Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 8063
Eingetragen
19.5.2008
Branche
Entwicklung und Programmierung von InternetpräsentationenGroßhandel mit AnstrichmittelnTätigkeiten von Werbeagenturen
Gegenstand
Projektmanagement/Verwaltung; Webhosting; Domainproviding; Programmierung; Webdesign, Mobile-Dienstleistungen (SMS/ Handy); der Handel mit Trendwaren und Verbrauchswaren sowie Restposten; Versanddienstleistungen; das Betreiben von Onlineportalen; EMail-Marketing sowie Werbemarketing/Vermarktung von Werbeplätzen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Silvio Schulz
seit 19.5.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

03046 Cottbus, Geschwister-Scholl-Straße 1 B
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
46.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SX-WebSolutions & Marketing GmbH

Cottbus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 35.835,35 14.010,00
I. Sachanlagen 10.274,00 14.010,00
II. Finanzanlagen 25.561,35 0,00
B. Umlaufvermögen 778.880,40 834.897,15
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.242,38 112.618,98
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 755.638,02 722.278,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.940,53 1.299,90
Summe Aktiva 816.656,28 850.207,05

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 673.116,22 805.935,89
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 437.132,89 733.738,92
III. Jahresüberschuss 210.983,33 47.196,97
B. Rückstellungen 129.021,18 38.892,14
C. Verbindlichkeiten 13.091,61 3.819,63
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.427,27 1.559,39
Summe Passiva 816.656,28 850.207,05

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die SX-WebSolutions & Marketing GmbH hat ihren Sitz in Cottbus und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Cottbus (Reg.Nr. HRB 8063).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

4. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

5. Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Aktivposten

Die Forderung gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) beträgt

11.314,10 €.

II. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) beträgt 1.250,30 €.

III. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname
Schulz Silvio

D. Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 29.11.2022 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2021

Cottbus, den 29.11.2022 Silvio Schulz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.11.2022.

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