HAHN-Elektrobau GmbH
Güsten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
502.511,00 |
341.014,00 |
| I.
Sachanlagen |
502.511,00 |
341.014,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.909.657,83 |
2.448.643,73 |
| I.
Vorräte |
616.201,08 |
963.601,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
491.501,23 |
937.481,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
801.955,52 |
547.561,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.139,00 |
|
| Aktiva |
2.418.307,83 |
2.789.657,73 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.322.027,50 |
1.877.394,56 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
104.850,00 |
104.850,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
127.850,00 |
127.850,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-23.000,00 |
-23.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
205.500,00 |
205.500,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.011.677,50 |
1.567.044,56 |
| B.
Rückstellungen |
645.008,66 |
357.942,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
451.271,67 |
554.320,51 |
| Summe
Passiva |
2.418.307,83 |
2.789.657,73 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der
Firma HAHN-Elektrobau GmbH, Güsten,
beim Amtsgericht Stendal unter der Nummer 15015
eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den
Gliederungsschemata gemäß § 266 Abs. 2 HGB
bzw. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Aufstellung des Anhangs nutzt die
Gesellschaft die größenabhängigen
Erleichterungen. Sie hat ferner gemäß § 264
Abs. 1 Satz 4 HGB keinen Lagebericht aufgestellt.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden stetig
angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen bemessen sich unter Zugrundelegung einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 2 und 20
Jahren. Die Zugänge des Geschäftsjahres wurden
nach der linearen Methode abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Bewertungsfreiheit für geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis Euro 800 wurde
in vollem Umfang genutzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Für
Überbestände und Ungängigkeit sind
Bewertungsabschläge vorgenommen worden
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bewertet.
Die Herstellungskosten beinhalten neben den direkt
zurechenbaren Einzelkosten auch notwendige Material- und
Fertigungsgemeinkosten.
Zur verlustfreien Bewertung sind Abwertungen
vorgenommen worden.
Forderungen, sonstige Vermögengegenstände
und die liquiden Mittel sind mit dem Nennbetrag bilanziert.
Erkennbaren Risiken ist durch entsprechende
Wertberichtigung angemessen Rechnung getragen worden. Zur
Deckung des allgemeinen Kreditrisikos, der
Skontiabzüge, der Zinsverluste sowie der Mahn- und
Beitreibungskosten sind bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen durch Pauschalabwertung vorgenommen worden.
Eigene Anteile wurden zum Nennwert bewertet und
gemäß § 272 Abs. 1a HGB offen vom
gezeichneten Kapital abgesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Eine
Abzinsung gemäß
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB
war nicht erforderlich, da sämtliche
Rückstellungen eine Restlaufzeit von einem Jahr haben.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von
1.567.044,56 Euro einbezogen.
Fristigkeiten der Verbindlichkeiten und Sicherheiten
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ist
nachstehender Übersicht zu entnehmen:
|
|
|
|
davon Rest-
|
|
|
Stand
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
laufzeit mehr
|
Stand
|
|
31.12.2023
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
als 5 Jahre
|
31.12.2022
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
gegenüber
|
|
|
|
|
|
Kreditinstituten
|
281.093,50
|
74.161,92
|
206.931,58
|
0,00
|
86.535,00
|
Verbindlichkeiten aus
|
|
|
|
|
|
Lieferungen und
Leistungen
|
46.125,53
|
46.125,53
|
0,00
|
0,00
|
118.193,11
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
124.052,64
|
124.052,64
|
0,00
|
0,00
|
349.592,40
|
davon aus Steuern
|
21.509,28
|
21.509,28
|
0,00
|
0,00
|
110.236,50
|
davon im Rahmen der sozialen
Sicherheit
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
4.262,29
|
|
451.271,67
|
244.340,09
|
206.931,58
|
0,00
|
554.320,51
|
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten besteht eine Sicherungsübereignung
einer
Vergußanlage mit neuer Steuerung.
Bei den Lieferantenverbindlichkeiten bestehen die
üblichen Eigentumsvorbehalte.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegegenstände sind innerhalb eines
Jahres fällig.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von rd. TEUR 11
jähr-
lich sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Leasingverträgen.
Die Gesellschaft hat für fünf Bankdarlehen
der HAHN GmbH & Co. KG eine gesamtschuldneri- sche
Mithaftung übernommen. Die Darlehen valutieren zum 31.
Dezember 2023 mit 113 TEUR.
Durch die identische Geschäftsführung
beider Gesellschaften kann die Höhe und damit das
Risiko
der Inanspruchnahme weitgehend selbst bestimmt
werden.
IV.
Sonstige Angaben
Nachtragsbericht
Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses für
das Geschäftsjahr 2023 sind keine Ereignisse von
wesentlicher Bedeutung, die zu einer geänderten
Beurteilung der Unternehmenslage führen würden,
eingetreten.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 53.
Geschäftsführer
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
2023 Herr Klaus Dieter Hahn, Geschäftsführer,
Hungen und Frau Marta Hahn, Geschäftsführerin,
Hungen.
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Güsten, den 9.
September 2024
gez.
Klaus Dieter Hahn
gez.
Marta Hahn
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.09.2024
festgestellt.
|