Bürohaus Saarlouis GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roman Daub seit 12.11.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UC Umwelt Consulting GmbHSaarlouis (vormals: Dillingen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft ist unter der Firma UC Umwelt Consulting GmbH mit Sitz in Dillingen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken, Abteilung B, unter der Nr. 26319 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Er-leichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn-und Verlustrechnung ist nach dem Gesamt-kostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgeglie-dert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze basieren unverändert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzie-rungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Rückstellungen für Pensionen beinhalten den Saldo aus dem Verpflichtungswert der Pensions-zusage und dem Zeitwert des Deckungsvermögens der Rückdeckungsversicherung. Die Ermittlung der Pensionsrückstellung erfolgt auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Teilwertverfahren. Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und dro-hende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind mit ihrem nach vernünftiger kauf-männischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit Rest-laufzeiten von über einem Jahr wurden entsprechend ihrer Laufzeit mit dem durch die Bun-desbank vorgegebenen Zinssatz zum Bilanzstichtag abgezinst. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben allesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Beträge, die erst nach dem Abschluss-stichtag rechtlich entstehen. Rückstellungen für Pensionen Verpflichtungs-wert Zeitwert
Stand TEUR TEUR TEUR TEUR
Periodenfremde
Im Zusammenhang mit Bewertungsanpassungen bei der
Pensionsrückstellung im Rahmen des "BilMoG"
(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) bestand zum Ende des
Vorjahres ein noch nicht er-gebniswirksam verrechneter
Zuführungsbetrag von TEUR 52.
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben allesamt eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Angabepflichtige sonstige finanzielle Verpflichtungen lagen am Bilanzstichtag nicht vor.
E. Sonstige Angaben Ausschüttungssperre Gem. § 253 Abs. 2 i.V. m. Abs. 6 Satz 2 HGB ist der Unterschiedsbetrag aus der Gegenüber-stellung der Pensionsverpflichtung zum 10-Jahreszinssatz und der entsprechenden Verpflich-tung zum 7-Jahreszinssatz in Höhe von TEUR 99 ausschüttungsgesperrt. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr war ein Mitarbeiter beschäftigt. Saarlouis, den 16. Oktober 2020 gez. Daub
Saarbrücken, den 15. Oktober 2020 gez. Daub, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. Oktober 2020 |
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