj. 855 T€), der SWL Energienetz- und Entsorgungsgesellschaft mbH von 234 T€ (i. Vj. 182 T€) und der Saerbecker Ver- und Entsorgungsgesellschaft mbH von 0 T€ (i. Vj. 62 T€). Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr.
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leisungen sind unverändert zum Vorjahr alle innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2.796 T€ (i. Vj. 330 T€) bestehen aus Pacht- und Betriebsführungsverträgen 1.352 T€ (i. Vj. 723 T€), aus der Lieferung von Verlustenergie 148 T€ (i. Vj. 12 T€), aus Baukostenzuschüssen 104 T€ (i. VJ 0 T€), Ergebnisabführung 1.058 T€ und Instandhaltungsdienstleistungen 42 T€ (i. Vj. 31 T€) mit dem Gesellschafter Stadtwerke Lengerich GmbH. Verbindlichkeiten gegenüber der Saerbecker Ver- und Entsorgungs- netzgesellschaft mbH bestehen aus saldierten Forderungen in Höhe von 102 T€. Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit, wie im Vorjahr, unter einem Jahr. Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten 782 T€ Verbindlichkeiten aus Steuern (i. Vj. 69 T€). Die Restlaufzeiten der sonstigen Verbindlickeiten betragen, wie im Vorjahr, unter einem Jahr. 4. ERLÄUTERUNGEN ZUR GUVUmsatzerlöse Ausschließlich aus Netznutzungsentgelten (10.859 T€) Sämtliche Umsätze wurden im Inland erzielt. Sonstige betriebliche - Erträge im Wesentlichen aus periodenfremde Erträgen (8 T€) - Aufwendungen im Wesentlichen aus Rechts- und Beratungskosten (8 T€), für das Honorar für die Abschlussprüfungsleistungen (16 T€).
5. SONSTIGE ANGABENFinanzverpflichtungen Es bestehen Verpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter Stadtwerke Lengerich GmbH aus abgeschlossenen Betriebsführungs- und Pachtverträgen in Höhe von 9.081 T€ (i. Vj. 5.025 T€). Die Restlaufzeit größer ein Jahr beträgt 4.779 T€ (i. Vj. 1.205 T€); davon haben eine Restlaufzeit größer fünf Jahren 0 T€ (i. Vj. 0 T€). Konzernzugehörigkeit Einbeziehung in den von der Bäder und Wasser GmbH, Lengerich, als Mutterunternehmen aufgestellten Konzernabschluss, der gleichzeitig der Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von einbezogenen Unternehmen ist. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Angaben zum Abschlussprüferhonorar Das Gesamthonorar für die Abschlussprüfer beträgt 15 T€, davon entfallen auf die Abschlussprüfungsleistungen 9 T€ und auf andere Bestätigungsleistungen 6 T€. Mitarbeiter/innen Die Gesellschaft beschäftigte, wie im Vorjahr, keine Mitarbeiter.
Nachtragsbericht Nach Abschluss des laufenden Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, die Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf oder die Lage der Gesellschaft haben.
Lengerich, 28. Juni 2024 SWL Übertragungsnetzgesellschaft GmbH Ralf Becker, Geschäftsführer Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG1. Erläuterungen
2. Tätigkeitsabschluss ElektrizitätsverteilungTätigkeits - Bilanz Elektrizitätsverteilung zum 31. Dezember 2023der SWL Übertragungsnetzgesellschaft mbHAKTIVSEITE
Tätigkeits - Gewinn- und Verlustrechnung Elektrizitätsverteilung für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)der SWL Übertragungsnetzgesellschaft mbH
3. Tätigkeitabschluss GasverteilungTätigkeits - Bilanz Gasverteilung zum 31. Dezember 2023der SWL Übertragungsnetzgesellschaft mbHAKTIVSEITE
Tätigkeits - Gewinn- und Verlustrechnung Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)der SWL Übertragungsnetzgesellschaft mbH
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 18.10.2024 festgestellt. |
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