ALPINA
Hausverwaltungs-GmbH
Garmisch-Partenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.909,39 |
7.045,39 |
| I.
Sachanlagen |
2.756,00 |
6.892,00 |
| II.
Finanzanlagen |
153,39 |
153,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.124,13 |
5.350,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.555,41 |
613,92 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.568,72 |
4.736,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.033,52 |
12.395,90 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.447,67 |
4.403,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| II.
Verlustvortrag |
8.378,81 |
8.533,06 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.044,19 |
154,25 |
| B.
Rückstellungen |
750,00 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.835,85 |
7.192,42 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.835,85 |
7.192,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.033,52 |
12.395,90 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Der Jahresabschluss ermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft.
2. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unverändert
gegenüber dem Vorjahr. Hinsichtlich der auf die Posten
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben sich
folgende Feststellungen:
3. Die Posten des Anlagevermögens sind
ausgewiesen zu historischen Anschaffungs- und
Herstellungskosten gemindert um planmäßige
Abschreibungen. Die Abschreibungen richten sich
grundsätzlich nach Maßgabe der steuerlichen
Höchstsätze; es wird linear abgeschrieben und
geringwertige Anlagegüter werden im Zugangsjahr voll
abgesetzt.
4. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind bewertet mit ihren
Nennwerten. Abzinsungen waren nicht erforderlich.
5. Die Rückstellungen sind
planmäßig für alle ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet worden, sie decken erkennbare
Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe.
6. Verbindlichkeiten werden entsprechend der
gesetzlichen Regelung mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt; alle Posten haben eine Laufzeit von unter 5
Jahren.
7. Bewertungsvereinfachungsverfahren (auch
Gruppenbewertung, Durchschnittsbewertung,
Verbrauchsfolgeverfahren) kamen nicht zur Anwendung.
8. Feststellungen zu Fremdkapitalzinsen
gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB sind nicht
veranlasst, ebensowenig Feststellungen wegen
unterlassener Zuschreibung gemäß § 280 Abs.
3 HGB.
9. Die Form der Darstellung, insbesondere die
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
entspricht den gesetzlichen Vorschriften.
10. Die zu den einzelnen Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung eingegebenen
Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres
sind vergleichbar.
11. Soweit ein Vermögensgegenstand oder
eine Schuld unter mehrere Posten der Bilanz fällt, ist
ein
Vermerk über die Mitzugehörigkeit zu
anderen Posten im Interesse eines klaren und
übersichtlichen Jahresabschlusses nicht
erforderlich.
12. Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte durch
folgende Person
geführt: Herrn Hans Scheck
B. Erläuterungen zur Bilanz
13. Aufwendungen für Ingangsetzung
oder Erweiterung des Geschäftsbetriebs sind nicht
angefallen.
14. Die Entwicklung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist der Anlage "Entwicklung des
Anlagevermögens" zu entnehmen.
15. Unternehmen, von denen die
Berichtsfirma oder eine für Rechnung der Berichtsfirma
handelnde Person mindestens den fünften Teil der
Anteile besitzt, bestanden im Berichtsjahr nicht.
16. Ein aktiver Abgrenzungsposten als
Bilanzierungshilfe für latente Steuern wurde nicht
gebildet.
17. Rückstellungen für latente
Steuern wurden ebenfalls nicht gebildet. Die unter den
Rückstellungen ausgewiesenen Beträge setzen sich
im Einzelnen wie folgt zusammen:
Rückstellung für
Jahresabschlusskosten Euro 750,00
C. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
19. Außerplanmäßige
Abschreibungen auf das Anlagevermögen und
außerplanmäßige Abschreibungen zur
Vermeidung von Änderungen bei Wertschwankungen im
Umlaufvermögen (auf den niedrigeren Vorsorgewert)
wurden nicht
vorgenommen, ebensowenig steuerliche Abschreibungen.
20. Im Berichtsjahr wurden auf
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
keine Abschreibungen vorgenommen, die die, in der
Kapitalgesellschaft sonst üblichen Aufwendungen
übersteigen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2012 festgestellt.
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