Herstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen
SEFE Storage GmbH
Karthäuserstraße 4, 34117 Kassel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Michael Dr. Ruttmann seit 24.1.2025 | Geschäftsführer |
Andreas Schulz seit 24.1.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SEFE Storage GmbH (vormals: astora GmbH)KasselJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Inhaltsverzeichnis Wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen Allgemeine wirtschaftliche Rahmenbedingungen Energiepolitisches Umfeld Geschäftsentwicklung Geschäftsfelder Marktsituation Erdgasspeicher Rehden Erdgasspeicher Jemgum Erdgasspeicher Haidach Dienstleistungen Finanzierungstätigkeit Investitionstätigkeit Sachanlagen und Immaterielle Vermögensgegenstände Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Finanzielle Steuerkennzahlen Ertragslage Vermögens- und Finanzlage Personal Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umweltschutz (HSE) Chancen- und Risikobericht Risikomanagementsystem und Chancen Risiken Chancen Prognosebericht Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Die astora GmbH, Kassel, (astora) ist einer der größten Erdgasspeicherbetreiber in Europa. Die Gesellschaft ist eine unmittelbare hundertprozentige Tochtergesellschaft der SEFE Securing Energy for Europe GmbH, Berlin (SEFE, Berlin). Das Ziel der SEFE Gruppe ist die Sicherung der Energieversorgung in Deutschland und Europa. Geschäftszweck der astora ist die Speicherung von Erdgas. Zu den Geschäftsaktivitäten gehört der Betrieb von Erdgasspeichern, die operative Durchführung von Planung und Errichtung der hierzu erforderlichen Anlagen sowie die Vermarktung der zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Erdgasspeicher Rehden, Jemgum und Haidach. Wirtschaftliche und regulatorische RahmenbedingungenAllgemeine wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die globale Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2023 lag mit einem Anstieg des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von rund 3,1 % marginal unter dem Vorjahreswachstum von 3,3 %. Innerhalb der Europäischen Union (EU) hingegen zeichnete sich eine deutliche Abschwächung des Wachstums auf 0,6 % ab. Ursächlich hierfür waren hohe Energiepreise infolge des Ukrainekonflikts, welche zu einer erhöhten Inflation und damit einhergehend zu steigendenden Leitzinsen führten.
Angaben für 2023 sind vorläufig Europa Nachdem in 2022 an den Energiemärkten eine präzedenzlos hohe Preisvolatilität, hervorgerufen durch die Folgen des Ukrainekrieges, vorherrschte, setzte in 2023 eine Stabilisierung der Energiepreise ein. Die Preise für Erdöl und Erdgas sanken teils deutlich und lagen zum Jahresende auf dem Niveau von 2021. Im Jahresdurchschnitt betrug der Preis für Erdöl 81,6 USD pro Barrel (bbl) (Vorjahr: 100,0 USD/bbl). Auch die Preisentwicklung für Erdgas an den wichtigen europäischen Großhandelsmärkten, wie der niederländischen Title Transfer Facility (TTF) und dem Handelspunkt des Marktgebietes Trading Hub Europe (THE), zeigte einen deutlichen Rückgang. Lag der Durchschnittspreis für Erdgas am TTF-Spotmarkt in 2022 noch bei 122,0 EUR pro Megawattstunde (MWh), fiel er im Laufe des Jahres 2023 auf durchschnittlich 40,7 EUR/MWh. Die Preise an der TTF sind zudem maßgebend für die Preisfindung von europäischen LNG (Liquified Natural Gas) -Importen. Der europäische Gasbedarf sank in 2023 erneut gegenüber dem Vorjahr. Das Statistische Bundesamt beziffert die Erdgasimporte 2023 auf 577,9 Terrawattstunden (TWh). Das entspricht einem Rückgang von 26,7 % gegenüber der Referenzperiode 2022 (788,2 TWh). Wesentliche Einsparungen wurden dabei in der Industrie sowie von Privathaushalten erzielt. Die stetige Reduzierung der Erdgasfördermengen und der Einbruch der Importmengen aus Russland haben zur Folge, dass Nordwesteuropa sich auf andere Quellen zur Deckung saisonaler Bedarfsschwankungen verlassen muss. Dabei gewinnt die Versorgung durch LNG und dessen Regasifizierung für Europa zunehmend an Bedeutung. Der europäische Strommarkt war im Jahr 2023 ebenfalls durch fallende Preise gekennzeichnet. So lag der Durchschnittspreis für Strom am Spotmarkt der European Energy Exchange AG 2023 bei 95,9 EUR/MWh (Vorjahr: 238,1 EUR/MWh). Grund dafür waren gesunkene Preise für Erdgas. Energiepolitisches Umfeld Im Verlauf des Jahres 2023 setzte die EU ihre Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von russischen Energielieferungen und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien fort. In einer Übereinkunft zum REPowerEU-Plan vom März 2023 wurde das EU-Ziel für erneuerbare Energien für 2030 auf 42,5 % angehoben. Zusätzliche Ziele wurden für die Sektoren Verkehr, Industrie, Gebäude, Heizung und Kühlung festgelegt. Eine weitere Initiative im Rahmen von REPowerEU war der EU-Energiesparplan, in dem verschiedene Energiesparmaßnahmen vorgeschlagen wurden. Am 30. März 2023 wurde die Verordnung des Europarates über koordinierte Maßnahmen zur Senkung des Gasbedarfs bis zum 31. März 2024 verlängert. Seit Februar 2023 gilt für ein Jahr der Marktkorrekturmechanismus, der eine vorübergehende Gaspreisobergrenze von 180 €/MWh festlegt. Neben den Bemühungen, Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung zu ergreifen, hat die EU auch den Rechtsrahmen zur Förderung von Wasserstoff (H2) weiterentwickelt. Mit dem Gas- und Wasserstoffmarktpaket, das Teil des EU-Klimapakets "Fit for 55" ist, will die EU einen Rechtsrahmen schaffen, der eine spezifische H2-Infrastruktur und H2-Märkte, eine integrierte Netzplanung, die Gewährleistung des Verbraucherschutzes und die Stärkung der Versorgungssicherheit ermöglicht. Die Gasrichtlinie wird den Übergang zu einem H2-Markt und -Netz ermöglichen, indem sie die bestehenden EU-Gasmarktprinzipien (Entflechtung und Netzzugangsrechte Dritter) auf erneuerbare Gase und Wasserstoff ausdehnt. Im November 2023 fand die Auktion der Europäischen Wasserstoffbank mit 800 Mio. EUR aus dem EU-Innovationsfonds statt. Ziel ist die Versteigerung von staatlichen Subventionen zur Unterstützung der heimischen Produktion von grünem H2 durch eine feste Prämie pro kg H2. Mit Kabinettsbeschluss vom 24. Mai 2023 wird die Genehmigung eines Wasserstoff-Kernnetzes durch die Bundesnetzagentur erstmals im EnWG geregelt. Der Beschluss durch den Bundestag ist am 10. November 2023 erfolgt. Parallel zum parlamentarischen Verfahren haben die Übertragungsnetzbetreiber den Planungsstand für das Wasserstoff-Kernnetz mit einer Leitungslänge von 11.200 Kilometern veröffentlicht. Die formale Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der EnWG-Novelle. