Burmester Event- & Medientechnik GmbH

Abbestraße 17, 10587 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 157306
Eingetragen
25.3.2014
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtMesse-, Kongress- und Business-Event-VeranstalterMontage, Installation und Aufbau von Ständen auf Märkten, Ausstellungen und Messen
Gegenstand
Konzeption, Planung, Visualisierung, Betreuung und Durchführung von Veranstaltungen; Erstellung Audiovisueller Inhalte; Aufbau-/Abbau sowie Betreuung von Beleuchtungsanlagen, Beschallungsanlagen, Bühnen- und Videotechnik; Verkauf, Vermietung sowie Wartung von Medien- und Veranstaltungstechnik

Historie

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Management

NameRolle
Kai Nikolas Burmester
seit 25.3.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Kai Nikolas Burmester
Nehringstraße 3 A, 14059 Berlin
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Burmester Event- & Medientechnik GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Umlaufvermögen

I. Vorräte

65.295,00

58.436,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

74.851,44

82.946,80

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

32.701,58

10.725,73

B. Rechnungsabgrenzungsposten

95,00

0,00

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

54.495,01

0,00

Summe Aktiva

227.438,03

152.108,53



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-22.784,31

-24,59

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-56.710,70

-22.759,72

IV. Nicht gedeckter Fehlbetrag

54.495,01

0,00

V. Buchmäßiges Eigenkapital

0,00

0,00

B. Rückstellungen

5.317,00

5.117,00

C. Verbindlichkeiten

222.121,03

144.775,84

Summe Passiva

227.438,03

152.108,53

ANHANG

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft hat auf die Aufstellung eines Lageberichtes nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Es liegen keine abweichenden Bilanzansätze zwischen Handels- und Steuerrecht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind durch Debitoren-Kontenlisten nachgewiesen.

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in dem Umfang gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr wurden zum Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Kreditoren-Kontenlisten nachgewiesen.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine weiteren Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten über die gemäß § 251 Handelsgesetzbuch zu berichten wäre.

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.

Gegenüber dem Gesellschafter bestehen zum 31. Dezember 2017 Forderungen in Höhe von 26.704,23 EUR (Vorjahr 28.759,06 EUR) und Verbindlichkeiten in Höhe von 54.165,87 EUR (Vorjahr 30.732,50 EUR).

Im Geschäftsjahr 2017 wurden im Durchschnitt 11 Arbeitnehmer (einschließlich dem Geschäftsführer) beschäftigt.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Berlin, den 22. Mai 2019

gez. Nikolas Burmester

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22. Mai 2019

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