REU
Matthias Hubel GmbH
Nördlingen, Ortsteil Dürrenzimmern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.182,00 |
18.981,00 |
| I.
Sachanlagen |
56.182,00 |
18.981,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
533.042,34 |
564.925,03 |
| I.
Vorräte |
16.419,38 |
39.611,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
89.102,41 |
61.823,71 |
| III.
Wertpapiere |
42.167,52 |
0,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
385.353,03 |
463.489,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
418,48 |
1.678,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
589.642,82 |
585.584,60 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
201.259,86 |
129.675,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
175.695,27 |
104.110,63 |
| B.
Rückstellungen |
378.070,00 |
419.522,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.312,96 |
36.386,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
589.642,82 |
585.584,60 |
Anhang
für das Geschäftsjahr
01.01.2019 bis 31.12.2019
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft REU Matthias Hubel GmbH, mit Sitz in
86720 Nördlingen, Unteres Glöckle 10, ist im
Handelsregitster Augsburg in Abt. B unter Nr. 13531
eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Von den Erleichterungen des § 275 Abs. 5 HGB
wird kein Gebrauch gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften des Bilanzrechts- modernisierungsgesetzes
(BilMoG) sowie nach dem Bilanzrichtlinie-
Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Die
bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt und gegliedert.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der
Vermögensgegenstände und Schulden wurden nach den
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften angewendet.
Anlagevermögen
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
Abschreibung erfolgt linear.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB). Saldierungsfähiges
Vermögen wurde in der Position
Pensionsrückstellung berücksichtigt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem
einer Restlaufzeit von 10 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2
HGB).
Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung wurden
die von Dr. Klaus Heubeck entwickelten Richttafeln 2018 zu
Grunde gelegt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst
(§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten
Die
Finanzschulden und andere Verbindlichkeiten werden
mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2
HGB) und soweit notwendig abgezinst.
III.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Forderungen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag
bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen
Euro 458,57 (Vorjahr: TEUR -19).
Umlaufvermögen
Darlehensforderungen gegenüber dem
Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von Euro 74.500,00 (Vorjahr:
Euro 53.500,00).
Rechnungsabgrenzungsposten
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im
Wesentlichen abgegrenzte Aufwendungen für Kfz.-Steuern
und Werbekosten enthalten.
Eigenkapital
Das
Stammkapital entspricht dem Handelsregistereintrag.
Der im
Bilanzgewinn enthaltene Gewinnvortrag beträgt
Euro 24.110,63.
Rückstellungen
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurde nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
Rechnungszins: 3,21 % für eine Laufzeit von 10
Jahren
| • |
Rechnungszins: 2,32 % für
eine Laufzeit von 7 Jahren
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2018 G".
|
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 VI
HGB zur Ermittlung der Ausschüttungssperre
beträgt Euro 33.062,00.
Die Steuerrückstellungen betragen: Euro 0,00
Die sonstigen Rückstellungen
betragen: Euro 8.020,00.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 II HGB) aufgestellt und
entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB
in der Fassung des BilRUG gegliedert.
Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:
Abschreibung
GWG:
1.319,17 Euro
Abschreibung auf Sachanlagen: 6.204,16 Euro.
V.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von
§ 251 HGB (§ 268 VII HGB).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestanden unwesentliche Miet- und
Leasingverpflichtungen. Neben den in der zum 31.12.2019
Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden keine
weiteren sonstige finanziellen Verpflichtungen (§ 285
Nr. 3a HGB).
Sonstige nicht aus dem Jahresabschluss ersichtliche
finanzielle Verpflichtungen lagen nach Schluss des
Geschäftsjahres nicht vor.
Gewährte Vorschüsse und Kredite
Zum Abschlussstichtag bestand eine Darlehensforderung
an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach
§ 285 Nr. 9 HGB.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Matthias Hubel, Nördlingen
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Die Schutzklausel gemäß § 286 IV HGB
wurde in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Nördlingen, den 27. November 2020
............................................................
Die Geschäftsführung
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 -
31.12.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 74.958,57
EUR.
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 19.935,01 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 53.500,00
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2020 festgestellt.
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