Dresden Netz OHG
DresdenStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dresden Netz OHGDresdenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023
1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen
Dresden, den 11. Juni 2024 Andreas Kotsch, Geschäftsführer Dr. Rüdiger Jost, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
1 Allgemeine Hinweise
5.2 Mitarbeiter
Dresden, den 11. Juni 2024 Dr. Rüdiger Jost, Geschäftsführer Andreas Kotsch, Geschäftsführer Angaben über die Zuordnungsregeln einschließlich Abschreibungsmethoden gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG
In den Aktivitätenbilanzen ergibt sich kein
Kapitalverrechnungsposten. In Einhaltung der
relevanten Verlautbarungen des IDW (u. a. IDW RS ÖFA
2) ordnet die Dresden Netz OHG zunächst
sämtliches Aktivvermögen sowie die
Rückstellungen und Verbindlichkeiten, soweit dies
möglich ist, direkt zu. In einem zweiten Schritt
werden Schlüsselungen für anteilig zuzuordnende
Vermögensgegenstände oder Rückstellungen und
Verbindlichkeiten angewendet.
Bilanz
zum 31. Dezember 2023
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|
|
EUR | EUR | EUR | EUR |
| A. Umlaufvermögen |
|
|
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|
| I. Forderungen und sonstige |
|
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|
|
| Vermögensgegenstände |
|
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|
|
| 1. Forderungen gegen verbundene |
|
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|
| Unternehmen | 1.863.434,69 |
|
2.420.804,71 |
|
| - davon aus Lieferungen und Leistungen |
|
|
|
|
| EUR 1.863.434,69 |
|
|
|
|
| (i. Vj. EUR 2.420.804,71) - |
|
|
|
|
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 140.965,76 | 2.004.400,45 | 203.714,40 | 2.624.519,11 |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten |
|
159.508,05 |
|
119.407,87 |
|
|
|
2.163.908,50 |
|
2.743.926,98 |
P a s s i v a
|
|
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|
|
EUR | EUR |
| A. Zugeordnetes Eigenkapital | 620.787,87 | 1.884.856,43 |
| B. Rückstellungen |
|
|
| Sonstige Rückstellungen | 71.470,64 | 27.399,19 |
| C. Verbindlichkeiten |
|
|
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 75.758,38 | 68.544,06 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.074.476,94 | 517.800,05 |
| - davon gegenüber Gesellschafter |
|
|
| EUR 372.820,06 (i. Vj. EUR 36.195,79) - |
|
|
| - davon aus Lieferungen und Leistungen |
|
|
| EUR 1.074.476,94 (i. Vj. EUR 517.800,05) - |
|
|
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 321.414,66 | 245.327,25 |
| - davon aus Steuern EUR 321.266,72 (i. Vj. EUR 245.327,25) - |
|
|
|
|
1.471.649,99 | 831.671,36 |
|
|
2.163.908,50 | 2.743.926,98 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
- Elektrizitätsverteilung -
|
|
2023 | 2022 |
|
|
EUR | EUR |
| 1. Umsatzerlöse | 14.595.829,81 | 14.111.479,40 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 267,77 | 16.906,21 |
| 3. Materialaufwand |
|
|
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 14.092.330,59 | 13.622.508,88 |
| 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 390.907,18 | 315.076,94 |
| 5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 62.665,89 | 105.343,78 |
| 6. Ergebnis nach Steuern | 50.193,92 | 85.456,01 |
| 7. Jahresüberschuss | 50.193,92 | 85.456,01 |
Bilanz
zum 31. Dezember 2023
- Gasverteilung -
A k t i v a
|
|
31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|
|
EUR | EUR | EUR | EUR |
| A. Umlaufvermögen |
|
|
|
|
| I. Forderungen und sonstige |
|
|
|
|
| Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
| 1. Forderungen gegen verbundene |
|
|
|
|
| Unternehmen | 228.851,33 |
|
271.562,60 |
|
| - davon aus Lieferungen und Leis- |
|
|
|
|
| tungen EUR 228.851,33 |
|
|
|
|
| (i. Vj. EUR 271.562,60) - |
|
|
|
|
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 17.312,23 | 246.163,56 | 26.017,42 | 297.580,02 |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten |
|
19.589,43 |
|
15.250,19 |
|
|
|
265.752,99 |
|
312.830,21 |
P a s s i v a
|
|
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|
|
EUR | EUR |
| A. Zugeordnetes Eigenkapital | 68.294,06 | 129.008,46 |
| B. Rückstellungen |
|
|
| Sonstige Rückstellungen | 8.948,14 | 1.179,98 |
| C. Verbindlichkeiten |
|
|
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 14.004,96 | 19.975,27 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 135.032,39 | 131.334,49 |
| - davon gegenüber Gesellschafter |
|
|
| EUR 46.828,74 (i. Vj. EUR 4.622,74) - |
|
|
| - davon aus Lieferungen und Leistungen |
|
|
| EUR 135.032,39 (i. Vj. EUR 131.334,49) - |
|
|
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 39.473,44 | 31.332,01 |
| - davon aus Steuern EUR 39.455,27 (i. Vj. EUR 31.332,01) - |
|
|
|
|
188.510,79 | 182.641,77 |
|
|
265.752,99 | 312.830,21 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
- Gasverteilung -
|
|
2023 | 2022 |
|
|
EUR | EUR |
| 1. Umsatzerlöse | 1.792.536,76 | 1.802.249,72 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 34,20 | 2.151,54 |
| 3. Materialaufwand |
|
|
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.771.514,23 | 1.784.011,91 |
| 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 49.081,32 | 41.449,16 |
| 5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -12.817,75 | -11.627,48 |
| 6. Ergebnis nach Steuern | -15.206,84 | -9.432,33 |
| 7. Jahresfehlbetrag | -15.206,84 | -9.432,33 |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Dresden Netz OHG, Dresden
Vermerk über die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Dresden Netz OHG,
Dresden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Dresden
Netz OHG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und
Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung
des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften und
Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche
falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung
sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche
Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung
der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3
EnWG
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre
Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur
Führung getrennter Konten für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die
Tätigkeitsabschlüsse für die
Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und
Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend
jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als
Anlage beigefügten Angaben zu den
Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der
Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
| ― |
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. |
| ― |
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. |
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der
Pflichten zur Führung getrennter Konten und der
Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit
§ 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW
Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b
Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021))
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW
Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das
Qualitätsmanagement in der
Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.
Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich
für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse
nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3
Sätze 5 bis 7 EnWG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur
Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für
die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im
Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
für den Jahresabschluss und den Lagebericht"
hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen
Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige
Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen,
| ― |
ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und |
| ― |
ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen. |
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in
den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere
Prüfungsurteile zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten
nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur
Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob
die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und
nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der
Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung
der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im
Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses
beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir
für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine
Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen
können.
Dresden, den 11. Juni 2024
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rößler, Wirtschaftsprüfer
Schiermayer, Wirtschaftsprüfer
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Dresden Netz OHG zum 31.
Dezember 2023 wurde am 6. Dezember 2024 mittels
Gesellschafterbeschluss festgestellt.
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