St.-Elisabeth-Stift GmbH
Uphovener Weg 5, 48301 Nottuln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jochen Fallenberg seit 16.3.2017 | Geschäftsführer |
Mark Dr. Lönnies seit 3.9.2015 | Geschäftsführer |
Carsten Bahlinghorst seit 28.2.2012 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
St.-Elisabeth-Stift GmbHNottulnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz zum 31. Dezember 2015AKTIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2015
Anhang für das Geschäftsjahr 20151. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie St.-Elisabeth-Stift GmbH betreibt ein Altenheim mit 74 Plätzen. Die steuerbegünstigten Zweckbetriebe sind von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden keine Änderungen im Ausweis der Vorjahresbeträge vorgenommen. Die Gliederung der Bilanz wurde nach § 265 Abs. 5 HGB erweitert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die St.-Elisabeth-Stift GmbH, Coesfeld, ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Software) und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Auf die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter im Wert von mehr als 150,00 EUR und bis zu 1.000,00 EUR netto werden im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG eingestellt, der über fünf Jahre gleich bleibend aufgelöst wird. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nominalwerten angesetzt. Wertberichtigungen sind im Berichtsjahr nur in geringem Umfang erforderlich. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalwerten angesetzt. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse KZVK in Köln. Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine Umlagepflicht, die einerseits aus einer Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus einer Versorgungsrentenverpflichtung besteht. Die Summe der umlagepflichtigen Gehälter beläuft sich im Geschäftsjahr 2015 auf 1.467 TEUR bei einem Umlagesatz von 4,8 %. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben zu den Posten der BilanzDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagennachweis zu entnehmen. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von 2 TEUR Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG). Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel hervor:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden besichert. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Personalaufwendungen (183 TEUR), Instandhaltungen (7 TEUR) und andere Rückstellungen (41 TEUR). Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Erbbaurechtsverträgen bestehen in Höhe von 33,6 TEUR p. a.; die Laufzeit der Verträge beträgt bei einem Beginn der Laufzeit im Jahr 1996 insgesamt 99 Jahre. Weitere wesentliche finanzielle Verpflichtungen der St.-Elisabeth-Stift GmbH, Nottuln, lagen am 31. Dezember 2015 nicht vor. 4. Angaben zu den Posten der Gewinn- und VerlustrechnungInnerhalb des Postens Zinsen und ähnliche Aufwendungen werden Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 0,3 TEUR (Vorjahr 0,1 TEUR) ausgewiesen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag haben das Ergebnis nicht belastet. 5. Sonstige Angaben5.1. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und PersonenGeschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen wurden zu marktüblichen Konditionen durchgeführt. Daneben wurde ein Zuschuss der Christophorus-Kliniken GmbH, Coesfeld, in Höhe von 78 TEUR gewährt. 5.2. Mitarbeiter der GesellschaftIm Jahr 2015 waren durchschnittlich 81,0 Mitarbeiter beschäftigt. Sie verteilen sich wie folgt:
5.3. OrganeOrgane der Gesellschaft sind gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages:
