Stammdaten

Register
Amtsgericht Gießen HRB 7534
Eingetragen
22.7.2011
Branche
Betrieb von SportanlagenErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.Herstellung von Sportgeräten
Gegenstand
Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Der Betrieb von Sportstudios.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Ullrich
seit 22.7.2011
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Trimm-Raum GmbH

Wettenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 16.360,36
I. Sachanlagen 16.360,36
B. Umlaufvermögen 824,81
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 576,81
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 248,00
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 19.447,71
Bilanzsumme, Summe Aktiva 36.632,88

Passiva

31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 44.447,71
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 19.447,71
B. Rückstellungen 10.400,00
C. Verbindlichkeiten 26.232,88
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 26.232,88
Bilanzsumme, Summe Passiva 36.632,88

Anhang


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


  I. Bilanzierungsmethoden
 II. Bewertungsmethoden


C. Angaben zu Bilanzposten


 I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG
II. Haftungsverhältnisse


D. Angaben zu G.u.V.-Posten


 I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen
II. Bildung von Bewertungseinheiten


E. Sonstige Angaben


  I. Anteilsbesitz
 II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften
III. Geschäftsführungsorgane


A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.


2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.


3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.


4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.


5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.


6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz  gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.


8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.


9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


I.  Bilanzierungsmethoden


1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.


2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
 

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. 


4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
 

5. Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB)


6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.


II.  Bewertungsmethoden


1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.


2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.


3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.


4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.


5) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 410,00 EUR werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Die im Geschäftsjahr 2011 vorgenommen Abschreibungen sind dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.


6) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.


7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.


8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.


9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.


10) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten


 I. Verbindlichkeitenspiegel


Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten bei den Kreditinstituten belaufen sich auf T€ 6 bis zu einem Jahr. Besicherungen für die Verbindlichkeiten wurden keine bestellt.


II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG


1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Andreas Ullrich Forderungen in Höhe von T€ 20.
 

2. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte als Davon - Vermerk,  bzw. sind in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.


III. Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.


D. Angaben zu G.u.V.-Posten


I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen


Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.


II. Bildung von Bewertungseinheiten


Gemäß § 254 HGB waren zum Bilanzstichtag keine Bewertungseinheiten zu bilden.


E. Sonstige Angaben


I. Anteilsbesitz


Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.


II. Geschäftsführungsorgane


Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Andreas Ullrich, Wettenberg, getätigt.


III. Größenabhängige Erleichterungen


Von den Größenabhängigen Erleichterungen des § 288 I HGB wird weitestgehend Gebrauch gemacht.


Wettenberg im Dezember 2012


Andreas Ullrich

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2012 festgestellt.

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