Armacell Logistics GmbH
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roland Anatol Alliger seit 16.9.2015 | Geschäftsführer |
Heribert Poppe seit 13.1.2004 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Armstrong Building Products GmbHMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz zum 31. Dezember 2018Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
Anhang für das Geschäftsjahr 20181. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Armstrong Building Products GmbH, Münster/Westfalen, war zum Bilanzstichtag als deutsche Tochtergesellschaft in den Unternehmensverbund des Armstrong-Konzerns eingebunden und befasst sich vor allem mit dem Vertrieb von im Werk in Münster produzierten biolöslichen Mineralfaserdeckenplatten, vertreibt aber auch andere Armstrong-Decken- und Wandsysteme. Die Eintragung der Gesellschaft erfolgte im Handelsregister B des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 4597. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Hinsichtlich der Ereignisse und Gegebenheiten, die auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hindeuten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann, verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die unter den immateriellen Vermögensgegenständen bilanzierte entgeltlich erworbene Software ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Selbsterstellte Anlagen werden zu Herstellungskosten unter Einbeziehung anteiliger Gemeinkosten bewertet. Geringwertige Anlagegüter (von EUR 250,00, Vorjahr EUR 150,00, bis EUR 1.000,00) werden über 5 Jahre, beginnend im Jahr der Anschaffung, abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter (bis EUR 250,00, Vorjahr EUR 150,00,) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Abschreibungen auf das bewegliche Anlagevermögen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Bei den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren zu Anschaffungskosten, die nach dem Fifo-Verfahren ermittelt werden, unter Berücksichtigung der Verwertbarkeit am Bilanzstichtag angesetzt. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Zu den Herstellungskosten gehören Material- und Fertigungseinzelkosten, Material- und Fertigungsgemeinkosten, angemessene Teile des Werteverzehrs des Anlagevermögens soweit durch die Produktion veranlasst sowie Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung und für soziale Maßnahmen, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfielen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren Abschreibungen nach dem strengen Niederstwertprinzip in Höhe von TEUR 831 (Vorjahr TEUR 284) vorzunehmen. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt (im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 181, im Vorjahr TEUR 233). Die Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert belaufen sich somit insgesamt auf TEUR 1.012 (Vorjahr TEUR 517). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt; dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert ausgewiesen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Auszahlungen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Ermittlung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung folgender Rechnungsgrundlagen:
Gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde ein Unterschiedsbetrag zwischen alter (TEUR 10.085) und neuer (TEUR 13.633) Bewertung der Pensionsrückstellungen zum 1. Januar 2009 von TEUR 3.548 ermittelt, der im Berichtsjahr mit TEUR 237 (ein Fünfzehntel) erfolgswirksam als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst wurde. Damit wurden insgesamt elf Fünfzehntel (TEUR 2.602) erfasst. Der nicht in der Bilanz ausgewiesene Unterschiedsbetrag beträgt somit TEUR 946 (vier Fünfzehntel). Der Erfüllungsbetrag auf Basis des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre (Rechnungszins 2,32 %) beträgt TEUR 28.396. Die Unterschiedsbetrag nach §253 Abs. 6 HGB (Ausschüttungssperre) errechnet sich mit TEUR 3.950 (Vorjahr