MLM GmbH
33mManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sven Hupfauf seit 22.12.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Synapse GmbH (vormals: Synapse UG (haftungsbeschränkt))Leonberg (vormals: Oberriexingen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
Erstellung des Jahresabschlusses, Bestandsnachweise, Gliederung und Bewertung Rechnungswesen Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt. Die Buchführung und das Belegwesen entsprechen nach unserer Feststellung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von der Gesellschaft erfasst und unter Anwendung des EDV-Buchführungssystem der ADDISON Software und Service GmbH ausgewertet. Der Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses beinhaltet die Prüfung der Buchführung. Die Lohnabrechnung erfolgte in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Oberriexingen durch den Auftraggeber. Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wird ebenfalls mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung (Programm ADDISON Lohn & Gehaltsabrechnung) geführt. Die Ordnungsmäßigkeit des ADDISON-Buchführungsprogramms wurde durch Einzelsys-temprüfung der ERNST & YOUNG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart, am 03. Februar 2012 bestätigt. Die Buchführung und das Belegwesen entsprechen nach unserer Feststellung den Grunds-ätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Der Jahresabschluss schließt an den materiell unveränderten Jahresabschluss zum 31.12.2011 an. Über die erforderlichen Um- und Nachbuchungen wurde eine Buchungsanweisung angefertigt. Bestandsnachweise Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240 HGB aufgestellt worden. Das Anlagevermögen ist durch ein Anlagenverzeichnis nachgewiesen. Das Anlagenverzeichnis wurde elektronisch mit dem Programm ADDISON Anlagenbuchhaltung erstellt. Die Ordnungsmäßigkeit des Programms wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart, am 03. Februar 2012 bestätigt. Für das Vorratsvermögen liegt eine Inventur vor. Forderungen und Verbindlichkeiten sind durch Salden- und Nachtragslisten belegt. Der Kassenbestand ist aus dem Kassenbuch ersichtlich. Guthaben und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit den Kontoauszügen bzw. Saldenbestätigungen abgestimmt. Die sonstigen Vermögensgegenstände und sonstigen Verbindlichkeiten sind durch Einzelaufstellungen belegt. Für die Rückstellungen liegen die erforderlichen Berechnungsunterlagen vor. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsansätze Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Die Gesellschaft macht von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB und des Anhangs gemäß § 288 HGBGe-brauch. Der Anhang enthält Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB sowie sonstige nach HGB und GmbHG / AktG erforderlichen Angaben und Erläuterungen, soweit die darzustellenden Sachverhalte vorliegen. Im Übrigen wird auf die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft im Anhang verwiesen. Gliederung Die Gliederung der Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die in § 266 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihen-folge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die in § 275 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Leonberg, den 14. Mai 2013 gez. Sven Hupfauf Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.05.2013 |
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