Christian
& Hanraths GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
113.103,90 |
125.430,78 |
| I.
Sachanlagen |
11.850,00 |
16.533,00 |
| II.
Finanzanlagen |
101.253,90 |
108.897,78 |
| B.
Umlaufvermögen |
126.982,64 |
170.416,11 |
| I.
Vorräte |
47.034,80 |
500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
58.908,71 |
91.062,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.039,13 |
78.854,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
369,24 |
231,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
240.455,78 |
296.077,89 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
62.601,34 |
78.497,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
50.372,68 |
35.482,53 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.335,93 |
-17.450,15 |
| B.
Rückstellungen |
148.848,00 |
141.620,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.006,44 |
75.960,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
29.006,44 |
75.960,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
240.455,78 |
296.077,89 |
Anhang
I. Anwendung des Bilanzrichtliniengesetzes
Die Gesellschaft hat nach Artikel 23 Abs. 1 EGHGB den
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 nach den Vorschriften
des Bilanzrichtliniengesetzes
aufzustellen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2011 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches,
§ 242 ff., unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften in § 264 ff. erstellt. Von
der Möglichkeit der größenabhängigen
Erleichterungen für diese Kapitalgesellschaft sowie
der Möglichkeit, Berichtspflichten
im Anhang statt in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung zu erfüllen, wurde Gebrauch gemacht.
II. Angabe der auf die Posten der Bilanz angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde mit seinen
Anschaffungskosten abzüglich angemessener
Abschreibungen bewertet. Geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden sofort in voller Höhe
abgeschrieben. Der beiliegende Anlagenspiegel zeigt die
Entwicklung der Anschaffungskosten, der Abschreibungen und
der Buchwerte.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie
beinhalten unter anderen die Jahresabschlusskosten. Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
III.
Angabe der auf die Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Die im Berichtsjahr getätigten Umsätze in
Höhe von € 734.578,82 setzen sich wie folgt
zusammen.
umsatzsteuerfreie EG - Lieferungen 590.029,81 €
steuerfreie Umsatze 13.736,30 €
steuerpflichtige Umsätze 130.812,71 €
Die Zusammensetzung der sonstigen betrieblichen
Aufwendungen ergibt sich aus dem Kontennachweis zur Gewinn-
und Verlustrechnung.
IV.
Sonstige Angaben
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 58.908,71
€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
29.006,44 €
Forderungen und Verbindlichkeiten haben im
Gesamtumfang eine Restlaufzeit bis 1 Jahr
V. Ergebnis
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den ausgewiesenen
Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2011 in Höhe
von € 13.335,93 auf folgende Geschäftsjahre
vorzutragen.
VI.
Haftungsverhältnisse und Sonstiges
Haftungsverhältnisse aus Wechseln oder
Bürgschaften bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Geschäftsführer war Herr Peter Urban.
Willich, den 30.06.2012
Christian & Hanraths GmbH
Peter Urban
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Finanzanlagen gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.000,00 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Finanzanlagen gegenüber
Gesellschaftern beträgt 15.000,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2012 festgestellt.
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