TEUR 3.317). Die sonstigen Rückstellungen sind für drohende Verluste und ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sonstige Rückstellungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden mit einem laufzeitadäquaten Siebenjahres-Durchschnittszinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung abgezinst. Sonstige Rückstellungen mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst. Anpassungen von Zinsen und Restlaufzeiten werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Jubiläumsverpflichtungen sind mit dem Barwert unter Zugrundelegung von Zinssätzen zwischen 1,29 % (Restlaufzeit 5 Jahre, Stand November 2018) und 2,51 % (Restlaufzeit 20 Jahre, Stand November 2018) gemäß RückAbzinsV zum Teilwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Auf fremde Währung lautende kurzfristige Forderungen, Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht angewendet worden. Forderungen und Vermögensgegenstände mit Restlaufzeit von über einem Jahr sind mit dem Einbuchungskurs bei erstmaliger Erfassung oder dem niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag, Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von über einem Jahr mit dem Einbuchungskurs bei erstmaliger Erfassung oder dem höheren Kurs am Bilanzstichtag erfasst worden. Latente Steuern beruhen auf folgenden Differenzen zwischen der Handels- und Steuerbilanz (in TEUR):
Legt man einen Steuersatz von 31,93 % (15,83 % Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag bzw. 16,10 % Gewerbesteuer) zugrunde, errechnet sich eine aktive Steuerlatenz von TEUR 2.823 (Vorjahr TEUR 2.108), auf deren Ansatz gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB verzichtet wird. 3. Erläuterungen zur Bilanz Eine von den gesamten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagengitter) ist nachfolgend wiedergegeben: Entwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagengitter)
Im Eigenkapital hat sich die Kapitalrücklage aufgrund einer Einzahlung der Gesellschafter um TEUR 15.800 erhöht. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Beträge für ausstehende Rechnungen, Umsatzprovisionen sowie personalbezogene Rückstellungen. Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 23.500 wurden gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB im Berichtsjahr aufgrund des Vorliegens der entsprechenden Voraussetzungen mit den zum Aktivwert bewerteten Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen (TEUR 4.152) verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der Kapitallebensversicherungen entsprach den Anschaffungskosten. Entsprechend wurden im Personalaufwand Aufwendungen in Höhe von TEUR 89 mit Erträgen in Höhe von TEUR 387 verrechnet. Im Zinsaufwand erfolgte die Verrechnung von Zinserträgen in Höhe von TEUR 169 mit Zinsaufwand in Höhe von TEUR 803. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die oben dargestellten finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen betreffen mit TEUR 924 den bis 30. September 2059 laufenden Erbpachtvertrag über einen Teil des Betriebsgrundstückes in Münster und mit TEUR 1.706 einen Mietvertrag für Lagerhallen sowie mit TEUR 633 Leasingverträge über Kraftfahr- und Flurförderzeuge. Am Ende des Erbpachtvertrages gehen die auf dem Betriebsgrundstück errichteten Bauten gegen einen Ausgleichsanspruch in den Besitz des Erbpachtgebers über. Der Mietvertrag über die Lagerhallen hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2022. Die Leasingverträge über Kraftfahr- sowie Flurförderfahrzeuge haben Laufzeiten zwischen 36 und 60 Monaten und sind im Wesentlichen als Full-Service-Mietverträge abgeschlossen worden. Darüber hinaus bestehen zum Teil mehrjährige Bonusvereinbarungen mit Kunden. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gesellschaft produziert, vertreibt und handelt im Wesentlichen mit Mineralfaserdecken-platten, aber auch mit anderen Armstrong-Produkten wie Metalldecken und Unterkonstruktionen. Die Umsatzerlöse teilen sich nach geographischen Märkten wie folgt auf:
