Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 1227
Vorher
HOR-FER-VIT Pharma GmbH
Eingetragen
12.12.1980
Branche
Herstellung von pharmazeutischen GrundstoffenHerstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen ErzeugnissenGroßhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Gegenstand
Die Erforschung und Herstellung von Naturstoffen, insbesondere Hormone, Fermente und Vitamine, sowie deren Vertrieb.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Holger Wehner
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Holger Wehner
102.500 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hor-Fer-Vit Pharma GmbH

Oldenburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

Bilanz

AKTIVA

Vorjahr

A. Anlagevermögen
Sachanlagen 6.533,00 13.427,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 29.374,20 11.710,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 290.223,50 323.524,20
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 27.090,58 964,37
346.688,28 336.198,77
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 183.324,67 164.701,55
    536.545,95 514.327,32
PASSIVA

Vorjahr

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 102.500,00 102.500,00
II. Gewinnvortrag -267.201,55 20.159,41
III. Jahresfehlbetrag -18.623,12 -287.360,96
-183.324,67 -164.701,55
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 183.324,67 164.701,55
(vgl. im übrigen Posten C. der Aktivseite) 0,00 0,00
B. Rückstellungen 349.055,00 359.844,00
C. Verbindlichkeiten 187.490,95 154.483,32
    536.545,95 514.327,32

Anhang

1.      Erläuterungsbericht

1.1    Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB i. d. F. des am 25. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Bei der Erstellung des Anhangs wird teilweise von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. §§ 274a, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.  

1.2    Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind wir von der Fortführung der Gesellschaft ausgegangen.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen erfolgten ausschließlich nach der linearen Methode. Die Anschaffungskosten der geringwertigen Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2 EStG wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für die geringwertigen Anlagegüter gemäß § 6 Abs. 2a EStG wurde in Vorjahren ein Sammelposten gebildet, der entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufgelöst wird.

Die Bestände der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren wurden mit ihren durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Das in US-Dollar geführte Bankkonto wurde mit dem Briefkurs zum 31.12.2011 bewertet.

Die Rückstellungen für Pensionen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird erstmalig ein Rechnungszins von 5,15 % p. a. bei der Bewertung zugrunde gelegt. Rentenanpassungen sind entsprechend den vertraglichen Zusagen nicht berücksichtigt.   

Die Sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB bewertet.

Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um die zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Dabei wird grundsätzlich von einer allgemeinen, jährlichen Kostensteigerung ausgegangen, während die Abzinsung auf der Basis der Zinssätze gemäß den Bestimmungen des § 253 Abs. 2 HGB erfolgt.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 

1.3     Angaben zur Bilanz

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 224.759,90 enthalten.

2.      Ergänzungsbericht

2.1    Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB gemäß § 268 Abs. 7 HGB

Eventualverbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen i. S. des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

2.2    Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB

Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr:

                                               Herr Prof. Dr. med. Holger Wehner, Wilhelmshaven

26135 Oldenburg, den 6. Dezember 2012

gez. Prof. Dr. med. Holger Wehner

Zusätzliche Angaben

Der Jahresabschluss der Hor-Fer-Vit Pharma GmbH, Oldenburg, ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung am 19. Dezember 2012 festgestellt worden.

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