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) prüft derzeit ein Konzept zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes. Bis zur Schaffung eines flächendeckenden Wasserstoffmarktes sind noch viele Hürden zu meistern. Der zügige Umstieg auf erneuerbare Energien, die Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten und die gleichzeitige Diversifizierung der Versorgungsquellen bleiben jedoch auf der politischen Agenda in Deutschland und Europa. Die im Jahr 2022 auf europäischer und infolgedessen auch auf Ebene der Mitgliedstaaten eingeführten Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit sollten in erster Linie sicherstellen, dass auch bei fehlendem Marktanreiz zur Einspeicherung in den europäischen Gasspeicheranlagen zu Beginn der klasischen Ausspeicherperiode ausreichend Gas vorhanden ist. Dies wurde in Deutschland im Teil 3a EnWG durch die Vorschreibung bestimmter Mindestfüllstände in Gasspeicheranlagen umgesetzt. Im laufenden Speicherjahr 2023/24 konnten diese vorgeschriebenen Mindestfüllstände auch aufgrund der zum Ende des Winters 2022/23 noch relativ hohen Speicherfüllstände marktbasiert sichergestellt werden. Die Vorschriften des Teils 3a EnWG waren bisher bis zum 1. April 2025 befristet. Aufgrund der weiterhin volatilen Lage an den Gasmärkten gibt es auf politischer Ebene aktuell Bestrebungen, die Anwendbarkeit des Teils 3a EnWG um weitere zwei Jahre zu verlängern. Denn erst ab 2027 sei mit einer Entspannung der Versorgungslage zu rechnen, da dann Großteile der Infrastruktur für die Aufbereitung und die Einspeisung von Flüssigerdgas sowie anderweitige Diversifizierung des Gasbezugs ausreichend vorhanden seien. In Österreich wurden die europäischen Vorgaben insb. durch die Schaffung einer strategischen Gasreserve auf Basis des §18a Gaswirtschaftsgesetz 2011 umgesetzt. In diesem Kontext hat die Austrian Strategic Gas Storage Management GmbH, Wien, (ASGM) Gas beschafft und in österreichischen Gasspeichern eingelagert. Im November 2023 wurde diese zunächst bis 30. September 2025 geltende Regelung bis zum 1. April 2026 verlängert. Darüber hinaus hat der österreichische Staat im März 2023 eine weitere Gesetzesänderung am Gaswirtschaftsgesetz 2011 mit Auswirkungen auf den Speicher Haidach verabschiedet. Bereits im Jahr 2022 wurde eine direkte Anbindung des Speichers an das österreichische Gasnetz gesetzlich vorgeschrieben. Die damals vorgeschriebene "vorrangige Anbindung" an Netzebene 1 wurde mit der Gesetzesänderung dahingehend konkretisiert, dass eine Anbindung nun zwingend an die Netzebene 1 vorgenommen werden muss. Die Fertigstellung dieses Anschlusses wird derzeit vom technischen Betreiber RAG Austria AG, Wien, (RAG) umgesetzt. GeschäftsentwicklungGeschäftsfelder astora vermarktet die ihr zur Verfügung stehenden Speicherkapazitäten entsprechend regulatorischer Vorgaben transparent und diskriminierungsfrei, entwickelt Speicherprodukte, betreibt Speicheranlagen in Rehden und Jemgum gemäß der Bergrechtlichen Bestellung und ist für das Kapazitätsmanagement verantwortlich. Zur sicheren Abwicklung der Speicherverträge wird ein branchenübliches Speicher-IT-System eingesetzt. Der Erdgasspeicher Rehden befindet sich im Eigentum der WINGAS GmbH, Kassel, (WINGAS), während sich der Erdgasspeicher Jemgum im Bruchteilseigentum zu einem Sechstel im Eigentum der VNG Gasspeicher GmbH, Leipzig, (VGS) und zu fünf Sechstel im Eigentum der WINGAS befindet. WINGAS verpachtet ihr Eigentum an den Speichern Rehden und Jemgum (exklusive Solinfrastruktur) an astora. Die auf diesem Nutzungsrecht basierten Speicherkapazitäten werden durch astora vermarktet bzw. für bestehende Speicherverträge verwendet. Der Erdgasspeicher Haidach stand im Bruchteilseigentum der Investoren WINGAS Holding GmbH, Kassel, (WGHO), SEFE, RAG sowie der Centrex Europe Energy & Gas AG, Wien, (Centrex). Unterjährig wurde bekannt, dass Centrex ihren Anteil am Erdgasspeicher Haidach mit Wirkung zu Ende 2023 an RAG übertragen hat. Der Anteil der WGHO beträgt unverändert ein Drittel, der der SEFE unverändert zwei Neuntel. Die auf das Bruchteilseigentum der WGHO und SEFE entfallenden Nutzungsrechte des Speichers (und auch kleinere Anteile der RAG) haben diese im Rahmen von entgeltlichen Kapazitätsnutzungsverträgen der astora zur Vermarktung überlassen. Marktsituation Die Energiekrise und ihre unmittelbaren Belastungen haben im Jahr 2023 nachgelassen, aber die Energiemärkte, die Geopolitik und die Weltwirtschaft sind weiter instabil. Die Preise für fossile Brennstoffe sind gegenüber ihren Höchstständen in 2022 deutlich gesunken, aber die Märkte bleiben angespannt und volatil. Das Risiko einer angespannten Gasversorgung in Deutschland wird derweil, in einem normalen Kaltwinterszenario, als kleiner angesehen. Die Versorgungssituation in der Bundesrepublik hat sich gegenüber dem vergangenen Winter verbessert. Einerseits konnten die Einspeisemöglichkeiten aus LNG-Anlagen erweitert und die ausbleibenden Gasflüsse aus Russland durch anderweitige Gaslieferungen kompensiert werden. Auch tragen die Füllstände der Gasspeicher wesentlich zur