Roolf
Modehaus GmbH
Rüthen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.385,00 |
6.200,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.385,00 |
6.200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
72.000,08 |
74.146,01 |
| I.
Vorräte |
68.755,44 |
70.261,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
109,01 |
251,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.135,63 |
3.633,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
244,81 |
233,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
77.629,89 |
80.579,16 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.510,43 |
31.511,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
74.200,01 |
74.200,01 |
| II.
Verlustvortrag |
42.688,99 |
40.832,16 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.999,41 |
-1.856,83 |
| B.
Rückstellungen |
1.650,00 |
3.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
42.469,46 |
45.268,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
36.734,74 |
36.480,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
77.629,89 |
80.579,16 |
Anhang
Auftrag und Auftragsdurchführung
Die Geschäftsführung der
Roolf GmbH
Mittlere Straße 6
59602 Rüthen
hat uns beauftragt, den Jahresabschluss zum
31. Dezember 2010
aus den von uns geführten Büchern und den
uns darüber hinaus vorgelegten Belegen und
Bestandsnachweisen, die wir auftragsgemäß nicht
geprüft haben, unter Berücksichtigung der
erteilten Auskünfte nach gesetzlichen Vorgaben und
nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen des
Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte zu
entwickeln.
Diesen Auftrag zur Erstellung ohne Beurteilungen
haben wir im Februar 2012 in unseren
Geschäftsräumen in Büren durchgeführt.
Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses
umfasste keine über die Auftragsart hinausgehenden
Tätigkeiten und damit auch keine erweiterten
Verantwortlichkeiten als Steuerberater.
Wir haben unseren Auftraggeber über solche
Sachverhalte, die zu Wahlrechten führten, in Kenntnis
gesetzt und von ihm Entscheidungsvorgaben zur Ausübung
von materiellen und formellen Gestaltungsmöglichkeiten
(Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten) sowie
Ermessensentscheidungen eingeholt.
Dies galt in gleicher Weise für die von unserem
Auftraggeber zu treffenden Entscheidungen über die
Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen
des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße
Gesellschaften.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Eine Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2009 sowie der anderen notwendigen Unterlagen ist
erfolgt.
Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des
Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die
erforderlich waren, um auf der Grundlage der
Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten
Auskünfte zu Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen
und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen
den handelsrechtlich vorgeschriebenen Jahresabschluss,
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
Anhang zu erstellen.
Bei der Auftragsannahme haben wir von unserem
Auftraggeber ausbedungen, dass uns die für die
Auftragsdurchführung benötigten Unterlagen und
Aufklärungen vollständig gegeben werden.
Allgemeine Auftragsbedingungen
Für die Durchführung des Auftrags und
unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die diesem Bericht als Anlage beigefügten
"Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und
Steuerberatungsgesellschaften" in der Fassung vom August
2010 maßgebend.
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses und
bei unserer Berichterstattung hierüber haben wir die
einschlägigen Normen unserer Berufsordnung und unsere
Berufspflichten beachtet, darunter die Grundsätze der
Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit
und Eigenverantwortlichkeit (§ 57 StBerG).
Nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses
gehören die erforderlichen Entscheidungen über
die Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen).
Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten wurden von uns im
Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw.
der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.
Entsprechendes gilt für Entscheidungen über
die Anwendung von Aufstellungs- und
Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für
kleine und mittelgroße Gesellschaften.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und
Steuerrechts, der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.
Vollständigkeitserklärung
Die Geschäftsführung hat uns die
angeforderte berufsübliche
Vollständigkeitserklärung bezüglich der
Buchführung, Belege und Bestandsnachweise sowie der
uns erteilten Auskünfte schriftlich erteilt, die wir
zu den Akten genommen haben.
II. Grundlagen des Jahresabschlusses
Für das Unternehmen besteht nach §
238 HGB Buchführungspflicht.
Die Buchführung wurde auf unseren EDV-Systemen
erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanzlei
Rechnungswesen der DATEV e.G. erfüllt nach einer
Bescheinigung der Ernst & Young AG vom 08.03.2006 die
Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige
Finanzbuchführung und Entwicklung des
Jahresabschlusses.