Der Aufsichtsrat der St.-Elisabeth-Stift GmbH, Nottuln, ist identisch mit dem Aufsichtsrat der Christopherus Trägergesellschaft mbH, Coesfeld. Er setzt sich wie folgt zusammen: Thomas Backes - Vorsitzender -, Coesfeld, 1. Beigeordneter Klaus Pfitzenreuter - stellv. Vorsitzender -, Dülmen, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Wirtschaftsmediator Dr. Elisabeth Perick, Billerbeck, Ärztin Peter Briewig, Dülmen, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Bernward Jacobs, Münster, Geschäftsführer Norbert Frieling, Coesfeld, Rechtsanwalt und Notar Jürgen Schulze Tilling, Nottuln, Wirtschaftsprüfer Die Mitglieder haben für ihre Tätigkeit keine Vergütung erhalten. 5.4. GeschäftsführungAls Geschäftsführer waren im Berichtsjahr bestellt: Dipl.-Kfm. Clemens Breulmann, Coesfeld, Vorsitzender (bis zum 31. August 2015) MBA Dr. Mark Lönnies, Münster, Vorsitzender (seit 1. September 2015) Norbert Helming, Emsdetten Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 5.5. HaftungsverhältnisseMittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse KZVK in Köln. Bezüglich der mittelbaren Pensionsverpflichtungen bei der KZVK verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Rückstellungen. Mit einer Inanspruchnahme aus der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers ist nicht ernsthaft zu rechnen, da bereits Vermögen in erheblichem Umfang aufgebaut wurde, die KZVK eine stabile Anzahl von Beteiligten aufweist, welche regelmäßig ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen und es darüber hinaus eine Solvenzgarantie der deutschen Bistümer für die KZVK gibt. 5.6. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. 5.7. KonzernzugehörigkeitDer Jahresabschluss der St.-Elisabeth-Stift GmbH, Nottuln, wird in den Konzernabschluss der Christophorus Trägergesellschaft mbH, Coesfeld, einbezogen. Der Konzernabschluss wird durch Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger offen gelegt. Coesfeld, 26. Februar 2016 Dr. Mark Lönnies, Geschäftsführer (Vorsitzender) Norbert Helming, Geschäftsführer Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2015
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015St.-Elisabeth-Stift GmbH, Nottuln1 Grundlagen der GesellschaftDie St.-Elisabeth-Stift GmbH Nottuln betreibt in Nottuln ein Altenheim mit 74 Pflegeplätzen im vollstationären Bereich, inklusive 10 Pflegeplätzen in einer eingestreuten Kurzzeitpflege. Bis Ende 2012 wurden darüber hinaus sechs Plätze in einer Tagespflege betrieben. Daneben wurden bis Ende Januar 2014 im als Generalmieter angemieteten Haus am Bagno insgesamt 27 heimverbundene Wohnungen angeboten. Die St.-Elisabeth-Stift GmbH Nottuln ist eine 100-%-Tochtergesellschaft der Christophorus Trägergesellschaft mbH und damit Teil des gleichnamigen Konzerns. Im Rahmen des Konzerns werden verschiedene Leistungen zentral, insbesondere im Schwesterunternehmen Christophorus-Kliniken GmbH Coesfeld, erbracht. Diese werden im Rahmen einer Leistungsverrechnung zwischen den Konzernunternehmen verrechnet. Die Konzernunternehmen bilden eine umsatzsteuerliche Organschaft. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich 2015 keine wesentlichen Änderungen in den Strukturen des Unternehmens und des Konzerns ergeben. 2 Wirtschaftsbericht2.1 Rahmenbedingungen des GeschäftsbetriebsDie Einführung des GEPA (Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen) inkl. dem APG (Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützende Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige) mit der dazugehörenden Durchführungsverordnung (APG-DVO) im Oktober 2014 mit einer Übergangsfrist bis zum 01.01.2017 wird massive und nachhaltige Auswirkungen auf die Finanzierung der stationären Altenhilfeeinrichtungen mit sich bringen. Eine Kernaussage des Gesetzes ist die Neuordnung der Berechnung der Investitionskosten und die zweckgebundene Verwendung dieser Mittel innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Hierdurch entfällt die vielfach praktizierte "Quersubventionierung" des betrieblichen Bereichs durch Überschüsse im Investivbereich. Die Reform der DVO wird die Finanzierungsituation bestehender Einrichtungen