Hofmann & Großmann GmbH
Rathenaustraße 12, 01458 Ottendorf-Okrilla, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gundula Neitz seit 30.9.2010 | Geschäftsführer |
Veit Großmann seit 15.4.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hofmann & Großmann GmbHOttendorf-OkrillaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen und Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 250,00 und € 800,00 lagen, wurde in analoger Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG eine Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung vorgenommen. Die vorhandenen Waren- und Materialvorräte sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten; und die fertigen und halbfertigen Erzeugnisse mit den Herstellungskosten i. S. v. § 255 Abs. 2 HGB bewertet; höchstens jedoch mit dem ihnen am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert (§ 253 Abs. 4 HGB). Die Geschäftsführer versichern, dass niedrigere Werte als die angesetzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht erkennbar waren und die Erlöswerte für die nicht abgerechneten Leistungen realisierbar sind. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Zinsen für Fremdkapital wurden i. S. v. §§ 284 Abs. 2 Nr. 5, 255 Abs. 3 HGB nicht in die Ermittlung der Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, welche Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet. Für steuerrechtliche Sonderabschreibungen wurde in Vorjahren i. V. m. § 254 HGB ein Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 281 Abs. 1 HGB gebildet. Dieser wird in gleicher Höhe aufgelöst, wie auf diese Anlagegüter Abschreibungen vorgenommen werden oder Abgänge zu verzeichnen sind. Für die bestehenden Sonderposten mit Rücklageanteil wurde vom Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB Gebrauch gemacht. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen 380.341,00 €. Die Pensionsrückstellungen zum 31.12.2023 wurden für handelsrechtliche Zwecke auf Basis der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method), der sog. Anwartschaftsbarwertverfahren durch Gutachten ermittelt. Als Bewertungsprämissen wurden der Rechnungszinsfuß von 3,89 % gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB nach Vereinfachungsregelung und die Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck 2005 G verwendet. Ein Rententrend wurde mit 0,0 % p. a. in Ansatz gebracht. Eine Saldierung von Vermögensgegenständen mit den Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen ist gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgt. Der beizulegende Teilwert wurde zum 31.12.2023 mit 227.187,00 € ermittelt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern bzw. die veranlagten, aber bis zum Bilanzstichtag noch nicht fälligen Steuern des Vorjahres. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten zum 31. Dezember 2023 entspricht den Vorschriften desr §§ 252-255 HGB. Angaben zur Bilanz Angaben zu Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 224.010,40 EUR (Vorjahr: 229.010,40 EUR). Pensionsrückstellungen Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 6.276,00 EUR. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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