Dirck Grote
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
28.693,67 |
27.388,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.798,61 |
25.498,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
25.668,86 |
25.305,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.895,06 |
1.889,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.694,67 |
27.389,17 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.804,00 |
24.006,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
196,00 |
1.993,85 |
| B.
Rückstellungen |
1.330,00 |
1.330,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.560,67 |
2.053,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.560,67 |
2.053,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.694,67 |
27.389,17 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Dirck Grote GmbH wurde
erstmals auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Anwendung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahreszahlen aufgrund des Wahlrechts des Artikels 67
Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§ 266 Absatz 1, § 276
und § 288 HGB) und bei der Offenlegung
(§ 326 bzw. §327 HGB) des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittlere
Kapitalgesellschaft.
Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts
des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
a)
Gliederungsvorschriften
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht der des Vorjahres.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar,
so dass eine Anpassung dieser Posten zur Vergleichbarkeit
mit denen des Vorjahres nicht erforderlich war.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten zu
anderen Posten der Bilanz bestand nicht.
b)
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge,
soweit gesetzlich hierzu nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind, sofern nicht
handelsrechtliche Bestimmungen dies gebieten, nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur entsprechend
der Vorschrift des § 250 HGB gebildet.
c)
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten wurden einzeln und vorsichtig bewertet.
Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, wurden
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne fanden nur dann Niederschlag, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden, es sei denn sie
ergaben sich aus § 256a HGB. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Selbsterstellte immaterielle
Vermögensgegenstände wurden aktiviert und sofern
sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt und, sofern eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gegeben, mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Dirck Grote,
Elektromeister
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2011 festgestellt.
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