Die Anlagenbuchführung wurde auf unseren
EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software ANLAG
der DATEV e.G. erfüllt nach einer Bescheinigung der
Ernst & Young AG vom 08.11.2004 die Voraussetzungen
für eine ordnungsmäßige
Anlagenbuchführung.
Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde auf
unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte
Software Lohn und Gehalt der DATEV e.G. erfüllt nach
einer Bescheinigung der Ernst & Young AG vom 29.02.2008
die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige
Lohn- und Gehaltsbuchführung.
Die auf den 31.12.2010 durchgeführte Inventur
wurde von uns nicht beobachtet. Organisatorische
Vorbereitungen und Festlegungen von
Durchführungsan-weisungen wurden von uns ebenfalls
nicht vorgenommen.
Auskünfte erteilte die
Geschäftsführung.
III.
Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
rechtliche Verhältnisse
Firma: Roolf Modehaus GmbH
Rechtsform: GmbH
Gründung am: 24.08.1991
durch: notariellem Vertrag des Notars
Horst Selker
(Urkundenrollen-Nr.: 812/1991)
Sitz: Rüthen
Anschrift Mittlere Straße 6
59602 Rüthen
Eintragung ins Handelsregister: HRB 8183
eingetragen
beim Amtsgericht Arnsberg
Gesellschaftsvertrag: 24.08.1991
Geschäftsjahr: 01. Januar bis 31. Dezember
Gegenstand des Unternehmens: Modehaus
Gezeichnetes Kapital: 25.000,00 €
Gesellschafter/-in: Herr Philipp Roolf & Herr
Stefan Roolf
Geschäftsführung, Vertretung: Herr Stefan
Roolf
steuerliche Verhältnisse
Zuständiges Finanzamt: Lippstadt
Steuernummer: 330/5734/2449
Das Unternehmen unterliegt gemäß § 1
KStG der Körperschaftsteuer.
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung
gemäß den §§ 16 - 18 des UStG.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1
GewStG.
IV.
Bescheinigung
Bescheinigung der Steuerberatungsgesellschaft über
die Erstellung.
Wir haben auftragsgemäß den
Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - der Roolf GmbH für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember
2010 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags erstellt.
Grundlage für die Erstellung waren die von uns
geführten Bücher und die uns darüber hinaus
vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir
auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie
die uns erteilten Auskünfte.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des
Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser
umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu
den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Büren, den 07. Februar
2012 - Steuerberater -
Allge
meine Angaben
Der Jahresabschluss der Roolf GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
angewendet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten
die nach handelsrechtlichen Vorschriften
aktivierungspflichtigen Beträge, d.h. neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten wurden ggf. auch
notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die
Abschreibung erfolgte pro rata temporis.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am
Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Bewertung der Kassenbestände und Guthaben
bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstiges
Die Zusammensetzung der in der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung ausgewiesenen Positionen ergibt sich
aus den nachfolgenden Kontennachweisen.
Soweit erforderlich, werden zu einzelnen Positionen
gesonderte Erläuterungen gegeben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem in der Anlage beigefügten Verzeichnis.
Niederschrift
über das Ergebnis der Gesellschafterversammlung
der
Roolf GmbH
Mittlere Straße 6, 59602 Rüthen
Unter Verzicht auf form- und fristgerechte Ladung
trifft der alleinige Gesellschafter folgenden
Beschluß:
Der Jahresabschluss für das
Wirtschaftsjahr 2010 wird so, wie von der WiStO
Steuerberatungsgesellschaft mbH, 33142 Büren,
vorgelegt, genehmigt.
Der Jahresüberschuss wird auf € 1.999,41
€ (in Worten: Eintausendneunhundertneunundneunzig
41/100 EURO) festgestellt.
Dem Geschäftsführer wird Entlastung
erteilt.
Büren, den 07. Februar 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2012 festgestellt.
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