O.G.I. Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jonas Zimmermann seit 3.1.2019 | Vorstandsmitglied |
Johannes Goth seit 10.10.2008 | Vorstandsmitglied |
Christian Ulshöfer seit 10.10.2008 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DAHAG Rechtsservices AGNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.20231. Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231.1 Grundlagen des Unternehmens 1.1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens Die DAHAG Rechtsservices AG (im Folgenden auch kurz "DAHAG") mit Sitz in Nürnberg ist ein technischer Systemanbieter, der Partnerkanzleien und Ratsuchende zusammenbringt und Serviceleistungen für Anwälte, Rechtsschutzversicherer im Geschäftsbereich B2B und Endkunden im Geschäftsbereich B2C erbringt. Die Gründer der DAHAG Rechtsservices AG konzipierten 2002 ein technisches System, über welches selbstständige Partnerkanzleien telefonische Rechtsberatung erbringen können. Heute, über 20 Jahre später, arbeiten über 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 1.200 Quadratmetern zusammen. Neben der hochkomplexen Steuerungssoftware für die telefonische Rechtsberatung betreibt die DAHAG zwischenzeitlich unter anderem auch Systeme für anwaltliche Rechtsberatung per E-Mail und Chat sowie spezielle Systeme, die den teilnehmenden Partnerkanzleien deren Fallverwaltung und Falldokumentation erleichtern. Damit hat sich die DAHAG zu einem der marktführenden Legal Tech-Unternehmen Deutschlands entwickelt. 1.1.2 Forschung und Entwicklung Die DAHAG betreibt Forschung und Entwicklung im Bereich eigener neuer IT-Systeme im Rechtsdienstleistungsbereich und entwickelt hierfür mittlerweile auch eigene, datenschutzkonforme KI-Lösungen. 1.2 Wirtschaftsbericht 1.2.1 Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen Als besonders relevant für den B2B-Geschäftsbereich der DAHAG ist die Entwicklung am deutschen Rechtsschutzmarkt. Erste veröffentlichte Zahlen aus der Branche deuten für 2023 auf ein Jahr mit gesunkenen Schadenaufwendungen hin, was positiv für die Rechtsschutzbranche wäre. 1.2.2 Geschäftsverlauf und Lage 1.2.2.1 Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 stiegen die Umsatzerlöse um +10,7 % zum Vorjahr. Das Rohergebnis stieg um +9,7 % auf 12.265,1 TEUR. Aufgrund weiterer Aufstockungen des Personalstamms sowie inflationsbedingter Gehaltsanpassungen stieg der Personalaufwand um +7,2 % auf 5.190,9 TEUR. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um +10,1 % auf 1.151,8 TEUR (Vorjahr: 1.038,0 TEUR). Die liquiden Mittel belaufen sich auf 2.907,6 TEUR (V. 2.474,2) und nehmen 42,2 % der Bilanzsumme ein (V. 35,9 %). Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt 4.475,1 TEUR (Vorjahr: 3.940,3 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich um -71,3 % auf 171,4 TEUR. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die Finanzlage kann als stabil bezeichnet werden. 1.2.2.2 Vermögenslage Das Eigenkapital ist um +5,0 % gewachsen. Die Eigenkapitalquote steigt aufgrund des Abbaus von Verbindlichkeiten um 3,9 Prozentpunkte auf 70,0 %. Die Bilanzsumme steigt um +2,8 % auf 7.079,4 TEUR. Die wesentlichen Posten der Aktiva sind das Anlagevermögen mit 2.147,3 TEUR (-2,7 % im Vergleich zum Vorjahr), die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 1.641,0 TEUR (3,3 %) und die Guthaben bei Kreditinstituten mit 2.907,6 TEUR (+17,5 %). Die sonstigen Rückstellungen stiegen um +10,8 % auf 449,5 TEUR. Die Steuerrückstellungen wurden aufgrund des höheren Jahresüberschusses im Vergleich zum Vorjahr höher angesetzt und stiegen daher um +73,6 % auf 184,0 TEUR. Neben dem signifikanten Abbau der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 8,7 % auf 2,4 % der Bilanzsumme fielen auch die sonstigen Verbindlichkeiten um -8,7 % auf 157,4 TEUR. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen auf 1.081,0 TEUR (V. 965,6 TEUR). 