KMH-Management GmbH
Siegburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.055,85 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
67.225,29 |
24.686,85 |
| davon
Forderungen an Gesellschafter |
40,00 |
|
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.190,43 |
|
| Aktiva |
115.471,57 |
49.686,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
82.209,44 |
40.654,47 |
| B.
Rückstellungen |
2.645,63 |
3.845,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
30.616,50 |
5.186,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
30.616,50 |
5.186,75 |
| Passiva |
115.471,57 |
49.686,85 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
(01.01.bis 31.12.2023)
der
KMH-Management GmbH, Siegburg
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023, der
KMH-Management GmbH, Riembergstraße 74, 53721
Siegburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Siegburg unter HRB HRB 16866, wurde nach den Vorschriften
der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der
Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Auf die für kleine
Kapitalgesellschaften bestehende Möglichkeit der
Aufstellung einer verkürzten Bilanz gem. § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB wurde verzichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf
die größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 276 HGB wurde im Sinne eines besseren Einblicks
verzichtet.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskosten-
minderungen, vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet.
Soweit in den Vorjahren die degressive
Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden ist, wurde
diese Methode gem. Art. 67 Abs.4 EGHGB fortgeführt.
Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, um die Vermögensgegenstände
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen
am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
anzusetzen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen.
Für Anschaffungen im Berichtsjahr wurde aus
Vereinfachungsgründen bei selbständig nutzbaren,
beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00
die der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der
Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch
gemacht, da diese bezüglich ihrer
Größenordnung unwesentlich sind.
2. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch
angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden.
3. Rückstellungen / Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu
ihrem Erfüllungsbetrag.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist der beigefügten Entwicklung
des Anlagevermögens zu entnehmen.
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Im Gesamtbetrag sind keine Forderungen gegen
Gesellschafter enthalten (VJ Euro 0,00).
3. sonstige Vermögensgegenstände
Im Gesamtbetrag sind keine Forderungen gegen
Gesellschafter enthalten (VJ Euro 0,00).
4. Eigenkapital
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
In dem ausgewiesenen Bilanzgewinn ist ein
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe
von Euro
654,47 enthalten.
5. Rückstellungen
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbaren Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind gem.
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden abgezinst.
6. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro
30.616,50 (VJ Euro 5.186,75), mit einer Restlaufzeit
über 5 Jahren Euro 0,00 (VJ Euro 0,00).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern /
verbundenen Unternehmen bestanden zum Stichtag keine. (VJ
Euro -,--).
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern Euro 730,84 (VJ Euro
2.743,36) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit Euro 0,00 (VJ Euro 0,00)
D.
DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
1. Anzahl der Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 2,00.
2. Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestanden zum Abschlussstichtag in
Höhe von ca. 2.280,00 (VJ Euro 2.300,00).
Geschäftsführer der KMH-Management GmbH ist
Stefan Kauczor, Dipl.-Ing.
Das Stammkapital ist in Höhe von EUR 29.700,00
eingezahlt.
Siegburg, den 31.07.2024
gez.
Stefan Kauczor
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2024
festgestellt.
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