Versorgungssicherheit bei. Einen wesentlichen Einfluss auf die Füllstände der Erdgasspeicher in 2023 hatten die Einsparungen im vergangenen Winter. Diese sorgten dafür, dass die Erdgasspeicher auch zum Ende des letzten Winters noch gut gefüllt waren. Maßgeblich für die Bewertung von Speicherprodukten sind grundsätzlich saisonale Preisdifferenzen an den Terminmärkten, aber auch die Volatilität beziehungsweise Volatilitätserwartung fließt in die Bewertung ein. Speicherbetreiber können sich gegen hohe Preisschwankungen absichern, indem sie Verträge langfristig abschließen, oder in Phasen, in denen das Marktumfeld günstig ist, entsprechende Opportunitäten zur Vermarktung nutzen. Erdgasspeicher Rehden Der Erdgasspeicher im norddeutschen Rehden ist mit seiner Arbeitsgaskapazität von rund 3,9 Milliarden Kubikmetern auf einer unterirdischen Fläche von rund acht Quadratkilometern einer der größten Porengesteinsspeicher in Westeuropa. Er verfügt über rund ein Fünftel der gesamten in Deutschland vorhandenen Speicherkapazität und kann damit einen nachhaltigen Beitrag zur Versorgungssicherheit von Europa leisten. Das Arbeitsgasvolumen des Erdgasspeichers Rehden beträgt im Speicherjahr 2023/24 nominell 46,27 TWh. Auf Grund einer Veränderung der Zusammensetzung des Erdgases im System und eines höheren Brennwertes konnte das Volumen im Verlauf des Speicherjahres leicht erhöht werden. Neben der Vermarktung der Jahreskapazität in einem Marktumfeld mit hohen Kontraktdifferenzen für Winter- und Sommerpreise in insgesamt sieben Auktionen kam es so auch zur Vermarktung von Kapazitäten in einer Auktion für das verbliebene Rumpfspeicherjahr 2023/24 nach Freigabe dieser zusätzlichen Speicherkapazitäten in einem speicherfreundlichen Umfeld. Entsprechend der Mindestfüllstandsvorgaben wies der Speicher Rehden zum vorgegebenen Stichtag 1. November 2023 einen Füllstand von 99,3% auf. Erdgasspeicher Jemgum Im niedersächsischen Jemgum ist seit 2008 einer der größten Erdgaskavernenspeicher Deutschlands entstanden. Im Jahr 2013 wurde die Inbetriebnahme gefeiert. WINGAS plante und koordinierte den Bau dieses hochmodernen Speichers in Abstimmung mit der VGS und astora. Das Arbeitsgasvolumen beträgt insgesamt rund 900 Millionen Kubikmeter. Der Speicher wird gemeinsam von astora und VGS betrieben. astora vermarktet fünf Sechstel der gesamten Speicherkapazitäten und betreibt technisch basierend auf einer Servicevereinbarung mit VGS die gesamte Anlage. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte zum einen eine Vermarktung fester Arbeitsgaskapazitätsrechte für das Speicherjahr 2024/25. Zum anderen konnte durch die veränderte Gaszusammensetzung sowie eine speicherdienliche Fahrweise im laufenden Speicherjahr 2023/24 weitere Kapazität verfügbar gemacht werden. Diese wurde ebenso für das Rumpfspeicherjahr nach Freigabe in einem speicherfreundlichen Umfeld vermarktet. Erdgasspeicher Haidach Der Speicher Haidach ist der zweitgrößte Erdgasspeicher Mitteleuropas. Das Arbeitsgasvolumen beträgt insgesamt rund 2,9 Mrd. Kubikmeter. Der Speicher wurde von RAG geplant, errichtet und wird seit der Inbetriebnahme technisch von ihr betrieben. Im Jahr 2023 hat astora neben den langfristig überlassenen Rechten der WGHO und RAG (zusammen 11,48 TWh Arbeitsgaskapazitäten) auch die Rechte der SEFE (7,35 TWh Arbeitsgaskapazitäten) an Speicherkunden als feste und unterbrechbare Kapazitätsrechte vermarktet. Auch hier führte die Veränderung der Zusammensetzung des Erdgases im System und ein höherer Brennwert zu einer Erhöhung der Kapazität. Im Rahmen von sieben Auktionen wurden alle verfügbaren Kapazitäten für das Speicherjahr 2023/2024 sowie 2024/2025 erfolgreich vermarktet. Dienstleistungen Auf Basis der Dienstleistungsvereinbarung zwischen WINGAS und astora, die alle im Bereich der Gasspeicherung anfallenden projektspezifischen Erweiterung- oder Erneuerungsmaßnahmen an den Speichern Rehden und Jemgum sowie eine Pauschale für die technischen und administrativen Tätigkeiten beinhaltet, erzielte astora in 2023 Umsatzerlöse in Höhe von rund 1,3 Mio. EUR. Des Weiteren erzielte astora gruppeninterne Dienstleistungsumsätze mit WGHO in Höhe von rund 0,3 Mio. EUR sowie mit SEFE in Höhe von rund 0,4 Mio. EUR. FinanzierungstätigkeitDie Finanzstruktur der astora ist durch eine kurzfristige Geldanlage bei der SEFE geprägt. astora partizipiert über einen Cash-Pool Vertrag mit SEFE am Cash-Pooling der SEFE-Gruppe. astora stellt der SEFE ihre Liquidität als Tagesgeld zur Verfügung bzw. kann ein Darlehen bis zum Höchstbetrag von 20 Mio. EUR bei der SEFE aufnehmen. Damit ist auch die kurz- und mittelfristige Liquidität der Gesellschaft gesichert. Das Cash Management zielt auf die Optimierung der Geldanlagen und Reduzierung der Finanzierungskosten innerhalb des Konzerns ab. Zum Jahresende betrug die Tagesgeldanlage bei der SEFE 83,7 Mio. EUR (Vorjahr: 62,4 Mio. EUR). InvestitionstätigkeitSachanlagen und Immaterielle Vermögensgegenstände Im Wesentlichen wurde im Geschäftsjahr 2023 in diverse Betriebsausstattung investiert. Vermögens-, Finanz- und ErtragslageFinanzielle Steuerkennzahlen Innerhalb der SEFE Gruppe wird zur wertorientierten Steuerung ein System strategischer Zielindikatoren verwendet, dessen zentrale Größe das auf Basis der IFRS ermittelte EBIT vor Sondereinflüssen ist. Das EBIT ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern. Zudem ist der Umsatz als weiterer Haupttreiber für das EBIT von Bedeutung. Es handelt sich hierbei um quantitative Zielindikatoren. Dem HGB-Abschluss der astora kommt damit für sich genommen keine Steuerungsfunktion im Sinne des gruppenweiten Steuerungssystems zu. Er dient primär der Ausschüttungsbemessung bzw. der Ergebnisabführung gegenüber der Gesellschafterin in Höhe des erwirtschafteten Jahresergebnisses. Die aus dieser Sicht bedeutsamsten Zielindikatoren sind die Umsatzerlöse sowie das Betriebsergebnis. Zur wertorientierten Steuerung werden Planungs- und Kontrollprozesse zur Bereitstellung von Kennzahlen und Informationen für die Geschäftsführung der astora genutzt. Ausgehend von einer strategischen Langfristplanung werden mittels detaillierter Jahresplanungen Budgetwerte festgelegt, von der Gesellschafterin der astora genehmigt und unterjährig durch regelmäßige Monatsvorhersagen verfolgt und berichtet. Planabweichungen werden so zeitnah festgestellt, analysiert und bei negativen Entwicklungen durch geeignete Gegenmaßnahmen nach Möglichkeit beseitigt. Die Zielindikatoren zeigen im Vergleich mit dem Vorjahr folgendes Bild:
Das Betriebsergebnis ermittelt sich aus dem Jahresüberschuss abzüglich Finanzergebnis und Steuern. Das Finanzergebnis enthält ausschließlich das Zinsergebnis. Ertragslage Das Betriebsergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Mio. EUR auf 4,5 Mio. EUR erhöht. Mit 456,6 Mio. EUR lag der gesamte Umsatz um 41,7 Mio. EUR über dem Wert des Vorjahres. Der gesamte Umsatz beinhaltet im Wesentlichen Erlöse aus der Speichervermarktung. Der Anstieg der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf zwei Effekte zurückzuführen. Zum einen erfolgte die Vermarktung der zusätzlichen Speicherkapazitäten in Haidach, die durch die Überlassung der SEFE Kapazitäten astora ab August 2022 zur Verfügung gestellt wurden, nun für das gesamte Kalenderjahr 2023. Zum anderen wurden die aufgrund der Veränderung der Zusammensetzung des Erdgases zusätzlich entstandenen Kapazitäten vermarktet. Die Umsatzentwicklung übertrifft somit deutlich die im Vorjahr für die astora erstellte Prognose. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit 3,7 Mio. EUR leicht unter dem Niveau des Vorjahres. In dem Materialaufwand sind im Wesentlichen die Pachtzahlungen für die Speicher Rehden und Jemgum (312,1 Mio. EUR) sowie Haidach (73,4 Mio. EUR) enthalten. Zwei weitere wesentliche Kostenblöcke im Materialaufwand bilden zum einen die Instandhaltungs-, Reparatur- und Wartungskosten sowie Kosten für fremde Lieferungen und Leistungen (29,3 Mio. EUR) und zum anderen die Energiekosten (20,0 Mio. EUR). Während die Instandhaltungskosten nahezu auf dem Niveau des Vorjahres liegen, verzeichnete die Höhe der Energiekosten einen starken Rückgang (-81 %) gegenüber dem Vorjahr. Die im Vergleich zum Jahr 2022 gesunkenen Energiepreise sowie hohe Erdgasfüllstände zum Ende des Winters 2022/2023 und damit einhergehende geringere Energieverbrauchsmengen zum Befüllen der Speicher begründen diesen Kostenrückgang. Insbesondere durch den Anstieg der Pachtaufwendungen (+128,2 Mio. EUR), die teilweise durch die geringeren Energiekosten (-88,1 Mio. EUR) nivelliert werden, ist der Materialaufwand um 40,3 Mio. EUR höher als im Jahr 2022. Der Anstieg der Pachtzahlungen für die Speicher steht im Einklang mit den gestiegenen Umsatzerlösen aus der Speichervermarktung sowie gesunkenen Energiekosten. Der Personalaufwand ist mit 13,7 Mio. EUR rund 0,5 % unter dem Wert des Vorjahres. Sonstige betriebliche Aufwendungen liegen mit 6,8 Mio. EUR über dem Niveau des Vorjahres (6,0 Mio. EUR). Der Anstieg ist hauptsächlich in den höheren IT- und und Beratungskosten begründet. Das Ergebnis nach Steuern liegt bei 6,8 Mio. EUR und ist damit um 2,9 Mio. EUR über dem Niveau des Vorjahres. Dies ist im Wesentlichen auf den erhöhten Zinsertrag aus dem Cash-Management im Jahr 2023 zurückzuführen. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der astora betrug zum Bilanzstichtag 100,9 Mio. EUR (Vorjahr: 91,5 Mio. EUR). Das Eigenkapital der astora beläuft sich auf 34,4 Mio. EUR (Vorjahr: 34,4 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 34,1 % (Vorjahr: 37,6%). Das Anlagevermögen der astora setzt sich hauptsächlich aus technischen Anlagen /Betriebs- und Geschäftsausstattung und Software/EDV zusammen. Der Wert beträgt 1,0 Mio. EUR und hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verringert (Vorjahr: 1,4 Mio. EUR). Die Forderungen enthalten im Wesentlichen Forderungen aus dem Cash-Pooling mit SEFE in Höhe von 83,7 Mio. EUR sowie einen geringeren Anteil an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die langfristigen Rückstellungen beinhalten Pensionsrückstellungen in Höhe von 10,8 Mio. EUR (Vorjahr: 10,0 Mio. EUR). Die kurzfristigen Rückstellungen in Höhe von 17,9 Mio. EUR (Vorjahr: 11,5 Mio. EUR) beinhalten 12,8 Mio. EUR für ausstehende Rechnungen (Vorjahr: 5,3 Mio. EUR), 3,0 Mio. EUR für personalbezogene Rückstellungen (Vorjahr: 3,4 Mio. EUR) sowie 2,1 Mio. EUR sonstige Rückstellungen (Vorjahr: 2,8 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten in Höhe von 20,1 Mio. EUR (Vorjahr: 15,9 Mio. EUR) bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 15,8 Mio. EUR. Am Bilanzstichtag bestand eine Überdeckung aus kurzfristigen liquiden Mitteln gegenüber den kurzfristigen Verbindlichkeiten von 63,6 Mio. EUR (Vorjahr: 46,5 Mio. EUR). Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage weist insgesamt im Berichtsjahr eine zufriedenstellende und den Erwartungen entsprechende Entwicklung auf. Personal Die Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter stellt sich zum Stichtag bei der astora wie folgt dar:
Nicht-finanzielle LeistungsindikatorenUnternehmensorganisation und IT-Umfeld Die IT-Aktivitäten der astora sind nach wie vor auf die Sicherung der Gasversorgung in Deutschland und Europa fokussiert. Dabei steht die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen, insbesondere der Vorgaben zur nationalen Gasreserve im Vordergrund. Darüber hinaus konnten durch geänderte interne Richtlinien zur Cloud-Nutzung 2023 wichtige operative Systeme zur Nominierung und Vertragsabwicklung zum Softwarehersteller in die Cloud verlagert werden. Das Betriebsmodell SaaS (Software as a Service) stellt eine hohe Verfügbarkeit der Anwendungen bei gleichzeitiger Reduzierung der Betreuungskomplexität durch die astora sicher. Mit diesem Betriebsmodell ist gleichzeitig eine Aufwärts-Skalierbarkeit für künftige Wasserstoff-Speicherung gewährleistet. Das im Vorjahr erwähnte Logistiktool "Central Dispatching Optimization System (CDOS)" wurde um eine Verarbeitung der tageszeitlichen Schwankungen der Strompreise ergänzt, um die Ein- und Ausspeicherungsvorgänge energetisch zu optimieren und zu einer Glättung des Stromverbrauchs beizutragen. Das Technische Speicher Management System (TSMS) wurde auch in 2023 weiterentwickelt hinsichtlich Modellierung Ober-/Untertage, Signaldashboard sowie Performance und wird immer mehr zur Entscheidungsfindung in der technischen Fahrweise verwendet. Eine Reihe von kleineren Maßnahmen betrafen die Optimierung bzw. Resilienzverbesserung der Bestandsanwendungen, beispielsweise der Zugangskontrollsysteme. Im Bereich der Prozessleittechnik (PLT) und der Operational Technology (OT) wurde das zentrale Leitsystem des Gasspeichers Jemgum inklusive Hardware und aller dazugehörigen Netzwerkkomponenten modernisiert. Dabei konnte die Cybersicherheit der Gasspeicher weiter erhöht werden. Zusammenfassend ist die astora damit für die Erweiterung des Geschäftes auf Wasserstoff, zunehmende End-to-End Digitalisierung der Prozesse und Erhöhung des Automatisierungsgrades gut aufgestellt. Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umweltschutz (HSE) astora hat aus den Corporate Vorgaben der SEFE Gruppe ein auf einen Speicherbetreiber abgestimmtes HSE-Managementsystems implementiert, hieraus hat die Geschäftsführung eine HSE-Politik und die HSELeitlinie abgeleitet. Das Führungsteam hat sich gemeinschaftlich HSE-Jahresziele auferlegt, die der stetigen Verbesserung der HSE-Kultur und HSE-Prozesse dienen. Im Berichtsjahr hat astora das zertifizierte HSE-Managementsystem aufrechterhalten. astora hält eine Zertifizierung, dass das astora HSE-Managementsystem einschließlich des zentralen Notfall- und Krisenmanagements den Anforderungen der internationalen Normen für Umweltschutz (ISO 14001), Arbeitsschutz (ISO 45001) und Energiemanagement (ISO 50001) entspricht. Chancen- und RisikoberichtRisikomanagementsystem und Chancen Die SEFE Gruppe betreibt ein einheitliches Enterprise Risk Management System (ERM), um Risiken effektiv und konsistent zu managen. Das ERM spielt eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der organisatorischen Ziele und stellt eine ganzheitliche Überwachung der finanziellen und geschäftlichen Aktivitäten sicher. Darüber hinaus unterstützt es die geschäftliche Entscheidungsfindung durch die Ermittlung optimaler Risiko-Rendite-Alternativen im Rahmen des regulatorischen Rahmens. Das Risikomanagementsystem ist ein integraler Bestandteil der Geschäftsvorgänge und -abläufe der astora. Die kommerziellen und unterstützenden Bereiche tragen als Risikoträger die Verantwortung für das Management der Risiken. Die Risikomanagementabteilungen des Konzerns unterstützen diese Einheiten durch Beratungs-, unabhängige Kontroll- und Aufsichtsdienstleistungen. Die Geschäftsführung der astora trifft die Entscheidung für die Umsetzung der vorgeschlagenen Risikomanagement-Strategie unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen. Diese Struktur gewährleistet ein effektives und hochwertiges Risikomanagement. Der Risikomanagementprozess umfasst die Identifizierung, Bewertung und aktive Steuerung von Risiken sowie die Überwachung der Umsetzung von Maßnahmen, die der Geschäftsführung empfohlen und von ihr genehmigt wurden. Zur Unterstützung des Risikomanagementprozesses wurden umfassende Risikoberichts-, Genehmigungs- und Kontrollsysteme eingeführt. Risiken Die astora ist hauptsächlich Risiken ausgesetzt, die mit dem Betrieb und der Wartung technischer Anlagen verbunden sind. Zu den technischen Risiken der oberirdischen Ausrüstung gehören insbesondere Korrosion aufgrund von mit Salzwasser kontaminierten Gaslagerstätten sowie die Alterung technischer Anlagenteile. astora begegnet diesen Risiken durch sorgfältige Planung der Instandhaltungsmaßnahmen, ordnungsgemäße Prozessführung und die Installation von Qualitätssicherungs- und Kontrollsystemen. Die astora ist mit Lieferkettenrisiken konfrontiert, die sich aus der Abhängigkeit von eingehenden Lieferungen einzelner Lieferanten oder aus dem Versagen des Liefermarktes ergeben können. Zur Minderung dieser Risiken implementiert astora ein kontinuierliches Monitoring-System zur Überwachung der Verfügbarkeit technischer Ausrüstungen. Zusätzlich werden durch das Etablieren technischer Service Level Agreements (SLAs) potenzielle Risiken einer Nichtverfügbarkeit reduziert. Darüber hinaus minimiert astora das Risiko von Lieferverzögerungen und potenziell erhöhten Kosten für Ersatzteilbeschaffungen durch eine strategisch optimierte Lagerhaltung von Ersatzteilen. Diese Maßnahmen ermöglichen es astora, auf unerwartete Marktveränderungen oder Lieferengpässe proaktiv zu reagieren und die Betriebskontinuität sicherzustellen. Für den Betrieb ihrer Speicheranlagen ist die astora Energiemengen- und Preisrisiken ausgesetzt. Zur Minderung dieser Risiken setzt astora auf eine optimierte Verteilung der Gasströme über eine Speicherzone Rehden/Jemgum ("VSP Nord"), die sowohl vertragliche als auch behördliche Vorgaben berücksichtigt. Zusätzlich wird das Risiko durch die Einbeziehung von Energiekosten in den Reservepreis für Kapazitätsauktionen reduziert. Diese Strategie ermöglicht es astora, die Gasströme effizient zu managen und gleichzeitig den finanziellen Einfluss von Preisschwankungen auf dem Energiemarkt zu reduzieren. Die astora setzt in ihren Vermarktungsaktivitäten auf eine Strategie, die nur geringe Kreditausfallrisiken birgt. Um diese Risiken weiter zu minimieren, werden Exposures auf Basis von Wahrscheinlichkeiten, die auf der Grundlage der Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kunden