1.2.3 Finanzielle Leistungsindikatoren Unsere für die Steuerung des Unternehmens bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind die Umsätze sowie das Ergebnis vor Zinsen und Steuern. Die Jahresumsatzerlöse lagen mit +10,7 % deutlich über dem Vorjahreswert. Der Hauptanteil stammt aus dem B2B-Geschäft. Hier stiegen die Erlöse um +12,2 %. Im Geschäftsbereich B2C ist ein negatives Wachstum von -26,2 % zu verzeichnen, was den initialen Erwartungen für das Geschäftsjahr allerdings entspricht und sich mit dem geplant wachsenden Schwerpunkt auf den B2B-Bereich begründet. Der Jahresüberschuss stieg um +11,8 % auf 3.856,1 TEUR. 1.2.4 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren sind insbesondere die über die Systeme der DAHAG durchgeführten Fälle in der jeweiligen Produktkategorie. So konnten im Jahr 2023 u.a. 697.776 Fälle in der B2C- und B2B-Telefonberatung abgeschlossen werden. Die technische und organisatorische Vermittlung von anwaltlicher Telefonberatung ist der zentrale Service der DAHAG. 1.2.5 Gesamtaussage In 2023 konnte die DAHAG aufgrund des organischen Nachfragewachstums in nahezu allen Servicebereichen wachsen und durch Preisanpassungen einen Umsatzanstieg oberhalb der Erwartungen realisieren. Trotz der anhaltenden Inflation und entsprechender, notwendiger Anpassungen u.a. bei den Lohnkosten lag das Ergebnis vor Steuern und Zinsen oberhalb des Vorjahres. Das Ergebnis oberhalb der Erwartungen ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass sich die Entwicklung der Personalkosten als weniger dynamisch als prognostiziert gestaltete. Änderungen am Honorarmodell konnten aufgrund technischer Herausforderugen erst später als geplant umgesetzt werden. Dies führte zu geringeren Kosteneffekten als erwartet in 2023. 1.3 Zweigniederlassungsbericht Die DAHAG besitzt keine Zweigniederlassung. 1.4 Eigene Aktien Auf die Ausführungen im Anhang zu den eigenen Aktien wird verwiesen. 1.5 Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die DAHAG eine steigende Nachfrage in einigen Servicebereichen, die sich aber teils weniger dynamisch als im Vorjahr entwickelt. In Kombination mit weiteren notwendigen Preiserhöhungen ist mit einem Umsatzwachstum im höheren einstelligen Prozentbereich zu rechnen. Aufgrund insbesondere weiterer Forderungen seitens der teilnehmenden Partnerkanzleien hinsichtlich des Partnerkanzlei-Honorars wird gleichzeitig mit einem Anstieg der Kostenbasis im mittleren einstelligen Bereich gerechnet. Insgesamt ist davon auszugehen, dass das Ergebnis vor Steuern und Zinsen in 2024 erneut leicht über dem Vorjahresniveau liegen wird. 1.6 Chancen- und Risikobericht 1.6.1 Risikobericht Der Eindruck, dass die COVID-19-Krise eher als Chance denn als Risiko wahrgenommen wurde, hat sich in den Jahren nach der Pandemie weiter gefestigt. Die Nachfrage nach Rechtsberatung ist durch die Auswirkungen der Pandemie offenbar dauerhaft gestiegen, da sie zu einem veränderten Verhalten der Rechtsschutzversicherten geführt hat. Dank der dezentralen Struktur unseres Partnerkanzlei-Netzwerks wäre unsere Leistungsfähigkeit bei zukünftigen Pandemien weniger stark gefährdet als die von lokal organisierten Dienstleistern. Der Bereich der Rechtsdienstleistungen, des anwaltlichen Berufsrechts und des Versicherungsrechts/BaFin ist stark reguliert. Veränderungen in diesen Segmenten können erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der DAHAG haben. Aktuell verstärken die Rechtsschutzversicherungen über ihren Branchenverband ihre Lobbyarbeit, um den Gesetzgeber davon zu überzeugen, dass RSV in begrenztem Umfang auch selbst Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen. Dies würde eine ernsthafte Bedrohung für das Hauptgeschäftsfeld der DAHAG darstellen. Allerdings sind derzeit keine Anzeichen dafür erkennbar, dass der Gesetzgeber diesem Wunsch nachkommen wird. Seit 2018 ist die Gewinnung neuer selbstständiger Partnerkanzleien zur Teilnahme deutlich erschwert, bedingt durch stagnierende Zulassungszahlen und eine hohe Auslastung der Anwaltschaft. Dies beeinträchtigt das Wachstum in einigen Servicebereichen. Der Anwaltsmangel betrifft jedoch auch die direkten Mitbewerber, die aufgrund ihres