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten keine periodenfremden Erträge (Vorjahr TEUR 13). Erträge aus der Währungsumrechnung belaufen sich auf TEUR 5 (Vorjahr TEUR 38). Die Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen betrug im Jahresdurchschnitt getrennt nach Gruppen:
5. Sonstige Angaben Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar in Höhe von TEUR 137 betrifft mit TEUR 99 Abschlussprüfungsleistungen, mit TEUR 16 andere Bestätigungsleistungen und mit TEUR 22 Steuerberatungsleistungen. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Berichtsjahr war Herr Anatol Alliger, Werkleiter, Paderborn. Auf die Angabe der Gesamtbezüge gemäß § 285 Nr. 9a und Nr. 9b HGB wird in Ausübung des Wahlrechts des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Jahresabschlüsse der Armstrong Building Products GmbH und ihrer Gesellschafter Armstrong Germany Companies Group GmbH, Münster (kleinster Kreis), und Armstrong Holding beschränkt haftende OHG, Münster, werden in den Konzernabschluss der Armstrong World Industries, Inc., Lancaster, USA (größter Kreis), einbezogen. Dieser Konzernabschluss wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Über die folgenden Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ist zu berichten: Im November 2017 hatte Armstrong World Industries Inc. den Abschluss einer Vereinbarung zum Verkauf ihrer Geschäftsaktivitäten außerhalb von Nordamerika an die Knauf-Gruppe bekannt gegeben. Der endgültige Verkauf stand unter der Bedingung, dass Knauf die wettbewerbsrechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission erhält. Diese Zustimmung war im Dezember 2018 unter bestimmten Auflagen erteilt worden. Die von der Europäischen Kommission geforderten Bedingungen zielen darauf ab, aus dem Kaufobjekt ein voll funktionsfähiges, eigenständiges und konkurrenzfähiges Unternehmen herauszulösen und dann zu verkaufen. In diesem Zusammenhang hatte Knauf sich verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten den Verkauf dieses Teils der erworbenen Aktivitäten an einen zugelassenen Dritten abzuschließen, damit die Transaktion endgültig abgeschlossen werden kann. Die Armstrong Building Products GmbH ist nicht Teil dieser zu erfüllenden Verpflichtung, muss jedoch bedeutende Teile der bestehenden Absatzkanäle abgeben. Nachdem diese Bedingungen im September 2019 erfüllt wurden, hatte die Europäische Kommission die noch fehlende endgültige Genehmigung erteilt. Ab dem 1. Oktober 2019 bilden die an Knauf veräußerten Armstrong-Aktivitäten außerhalb von Nordamerika zusammen mit Knauf AMF den neuen Geschäftsbereich Knauf Ceilings Solutions. Die Gesellschaft verzeichnet in 2019 bei einem deutlich besseren Produktmix etwas niedrigere Absatzmengen als in 2018. Die fehlende Fixkostendegression belastet aber weiterhin die Betriebsergebnisse. Auf den Beschaffungsmärkten sind für die nächsten Jahre Preissteigerungen, insbesondere für wichtige Rohstoffe und Energien, zu verzeichnen bzw. zu erwarten. Maßnahmen zur Kostenreduzierung und Produktivitätssteigerungen werden auch im Jahr 2019 und 2020 fortentwickelt. Darüber hinaus werden die Produkteigenschaften weiterentwickelt. Die genannten Maßnahmen werden im Jahr 2019 bei einem Investitionsbudget von € 1,4 Mio. im Jahr 2018 bzw. € 1,1 Mio. in 2019 kontinuierlich fortgeführt. Bei vorläufigen Umsatzerlösen von € 68,6 Mio. ergab sich für 2019 wiederum ein signifikanter Jahresfehlbetrag von - € 10,9 Mio. Für die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren Gesamtanlagen-Effektivität, Reklamationskosten, Arbeitssicherheit sowie nicht eingehaltene Lieferzusagen ergab sich im Jahr 2019 eine moderate Verbesserung dieser Indikatoren gegenüber 2018. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgte im Jahr 2018 und 2019 bis zur Veräußerung vor allem im Rahmen der Konzernfinanzierungstätigkeit (Cash-Management-System) und anschließend bislang aus eigener Liquidität. Die Gesellschaft ist aufgrund ihres hohen Anteils an Umsätzen mit verbundenen Unternehmen auch von der Liquidität ihrer Schwestergesellschaften abhängig. Der hohe Anteil dieser Umsätze begrenzt aber das Risiko eines Forderungsausfalls oder der Nichteinhaltung von vereinbarten Zahlungsbedingungen erheblich. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die kurzfristigen Zahlungsziele, wie in der Vergangenheit, eingehalten werden. Die Finanzierung der Gesellschaft wird auch zukünftig im Rahmen der Konzernfinanzierungstätigkeit erfolgen. Ende September 2019 wies die Armstrong Building Products GmbH - auch unter Berücksichtigung der zuvor erfolgten Einstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von € 5,0 Mio. zur Ablösung aller Bankverbindlichkeiten im Zuge des Verkaufs an Knauf - einen positiven Finanzmittelbestand von € 2,9 Mio. aus, der aufgrund des Jahresfehlbetrages und noch erfolgter Investitionen von weiteren € 0,9 Mio. abnahm. Die Gesellschaft weist zum Jahresende 2019 gemäß ihrem vorläufigen, nicht geprüften Jahresabschluss einen positiven Finanzmittelbestand von € 2,1 Mio. aus. Die Veräußerung an die Knauf-Gruppe und die Erfüllung der Bedingungen der EU-Wettbewerbsbehörden haben dazu geführt, dass die Gesellschaft wesentliche Teile ihrer bestehenden Vertriebskanäle verloren hat. Es wird für die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft also wesentlich auf eine schnelle und reibungslose Integration in die Organisation des Erwerbers ankommen. Im Zuge der Corona-Krise beobachten wir bereits rückläufige Tendenzen auf einzelnen Märkten. Wir begegnen einem weiteren Bestandsaufbau im Vorratsvermögen durch Anpassung der Produktionskapazitäten und beabsichtigen hierfür insbesondere das Mittel der Kurzarbeit zu nutzen. Bezüglich des Vorliegens einer wesentlichen Unsicherheit im Hinblick auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit verweisen wir auf die im Lagebericht im Abschnitt "Risikobericht" gemachten Angaben. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag sowie den Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Münster, den 24. März 2020 Armstrong Building Products GmbH --Geschäftsführung--
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20181. Grundlagen des Unternehmens Die Armstrong Building Products GmbH ist als deutsche Tochtergesellschaft nunmehr in den Unternehmensverbund der Knauf-Gruppe eingebunden und befasst sich vor allem mit der Herstellung und dem Vertrieb von im Werk in Münster/Westfalen produzierten biolöslichen Mineralfaserdeckenplatten, vertreibt aber auch andere Armstrong-Decken- und Wandsysteme. Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug der Anteil der Umsätze mit Schwestergesellschaften 85 % (Vorjahr 84 %). Die wesentlichen Absatzmärkte liegen in Europa, Asien und Australien. Die übrigen Kontinente werden ebenfalls von dem als Distributionscenter fungierenden Lager bedient. Zum Jahresende 2018 beschäftigte die Gesellschaft (einschließlich 15 Auszubildender) 233 eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr 219 einschließlich 15 Auszubildender). 2. Wirtschaftsbericht a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Entwicklung der Baukonjunktur, vor allem in den Absatzmärkten der Armstrong-Gruppe in Europa, Asien und Australien sowie in Südamerika, ist der wesentliche wirtschaftliche Einflussfaktor für die Gesellschaft. Der aktuelle Aufschwung im europäischen Bausektor wird maßgeblich von der allgemeinen wirtschaftlichen Erholung getragen. Weitere Impulse kommen vom sehr niedrigen Zinsniveau und einer verstärkten Zu- und Binnenwanderung. Daneben spielt der seit der Finanzkrise aufgelaufene Nachholbedarf in vielen europäischen Ländern eine wichtige Rolle. Angesichts dieser positiven Rahmenbedingungen ist auch auf mittlere Sicht von einer Ausweitung der Bauleistung auszugehen. 