Röchling Medical SE
Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Joachim Peter Lehmann seit 9.4.2026 | Sonstige |
Sven Eric Rosenbeiger seit 23.12.2025 | Sonstige |
Felix Mücksch-Karpp seit 17.10.2025 | Prokura |
Axel Reinsch seit 2.8.2024 | Prokura |
Nadine Hellmig seit 2.1.2024 | Prokura |
Roman Borkowski seit 28.6.2023 | Vorstandsmitglied |
Daniel Werner Dr. Bühler seit 7.7.2022 | Vorstandsmitglied |
Marian Dr. Holtwiesche seit 17.12.2020 | Prokura |
Boris Erwin, geb. Koch Dr. Fröhlich seit 7.4.2020 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Frank plastic Immobilien GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Röchling Medical SEKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 101306Bilanz zum 31. Dezember 2024Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2024Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Röchling Medical SE, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter dem Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Herstellungskosten entsprechen der handelsrechtlichen Bewertungsuntergrenze, Zinsen für Fremdkapital wurden nicht berücksichtigt. Ab 1. Januar 2018 werden alle geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis EUR 800,00 im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ab EUR 800,01 werden planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für die Abschreibungen von Gegenständen des Anlagevermögens werden folgende Abschreibungsmethoden angewandt:
Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten. Soweit der beizulegende Wert der Finanzanlagen niedriger als die Anschaffungskosten war, erfolgte eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf die Anteile an einem verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 14.861 vorgenommen. Im Vorjahr wurden keine Abwertungen vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. In Fremdwährung valutierende Forderungen werden mit dem maßgeblichen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls erfasst. Am Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs des betreffenden Stichtags. Entsprechende Buchgewinne bleiben unberücksichtigt, soweit sie Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betreffen. Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert angesetzt. Aktive latente Steuern wurden im Geschäftsjahr 2023 erstmalig in der Bilanz ausgewiesen und im Geschäftsjahr 2024 neu berechnet. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert ausgewiesen. Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, wie er von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben wird. Bei der erstmaligen Erfassung von Rückstellungen kommt die Nettomethode zur Anwendung. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bewertet. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Zur Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen wird auf die Anlage zum Anhang verwiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultierten in Höhe von TEUR 4.856 (VJ TEUR 1.368) aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen aus Steuern in Höhe von TEUR 149 (VJ TEUR 55). Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Eigenkapital Zum 31. Dezember 2024 betrug das gezeichnete Kapital TEUR 123. Es ist in 12.252 Stückaktien eingeteilt; dabei handelt es sich ausschließlich um Stückaktien im Nennbetrag von je EUR 10,00. Die Gesellschaft hielt am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien. In der Hauptversammlung am 14. Mai 2024 wurde eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde von EUR 121.000,00 um EUR 1.520,00 auf EUR 122.520,00 durch Ausgabe von 152 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen erhöht. Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2024 TEUR 111.359 (VJ TEUR 110.885). Durch einen Verlustvortrag in Höhe von TEUR 4.098 und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 13.869 ergibt sich zum 31. Dezember 2024 ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 93.515 und ein Bilanzverlust in Höhe von TEUR 17.967. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen in Höhe von TEUR 611 (VJ TEUR 562), für Resturlaubsansprüche und Zeitguthaben in Höhe von TEUR 55 (VJ TEUR 40), für noch ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 246 (VJ TEUR 32), für interne und externe Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 33 (VJ TEUR 19) sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 1 (VJ TEUR 79). Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel:
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Verbindlichkeiten aus der Konzernfinanzierung (Cash Pooling). Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse für Umlagen und Weiterverrechnungen betragen TEUR 6.928 (VJ TEUR 4.073). Nach geographischen Märkten gliedern sich die Umsätze in Inlandsumsätze mit TEUR 4.145 (VJ TEUR 2.311) und in Drittländern von TEUR 2.783 (VJ TEUR 1.762). Sonstige betriebliche Erträge / Aufwendungen aus Währungsumrechnungen In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Umlagen aus Intercompany-Verrechnungen i. H. v. TEUR 8.182 (VJ TEUR 5.521) enthalten. Aus Fremdwährungsgeschäften ergeben sich zum 31. Dezember 2024 aus Währungsumrechnungen realisierte Gewinne i. H. v. TEUR 22 (VJ TEUR 7) und unrealisierte Gewinne i. H. v. TEUR 174 (VJ TEUR 2) sowie realisierte Verluste i. H. v. TEUR 19 (VJ TEUR 37) und unrealisierte Verluste i. H. v. TEUR 60 (VJ TEUR 2). Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine weiteren Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Kfz-Leasingverträgen bestehen in den nächsten 3 Jahren finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 52, davon TEUR 20 in 2025, TEUR 20 in 2026 und TEUR 12 in 2027. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer:
Vorstand
Aufsichtsrat
Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft ist eine nahezu 100 %ige Tochtergesellschaft der Röchling SE & Co. KG, Mannheim. Verbundene Unternehmen sind die Röchling SE & Co. KG, Mannheim, und alle ihre Tochterunternehmen. Die Röchling Medical SE wird mit ihren Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss der Röchling SE & Co. KG, Mannheim, zum 31. Dezember 2024 einbezogen und nimmt somit die Erleichterungen des § 291 HGB in Anspruch. Der Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis wird von der Röchling SE & Co. KG, Mannheim, aufgestellt. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses der Röchling SE & Co. KG, Mannheim, erfolgt im Unternehmensregister. Honorar Abschlussprüfer Die Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB zum Honorar des Abschlussprüfers werden im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 der Röchling SE & Co. KG gemacht, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Ergebnisverwendung Gemäß dem Beschluss der Aufsichtsratssitzung vom 27. Juni 2024 wurde der Jahresfehlbetrag aus dem Geschäftsjahr 2023 in Höhe von TEUR -1.047 auf neue Rechnung vorgetragen. Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung vorschlagen, das Jahresergebnis 2024 auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Es sind nach dem Bilanzstichtag keine Ereignisse eingetreten, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich wären. Gesellschaftsrechtliche Angaben
Schlusserklärung des Vorstands gemäß § 312 Abs. 3 AktG Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.
Köln, den 12. Mai 2025 Röchling Medical SE Roman Borkowski, Vorstand Dr. Daniel Bühler, Vorstand Joachim Lehmann, Vorstand Sven Rosenbeiger, Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024
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