Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 12649
Eingetragen
27.10.1997
Branche
Großhandel mit TextilienEinzelhandel mit TextilienEinzelhandel mit Bekleidung
Gegenstand
Handel mit Damen- und Herrenoberbekleidung und Textilwaren jedweder Art.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Roolf
seit 17.11.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stefan Roolf
33142 Büren
74.200 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Roolf Modehaus GmbH

Rüthen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 5.385,00 6.200,00
I. Sachanlagen 5.385,00 6.200,00
B. Umlaufvermögen 72.000,08 74.146,01
I. Vorräte 68.755,44 70.261,17
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 109,01 251,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.135,63 3.633,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 244,81 233,15
Bilanzsumme, Summe Aktiva 77.629,89 80.579,16

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 33.510,43 31.511,02
I. gezeichnetes Kapital 74.200,01 74.200,01
II. Verlustvortrag 42.688,99 40.832,16
III. Jahresüberschuss 1.999,41 -1.856,83
B. Rückstellungen 1.650,00 3.800,00
C. Verbindlichkeiten 42.469,46 45.268,14
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 36.734,74 36.480,18
Bilanzsumme, Summe Passiva 77.629,89 80.579,16

Anhang


  Auftrag und Auftragsdurchführung

 Die Geschäftsführung der


     Roolf GmbH
     Mittlere Straße 6


     59602 Rüthen


 hat uns beauftragt, den Jahresabschluss zum


31. Dezember 2010


aus den von uns geführten Büchern und den uns darüber hinaus vorgelegten Belegen und Bestandsnachweisen, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, unter Berücksichtigung der erteilten Auskünfte nach gesetzlichen Vorgaben und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte zu entwickeln.


Diesen Auftrag zur Erstellung ohne Beurteilungen haben wir im Februar 2012 in unseren Geschäftsräumen in Büren durchgeführt.


Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste keine über die Auftragsart hinausgehenden Tätigkeiten und damit auch keine erweiterten Verantwortlichkeiten als Steuerberater.


Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachverhalte, die zu Wahlrechten führten, in Kenntnis gesetzt und von ihm Entscheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und formellen Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten) sowie Ermessensentscheidungen eingeholt.


Dies galt in gleicher Weise für die von unserem Auftraggeber zu treffenden Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften.


Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.


Eine Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 sowie der anderen notwendigen Unterlagen ist erfolgt.


Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die erforderlich waren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Auskünfte zu Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den handelsrechtlich vorgeschriebenen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang zu erstellen.


Bei der Auftragsannahme haben wir von unserem Auftraggeber ausbedungen, dass uns die für die Auftragsdurchführung benötigten Unterlagen und Aufklärungen vollständig gegeben werden.


 Allgemeine Auftragsbedingungen


Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht als Anlage beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften" in der Fassung vom August 2010 maßgebend.


Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses und bei unserer Berichterstattung hierüber haben wir die einschlägigen Normen unserer Berufsordnung und unsere Berufspflichten beachtet, darunter die Grundsätze der Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit (§ 57 StBerG).


Nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses gehören die erforderlichen Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen). Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten wurden von uns im Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.


Entsprechendes gilt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften.


Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.


 Vollständigkeitserklärung


Die Geschäftsführung hat uns die angeforderte berufsübliche Vollständigkeitserklärung bezüglich der Buchführung, Belege und Bestandsnachweise sowie der uns erteilten Auskünfte schriftlich erteilt, die wir zu den Akten genommen haben.

II. Grundlagen des Jahresabschlusses


 Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.


Die Buchführung wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanzlei Rechnungswesen der DATEV e.G. erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young AG vom 08.03.2006 die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses.


Die Anlagenbuchführung wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software ANLAG der DATEV e.G. erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young AG vom 08.11.2004 die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Anlagenbuchführung.


Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Lohn und Gehalt der DATEV e.G. erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young AG vom 29.02.2008 die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Lohn- und Gehaltsbuchführung.


Die auf den 31.12.2010 durchgeführte Inventur wurde von uns nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsan-weisungen wurden von uns ebenfalls nicht vorgenommen.


Auskünfte erteilte die Geschäftsführung.


III. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen


  rechtliche Verhältnisse


Firma: Roolf Modehaus GmbH


Rechtsform: GmbH


Gründung am: 24.08.1991


durch: notariellem Vertrag des Notars
 Horst Selker
 (Urkundenrollen-Nr.: 812/1991)


Sitz: Rüthen
Anschrift Mittlere Straße 6


 59602 Rüthen


Eintragung ins Handelsregister: HRB 8183
 eingetragen
 beim Amtsgericht Arnsberg


Gesellschaftsvertrag: 24.08.1991


Geschäftsjahr: 01. Januar bis 31. Dezember


Gegenstand des Unternehmens: Modehaus


Gezeichnetes Kapital: 25.000,00 €


Gesellschafter/-in: Herr Philipp Roolf & Herr Stefan Roolf


Geschäftsführung, Vertretung: Herr Stefan Roolf


steuerliche Verhältnisse 


Zuständiges Finanzamt: Lippstadt
Steuernummer: 330/5734/2449


Das Unternehmen unterliegt gemäß § 1 KStG der Körperschaftsteuer.
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.


IV. Bescheinigung


  Bescheinigung der Steuerberatungsgesellschaft über die Erstellung.


Wir haben auftragsgemäß den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der Roolf GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt.


Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Auskünfte.


Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.


Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.


Büren, den 07. Februar 2012       - Steuerberater -


Allge meine Angaben


Der Jahresabschluss der Roolf GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.


Die Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden angewendet.


Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.


Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.


Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.


Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.


Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.


Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.


Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten die nach handelsrechtlichen Vorschriften aktivierungspflichtigen Beträge, d.h. neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten wurden ggf. auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.


Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Abschreibung erfolgte pro rata temporis.


Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.


Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.


Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.


Die Bewertung der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.


Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.


Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


Sonstiges


Die Zusammensetzung der in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Positionen ergibt sich aus den nachfolgenden Kontennachweisen.


Soweit erforderlich, werden zu einzelnen Positionen gesonderte Erläuterungen gegeben.


Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem in der Anlage beigefügten Verzeichnis.


Niederschrift


über das Ergebnis der Gesellschafterversammlung der
Roolf GmbH
Mittlere Straße 6, 59602 Rüthen


Unter Verzicht auf form- und fristgerechte Ladung trifft der alleinige Gesellschafter folgenden Beschluß:


 Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 wird so, wie von der WiStO  Steuerberatungsgesellschaft mbH, 33142 Büren, vorgelegt, genehmigt.


Der Jahresüberschuss wird auf € 1.999,41 € (in Worten: Eintausendneunhundertneunundneunzig 41/100 EURO) festgestellt.


 Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.


 Büren, den 07. Februar 2012

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2012 festgestellt.

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