Stammdaten

Register
Amtsgericht Würzburg HRB 1606
Eingetragen
25.6.1980
Branche
Zimmerei und IngenieurholzbauHerstellung von Türen und Fenstern aus HolzBearbeitung und Veredlung von Holz
Gegenstand
Betrieb einer Zimmerei mit Holz- und Treppenbau, Innenausbau und Plattenverbau.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hans Striffler
seit 13.1.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Hans Striffler
Delpstraße 3, 97084 Würzburg
400.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dell - Striffler GmbH

Würzburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 84.091,54 112.365,54
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 79.387,00 107.661,00
III. Finanzanlagen 4.700,54 4.700,54
B. Umlaufvermögen 94.581,79 385.026,83
I. Vorräte 38.323,09 269.562,85
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 56.258,70 115.463,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.594,00 1.102,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 186.317,77 53.910,69
E. sonstige Aktiva 0,00 878,52
Summe Aktiva 366.585,10 553.283,58

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 400.000,00 400.000,00
II. Verlustvortrag 453.910,69 438.541,65
III. Jahresfehlbetrag 132.407,08 15.369,04
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 186.317,77 53.910,69
B. Rückstellungen 17.065,00 16.580,00
C. Verbindlichkeiten 349.520,10 536.703,58
Summe Passiva 366.585,10 553.283,58

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die Dell-Striffler GmbH hat Ihren Sitz in Würzburg und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Würzburg (Reg.-Nr.: HRB 1606) eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BILRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagenspiegel, Rücklagenspiegel und Verbindlichkeitenspiegel).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend §275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.616,66

37.642,04
0,00

122,71
79.330,61

37.011,89
0,00

122,71

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr
Verbindlichkeiten 349.520,10 145.692,48 203.827,62
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr
Verbindlichkeiten 536.703,58 306.812,62 229.890,96
Bilanzierungsgrundsätze gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Betrag in EUR
Ausleihungen 0,00
Forderungen 0,00
Verbindlichkeiten 155.384,44

Ferner bestehen gegenüber den Gesellschaftern nahestehenden Personen zum 31.12.2023 Verbindlichkeiten in Höhe von 48.443,18 EUR.

Bezüglich dieser und der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurde ein Rangrücktritt hinter alle anderen bestehenden und zukünftigen Gläubiger vereinbart. Diese Verbindlichkeiten befinden sich somit im gleichen Rang mit den (potenziellen) Einlagenrückgewährungsansprüchen der Gesellschafter.

Sonstige Angaben

Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen 8 Arbeitnehmer u. Arbeitnehmerinnen (inkl. Geschäftsführung und Aushilfen) beschäftigt.

Geschäftsführung

Geschäftsführer

Name, Vorname
Striffler, Hans

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Geschäftsleitung im Mai 2025

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.5.2025.

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