berechnet werden, besichert. Dieser Ansatz ermöglicht es der astora, ihre Kreditrisiken effektiv zu managen und zu kontrollieren. Chancen Die SEFE Gruppe hat im Berichtsjahr erhebliche Fortschritte zur Normalisierung ihres Geschäftes erzielt. Mit der Rückkehr zum normalen Geschäftsbetrieb ist sie nun gut positioniert, um die Vorteile ihres Versorgungs-, Infrastruktur- und Vertriebsportfolios auszuschöpfen. Hieraus ergeben sich insbesondere Chancen im Bereich der Erdgasspeicherung und damit der astora, die sich auf den Betrieb und die Vermarktung von Speicherkapazitäten spezialisiert hat. Kurzfristig bieten die aktuellen energiepolitischen Entwicklungen und die gestiegene Nachfrage nach Speicherkapazitäten aufgrund von Versorgungsunsicherheiten und regulatorischer Vorgaben in Deutschland und der EU wesentliche Chancen. Diese Entwicklung wird durch das deutsche Energiewirtschaftsgesetz unterstrichen, das vorschreibt, dass Speicherkunden spezifische Füllstände erreichen müssen. Darüber hinaus ist es dem Marktgebietsverantwortlichen gestattet, Speicherkapazitäten zu buchen bzw. zu nutzen, um die festgelegten Füllstandsvorgaben zu erfüllen. Aber auch mittelfristig positioniert sich die astora als zentraler Akteur im Bereich der Energiesicherheit in Europa. Durch die Bereitstellung von Erdgasspeicherkapazitäten kann das Unternehmen nicht nur zur Stabilität des Energiemarktes beitragen, sondern auch von der steigenden Bedeutung der Energiesicherheit profitieren. Die Stakeholder und die Öffentlichkeit im Allgemeinen setzen einen klaren Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit. astora als Teil der SEFE Gruppe legt daher großen Wert auf ihre ESG-Maßnahmen (Environmental, Social and Governance) und stellt sicher, dass diese in allen kommerziellen und nicht-kommerziellen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden. Insbesondere wird angestrebt, die Treibhausgasemissionen, sowohl in eigenen Geschäftsaktivitäten als auch in den Lieferketten zu reduzieren, um zum bevorzugten Partner im Bereich für kohlenstoffarme Energie zu werden. Längerfristig ist die Strategie der SEFE Gruppe und auch der astora auf ihre doppelte Zielsetzung ausgerichtet, sowohl die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten als auch die grüne Energiewende voranzutreiben. Die Erdgasspeicher der astora unterstützen diese Strategie zum einen durch einen ganz erheblichen Beitrag zur Erdgasversorgungssicherheit des Landes. Andererseits fokussiert die Strategie des Konzerns, den Übergang zu grüner Energie voranzutreiben, unter anderem auf die Modernisierung der Infrastruktur für grüne Energie, wobei ein besonderes Augenmerk auf Wasserstoff liegt. In diesem Zusammenhang trägt die astora mit dem geplanten Bau neuer Wasserstoffspeicherkavernen bzw. der Umrüstung bestehender Erdgaskavernen auf die Speicherung von Wasserstoff in Jemgum wesentlich dazu bei. Dieses Projekt ist nicht nur ein zentraler Bestandteil der Infrastrukturentwicklung des Konzerns, sondern leistet auch einen signifikanten Beitrag zur Energiewende und zur Entwicklung des Wasserstoffmarktes. Der Ausbau der Wasserstoffkapazitäten stellt eine strategische Investition dar, die sowohl die Energieversorgungssicherheit als auch die Nachhaltigkeitsziele des Konzerns unterstützt. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die astora in einer guten Position ist, um kurz-, mittel- und langfristige Chancen zu nutzen. Die Expertise der astora im technischen Betrieb und in der Vermarktung von Erdgasspeichern bietet sowohl für das Unternehmen selbst als auch für die gesamte Gruppe einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Dieses Know-how ermöglicht es astora, sich effektiv an die dynamischen Marktbedingungen anzupassen und die sich entwickelnden Anforderungen im Energiebereich zu erfüllen. Für die Gesellschaft ergab sich im Jahr 2023 weder durch Einzelrisiken noch durch die aggregierte Risikoposition eine Bestandsgefährdung. Auch für das Geschäftsjahr 2024 sind keine derartigen Risiken erkennbar. PrognoseberichtMit der erfolgreichen Revitalisierung ihrer Geschäftsaktivitäten positioniert sich die SEFE Gruppe optimal, um die Vorteile ihres Versorgungs-, Infrastruktur- und Vertriebsportfolios vollständig zu nutzen. Dies ermöglicht es astora, von der gestiegenen Nachfrage nach Speicherkapazitäten zu profitieren und sich als zentraler Akteur im Bereich der Energiesicherheit in Europa zu etablieren. Der geplante Bau neuer Wasserstoffspeicherkavernen bzw. die Umrüstung bestehender Erdgaskavernen auf die Speicherung von Wasserstoff leistet einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Strategie der Gruppe und unterstützt die Energiewende in Deutschland und Europa. Bei einem Ausblick für 2024 für die HSE-Anforderungen der Speicherbetreiber, ist das Energiemanagementsystem um die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes zu erweitern. Des Weiteren steht eine Rezertifizierung der Managementsysteme an. Die Nutzung von Cloud-Technologien zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Zukunftsfähigkeit der wesentlichen Anwendungen wird intensiviert. Weitere Effizienzsteigerungen werden durch die geplante Digitalisierung von Prozessen erwartet. Insbesondere durch die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Mindestfüllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen erwartet astora für die nächsten Jahre weiterhin stabile Umsatzbeiträge. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Gasspeicherkapazitäten wird bei astora für das Jahr 2024 ein Umsatzanstieg in Höhe von rund 3 % im Vergleich zum Vorjahr prognostiziert. Gleichzeitig wird bei astora aufgrund des derzeitigen Füllstandes der Speicher mit höheren Energiekosten gerechnet als im Vorjahr. Das Ergebnis wird somit voraussichtlich auf dem Niveau des Berichtsjahres 2023 liegen.
