Oberndorfer
Bau GmbH
Schwarzenbruck, Ortsteil Lindelburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
192.343,73 |
17.157,94 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.064,25 |
14.932,01 |
| II.
Wertpapiere |
141.750,00 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
45.529,48 |
2.225,93 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
34.596,69 |
21.360,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
226.940,42 |
38.518,65 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
46.925,30 |
40.741,52 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.235,98 |
6.183,78 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
34.596,69 |
21.360,71 |
| B.
Rückstellungen |
226.135,00 |
31.259,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
805,42 |
1.414,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
805,42 |
1.414,93 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
5.844,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
226.940,42 |
38.518,65 |
Anhang
1. Liquidation
Die Gesellschaft befindet sich seit dem 20.08.1999 in
Liquidation.
2. Größenklasse gem. § 267 Abs. 2 HBG,
Pflichten hieraus
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft,
da jeweils zwei von drei Umsatz- Bilanzsummen- und
Mitarbeitergrenzen der kleinen Kapitalgesellschaft nicht
überschritten werden. Diese Klassifizierung hat
Auswirkungen auf den Umfang der Berichts- und
Prüfungspflichten nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB).
3. Buchführungs- und Prüfungspflichten
Gem. §§ 238 ff und 264 ff HGB ist das
Berichtsunternehmen buchführungspflichtig und hat
einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Anhang zu erstellen. Beim
Jahresabschluss kann von den Erleichterungs-vorschriften
bezüglich des Umfangs und der Gliederungstiefe der
Angaben Gebrauch gemacht werden.
Ein Lagebericht ist nicht pflichtgemäß zu
nicht erstellen und wird auch nicht freiwillig erstellt.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Die Jahresabschlussprüfung ist nicht zwingend
vorgeschrieben und wird auch nicht freiwillig
durchgeführt.
3.1. Gliederung, Gewinn- und Verlustrechnung,
Allgemeines
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt
entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) und der Satzung.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3.2.1. Vermögensgegenstände
Die Vermögensgegenstände wurden gem. §
253 HGB mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Beachtung der Sondervorschriften für die
Liquidations-Jahresbilanzen bewertet. Soweit nichts weiter
vermerkt, beträgt die Laufzeit weniger als 1 Jahr.
3.2.2. Schulden
Die Rückstellungen wurden gem. §§ 249
und 253 Abs. 1 HGB für alle erkennbaren,
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Der Pensionsrückstellung liegt eine
Versorgungszusage des Unternehmens an den Angestellten
Erwin Oberndorfer zugrunde. Der Versorgungsfall ist am
01.09.1999 eingetreten. Grundlage für den Wertansatz
ist die mathematische Berechnung der Allianz
Lebensversicherungs-AG vom 12.10.2012, welche als
versicherungs-mathematisches Verfahren die PUC-Methode
verwendet. Als Basis wurden ein Rechnungszinssatz von 5,14
%, ein Rententrend von 2,00 % und für die
biometrischen Annahmen die Richttafeln 2005 G von Klaus
Heubeck herangezogen.
Der beizulegende Wert des Deckungskapitals
beläuft sich hierbei auf € 187.279,48 €,
bestehend aus Anschaffungkosten der Wertpapiere 141.750,00
€ (Kurswert am Bilanzstichtag 142.870,00 € -
Fälligkeit 19.05.2016, Sparkassen Cash-Konto von
36.608,27 sowie den Bankbestand von 8.921,21 €.
Der Erfüllungsbetrag der Schulden hierauf €
219.785,00.
Die lex specialis Vorschrift des § 246 Abs. 2
Satz 2, hier Ausweis der Nettoverpflichtung wurde
nicht vorgenommen. Da mit dem Betrag aus der
ausbezahlten Rückdeckungsversicherung
kein neues zweckgebundenes Vermögen
geschaffen wurde und damit dieses Vermögen
(Wertpapiere und Geldmarktkonto) nicht vor dem Zugriff der
übrigen Gläubiger geschützt ist (keine
Verpfändung bzw. Abtretung).
Es wurde vom Wahlrecht des Art. 67 (1) S.1 EGHGB
Gebrauch gemacht. Der Betrag der Unterdeckung beläuft
sich am Bilanzstichtag auf € 55.843,00.
Die
Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB
mit dem Rückzahlungsbetrag erfasst. Soweit nichts
anderes vermerkt, sind die Verbindlichkeiten innerhalb
eines Jahres zur Rückzahlung fällig. Das
Gesellschafterkonto wurde mit 6% p.a. verzinst.
4. Geschäftsführer, Liquidator
Liquidator, Herr Erwin Oberndorfer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.964,76 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 14.635,99 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.07.2013 festgestellt.
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