Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 12945
Eingetragen
29.12.2010
Branche
Einzelhandel mit WohnmöbelnGroßhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und LeuchtenGroßhandel mit Textilien
Gegenstand
Handel mit Freizeitartikeln und Wohnaccessoires jeglicher Art, insbesondere Textilien und Möbeln.

Historie

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Management

NameRolle
Volker Frohnwieser
seit 22.10.2019
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Balke Design GmbH

Bocholt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2014 bis zum 31.08.2015

Bilanz

Aktiva

31.8.2015
EUR
31.8.2014
EUR
A. Anlagevermögen 10.149,00 13.361,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 898,00 969,00
II. Sachanlagen 9.251,00 12.392,00
B. Umlaufvermögen 422.048,72 508.348,76
I. Vorräte 303.212,00 422.137,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 118.836,72 86.211,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 49.875,40
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.688.194,45 1.303.963,40
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.120.392,17 1.875.548,56

Passiva

   
  31.8.2015
EUR
31.8.2014
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 1.328.963,40 1.053.550,01
III. Jahresfehlbetrag 384.231,05 275.413,39
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 1.688.194,45 1.303.963,40
B. Rückstellungen 11.400,00 14.700,00
C. Verbindlichkeiten 2.108.992,17 1.860.848,56
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.108.992,17 1.860.848,56
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.120.392,17 1.875.548,56

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft erfüllt die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Sie hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264, 274a und § 288 HGB Gebrauch gemacht.

Die Bilanz zum 31. August 2014 ist nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr 2014/2015 planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet.

Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände sowie entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode wird übergegangen, sofern dies zu einer höheren Abschreibung führt.

Das Vorratsvermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet worden.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit Forderungscharakter sind zum Nennwert angesetzt. Hierin enthaltene Risiken wurden - sofern erforderlich - durch Bildung von Einzelwertberichtigungen sowie einer Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden im gesetzlich erforderlichen Umfang gebildet; sie berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a HGB bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von insgesamt Euro 196.576,13 (Vorjahr 193.579,25).

Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

IV. Sonstige Angaben

Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2014/2015:

Herr Volker Frohnwieser

Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Bielefeld, 14. Januar 2017

Volker Frohnwieser

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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