Kassel, 15. März 2024 Eduard Schmitke, Geschäftsführer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023Inhaltsverzeichnis Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang zum Jahresabschluss Allgemeine Erläuterung Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erläuterungen zur Bilanz 1 Entwicklung des Anlagevermögens 2 Vorräte 3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4 Eigenkapital 5 Rückstellungen 6 Verbindlichkeiten Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung 7 Umsatzerlöse 8 Sonstige betriebliche Erträge 9 Personalaufwand 10 Abschreibungen 11 Sonstige betriebliche Aufwendungen 12 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 13 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 14 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Geschäftsführung Honorare an den Abschlussprüfer Nachtragsbericht Konzernverhältnisse Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten. Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum JahresabschlussAllgemeine ErläuterungDie astora GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Handelsgesetzbuches (im Folgenden: HGB). Die Gesellschaft ist unter der Firma astora GmbH mit Sitz in der Karthäuserstraße 4 in 34117 Kassel im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter der Nummer HRB 18372 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß § 266 HGB. Die Aufgliederung der Bilanzposten erfolgt gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB im Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung werden nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringende Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, im Anhang angegeben. Der Jahresabschluss ist in EUR aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend EUR (TEUR) angegeben. Die Gesellschaft ist nach § 3 Nr. 38 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Die Gesellschaft fällt somit unter § 6b EnWG. Für die in § 6b Abs. 3 EnWG aufgeführten Tätigkeiten sind jeweils getrennte Konten zu führen sowie für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche eine gesonderte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) aufzustellen. Dabei sind die Konten so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würden. Die Führung der getrennten Konten wie auch die Tätigkeitsabschlüsse unterliegen den Anforderungen des Handelsrechts. Soweit eine direkte Zuordnung von Konten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten nach § 6b Abs. 3 Satz 5 EnWG. Die Regeln, nach denen die Vermögensgegenstände und Schulden sowie die Erträge und Aufwendungen den Tätigkeitsbereichen zugeordnet werden, einschließlich der Abschreibungsmethoden, werden im Tätigkeitsabschluss aufgeführt. Die astora GmbH ist ausschließlich im Tätigkeitsbereich "Gasspeicherung" im Sinne des § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 EnWG aktiv. Der Tätigkeitsabschluss "Gasspeicherung" entspricht somit dem handelsrechtlichen Jahresabschluss. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Fähigkeit der Unternehmensfortführung aufgestellt Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und werden, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. Dabei werden Anlagen, die in einem einheitlichen Funktions- und Nutzungszusammenhang stehen, zu einem Vermögensgegenstand zusammengefasst. Das bewegliche und unbewegliche Anlagevermögen wird linear abgeschrieben. Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern der verschiedenen Anlagengruppen betragen:
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 250 EUR werden als Aufwand erfasst bzw. geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen 250 EUR und 800 EUR werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Vorräte werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder den niedrigeren Börsen- oder Marktpreisen bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mithilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt. Die Emissionsberechtigungen werden als immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens unter den Vorräten bilanziert. Die von der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) kostenlos ausgegebenen Zertifikate werden zum Erinnerungswert angesetzt. Die zugekauften Emissionsrechte sind zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Bestandsbewertung der Emissionsberechtigungen erfolgt am Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenwert. Die Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten mit der Durchschnittskostenmethode bewertet. Als niedrigerer beizulegender Wert werden bei Hilfs- und Betriebsstoffen die Wiederbeschaffungskosten angesetzt. Bei Handelswaren werden die Wiederbeschaffungskosten als niedrigerer beizulegender Wert in Ansatz gebracht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Einzelrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen werden zu ihrem Nennbetrag angesetzt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat November 2023 mit Hochrechnung zum Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Rückstellungen für Jubiläum werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung des Gehaltstrends in Höhe von 2,75 % (Vorjahr: 2,75 %) und des fristadäquaten Zinssatzes in Höhe von 1,76 % (Vorjahr: 1,45 %) nach § 253 Abs. 2 HGB bewertet. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,00 % (Vorjahr: 0,51 %) p. a. und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,75 % zugrunde gelegt. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nur für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Die Altersteilzeit-Rückstellungen sind teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert, indem entsprechende Mittel insolvenzgeschützt und zweckgebunden in Fondsanteilen angelegt sind. Diese Vermögensgegenstände werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Altersteilzeit-Verpflichtungen verrechnet. Die Vermögensgegenstände werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Börsenkurs der Fondsanteile zum Bilanzstichtag. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, wie er von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Erhaltene Anzahlungen werden zu ihrem Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten wird für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen, gebildet. Latente Steuern Für alle Aktivitäten der astora GmbH besteht eine ertragsteuerliche Organschaft mit der SEFE Securing Energy for Europe GmbH als Organträgerin. Alleinige Steuerschuldnerin ist die Organträgerin des Organkreises, die SEFE Securing Energy for Europe GmbH. Mindestbesteuerung Die SEFE Gruppe fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Pillar 2 Modellregelungen, die eine Mindestbesteuerung von international tätigen Konzernen vorsehen. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich für die Umsetzung der Pillar 2 Regelungen in nationales Recht verpflichtet. Daraufhin wurde die Einführung eines "Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen" am 15. Dezember 2023 vom Bundestag beschlossen. Darin enthalten ist die Einführung eines "Gesetzes zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen" ("Mindeststeuergesetz"). Das Gesetz wurde am 27. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Bestimmungen des Mindeststeuergesetzes sind erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Für das abgelaufene Geschäftsjahr ergibt sich daher keine zusätzliche Steuerbelastung aufgrund der Regelungen des Mindeststeuergesetzes. Ferner wendet die Gesellschaft § 274 Abs. 3 HGB an, der eine Ausnahme von der Bilanzierung von im Zusammenhang mit der Mindestbesteuerung entstandenen latenten Steuern vorsieht. Dementsprechend weist die Gesellschaft keine Informationen über latente Steuern im Zusammenhang mit den Regelungen zur Mindestbesteuerung aus. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Pillar 2 Gesetzgebung und der Berechnung der möglichen steuerlichen Auswirkungen, sind derzeit die quantitativen und qualitativen Auswirkungen noch nicht zuverlässig abschätzbar. Die SEFE Gruppe arbeitet mit einer externen Steuerberatungsgesellschaft zusammen, die sich auf die Beratung in Zusammenhang mit der Mindestbesteuerung spezialisiert hat, um eine Einschätzung hinsichtlich der zukünftigen finanziellen Auswirkungen von Pillar 2 zu treffen. Währungsumrechnung Auf Fremdwährungen lautende Geschäftsvorfälle werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Buchung mit dem historischen Kurs oder einem Sicherungskurs erfasst. Zum jeweiligen Stichtag werden Forderungen und Verbindlichkeiten wie folgt umgerechnet:
Jederzeit fällige Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Abschlussstichtag bewertet. Die Bewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten erfolgt mit folgenden Kursen:
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge aus Währungsumrechnungen enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. Erläuterungen zur Bilanz1 Entwicklung des Anlagevermögens
2 Vorräte Die Vorräte betreffen mit 5.900 TEUR (Vorjahr: 5.547 TEUR) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und mit 3.221 TEUR (Vorjahr: 3.190 TEUR) Emissionsberechtigungen. Die Waren entfallen mit 2.919 TEUR (Vorjahr: 11.616 TEUR) ausschließlich auf Erdgasvorräte für den Betrieb des Speichers. 3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Es bestehen Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von 83.694 TEUR. Davon beziehen sich 83.659 TEUR (Vorjahr: 62.440 TEUR) auf Forderungen aus Cash-Pooling und 35 TEUR (Vorjahr: 35 TEUR) auf Forderung aus Weiterbelastungen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen, bestehen zum Abschlussstichtag nicht. 4 Eigenkapital Das Eigenkapital der Gesellschaft in Höhe von 34.434 TEUR bleibt unverändert gegenüber dem Vorjahr. Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft ihr gesamtes Ergebnis aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages an den Gesellschafter abgeführt. 5 Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abzuzinsen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgegebenen Durchschnitts von sieben Geschäftsjahren und des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren beträgt gemäß § 253 Abs. 6 HGB 726 TEUR. In den Rückstellungen für Personalverpflichtungen sind Rückstellungen für Altersteilzeit-Zusagen in Höhe von 280 TEUR (Vorjahr: 154 TEUR) enthalten. Diese sind teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert. Diese Vermögensgegenstände werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Altersteilzeit-Verpflichtungen verrechnet. Diese Vermögensgegenstände werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Im Rahmen der Verrechnung von Schulden und Vermögensgegenständen wurden Zinsaufwendungen in Höhe von 1 TEUR und Zinserträgen in Höhe von 10 TEUR in dem Posten Zinsen und ähnlichen Erträgen saldiert. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände betragen 270 TEUR. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände und dem beizulegenden Zeitwert gemäß § 268 Abs. 8 HGB beträgt 10 TEUR. 6 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter resultieren aus dem Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von 6.813 TEUR (Vorjahr: 3.905 TEUR), sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung in Höhe von 5.248 TEUR (Vorjahr: 3.652 TEUR). Zum Bilanzstichtag sind wie im Vorjahr sämtliche Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen, bestehen zum Abschlussstichtag nicht. Weiterhin bestehen zum Stichtag keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind. Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung7 Umsatzerlöse Von den Umsatzerlösen entfallen 451.720 TEUR (Vorjahr: 410.013 TEUR) auf die Vermarktung von Erdgasspeicherkapazitäten sowie 4.875 TEUR (Vorjahr: 4.904 TEUR) auf Dienstleistungen und sonstige betriebliche Lieferungen und Leistungen. Die Umsatzerlöse in Höhe von 456.595 TEUR (Vorjahr: 414.917 TEUR) werden ausschließlich in Europa erzielt. 8 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.495 TEUR (Vorjahr: 2.020 TEUR), periodenfremde Erträge aus Schadenersatzleistungen in Höhe von 2.046 TEUR (Vorjahr: 2.010 TEUR) sowie Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 14 TEUR (Vorjahr: 3 TEUR). 9 Personalaufwand Die Aufwendungen für Altersversorgung betragen 895 TEUR (Vorjahr: 1.402 TEUR). Beschäftigte im Jahresdurchschnitt:
10 Abschreibungen
11 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Währungsumrechung in Höhe von 22 TEUR (Vorjahr: 20 TEUR). 12 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge enthalten mit 2.438 TEUR (Vorjahr: 323 TEUR) Zinsen aus verbundenen Unternehmen. 13 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen in Höhe von 99 TEUR (Vorjahr: 321 TEUR). 14 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse Es bestehen Zahlungsgarantien in Höhe von 2.338 TEUR (Vorjahr: 5.533.937 TEUR) gegenüber Dritten in Bezug auf die gesamtschuldnerische Haftung für die im Rahmen einer Kreditlinie in Anspruch genommenen Darlehensverbindlichkeit der SEFE Securing Energy for Europe GmbH. Zum 31. Dezember 2023 besteht seitens SEFE Securing Energy for Europe GmbH eine Verbindlichkeit für die Bereitstellung der Kreditlinie, jedoch liegt keine Inanspruchnahme dieser Kreditlinie vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte
Bei den langfristigen Abnahmeverpflichtungen in Höhe von 1.868 TEUR, handelt es sich um vertragliche Vereinbarungen zur Übernahme von Kapazitätsbuchungen für Gastransportleitungen. Nach Einschätzung der Gesellschaft wird es hier in den künftigen Jahren nicht zu einer bilanzierungsfähigen Zahlungsverpflichtung kommen. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Anhang gesondert auszuweisen. Als Geschäfte größeren Umfangs werden diejenigen Geschäfte angesehen, die im Zusammenhang mit den regulierten Tätigkeiten stehen und den Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit überschreiten sowie für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Mit verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen kaufmännische Dienstleistungs- sowie Mietverträge. Der Gesamtbetrag der Erträge aus den Geschäften mit verbundenen Unternehmen beträgt im Geschäftsjahr rund 2.529 TEUR (Vorjahr: 2.068 TEUR) während der Gesamtbetrag der Aufwendungen rund 5.971 TEUR (Vorjahr: 5.665 TEUR) beträgt. Die vorgenannten Geschäfte sind zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt worden. Geschäftsführung Geschäftsführer im Berichtszeitraum war: Eduard Schmitke Geschäftsführer Die Angabe der Bezüge für Mitglieder der Geschäftsführung unterbleibt im Berichtsjahr unter Anwendung der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB. Honorare an den Abschlussprüfer Auf die Angabe der Honorare an Abschlussprüfer wird mit Verweis auf deren Nennung im Anhang des Konzernabschlusses der SEEHG Securing Energy for Europe Holding GmbH verzichtet. Nachtragsbericht Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag lagen nicht vor. Konzernverhältnisse Die astora GmbH ist eine unmittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der SEFE Securing Energy for Europe GmbH, Berlin. Die SEFE Securing Energy for Europe GmbH ist eine unmittelbare Tochtergesellschaft der SEEHG Securing Energy for Europe Holding GmbH, Berlin, einer 100%igen Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin. Die SEEHG Securing Energy for Europe Holding GmbH stellt einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den gemäß § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden Regeln auf, der im Unternehmensregister bekannt gemacht wird.
Kassel, 15. März 2024 Eduard Schmitke, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die astora GmbH, Kassel VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der astora GmbH, Kassel, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der astora GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs.3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Gasspeicherung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt, - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Berlin, den 15. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Stefanie Bartel, Wirtschaftsprüferin ppa. Andra Grußien, Wirtschaftsprüferin Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 30. Mai 2024 festgestellt. |
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Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
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Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Verwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
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Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Ambulante Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung
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Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Ambulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
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