Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 26319
Eingetragen
16.3.2000
Branche
Betrieb von KläranlagenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die Betätigung auf allen Gebieten der Umwelttechnik sowie der Prozeß- und Betriebstechnik

Historie

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Management

NameRolle
Roman Daub
seit 12.11.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

66740 Saarlouis
12.500 €
50.00%
66571 Eppelborn
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

UC Umwelt Consulting GmbH

Saarlouis (vormals: Dillingen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ



AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,50

0,50

II. Sachanlagen

41.279,00

5,01

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

67.584,57

183.760,96

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

637.970,73

527.684,95

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.070,19

6.730,77

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

234.748,93

319.557,28

Summe Aktiva

982.653,92

1.037.739,47



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

0,00

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

9.117,53

2.312,86

III. Verlustvortrag

346.870,14

334.432,00

IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag

78.003,68

12.438,14

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

234.748,93

319.557,28

B. Rückstellungen

871.450,00

990.592,00

C. Verbindlichkeiten

111.203,92

47.147,47

Summe Passiva

982.653,92

1.037.739,47

ANHANG

A. Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft ist unter der Firma UC Umwelt Consulting GmbH mit Sitz in Dillingen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken, Abteilung B, unter der Nr. 26319 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Er-leichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn-und Verlustrechnung ist nach dem Gesamt-kostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgeglie-dert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze basieren unverändert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzie-rungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachan-lagevermögens erfolgen zeitanteilig.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.

Die Rückstellungen für Pensionen beinhalten den Saldo aus dem Verpflichtungswert der Pensions-zusage und dem Zeitwert des Deckungsvermögens der Rückdeckungsversicherung. Die Ermittlung der Pensionsrückstellung erfolgt auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Teilwertverfahren.

Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und dro-hende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind mit ihrem nach vernünftiger kauf-männischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit Rest-laufzeiten von über einem Jahr wurden entsprechend ihrer Laufzeit mit dem durch die Bun-desbank vorgegebenen Zinssatz zum Bilanzstichtag abgezinst.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben allesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Beträge, die erst nach dem Abschluss-stichtag rechtlich entstehen.

Rückstellungen für Pensionen

Verpflichtungs-wert Zeitwert
Deckungsvermö-gen Verbleibender
Unterschiedsbe-trag Rückstellung

Stand TEUR TEUR TEUR TEUR
31.12.18 1.357 416 52 889
31.12.19 817 228 0 589

Im Rahmen der Anpassungen von Pensionsverpflichtung und Deckungsvermögen zum Bilanzstich-tag wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Aufwendungen und Erträge verrechnet:

Periodenfremde
Aufwendungen (-)/Erträge (+) Zinsen und ähnliche
Aufwendungen (-)/Erträge (+) Aufwendungen für
Altersversorgung
TEUR TEUR TEUR
Pensionsverpflichtung 455 -74 64
Deckungsvermögen -203 15 0
Saldo 252 -59 64


Bei der Berechnung der Pensionsverpflichtung wurde im Berichtsjahr entsprechend § 253 Abs. Abs. 6 HGB mit einem 10-Jahreszins gerechnet. Aus der Gegenüberstellung der Pensionsverpflich-tung zum 10-Jahreszinssatz und einer entsprechenden Verpflichtung zu dem bis 2015 geltenden 7-Jahreszinssatz ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von TEUR 99, der einer Ausschüttungssperre un-terliegt.

Im Zusammenhang mit Bewertungsanpassungen bei der Pensionsrückstellung im Rahmen des "BilMoG" (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) bestand zum Ende des Vorjahres ein noch nicht er-gebniswirksam verrechneter Zuführungsbetrag von TEUR 52.
Dieser wurde zum Bilanzstichtag vollständig zugeführt.
.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben allesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Besicherungen der Verbindlichkeiten bestehen nicht.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 63 enthalten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Angabepflichtige sonstige finanzielle Verpflichtungen lagen am Bilanzstichtag nicht vor.


D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung


Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten außerordentliche Erträge in Höhe von TEUR 612, die aus der teilweisen Auflösung der Pensionsrückstellung resultieren.


Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten außerordentliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 481, die aus der Abfindungszahlung wegen Aufheben der Pensionszusage des ausgeschiedenen Gesellschafters resultieren.

E. Sonstige Angaben

Ausschüttungssperre

Gem. § 253 Abs. 2 i.V. m. Abs. 6 Satz 2 HGB ist der Unterschiedsbetrag aus der Gegenüber-stellung der Pensionsverpflichtung zum 10-Jahreszinssatz und der entsprechenden Verpflich-tung zum 7-Jahreszinssatz in Höhe von TEUR 99 ausschüttungsgesperrt.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr war ein Mitarbeiter beschäftigt.

Saarlouis, den 16. Oktober 2020

gez. Daub
Geschäftsführer

 

Saarbrücken, den 15. Oktober 2020

gez. Daub, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. Oktober 2020

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