1 Bislang gingen die Zuwächse bei der Bautätigkeit maßgeblich auf die günstige Entwicklung in Nordeuropa sowie beispielsweise in Polen, der Schweiz und Deutschland zurück. Diese Volkswirtschaften kamen vergleichsweise gut durch die Finanzkrise oder haben zum Teil von den Schwierigkeiten anderer Länder profitiert. In Zukunft dürfte sich die Baunachfrage dort aber deutlich abschwächen oder sogar wieder etwas zurückgehen. Diese Entwicklung zählt zu den Hauptgründen des immer schwächer werdenden Wachstums des europäischen Bauvolumens bis zum Ende des laufenden Jahrzehnts. 2 1 Dorfmeister, ifo-Institut, Statement zu den BAU Infogesprächen am 25. Oktober 2018 2 Dorfmeister, ifo-Institut, Statement zu den BAU Infogesprächen am 25. Oktober 2018 Die Uneinheitlichkeit der Entwicklung der Baukonjunktur in Europa ist auch kennzeichnend für die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen in den Absatzmärkten der Gesellschaft in Asien, Australien und Südamerika. Länder wie Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Russland oder Indien hoffen auf Erholung der Konjunktur oder sehen bereits die Einleitung des Umschwungs in der Bauwirtschaft. Die Aussichten für die Baukonjunktur Brasiliens, der Türkei oder etwa Chinas sind dagegen insgesamt verhaltener. 3 b) Geschäftsverlauf Wichtige Absatzmärkte der Gesellschaft in Westeuropa, Südamerika, Asien und Australien verzeichneten im Jahr 2018 rückläufige Umsätze. Das Jahresergebnis ist weiterhin vor allem durch eine fehlende Fixkostendegression deutlich negativ belastet. Der Geschäftsverlauf muss entsprechend unverändert als sehr unbefriedigend bezeichnet werden. c) Lage a. Ertragslage Die Ertragslage wurde nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen aus der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet. Das Betriebsergebnis wurde insbesondere um nicht operative bzw. periodenfremde Erträge und Aufwendungen bereinigt. Im Jahr 2018 betrug der Anteil der Umsätze aus Lieferungen an Dritte bei einem 12,8-prozentigen Rückgang noch 14,6 % (Vorjahr 15,8 %). Die Umsatzerlöse mit Schwestergesellschaften nahmen ebenfalls ab, um 4,3 %. Insgesamt verzeichnete die Gesellschaft einen Rückgang der Umsatzerlöse um 5,6 % (Vorjahr +10,3 %). Die negative Entwicklung der Umsätze im Jahr 2018 erklärt sich im Wesentlichen mit dem geringeren Absatz in Deutschland und Brasilien (Dritte) sowie in England, Asien und Australien (Schwestergesellschaften). Die Abnahme des Rohergebnisses 4 um € 3,0 Mio. (- 12,0 %) auf nunmehr € 21,9 Mio. erklärt sich im Wesentlichen aus den beschriebenen Umsatzrückgängen. Die korrespondierenden Materialaufwendungen nahmen absolut nicht in gleichem Maße ab, sodass sich trotz einer erheblichen Erhöhung des Bestandes an fertigen Erzeugnissen ein negativer Effekt auf die Entwicklung des Rohergebnisses ergab. Unter Berücksichtigung leicht gestiegener übriger betrieblicher Aufwendungen von insgesamt € 29,7 Mio. (Vorjahr € 29,4 Mio.) hat sich ein bereinigtes Betriebsergebnis 5 von - € 7,8 Mio. nach - € 4,5 Mio. im Vorjahr eingestellt. 3 GTAI Germany Trade & Invest "Brache kompakt" - Bauwirtschaft 4 Rohergebnis = Umsatzerlöse + Bestandsveränderung - Materialaufwand 5 Jahresergebnis vor Zinsen und periodenfremden Sachverhalten Das negative Zinsergebnis erhöhte sich durch den erneut signifikant gestiegenen Aufwand aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen um € 0,7 Mio. auf nunmehr - € 2,4 Mio. Das wiederum negative Ergebnis vor Sachverhalten außerhalb der üblichen Geschäftstätigkeit des Geschäftsjahres (- € 0,1 Mio. (Vorjahr - € 0,6 Mio.)) reduzierte sich im Wesentlichen durch den Wegfall von entsprechenden Personalaufwendungen. Der Jahresfehlbetrag hat sich um € 3,3 Mio. auf jetzt - € 10,3 Mio. erhöht. Die im Lagebericht 2017 auf Basis des vorläufigen und ungeprüften Jahresabschlusses 2018 getroffene Prognose hinsichtlich der Umsatzerlöse im Jahr 2018 waren zutreffend. Der Jahresfehlbetrag lag hingegen höher als prognostiziert. b. Vermögens- und Finanzlage Die Vermögens- und Finanzlage wurde nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen aus der Bilanz abgeleitet. Umlaufvermögen