verschärfen, macht darüber hinaus Neubauten weitgehend unmöglich bzw. unrentabel und passt damit in die generelle NRW-Ausrichtung, die stationäre zugunsten der ambulanten Pflege zurückzudrängen. Die Koalitionsparteien der Bundesregierung haben verabredet, das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit besser anzuerkennen, um die Situation von Pflegebedürftigen, Angehörigen sowie Menschen, die in der Pflege arbeiten, zu verbessern. Dies soll mit zwei Pflegestärkungsgesetzen (PSG) in zwei Schritten umgesetzt werden: Das Pflegestärkungsgesetz I sieht seit 1. Januar 2015 eine Ausweitung der Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige, die Erhöhung der Zahl der Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen, sowie die Errichtung eines Pflegevorsorgefonds vor. Zur Finanzierung wurde ab dem 1. Januar 2015 der paritätische Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 % erhöht. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II soll ab 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff (Ersatz der bisherigen drei Pflegestufen durch passgenauere fünf Pflegegrade) und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Um dies zu finanzieren, soll der Beitragssatz um weitere 0,2 % angehoben werden. Die Pflegestärkungsgesetze ergänzen die 1995 eingeführte Pflegepflichtversicherung mit dem 2002 in Kraft getretenen Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz und dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz vom 30. Oktober 2012. Bereits 2012 wurde auf Landesebene ein Umlageverfahren zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung eingeführt. Ausbildungsbetriebe erhalten eine Erstattung der Ausbildungsvergütungen aus dieser Umlage. Das St.-Elisabeth-Stift bot 2015 insgesamt sechs Ausbildungsplätze an. Zunehmend herausfordernd gestaltet sich für alle Gesundheitsdienstanbieter im Kreis Coesfeld die Rekrutierung von Pflegefach- und -hilfskräften. Auch für die kommenden Jahre sehen wir in der Ausbildung die einzig realistische Möglichkeit, dem Fachkräftemangel effektiv entgegenzuwirken. 2.2 Markt und WettbewerbDie Nachfrage nach vollstationären Heimplätzen im Kreis Coesfeld hat sich 2015 im Vergleich zum Vorjahr weiter stabilisiert, unterliegt aber unterjährig deutlichen Schwankungen. Generell zeigt sich, dass der Trend zur Schwerpunktbildung und Spezialisierung auch im Kreis Coesfeld weiter fortschreitet. Dies betrifft besonders den Bereich der Versorgung Demenzkranker, hier ist allgemein ein Trend zu kleineren Wohnbereichen und Wohngruppen zu verzeichnen. Grenzen erfährt dieses Angebot jedoch auf Grund seiner hohen Personalintensität. Durch die immer kürzere Verweildauer hochbetagter Patienten in den Krankenhäusern ist eine deutliche Zunahme von sehr kurzfristigen Heimplatzanfragen zu verzeichnen. Hier handelt es sich häufig um Personen mit umfangreichem Unterstützungs- und Rehabilitationsbedarf, ungesicherter Prognose, aber auf Grund akuter und multimorbider Erkrankungen ohne eine leistungsgerechte Pflegestufe. Diese Situation stellt für alle Einrichtungen ein Belegungsrisiko dar, denn häufig werden vereinbarte Einzugsdaten nicht eingehalten, da Krankenhäuser immer wieder bereits geplante Entlassungen kurzfristig verschieben müssen. Wenig kalkulierbar sind darüber hinaus auch die häufig kurzfristigen Auszüge der Kurzzeitpflegegäste, was die weitere Vermietung der Zimmer erschwert. Das St.-Elisabeth-Stift profitiert von dem umfassenden Angebot an vollstationärer Pflege und Kurzzeitpflege sowie (extern betriebenen) heimverbundenen Wohnungen, da die Kurzzeitpflegegäste bzw. die Wohnungsmieter in der Regel bei vollstationärem Pflegebedarf zuerst im St.-Elisabeth-Stift nach einem Heimplatz anfragen. Auch die unmittelbare Nachbarschaft zum trägereigenen St.-Gerburgis-Hospital mit geriatrischem Schwerpunkt ist ein klarer Wettbewerbsvorteil. 