Stammdaten

Register
Amtsgericht Walsrode HRB 70768
Eingetragen
17.7.2006
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Abbruch- und Tiefbauarbeiten sowie der Einzelhandel mit Steinen, Sand, Schotter und ähnlichen Materialien. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen; sie darf bei der Übernahme von Beteiligungen auch die Geschäftsführung und persönliche Haftung übernehmen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen ergreifen, die zur Förderung des Geschäftsgegenstandes im weitesten Sinne zweckdienlich sind.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Fritz Koldehofe
seit 17.7.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fritz Koldehofe GmbH

Reeßum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.147.249,00 1.213.969,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 389,00 456,00
II. Sachanlagen 2.146.560,00 1.213.213,00
III. Finanzanlagen 300,00 300,00
B. Umlaufvermögen 910.410,66 1.516.264,99
I. Vorräte 13.250,00 7.530,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 577.406,29 437.631,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 319.754,37 1.071.103,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 26.607,76 26.780,66
Summe Aktiva 3.084.267,42 2.757.014,65

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 854.962,38 906.413,80
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 47.038,85 47.038,85
III. Gewinnvortrag 833.810,36 605.759,86
IV. Jahresfehlbetrag 51.451,42 -228.050,50
B. Rückstellungen 954.257,36 949.919,64
C. Verbindlichkeiten 1.275.047,68 900.681,21
Summe Passiva 3.084.267,42 2.757.014,65

Anhang

A.

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00) wurden - soweit im Berichtszeitraum angeschafft -gemäß EStG § 6 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.

Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung der HEUBEC'K - RICHTTAFELN 2018 G von Klaus Heubeck berechnet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

 

Reeßum, den 03. Dezember 2024

Unterschrift durch die Geschäftsführung: gez. Fritz Koldehofe

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.12.2024.

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