und Fremdkapital mit einer Fälligkeit bzw. Fristigkeit von weniger als einem Jahr wurden als kurzfristig eingestuft. Die Bilanzsumme verringerte sich unwesentlich um € 0,8 Mio. auf € 35,0 Mio. Die im Berichtsjahr getätigten Investitionen von € 1,4 Mio. (Vorjahr € 1,4 Mio.) liegen erneut deutlich unter den Abschreibungen und Abgängen und betrafen vor allem Ersatzinvestitionen. Der Wert der Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nahm um € 1,8 Mio. ab. Der Anstieg des kurzfristig gebundenen Vermögens um € 0,9 Mio. erklärt sich stichtagsbezogen durch höhere Flüssige Mittel. Dem Aufbau der Vorräte in Höhe von € 2,2 Mio. steht ein nahezu identischer Abbau der Forderungen gegen verbundene Unternehmen gegenüber. Das Eigenkapital erhöhte sich trotz des Jahresfehlbetrages durch die im Berichtsjahr erfolgte Einstellung von Gesellschaftermitteln in die Kapitalrücklage (€ 15,8 Mio./Vorjahr € 4,3 Mio.) um weitere € 5,5 Mio. Die Eigenkapitalquote beträgt bei einer nahezu unveränderten Bilanzsumme stichtagsbezogen jetzt etwa 21 % (Vorjahr nur noch 5 %). Das langfristige Fremdkapital nahm im Wesentlichen aufgrund der zu dotierenden Pensionsrückstellungen um € 2,8 Mio. zu. Der Abbau des kurzfristig fälligen Fremdkapitals um € 9,1 Mio. erklärt sich weitestgehend mit dem Abbau der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um € 9,4 Mio. im Zuge der zuvor beschriebenen Einstellung in die Kapitalrücklage. Dem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 1,2 Mio. steht ein Abbau des anderen kurzfristigen Fremdkapitals in Höhe von € 0,9 Mio. gegenüber. Der Anteil der kurz- und mittelfristigen Fremdmittel beträgt - bezogen auf die Bilanzsumme - nunmehr nur noch 23 % (Vorjahr 48 %). Die kurzfristig realisierbaren Mittel von € 16,4 Mio. decken die kurz- und mittelfristig fälligen Schulden von insgesamt € 8,1 Mio. zu 100 % (Vorjahr 90 %) und nunmehr zusätzlich 42 % des langfristigen Fremdkapitals. Zu den Mittelabflüssen aus operativer Geschäftstätigkeit von € 4,2 Mio. (Vorjahr Zufluss € 2,1 Mio.) kamen im Berichtsjahr noch Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit wie im Vorjahr in Höhe von € 1,4 Mio. hinzu. Aus der Finanzierungstätigkeit resultierte eine zahlungswirksame Erhöhung des Bestandes an liquiden Mitteln um € 15,8 Mio. (Vorjahr € 4,3 Mio.) Der Finanzmittelbestand nahm unter Einbeziehung der Mittel aus dem Cash-Management entsprechend um € 10,0 Mio. auf noch - € 0,2 Mio. zu. Das Betriebsgrundstück wird teilweise im Wege der Erbpacht gehalten. Des Weiteren bestehen Forderungen und Verbindlichkeiten nahezu ausschließlich in EURO. Es werden auch Lieferantenverbindlichkeiten von untergeordneter Bedeutung in US-Dollar, Britischem Pfund und Schwedischen Kronen fakturiert. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage war im Berichtsjahr geordnet, die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gesichert. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zum Aufstellungszeitpunkt des Lageberichts kann weiterhin als insgesamt nicht zufriedenstellend eingeschätzt werden. 3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Bedeutende nicht finanzielle Leistungsindikatoren, die zur internen Steuerung des Unternehmens herangezogen werden, sind Gesamtanlagen-Effektivität, Reklamationskosten und nicht eingehaltene Lieferzusagen. Insbesondere die im Jahr 2017 begonnenen Maßnahmen im Bereich der Produktentwicklung zur Erschließung neuer Absatzmärkte haben auch in 2018 zu einer Verschlechterung dieser Indikatoren im Vergleich zum Vorjahr geführt, während sich die Arbeitssicherheit verbesserte. Hinsichtlich der Analyse des Geschäftsverlaufes und der Lage des Unternehmens anhand der finanziellen Leistungsindikatoren Jahresergebnis und Umsatzerlöse verweisen wir auf die Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im vorangehenden Abschnitt. 