auf Präsenz ausgerichteten Geschäftsmodells teils noch größere Schwierigkeiten haben, dem entgegenzuwirken. Nach aktueller Einschätzung ist die Lage zwar angespannt, aber wir können - auch wenn dies steigende Honorare zur Folge hat - ausreichend Ressourcen mobilisieren. Die KI Technologie hat seit Ende 2022 durch LLMs und ChatGPT einen großen Sprung gemacht. KI eröffnet große Chancen und birgt auch potenzielle Risiken: Verbraucher können niederschwellig, etwa durch eine App oder über die Suchmaschine Bing, selbst Rechtsfragen an eine KI stellen und diese beantworten lassen. Dies könnte die Nachfrage nach anwaltlicher Rechtsberatung erheblich dämpfen. Noch erscheinen die Antworten von KIs auf Rechtsfragen oft oberflächlich und weisen gelegentlich inhaltliche Fehler oder gar völlig erfundene Elemente auf. Aber ein brauchbarer Qualitätslevel zumindest bei einfachen Sachverhalten dürfte nur eine Frage der Zeit sein. Daneben steht die Frage der Akzeptanz der Nutzer, denen es bei Rechtsproblemen oft nicht nur um juristisch korrekte Informationen geht, sondern um Emotionen und ein "Gerechtigkeitsgefühl". Diese Aspekte sind (noch) eher mit Menschen verbunden als mit einer KI. Zudem stellt sich die Frage, ob Rechtsberatung im konkreten Einzelfall durch einen KI-Anbieter einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsrecht (RDG) darstellt. Denn Rechtsberatung im Sinne des RDG ist in Deutschland nur Rechtsanwälten gestattet. Für den kommerziellen Einsatz - z.B. durch oder für Rechtsschutzversicherungen - stellt der Datenschutz nach wie vor eine erhebliche Herausforderung dar, da die personenbezogenen Daten in Rechtsfällen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO verarbeitet werden dürfen. Nahezu alle leistungsfähigen KI-Anbieter und deren Server sitzen jedoch in den USA. 1.6.2 Chancenbericht Es ist zu erwarten, dass der verstärkte Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz mittel- bis langfristig die anwaltliche Arbeit erleichtern und zu einer allgemeinen Produktivitätssteigerung der Anwaltschaft führen wird. Die DAHAG befindet sich jedoch in einer guten Ausgangsposition, selbst leistungsfähige juristische KI-Systeme anzubieten. Ob das finanzielle Geschäftsmodell solcher KI-Systeme jedoch ebenso tragfähig sein wird wie das bisherige, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Darüber hinaus könnten stärker oder ausschließlich auf KI-Produkte fokussierte Drittanbieter zu relevanten oder gar bedrohlichen Wettbewerbern der DAHAG werden. Dank der kontinuierlichen Entwicklung von Machine Learning-gestützten Systemen befindet sich die DAHAG nun an einem Punkt, an dem diese Systeme sinnvoll in eine digitale Steuerungskette integriert und zu einem breit vermarktbaren Rechtsschutz-Service im Bereich der Telefonberatung verknüpft werden können. Dies eröffnet der DAHAG die Möglichkeit, das Geschäftsvolumen weiter zu steigern. Zudem kann die digitale Steuerungskette bzw. die Automatisierung verschiedener administrativer Prozessschritte die Partnerkanzleien sowie die Mitarbeiter der DAHAG und der Rechtsschutzversicherungen entlasten, wodurch eine bessere Nutzung der Zeitressourcen ermöglicht wird. Erste KI-basierte Systeme waren 2023 bei der DAHAG bereits erfolgreich im Praxiseinsatz. 2024 wird der Einsatz der bestehenden Systeme erweitert werden und neue KI-basierte Systeme werden in Pilotprojekten erprobt werden. 1.6.3 Gesamtaussage Generell zeigt die Erfahrung der letzten 20 Jahre: Krisenzeiten, die die normale Wirtschaft und auch die Versicherungswirtschaft belasten, sind für die DAHAG wirtschaftlich eher gute Zeiten. Denn wenn viele Menschen - auch juristische - Unsicherheit verspüren, wächst die Nachfrage nach einfach und schnell zugänglicher Rechtsberatung, sei es telefonisch oder zunehmend digital. Der strukturell hohe Kostendruck auf die Rechtsschutzversicherer verstärkt deren Aktivitäten der aktiven Schadensteuerung in genau die Bereiche, die die DAHAG anbietet. Eine Herausforderung für alle Marktteilnehmer wird in den nächsten Jahren