FRISE GmbH & Co. KG

28759 Bremen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRA 26398 HB
Eingetragen
13.12.2012

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FRISE GmbH & Co. KG

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 6.291.564,96 6.251.593,59
I. Finanzanlagen 6.291.564,96 6.251.593,59
B. Umlaufvermögen 895.494,66 316.932,08
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 895.494,66 316.932,08
Aktiva 7.187.059,62 6.568.525,67

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 5.389.880,01 5.389.880,01
I. Kapitalanteile 100.000,00 100.000,00
1. Kapitalanteile Kommanditisten 100.000,00 100.000,00
II. Rücklagen 5.289.880,01 5.289.880,01
III. Bilanzgewinn 0,00 0,00
B. Rückstellungen 110.379,18 109.200,00
C. Verbindlichkeiten 1.686.800,43 1.069.445,66
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.686.800,43 1.069.445,66
davon gegenüber Gesellschaftern 1.649.485,00 1.033.448,16
Summe Passiva 7.187.059,62 6.568.525,67

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die FRISE GmbH & Co. KG, Bremen-Vegesack, ist beim Amtsgericht Bremen unter HRA 26398 eingetragen.

Der Jahresabschluss ist gemäß §§ 254a ff. HGB aufgestellt worden.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstpersonengesellschaft im Sinne des § 267a Absatz 1 HGB auf.

2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert) bzw. mit den am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Posten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschluss­stichtag umgerechnet. Bei Restlaufzeiten bis zu einem Jahr finden abweichend von den dargestellten Bewertungsmethoden das Anschaffungskosten- und das Realisationsprinzip keine Anwendung, d. h. die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag erfolgt bei diesen Posten unabhängig vom Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Bremen, den 10. Dezember 2024

gez. Stephan M. Friedrich (Geschäftsführer)

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.02.2025 festgestellt.

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