ÖkoMedia GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.131,50 |
14.683,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
20,50 |
220,50 |
| II.
Sachanlagen |
18.111,00 |
14.463,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.046.163,21 |
858.778,59 |
| I.
Vorräte |
25.153,00 |
16.375,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
204.444,17 |
222.579,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
816.566,04 |
619.823,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
901,77 |
1.936,44 |
| Aktiva |
1.065.196,48 |
875.398,53 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
477.290,64 |
304.788,82 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
254.788,82 |
132.464,85 |
| III.
Jahresüberschuss |
172.501,82 |
122.323,97 |
| B.
Rückstellungen |
146.689,00 |
195.023,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
441.216,84 |
375.586,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
441.216,84 |
375.586,71 |
| Passiva |
1.065.196,48 |
875.398,53 |
Anhang
A. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
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ÖkoMedia GmbH
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Firmensitz laut
Registergericht:
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Stuttgart
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Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Stuttgart
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Register-Nr.:
|
HRB 732832
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B. Allgemeine Angaben zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzes aufgestellt. Für
die Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
Vorschriften der §§ 238 ff. des HGB in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG),
insbesondere die der §§ 264 ff. HGB angewendet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes sowie die Satzung beachtet.
Es handelt sich in 2022 unverändert um eine so
genannte "kleine Kapitalgesellschaft". Von den
größenabhängigen
Erleichterungen gemäß §§ 276,
288, 327 HGB wurde - gemäß § 267 (1) HGB -
Gebrauch gemacht.
Die Bilanzkontinuität per 01.01.2022
gemäß § 252 Abs. 1 Satz 1 HGB wurde
gewahrt.
C. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(je nach betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer von 3
Jahren), bewertet.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(Nutzungsdauern zwischen 3 und 10 Jahren) angesetzt. Die
Herstellungskosten der Sachanlagen werden in Höhe der
handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten,
angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie
Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die
Fertigung veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht
ausgeübt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert
von 250,00 € bis 800,00 € wurden
übereinstimmend mit steuerlichen Regelungen (§ 6
Abs. 2a EStG) im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen bei den Vorräten wurden die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Der Ansatz der
unfertigen Leistungen erfolgte durch einen
retrograten Abschlag auf den ermittelten Wert laut
Leistungsstand zum Bilanzstichtag.
Forderungen werden zum Nennwert gebildet.
Bei den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird
zusätzlich durch eine ausreichend bemessene
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die
Netto-Forderung Rechnung getragen.
Die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
wertmäßig ebenfalls unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken angesetzt. Restlaufzeiten von
über einem Jahr bestanden bei den sonstigen
Vermögensgegenständen nicht.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. In den
sonstigen Rückstellungen sind insbesondere
Rückstellungen für Personalkosten enthalten.
Die
Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Gegenüber
Gesellschaftern bestanden
Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 308
(Vorjahr: T€ 291).
Wegen der Gliederung der Verbindlichkeiten nach
Restlaufzeiten wird auf entsprechende Vermerke in der
Bilanz verwiesen. Zum 31.12.2022 bestanden (wie im Vorjahr)
keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.
D. Sonstige Angaben
1. Wesentliche sonstige finanzielle
Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB:
Sonstige finanzielle Verpflichtung bestehen in
Höhe von T€ 99, davon T€ 97 mit
einer Laufzeit bis zu einem Jahr.
2. Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB.
3. Im Jahr 2022 wurden 11 (Vorjahr: 11)
Mitarbeiter beschäftigt.
4. Die Geschäftsführung wird den
Gesellschaftern vorschlagen, den Jahresüberschuss auf
neue Rechnung vorzutragen.
5. Geschäftsführer der Gesellschaft
war im Berichtsjahr:
Herr Dipl.-Betriebswirt (FA) Jürgen Meissner.
Stuttgart, den 29. Februar
2024
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2024
festgestellt.
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