JAMI Invest GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Valérie Bensiek seit 8.5.2025 | Vorstandsmitglied |
Andrea Jahn seit 14.4.2025 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
pantera AGKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023pantera AG, KölnAllgemeine Angaben Die pantera AG, mit Sitz in 50677 Köln, am Salierring 32, ist am Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter der HRB 69948 geführt. Der Jahresabschluss der pantera AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung (§§ 274a, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 HGB) werden teilweise in Anspruch genommen. Darüber hinaus wird von der Schutzklausel des § 286 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Bestandsgefährdende Tatsachen Zum 31. Dezember 2023 besteht eine bilanzielle Überschuldung. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt am Ende des Berichtsjahres 6.290 T€. Zudem weist die Gesellschaft in ihrer Planung im Prognosezeitraum eine finanzielle Unterdeckung im zweistelligen Millionen-Bereich auf. Um die Liquiditätslücke zu decken und zur Vermeidung einer Überschuldung im Sinne des § 19 InsO, ist die Gesellschaft auf die finanzielle Unterstützung der obersten Muttergesellschaft angewiesen, die der pantera AG zum 31. Dezember 2023 über mehrere Gesellschafterdarlehen einen Darlehensrahmen in Höhe von insgesamt bis zu 119,6 Mio. € gewährt. Hiervon weisen 16,3 Mio. € eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024, 60,0 Mio. € eine Laufzeit bis zum 1. Januar 2025 und 43,3 Mio. € eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2025 auf. Der Darlehensrahmen wurde von der pantera AG zum 31. Dezember 2023 in Höhe von insgesamt 85,0 Mio. € zuzüglich kapitalisierter Zinsen von 6,3 Mio. € in Anspruch genommen, so dass sich die Darlehensverbindlichkeiten zuzüglich aufgelaufener Zinsen zum Bilanzstichtag auf insgesamt 91,3 Mio. € belaufen. Zur Vermeidung einer Überschuldung im Sinne des § 19 InsO hat die pantera AG mit der obersten Muttergesellschaft als Darlehensgeberin Rangrücktrittsvereinbarungen in Höhe von ebenfalls € 91,3 Mio. € abgeschlossen. Die Gesellschaft geht in ihren Planungen für die bestehenden Projektgesellschaften auf Basis aktueller Erlös- und Kostenschätzungen davon aus, dass sich ein zukünftiger Verkauf der Projektgesellschaften oder der diesen zugrundeliegenden Grundstücke und Gebäude entweder mit Ertragsüberschüssen realisieren lässt oder dass ein Verlust und der sich hieraus ergebende Finanzierungsbedarf durch die bestehende Finanzierung der obersten Muttergesellschaft gedeckt ist. Die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit die Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist von der Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung im Rahmen der von der obersten Muttergesellschaft gewährten Finanzierung über die Fälligkeitsstichtage hinaus sowie von dem Eintreten der Prämissen der Planung in Bezug auf die zukünftigen Erlös- und Kostenschätzungen abhängig. Sollten die Planannahmen nicht eintreten, ist die Gesellschaft über die bestehende Finanzierung und Rangrücktrittserklärung hinaus neben einer Verlängerung der Gesellschafterdarlehen auch auf eine Ausweitung der Unterstützung der obersten Muttergesellschaft angewiesen. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und so weit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 € wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen. Das Finanzanlagevermögen in Form von Beteiligungen und langfristigen Ausleihungen wurde zu Anschaffungskosten bzw., bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt und bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt entsprechend dem zeitlichen Anfall der korrespondierenden Aufwendungen. Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten in der Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Es handelt sich im Wesentlichen um kurzfristige Forderungen gegen verbundene Unternehmen (89.635 T€, VJ: 70.990 T€) aus Darlehensvereinbarungen. Zudem bestehen kurzfristige Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (6.634 T€, VJ: 5.103 T€). Diese Forderungen entfallen in Höhe von 4.397 T€ (VJ: 3.553 T€) auf Darlehen und resultieren in Höhe von 2.237 T€ (VJ: 1.580 T€) aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Eigenkapital und Kapitalrücklage Zum 31. Dezember 2023 besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 6.290 T€. Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus einem gezeichneten Kapital (Grundkapital) von 760 T€, welches aus 759.654 Namensaktien besteht, einer Kapitalrücklage in Höhe von 1.275 T€, einem Verlustvortrag von 2.733 T€ und einem Jahresfehlbetrag von 5.592 T€. Verlust-/Gewinnvortrag Der Verlust- bzw. Gewinnvortrag setzt sich aus den Jahresfehlbeträgen aus 2008 bis 2010, 2015, 2017, 2021, 2022, 2023 und aus den Jahresüberschüssen der Geschäftsjahre 2011 bis 2014, 2016 sowie 2018 bis 2020 zusammen.
Verbindlichkeiten Es handelt sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 151 T€ (VJ: 379 T€), worüber keine Eigentumsvorbehalte bestehen, da es sich im Wesentlichen um Dienstleistungen handelt sowie um Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 100.611 T€ (VJ: 72.998 T€) und Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 1.211 T€ (VJ: 1.211 T€). Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich in Höhe von 9.344 T€ (VJ: 9.687 T€) um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen in voller Höhe aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten von 57 T€ (VJ: 660 T€) enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 26 T€ (VJ: 651 T€). Die zum 31. Dezember ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (151 T€), Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (1.211 T€) und die sonstigen Verbindlichkeiten (57 T€) weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Von den zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen weist ein Betrag in Höhe von 26.425 T€ eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr aus, 74.186 T€ haben eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Aus der Wertberichtigung einer Darlehensforderung gegen ein verbundenes Unternehmen ergab sich im Geschäftsjahr 2023 ein Aufwand von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung in Höhe von 2.331 T€. Sonstige Pflichtangaben Anzahl Mitarbeiter Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter gem. § 285 Nr. 7 HGB betrug im Berichtsjahr 10 (VJ: 8). Sonstige Finanzielle Verpflichtungen Aus Miet- und Leasingverträgen bestanden zum 31. Dezember 2023 sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 249 T€. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB gegenüber verbundenen Unternehmen, die nicht auf der Passivseite ausgewiesen sind, bestanden am Abschlussstichtag folgende:
Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Vorschüsse und Kredite an ehemalige Mitglieder des Vorstands Gemäß § 285 Nr. 9c HGB bestehen nachstehende Vorschüsse und Darlehen an ein ehemaliges Mitglied des Vorstands. Im Berichtsjahr hat sich diese Position wie folgt entwickelt:
Das Darlehen wird mit einem Zinssatz in Höhe von 2,0 % p.a. verzinst. Konzernverhältnisse Die Nexity S.A., Paris, stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Mit Kaufvertrag vom 20.03.2024 wurde das Grundstück, welches sich im Umlaufvermögen der pantera Mikro Hürth GmbH befindet, veräußert. Der erzielte Verkaufspreis beträgt 2.200.000 €, der geplante Nutzen-Lasten Wechsel ist der 01.05.2024. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht Der Vorstand hat im Abhängigkeitsbericht gem. § 312 Abs. 3 AktG folgende Schlusserklärung abgegeben: "Der Vorstand erklärt gemäß § 313 Abs. 3 AktG, dass die pantera AG nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem dieser Rechtsgeschäfte eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Andere berichtspflichtige Vorgänge haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen." Unterschriften der Vorstände
Köln, 3. Mai 2024 Eric Agnesa, Vorstandsvorsitzender Herbert Beck, Vorstand Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
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