4. Prognose-, Chancen-, Risiko- und Nachtragsbericht a) Prognosebericht Die Gesellschaft plant für 2020 mit leicht rückläufigen Absatz- und Umsatzmengen gegenüber 2019 (vorläufig: - € 68 Mio.) und einem Jahresfehlbetrag (vorläufig: - € 10,9 Mio.) und Finanzbedarf aus operativer Tätigkeit auf dem Niveau von 2019. Wir gehen nach erfolgter Veräußerung davon aus, dass der Finanzbedarf entweder durch die Knauf-Gruppe gedeckt wird oder sich gegebenenfalls durch die Integration in den neuen Unternehmensverbund vermindert. Unsere Umsatzplanung fußt auf der Erwartung, dass die auf Anweisung der Kartellbehörden an AURELIUS Equity Opportunities veräußerte Teilgruppe von uns auch weiter beliefert wird, weil die entsprechenden Produkte zunächst noch nicht von ihr selbst hergestellt werden können. Die darüber hinausgehenden Produktionsmengen werden von der dann noch verbleibenden Vertriebsorganisation bedient. Da die zukünftige Entwicklung von zum Berichtszeitpunkt noch nicht eingetretenen Ereignissen abhängt, können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen über die zukünftige Entwicklung abweichen. b) Chancenbericht Der sich unverändert abzeichnende Trend zu höherwertigen Produkten korrespondiert mit dem Layout der Fabrik in Münster und den dort vorhandenen technischen Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft ihre vorhandenen Kapazitäten relativ schnell und flexibel ausweiten bzw. reduzieren. Die Gesellschaft verfügt über ein sehr breites Produktportfolio und große Erfahrungen im Bereich Forschung und Entwicklung neuer Produkte sowie in der Einführung neuer Produktionstechniken. Die Mitarbeiter sind loyal, ambitioniert und gut ausgebildet, um die insbesondere mit der Komplexität verbundenen Alleinstellungsmerkmale und Möglichkeiten der Fabrik in Münster so zu nutzen, dass sie die Erwartungen unserer Kunden übertreffen können. c) Risikobericht Die Gesellschaft ist den folgenden wesentlichen Risiken ausgesetzt, die nachfolgend entsprechend ihrer Bedeutung in absteigender Reihenfolge dargestellt sind: Die Finanzierung der Gesellschaft wird auch zukünftig im Rahmen der Konzernfinanzierungstätigkeit erfolgen. Ende September 2019 wies die Armstrong Building Products GmbH - auch unter Berücksichtigung der zuvor erfolgten Einstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von € 5,0 Mio. zur Ablösung aller Bankverbindlichkeiten im Zuge des Verkaufs an Knauf - einen positiven Finanzmittelbestand von € 2,9 Mio. aus, der aufgrund des Jahresfehlbetrages und noch erfolgter Investitionen von weiteren € 0,9 Mio. abnahm. Die Gesellschaft weist zum Jahresende 2019 gemäß ihrem vorläufigen, nicht geprüften Jahresabschluss einen positiven Finanzmittelbestand von € 2,1 Mio. aus. Für das Geschäftsjahr 2020 ist von weiteren Verlusten und einem andauernden Finanzmittelbedarf auszugehen. Der Fortbestand des Unternehmens ist ausweislich der Planungen der Gesellschaft im Prognosezeitraum auch nach der Veräußerung weiterhin von der Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung durch den Erwerber abhängt. Zu diesem Zweck wurde der Gesellschaft eine Patronatserklärung erteilt, die mindestens bis zum 31. Dezember 2021 reicht. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt. Die Veräußerung an die Knauf-Gruppe und die Erfüllung der Bedingungen der EU-Wettbewerbsbehörden haben dazu geführt, dass die Gesellschaft wesentliche Teile ihrer bestehenden Vertriebskanäle verloren hat. Es wird für die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft also wesentlich auf eine schnelle und reibungslose Integration in die Organisation des Erwerbers ankommen. Die Gesellschaft bewegt sich in rückläufigen Märkten bei gleichzeitig vorhandenen freien Kapazitäten aller Wettbewerber, die aggressiv und leistungsfähig sind. Herstellungskosten steigen trotz Produktivitätssteigerungen, während Absatzpreise sinken bzw. nur sehr moderat steigen. Dem Preisänderungsrisiko auf der Beschaffungsseite wird vor allem durch längerfristige Verträge (z. B. für Energien) und elektronische Ausschreibungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe begegnet. Als