der sich verschärfende Mangel an Juristen und Rechtsanwälten darstellen. Diesem ist mit attraktiven Bedingungen bei der Mandatsbearbeitung, hochentwickelten IT-Systemen zur effektiven Fallbearbeitung und marktgerechten Honoraren zu begegnen, welche allerdings wiederum höhere Preise oder Rechtsschutz-Beiträge nach sich ziehen. In der strategischen Gesamtschau sehen wir die DAHAG durch ihre starke Diversifizierung bei den B2B-Auftraggebern, ihren wettbewerbsfähigen B2B- und B2C-Serviceleistungen, der oft langjährigen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit einer großen Anzahl selbstständiger Kanzleien, ihrer erheblichen Erfahrung und eigenen Ressourcen für spezialisierte IT-Systeme sowie einer soliden Finanzlage für die kommenden Herausforderungen gut aufgestellt. Dies gilt auch für den sich dynamisch entwickelnden Bereich von KI-Anwendungen.
Nürnberg, 21. Juni 2024 DAHAG Rechtsservices AG gez. Johannes Goth gez. Christian Ulshöfer gez. Jonas Zimmermann BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die DAHAG Rechtsservices AG hat ihren Sitz in Nürnberg. Sie ist im Handelsregister am Amtsgericht Nürnberg unter B 24658 eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der DAHAG Rechtsservices AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes in Euro aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und mit dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung erwarteter Preis- und Kostensteigerungen bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt, der Erträge des folgenden Geschäftsjahres betrifft. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Brutto-Anlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht. Der Betrag der in den kumulierten Abschreibungsbeträgen nicht enthaltenen Sofortabschreibungen beläuft sich auf: EUR 89.991,16 Anlagenspiegel
Eigenkapital Das Grundkapital von EUR 75.000,00 ist eingeteilt in 75.000 Stückaktien von je EUR 1,00. Es handelt sich um vinkulierte Namensaktien. Die Gesellschaft hält 6.750 Stückaktien zu je EUR 1,00 selbst. Der auf sie entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt EUR 6.750,00 und nimmt einen Anteil am Grundkapital von 9 % ein. Der Erwerb der eigenen Anteile erfolgte mit Kaufvertrag vom 23. August 2018 entsprechend § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Die Kapitalrücklage enthält mit EUR 96.840,00 einen Betrag nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten. Tantieme Vorstand EUR 100.507,78, Gewinnbeteiligung Mitarbeiter EUR 231.000,00, Vergütung Aufsichtsrat EUR 20.000,00, Resturlaubsansprüche Arbeitnehmer EUR 56.500,00 und Rückstellung für die Prüfung und Erstellung des Jahresabschlusses EUR 41.500,00. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 169.912,87 EUR. Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden: Das Darlehen Sparkasse Nürnberg hat zum Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von 2 Jahren und ist mit vollstreckbarer Buchgrundschuld an dem Objekt Am Plärrer 7 und Zufuhrstraße 2, Nürnberg, gesichert. Als weitere Sicherheit dienen 7.500 Inhaberaktien an der Gesellschaft. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 132.503,91 EUR (Vorjahr: 182.108,64 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 1.477.353,69 (Vorjahr: EUR 1.470.890,14). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Aktive latente Steuern wurden nicht ausgewiesen da diese von untergeordneter Bedeutung waren. Hier wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die Anzahl der durchschnittlich im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter betrug 111 (Vorjahr 103). Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates war im Geschäftsjahr Herr Arne Hostrup. Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr zunächst Herr Alexander Keller und anschließend Herr Fynn Monshausen. Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich auf 680.532,46 EUR. Die Aufsichtsratstätigkeiten wurden mit 20.000,00 EUR vergütet. Gewährte Vorschüsse und Kredite an den Vorstand: Gegenüber dem Vorstand Herrn Jonas Zimmermann bestand eine Darlehensforderung in Höhe von EUR 91.774,79. Das Darlehen wird mit jährlich 13.000,00 getilgt und mit 1,5% p.a. verzinst. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDer Jahresüberschuss beträgt 3.856.106,55 EUR. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 28.06.2024 vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.856.512,57 für die Ausschüttung einer Dividende von EUR 56,50 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden. Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023der DAHAG Rechtsservices AGDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen und sich sowohl in Sitzungen als auch in Einzelbesprechungen /-telefonaten durch den Vorstand über die Lage der Gesellschaft unterrichten lassen und die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Ferner hat der Vorstand dem Aufsichtsrat aus sonstigen wichtigen Anlässen berichtet. Darüber hinaus fanden Einzelgespräche von Aufsichtsratsmitgliedern mit dem Vorstand oder einzelnen Vorstandsmitgliedern statt. Gegenstände der regelmäßigen mündlichen und schriftlichen Berichterstattungen des Vorstandes waren neben der Gesamtlage des Unternehmens auch Einzelfragen von größerer Bedeutung. Die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens sowie die Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage waren ständige Schwerpunkte der Überwachung und von Beratungen. Sonderberichte des Vorstandes nach § 90 Abs. 3 AktG zu wichtigen Geschäftsaktivitäten wurden vom Aufsichtsrat nicht erbeten. Im Geschäftsjahr 2023 fanden drei Aufsichtsratssitzungen statt: Am 27.06.2023 (Online-Meeting), am 30.06.2023 (Präsenzmeeting) sowie am 08.12.2023 (Hybrid-Meeting). Die im Jahr 2023 bestellten Aufsichtsratsmitglieder Hostrup, Keller und Gleichmann haben an allen drei Sitzungen teilgenommen. Mit Wirkung zum Ablauf der Aufsichtsratssitzung am 08.12.2023 hat das bisherige Aufsichtsratsmitglied Alexander Keller sein Mandat fristgerecht niedergelegt. Im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung wurde Herr Fynn Monshausen am 08.12.2023 zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats der DAHAG Rechtsservices AG gewählt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.12.2023 wurde Herr Monshausen zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der DAHAG Rechtsservices AG gewählt. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 keine Ausschüsse gebildet. Alle Themen wurden im Plenum des Aufsichtsrats beraten und entschieden. Schwerpunkt der Tätigkeit des Aufsichtsrats war die Überwachung der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung der Gesellschaft. Der gemäß den deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht der DAHAG Rechtsservices AG für die Zeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 wurde von der SMDM Steinacker Müller Dehner Meichelbeck Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erlangen, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Für das Geschäftsjahr 2023 sind dem Aufsichtsrat gemäß § 170 AktG der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 21.06.2024 versehene Jahresabschluss zum 31.12.2023 sowie der Lagebericht vorgelegt worden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der entsprechende Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrates somit rechtzeitig vorgelegen. Diese Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat ausgiebig geprüft und in seiner Bilanzsitzung am 25.06.2024 erörtert. Der Abschlussprüfer hat an dieser Online-Sitzung des Aufsichtsrates teilgenommen, seinen Prüfungsbericht erläutert und Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrates beantwortet. Den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rahmen seiner Aufsichtsratssitzung vom heutigen Tage wurde der Jahresabschluss durch den Vorstand erläutert und Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für die DAHAG Rechtsservices AG geprüft und beraten. Er hat dabei folgende Feststellungen in der heutigen Präsenzsitzung getroffen: (1) Eigenkapital und Jahresüberschuss Im Jahresabschluss wird neben einem ausgegebenen Kapital von Euro 68.250,00, einer Kapitalrücklage von Euro 106.840,00 und anderen Gewinnrücklagen von Euro 926.758,62 ein Bilanzgewinn von Euro 3.856.512,57 ausgewiesen. Das Eigenkapital ist um 8,9% auf Euro 4.958.361,19 gewachsen. Die Eigenkapitalquote steigt, i.W. aufgrund des Abbaus von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, um 3,9 Prozentpunkte auf 70,0 %. (2) Wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft Die Gesamtentwicklung des Unternehmens stellt sich weiterhin sehr positiv dar. Sowohl die Umsatzerlöse (+10,9 %) als auch das Ergebnis (+11,8 %) konnten erneut ggü. dem Vorjahr gesteigert werden. Die Umsatzerlöse konnten, nach einem leichten Rückgang im Geschäftsjahr 2021, sogar über das Niveau des durch die COVID-19-Situation außerordentlichen Geschäftsjahres 2020 gesteigert werden. Die Steigerung ist sowohl auf durchgeführte Preiserhöhungen als auch auf organisches Wachstum im Bereich der B2B-Produktkategorien (+12,2%) zurückzuführen. Die Umsatzrentabilität nach Steuern ist mit 22,2% gegenüber dem Vergleichsjahr 2022 unverändert. Höhere Aufwände im Bereich der Personalkosten und der Vergütungen für die Kooperationsanwälte konnten somit im Rahmen von Preiserhöhungen an die Kunden weitergegeben oder durch Rückgänge auf anderen Kostenpositionen ausgeglichen werden. Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2,8% auf 7.079,4 TEUR erhöht. Das Anlagevermögen ist durch Abschreibungen um 60 TEUR auf 2.147,3 TEUR gesunken. Das Umlaufvermögen konnte um 250 TEUR gesteigert werden, hier i.W. durch eine Erhöhung der liquiden Mittel um 434 TEUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden durch plangemäße Tilgungen um 426 TEUR auf 171 TEUR reduziert. Angesichts zum 31.12.2023 zur Verfügung stehender liquider Mittel von 2.907.585,49 EUR, des soliden Bilanzbildes und auch in 2024 gemessen an Umsatz, Liquidität und Ergebnis fortgesetzten positiven Entwicklung bestehen seitens des Aufsichtsrates keine Bedenken gegen eine substantielle Ergebnisauskehrung an die Aktionäre. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Er hat den vorliegenden Jahresabschluss der DAHAG Rechtsservices AG zum 31.12.2023 durch Beschlussfassung am heutigen Tage gebilligt, der somit gem. § 172 AktG festgestellt ist. Der Aufsichtsrat schließt sich dem nachfolgenden Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes an: Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 3.856.512,57 EUR wird für die Ausschüttung einer Dividende von 56,50 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie (68.250 Stück), insgesamt also in Höhe von 3.856.125,00 EUR verwendet. Der sich ergebende rundungsbedingte Restbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Aufsichtsrat spricht den Vorstandsmitgliedern Johannes Goth, Christian Ulshöfer und Jonas Zimmermann für ihren Einsatz und ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2023 Dank und Anerkennung aus. Der Dank gilt insbesondere auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Dieser schriftliche Beschluss dient gleichzeitig als Beschlussprotokoll.
Nürnberg, den 28. Juni 2024 gez. Arne-G. Hostrup, Vorsitzender des Aufsichtsrats gez. Fynn Monshausen, stellv. Vorsitzender Aufsichtsrat gez. Reinhold Gleichmann, Aufsichtsrat sonstige BerichtsbestandteileUnterschriften der Geschäftsführung
Nürnberg, 21. Juni 2024 DAHAG Rechtsservices AG Der Vorstand gez. Johannes Goth gez. Christian Ulshöfer gez. Jonas Zimmermann Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die DAHAG Rechtsservices AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der DAHAG Rechtsservices AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DAHAG Rechtsservices AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Erlangen, 21. Juni 2024 SMDM
Steinacker Müller Dehner Meichelbeck Treuhand GmbH
gez. Benedikt Ponnath, Wirtschaftsprüfer gez. Dr. Jörg Steinacker, Wirtschaftsprüfer |
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