2.3 Geschäftsverlauf und Lage der GesellschaftDie durchschnittliche Auslastung bezogen auf 74 stationäre Heimplätze, inklusive der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze, sank leicht von 99,5% in 2014 auf ca. 98,1% in 2015. Dieser relative Rückgang ist auf ein Minus von 355 Pflegetagen zurückzuführen. Neben der absoluten Abnahme der Pflegetage 2015 ist auch aufgrund einer geänderten Pflegestufenstruktur im Jahresvergleich ein Rückgang der Vergleichstage um 390 festzustellen. Das endgültige Jahresergebnis 2015 liegt relativ deutlich oberhalb der ursprünglichen Planung. Zurückzuführen ist dies u. a. auf eine höhere Auslastung, das Entfallen des Sanierungsgeldes der Zusatzversorgungskasse, den Abschluss eines zusätzlichen Mietvertrags sowie rückläufige Aufwendungen für konzerninterne Leistungen. Insgesamt beurteilt die Geschäftsleitung die Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr, die zu einem positiven Ergebnis von ca. 128 Tsd. € geführt hat, trotz der schwierigen Rahmenbedingungen, als eher günstig. 2.4 ErtragslageDas Jahresergebnis 2015 weist einen Überschuss von rund 128 Tsd. € (Vorjahr: Überschuss von ca. 12 Tsd. €) aus. Ursächlich für diese Entwicklung sind u. a. der Wegfall des KZVK-Sanierungsgeldes inklusive der Auflösung der Rückstellung für 2014, die geringere Inanspruchnahme von konzerninternen Leistungen und die Erschließung weiterer Einnahmequellen, z. B. Mieterträge für nicht mehr genutzte Gebäude / Räume. Auch 2015 schloss der Leistungsbereich mit einem negativen Ergebnis, dieses wurde aber von den positiven Ergebnissen im Investitions- und neutralen Bereich mehr als ausgeglichen. Die Personalkosten zeigen 2015 im Jahresvergleich u. a. aufgrund tarifbedingter Steigerungen um 3,5% (Erhöhung 2015 und ganzjährige Auswirkungen unterjährige Erhöhungen 2014) und einem höheren Personalbestand einen Anstieg um ca. 68 Tsd. €. Insgesamt wurde der Personalbestand, insbesondere im Sonderdienst (Betreuungsassistentinnen), um rund 0,8 Vollkräfte ausgebaut. 2.5 Finanzlage und InvestitionenDas Anlagevermögen ist auch 2015 nicht vollumfänglich fristenkongruent mit Eigenkapital und ähnlichen Mitteln sowie langfristigem Fremdkapital finanziert. Das Deckungsverhältnis hat sich im Jahresvergleich allerdings deutlich verbessert. Die Liquidität hat sich 2015 im Vergleich zu 2014 ebenfalls merklich verbessert, allerdings ergibt sich weiterhin ein rechnerischer Liquiditätsfehlbetrag. Die tatsächliche unterjährige Zahlungsfähigkeit der St.-Elisabeth-Stift GmbH war 2015 aber, wie auch in den Vorjahren, durch die Einbindung in die Unternehmensgruppe jederzeit gegeben. Die erweiterte Eigenkapitalquote hat sich verbessert und liegt Ende 2015 bei rund 24% (2014: 21%), die Fremdkapitalquote entsprechend bei circa 76% (2014: 79%). Zurückzuführen ist diese Entwicklung u. a. auf das positive Jahresergebnis 2015. Wesentliche Investitions- und Baumaßnahmen wurden 2015 nicht durchgeführt, vielmehr wurde der Schwerpunkt auf die Instandhaltung der vorhandenen Räumlichkeiten und Anlagegüter gelegt. 2.6 VermögenslageDas Anlagevermögen nahm 2015 aufgrund der ordentlichen Abschreibungen ab, verglichen zum Vorjahresstichtag um ca. 0,2 Mio. €. Der relative Anteil am Gesamtvermögen lag zum Stichtag 2015 bei rund 95% (Vorjahr: 95%). Der Anteil des gesamten Umlaufvermögens an der Bilanzsumme lag per 31.12.2015 nahezu unverändert bei rund 5% (Vorjahr: 5%). Abschreibungsbedingte Rückgänge beim Anlagevermögen wurden durch ein rückläufiges Umlaufvermögen und eine reduziert Bilanzsumme ausgeglichen. 2.7 Sonstige wichtige Vorgänge des GeschäftsjahresNach 34 Jahren hat es im Herbst bei der Christophorus Trägergesellschaft den seit längerem geplanten und vorbereiteten Wechsel in der Geschäftsführung geben: Dr. Mark Lönnies übernahm zum 1. September 2015 den Vorsitz der Geschäftsführung von Clemens Breulmann. Herr Dr. Lönnies ist daher auch zu diesem Zeitpunkt Herrn Breulmann als Geschäftsführer der St.