Asian Food Handels GmbHLiquidiert

12347 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 221854
Vorher
Funa Sushi Moabit GmbH
Eingetragen
8.10.2020
Branche
Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und FischerzeugnissenGroßhandel mit Fisch und FischerzeugnissenEinzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Gegenstand
Die Erzeugung und der Verkauf von verzehrfähigem Sushi und die Auslieferung von verzehrfähigen Speisen an Besteller sowie alle damit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehende Geschäfte, soweit die Tätigkeiten keiner Erlaubnis bedürfen; der Verkauf, der Im- und Export von Waren verschiedener Art, insbesondere von Lebensmitteln und Verpackungsartikeln sowie der Handel und Vertrieb von und mit elektrischen Geräten und der Ausbau und die Verpachtung von gastronomischen Einrichtungen mit oder ohne Lieferdienst im Rahmen eines Franchise-Systems in Verbindung mit der Tätigkeit als Lizenzgeber und Franchisegeber im Bereich Gastronomie und Gastronomielieferdienste sowie die Vorbereitung und Durchführung von Werbemaßnahmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Ali Samutoglu
seit 15.1.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Schönefeld OT Großziethen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Funa Sushi Moabit GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 135.623,00 193.375,00
I. Sachanlagen 135.623,00 193.375,00
B. Umlaufvermögen 436.616,01 294.277,46
I. Vorräte 66.719,38 66.719,38
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 351.344,94 207.847,27
davon gegen Gesellschafter 0,00 10.000,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.551,69 19.710,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.269,04 8.273,23
Aktiva 574.508,05 495.925,69

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 100.298,91 41.288,34
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 16.288,34 8.370,32
III. Jahresüberschuss 59.010,57 7.918,02
B. Rückstellungen 29.016,20 4.000,00
C. Verbindlichkeiten 445.192,94 450.637,35
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 352.276,98 331.110,92
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 92.915,96 119.526,43
davon gegenüber Gesellschaftern 135.708,58  
Summe Passiva 574.508,05 495.925,69

Anhang

2.1  Allgemeine Angaben

Die Funa Sushi Moabit GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim:

Registergericht: Berlin (Charlottenburg)
Register-Nr.: HRB 221854

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs 2 HGB aufgestellt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierung-  und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs-  und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand deshalb nicht statt.

Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

2.2  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzerstellung erfolgte unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nummer 2 HGB) ausgegangen.

2.3  Erläuterungen zur Bilanz

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs-  bzw. Herstellungskosten bewertet und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Der Anlagespiegel wurde als Anlage zum Anhang beigefügt. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden. Zugänge wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.

Die Vorräte ergeben sich aus der körperlichen Bestandsaufnahme (Inventur) zu Bilanzstichtag. Sie wurden grundsätzlich mit Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Markpreisen bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.

Der Ausweis der flüssigen Mittel am Bilanzstichtag erfolgte zu Nennwerten. Die ausgewiesenen Banksalden stimmen mit den Rechnungsabschlüssen der Kreditinstitute überein. Der Kassenbestand stimmt mit dem Bilanzansatz überein.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, welche Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag betreffen.

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 4.150,00.

Die Verbindlichkeiten enthalten sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages bewertet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.

2.4  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht zugeordnet. Das Realisationsprinzip wurde beachtet. Besondere Wahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Umsatzerlöse wurden fast ausschließlich im Inland erzielt.

Der im Materialaufwand enthaltende Materialverbrauch wurde aufgrund einer Stichtagsinventur ermittelt und zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Abschreibung auf das Anlagevermögen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Abschreibungen aufgrund steuerlicher Sondervorschriften (Sonderabschreibungen) wurden nicht vorgenommen. Vom Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge bzw. Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten Erträge und Aufwendungen aus Finanzierungen.

Die Steuern aus Einkommen und Ertrag ergeben sich aus den steuerlichen Vorschriften. Sie belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Die sonstigen Steuern beinhalten Kfz-Steuern.

Angabepflichtige Posten gemäß § 285 Nr. 5 und 6 HGB und sonstige außerordentliche Posten, die für die Beurteilung der Ertragslage von besonderer Bedeutung sind, bestehen nicht.

2.5  Sonstige Angaben

2.5.1  Allgemeine Angaben

Von den Erleichterungen nach § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 13 Arbeitnehmer beschäftigt.

2.5.2  Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB besteht nicht.

2.5.3  Geschäftsführer

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

-  Ali Samutoglu

2.5.4  Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis des laufenden Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen.



sonstige Berichtsbestandteile


Funa Sushi Moabit GmbH

Ali Samutoglu

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2024 festgestellt.

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