ein wesentlicher Bestandteil des bestehenden Frühwarnsystems sind bestimmte Einkaufsaktivitäten zentralisiert worden. Im Rahmen des Treibhaus-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) nimmt die Gesellschaft an der dritten Handelsperiode 2013-2020 teil. Alle Unterlagen für das Monitoringkonzept und der Emissionsbericht für 2018 wurden termingerecht bei den zuständigen Behörden eingereicht. Bisher war die Erstzuteilung an Emissionsrechten ausreichend, sodass noch keine neuen Rechte ersteigert und zugekauft werden mussten. Die Gesellschaft hatte im Jahr 2017 mit dem Zukauf von Emissionsrechten begonnen und hat im Jahr 2019 keine weiteren Rechte erworben. Im Jahr 2020 wird ein Zukauf in voraussichtlicher Höhe von EUR 0,3 Mio. erforderlich werden. Ein Lieferant eines ehemaligen Schwesterunternehmens hatte bereits im Vorjahr Forderungen aus einer Bürgschaft geltend gemacht. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand halten wir diese Forderung unverändert für nicht berechtigt. Insgesamt besteht ein maximales Risiko in Höhe eines niedrigen siebenstelligen Betrags. Inwieweit der neu aufgetretene Corona-Virus und seine weitere weltweite Ausbreitung die allgemeine wirtschaftliche Lage, das Nachfrageverhalten unserer Kunden oder unsere eigene Geschäftstätigkeit nachhaltig beeinflussen wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer einzuschätzen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich bei ungünstiger Entwicklung ggf. ernsthafte Auswirkungen ergeben können. Wir beobachten, dass sich die Nachfrage rückläufig entwickelt und erwarten, dass sich dieser Trend krisenbedingt weiter fortsetzen wird. Wir beabsichtigen, die Produktion entsprechend anzupassen und diesbezüglich in einem ersten Schritt Kurzarbeit zu beantragen. Gegenwärtig ist die Versorgung mit Rohstoffen gewährleistet. Für den Fall, dass hier Engpässe eintreten sollten, prüft die Knauf-Gruppe bereits alternative Bezugsmöglichkeiten. 5. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess Tragende Elemente des von der Armstrong Building Products GmbH im Rahmen des Risikomanagementsystems implementierten Risikofrüherkennungssystems sind tägliche, monatliche und quartalsweise stattfindende Meetings und Reviews. Die Entwicklung der so genannten Key Performance Measures (Schrottrate, Gesamtanlagen-Effektivität, Reklamationskosten, Arbeitssicherheit, nicht eingehaltene Lieferzusagen, Standardkosten) wird im Wesentlichen mittels Scorecards überwacht. Die Gesellschaft ist darüber hinaus in die konzernweite Kontrolle der Unternehmensplanung (einschließlich einer rollierenden Vorausschau für die jeweils verbleibenden Monate eines Berichtsjahres), die Geschäftsleitung eng in alle operativen Geschäftsabläufe eingebunden.
Münster, den 24. März 2020 Armstrong Building Products GmbH Anatol Alliger Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Armstrong Building Products GmbH, Münster Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Armstrong Building Products GmbH, Münster, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Armstrong Building Products GmbH, Münster, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Lagebericht und den Verweis aus dem Anhang auf den Lagebericht. Dort ist in dem Abschnitt "Risikobericht" dargestellt, dass der Fortbestand des Unternehmens ausweislich der Planungen der Gesellschaft im Prognosezeitraum auch nach der Veräußerung weiterhin von der Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung durch den Erwerber abhängt. Zu diesem Zweck wurde der Gesellschaft eine Patronatserklärung erteilt, die mindestens bis zum 31. Dezember 2021 reicht. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinn des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 24. März 2020 KPMG
AG
Hemker,
Wirtschaftsprüfer
Grafenau, 06.04.2020 Anlage / Annex Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018/Financial Statements for the 2018 Fiscal Year |
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