-Laurentius-Stift GmbH nachgefolgt. 3 NachtragsberichtWichtige Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Ablauf des Geschäftsjahres nicht ereignet. 4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht4.1 PrognoseberichtFür das Geschäftsjahr 2016 wird bei einem vorsichtigen Planansatz, bei einer leicht erhöhten Belegung von 99% im vollstationären Bereich inkl. Kurzzeitpflege, mit einem rückläufigen aber immer noch positiven Ergebnis von ca.40 Tsd. € gerechnet. Hintergrund sind vor allem wegfallende "Einmaleffekte" des Jahres 2015, um rund 2,7% erhöhte Pflegesätze bei gleichzeitigen Erhöhungen im Personal- und Sachaufwandsbereich 2016. Der Personalbestand im Pflege- und Betreuungsbereich wird erhöht und an die Vorgaben bzw. Anhaltswerte gemäß Leistungs- und Qualitätsvereinbarung angepasst werden. Es wird davon ausgegangen, dass 2016 ein positiver Cash-Flow erwirtschaftet wird. Größere Investitions- oder Baumaßnahmen für den Altenheimbetrieb sind aufgrund der guten Gebäude- und Infrastruktur nicht vorgesehen. Die unterjährige Zahlungsfähigkeit wird auch zukünftig jederzeit gewährleistet sein. Abgesichert wird dies u. a. durch die vorhandenen liquiden Mittel und die Konzernstruktur sowie ein zeitnahes Finanz- und Liquiditätsmanagement. Die Risikolage der Gesellschaft kann für das kommende Jahr 2016 als insgesamt überschaubar beurteilt werden. Es gibt derzeit keine außergewöhnlichen oder unkontrollierten finanzintensiven und sonstigen risikoreichen Vorfälle. Bestandgefährdende Risiken, insbesondere mit Auswirkungen auf die Liquidität der Gesellschaft, sind für die folgenden 12 Monate nicht zu erkennen. 4.2 Chancen- und RisikoberichtDas unterjährig ungleichmäßige Auftreten von Sterbefällen und immer kürzer werdende Verweildauern stellen bekannte Risiken für Auslastung und Pflegestufenstruktur dar. Beide Aspekte konnten bisher jedoch zumindest mittelfristig immer wieder auf das mittlere Belegungs- und Pflegestufenniveau angepasst werden. So werden zur Erhaltung der Pflegestufenstruktur zeitnah und regelmäßig seitens der Einrichtung Anträge auf Anpassung der Pflegestufeneinordnung gestellt. Zudem wird durch einen flexiblen Personaleinsatz auf Auslastungsschwankungen reagiert. Die Auswirkungen des GEPA auf die wirtschaftliche Situation der stationären Altenhilfeeinrichtungen ab 2017 wurde bereits in Punkt 2.1 dargestellt. Zielstellung muss es für die bestehenden Altenhilfeeinrichtungen daher sein, im betrieblichen Bereich möglichst frühzeitig mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen. Dies bedingt u. a. eine "passgenaue" Personaleinsatzplanung. In wie weit sich höhere Sätze, z. B. aufgrund tarifgemäßer Bezahlung von Mitarbeitern, in zukünftigen Pflegesatzverhandlungen durchsetzen lassen, bleibt abzuwarten. Tendenziell positiv wird sich die zu erwartende demographische Entwicklung auch im Kreis Coesfeld, die mit einer deutlichen Nachfrageausweitung nach Pflege- und Hilfeleistungen einhergehen wird, auf die dortigen Pflegeeinrichtungen und -dienste auswirken. Maßgebliche Bedeutung wird in diesem Zusammenhang auch der Personalakquise im Pflegebereich zukommen und die Relevanz einer eigenen Ausbildung noch weiter verstärken.
Coesfeld, 26. Februar 2016 Dr. Mark Lönnies, Geschäftsführer, Vors. Norbert Helming, Geschäftsführer In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der St.-Elisabeth-Stift GmbH, Nottuln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Münster, 14. März 2016 Solidaris
Revisions-GmbH
Peter Tönies, Wirtschaftsprüfer Alexander Schmidt, Wirtschaftsprüfer Beschluss über die Ergebnisverwendung 2015Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29. Juni 2016 festgestellt worden. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29. Juni 2016 wird der Jahresüberschuss in Höhe von 128.192,31 EUR mit dem Verlustvortrag verrechnet. |
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