ADH Arte Domus Hortus GmbH
Windeck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 26.10.2016 bis zum 31.12.2016
ADH Arte Domus Hortus GmbH in
Insolvenz, Windeck
Bilanz zum 31. Dezember 2016
AKTIVA
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31.12.2016 |
26.10.2016 |
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€ |
€ |
| A.
Anlagevermögen |
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| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,00 |
| II. Sachanlagen |
0,00 |
0,00 |
| III. Finanzanlagen |
0,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
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| I. Vorräte |
0,00 |
0,00 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
10.850,00 |
11.013,00 |
| III. Wertpapiere |
0,00 |
0,00 |
| IV. Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten |
163,00 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
0,00 |
| D. Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
111.736,00 |
110.386,00 |
| Summe Aktiva |
122.749,00 |
121.399,00 |
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PASSIVA
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31.12.2016 |
26.10.2016 |
| |
€ |
€ |
| A. Eigenkapital |
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| I. Gezeichnetes
Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Verlustvortrag |
-135.386,00 |
-71.461,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
-1.350,00 |
-63.924,21 |
| IV. Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
111.736,00 |
110.386,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.350,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
121.399,00 |
121.399,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
0,00 |
| Summe Passiva |
122.749,00 |
121.399,00 |
Anhang
für das Rumpfgeschäftsjahr vom 26. Oktober 2016
bis 31. Dezember 2016
A. Allgemeine Angaben
| 1. |
Die ADH Arte Domus Hortus GmbH
in Insolvenz hat ihren Sitz in Windeck. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichtes Siegburg unter HRB
11768 eingetragen.
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| 2. |
Der Jahresabschluss wurde
erstmals nach den Vorschriften des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
erstellt. Es ergeben sich hieraus keine
Änderungen.
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| 3. |
Die Gesellschaft ist eine
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267 a
HGB. Die größenabhängigen
Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch
genommen. Auf die Anwendung des § 264 Abs. 1
Satz 5 HGB zur Befreiung von der Pflicht zur
Aufstellung des Anhangs wurde verzichtet.
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| 4. |
Über das Vermögen der
ADH Arte Domus Hortus GmbH in Insolvenz, Windeck,
wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Bonn
(Geschäftsnummer 95 IN 56/16) am 26. Oktober
2016, 12:10 Uhr, das Insolvenzverfahren
eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr
Rechtsanwalt und Notar Prof. Rolf Rattunde, Aachener
Str. 75, 50931 Köln, bestellt. Nachdem Prof.
Rolf Rattunde am 26. Juni 2019 verstorben ist, wurde
mit Beschluss des Amtsgerichtes Bonn vom 20. August
2018 Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Aachener
Str. 75, 50931 Köln, zum Insolvenzverwalter
bestellt.
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| 5. |
Für den Zeitraum vor
Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergibt sich
aufgrund § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO i.V.m. §
242 Abs. 1 Satz 1 HGB ein Rumpfgeschäftsjahr vom
1. Januar 2016 bis 26. Oktober 2016. Es wurde davon
ausgegangen, dass das Geschäftsjahr nach
Insolvenzeröffnung zum
satzungsmäßigen Bilanzstichtag endet, so
dass sich ein weiteres Rumpfgeschäftsjahr vom
26. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2016 ergibt.
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| 6. |
Auf Grund des
Insolvenzverfahrens konnten mit zumutbarem Aufwand
nicht sämtliche für die Erstellung eines
den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung mit hinreichender Sicherheit
entsprechenden Jahresabschlusses erforderlichen
Informationen beschafft bzw. berücksichtigt
werden. Die Aussagekraft des Jahresabschlusses kann
dadurch beeinträchtigt sein.
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B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
| 1. |
Bei der Bewertung wurde nicht
von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
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| 2. |
Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
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| 3. |
Es wurde vorsichtig bewertet;
insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind,
berücksichtigt. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag
realisiert waren.
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| 4. |
In der Bilanz werden
grundsätzlich alle mit Buchstaben und
römischen Zahlen nach § 266 Abs. 2 HGB
bezeichneten Posten ausgewiesen.
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C. Erläuterungen zur Bilanz
| 1. |
Die Bewertung der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert
bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag
beizulegenden Wert.
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| 2. |
Die Rückstellungen wurden
mit den Beträgen angesetzt, die notwendig waren,
um alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung abzudecken.
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| 3. |
Die Verbindlichkeiten wurden mit
dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sie betreffen
festgestellte Insolvenzforderungen i.S.v. § 38
InsO sowie etwaige Forderungen der
Massegläubiger i.S.v. § 53 InsO.
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D. Sonstige Angaben
| 1. |
Im Geschäftsjahr 2016 waren
keine Arbeitnehmer beschäftigt.
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| 2. |
Gemäß Handelsregister
war bis zum 26. Oktober 2016
Geschäftsführer des Unternehmens Herr Karl
Heinz Michael Naßhan, (Kaufmann), GBR-CT9 4 BH
Margate.
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| 3. |
Mit Eröffnung des
Insolvenzverfahrens am 26. Oktober 2016 wurde Herr
Rechtsanwalt und Notar Prof. Rolf Rattunde zum
Insolvenzverwalter bestellt. Ab dem 20. Augsut 2016
wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner zum neuen
Insolvenzverwalter bestellt.
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Köln, den 25. Mai
2020
Rechtsanwalt
Dr. Sven Kirchner als Insolvenzverwalter über das
Vermögen der ADH Arte Domus Hortus GmbH in
Insolvenz, Windeck
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